Eindrücke vom Pilotverfahren – Bundesverfassungsgericht beleuchtet als erstes Rechte des Bundestags und der Steuerzahler

06. Juli  2011 | Unser Politikblog

im Bild stehend von links: Prof. Dr. Hankel, Prof. Dr. Noelling, Prof. Dr. Starbatty Copyleft: Unser Politikblog

Wir waren gestern zum zweiten Mal mit Unser Politikblog als angemeldete Journalisten bei einer mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben einiges an Material (handschriftliche Aufzeichnungen sowie Interviews, darunter mit Dr. Gauweiler und Prof. Hankel), was noch aufbearbeitet werden muss und ein bißchen dauern dürfte. Leider konnten wir gestern abend das verabredete Gespräch mit Jens Blecker von Infokriegernews nicht führen, denn es war eine Marathonverhandlung bis ca. 18.00 Uhr, und danach haben wir noch 3 weitere Interviews geführt, sodass wir erst ca. 19.30 Uhr aus dem Gebäude kamen und dann unsere Heimreise von Karlsruhe nach Wuppertal antreten mussten.

Gestern wurden die Verfassungsbeschwerden von Verfassungsbeschwerde gegen das EUStabG sowie die Verfassungsbeschwerden der Professoren Schachtschneider, Hankel, Noelling, Starbatty und Spethmann gegen die Griechenlandhilfe, das EUStabG sowie mehrere Rechtsakte auf EU-Ebene rund um den Euro-Rettungsschirm verhandelt. Das EUStabG, auch StabMechG genannt, ist das Gesetz, welches in Deutschland die Bürgschaftsermächtigungen für den Euro-Stabilisierungsmechanismus (die zweite und größere Stufe des Euro- Rettungsschirms) gewährt. In der Verhandlung wurde deutlich, dass zwischen dem Gericht, den Beklagten und den am 05.07.2011 geladenen Klägern Einigkeit herrscht, dass das EUStabG nur die Bürgschaftsermächtigungen gibt, kein Vorabzustimmungsgesetz zu dem Mechanismus der zweiten Stufe des Euro-Rettungsschirms ist. Daraus folgt, dass es bisher noch kein Zustimmungsgesetz zum Euro-Stabilisierungsmechanismus gibt.

Sowohl in der Ankündigung für die gestrige Verhandlung als auch bei Beginn der Verhandlung betonte das Bundesverfassungsgericht, dass es sich um ein Pilotverfahren handele, und dass über die übrigen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden zum Euro-Rettungsschirms später in weiteren Verfahren entschieden werde. Es fiel auf, dass das Bundesverfassungsgericht sich auf bestimmte Themen konzentrierte. Es ging darum, wie weit der Bundestag  heute den haushaltsmäßigen Spielraum späterer Legislaturperioden durch Bürgschaftsermächtigungen einengen darf. Es wurde ausdrücklich die Frage gestellt, wie weit der Bundestag vor sich selbst geschützt werden muss. Was nur sehr knapp angesprochen wurde, anders als die Folgen für die deutschen Steuerzahler, waren die Folgen der Kreditauflagen für die Einwohner der Schuldnerstaaten, und dass Deutschland selbst einmal in eine solche Lage wie heute Griechenland kommen könnte, blieb ganz außen vor. Es scheint, dass diese Fragen späteren Verhandlungen vorbehalten bleiben, denn das Gericht zu ist Aussagen hierzu weder auf Prof. Schachtschneider noch auf die Vertretung der Bundesregierung näher eingegangen.

In wenigen Tagen mehr.

Sarah + Volker „unser Politikblog

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