NETZWERK VOLKSENTSCHEID …agiert unabhängig im Rahmen des Grundgesetzes, des Völkerrechts und des Menschenrechts, ist offen für alle Menschen, Initiativen, Medien, Netzwerke, Organisationen, Parteien, Medien, Dichter, Denker und Künstler, welche für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene, zur Erlangung der individuellen Selbstbestimmtheit unterstützen und wirken wollen. Artikel 20 (2) Grundgesetz: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.” Wir sind das Volk – Wir holen uns unser Recht ! Sinn und Zweck des Netzwerk Volksentscheid, was wir sind, was wir nicht sind, was wir tun können…. Die Politikverdrossenheit wächst zunehmend. Die zahlreichen Proteste gegen Atomenergie, Gentechnik, Kriegseinsätze, Milliardengräber, Bankenrettungspläne, der permanente Abbau im Gesundheits- und Sozialbereich sowie der Frust gegen die EU-Bevormundung, belegen eindeutig, daß die Bürger bei allen wichtigen Entscheidungen auch auf Bundesebene mitreden wollen. Grundgesetz Artikel 20 (2) garantiert uns bereits das Recht auf Volksabstimmungen. |
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