Schutz unserer Kinder vor dem C-Wahnsinn – griffige Argumente, klare Worte

Diesen Beitrag sollte man sich genau anschauen, für sich verinnerlichen und damit auch gegenüber der Lehrerschaft, den Direktoren der Schulen und Schul“ämtern“ der Staatssimulation argumentieren. Denn was der ehem. Familienrichter Hans-Christian Prestien hier zum Besten gibt, hat nichts mit einem Delikt des Unwissens und Fahrlässigkeit zu tun, sondern sind gem. §225 BGB klare Verbrechen welche an den Schutzbefohlenen begangen werden, die dann auch irgendwann auf den Verursacher schwer zurückfallen werden. Denn dieses bisher praktizierte „Rechtssystem“ steht am Ende seiner Haltbarkeit. Das jedenfalls, steht fest und zwar so, wie das Amen in der Kirche gesprochen wird…


Was hier also angedacht und ab Herbst wieder praktiziert werden soll, erzeugt Mauerschützen in Masse… Was also passiert, ist das massenhafte Übernehmen der privaten und persönlichen Haftung für alle damit erzeugten Schäden, gem. BeamStG §36 !


Viel Spaß, liebe Lehrkräfte und Direktoren, welche Ihr alle mitgemacht und weiter mitmachen wollt…


Ganz besonders interessant ist der Beitrag für rechtsverbindlich festgestellte deutsche Staatsangehörige, da diese voll auf das BGB zurückgreifen werden…


BGB steht in der Rechtsrangfolge ÜBER dem Verwaltungsrecht!


§225 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__225.html


Welche Schäden werden erzeugt? Z.B.:

– psychische Schäden (betrifft fast jedes Kind)

– körperliche Schäden durch Maskenzwang und

– durch diese idiotische, auf lebend fötalem Gewebe basierende, experimentelle, Gen verändernde, die Fertilität und natürliche Immunität zerstörende, gesundheitsschädliche mRNA-Schlumpfung in welcher zudem der größte Dreck verklappt und zur Biowaffe gemacht worden ist.


Das allein reicht aus, daß sich JEDER der diese Scheiße mitgemacht, unterstützt und daran mitverdiente, schon jetzt mal ganz ganz warm anziehen kann… Von den menschenzerstörenden Politmarionetten der Einheitspartei wird für diese Kinderquäler kein Einziger für seine willigen Büttel die Haftung und Rechenschaft übernehmen wollen…

Da lohnt sich mal ein Blick zurück, ans Ende der DDR-Diktatur und etwas darüber hinaus.

Kurz gefaßt an die Lehrerschaft und Schuldirektoren, nehmt endlich Eure Rechte und vor allem Pflichten wahr und remonstriert, sonst wird Euch am Ende dann, wenn nämlich vor den Tribunalen zur Aufarbeitung dieses asymetrischen Kriegs abgerechnet wird, keiner mehr helfen können…. – und der Tag ist nicht mehr all zu fern, so man gewillt ist mit offenen Augen schauen zu wollen.

Alt bekannt, denn am Ende will es wieder keiner gewesen sein, was diesmal jedoch nicht ziehen wird.

Inzwischen gibt es genügend davon Betroffene, Geschädigte und Spatzen von den Dächern rufend zu Hauf.

Dieses irre System der Lügen, Verdrehungen, Auslassungen, gepflegter Ignoranz, Anzinkertum, vorauseilendem Gehorsam, Geldgeilheit, Duckmäusertum, Täuschung und Menschenverachtung trägt dazu bei, dieses Land und dessen indigene Bevölkerung dem Erdboden gleich zu machen, ganz bewußt, angekündigt und in vollem Wissen was sie da tun.

§36 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG):

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html

Vollzitat mit Hervorhebungen des Verfassers:

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.

Zitat Ende.

Verstanden jetzt? Es gäbe keinerlei Rechtsverletzung in der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, wenn jeder sich nach oben absichern würde, die Haftung würde IMMER da hin gelangen, wo sie auch hingehört. Zu den Verbrechern selbst…

All das trifft unter anderem auch für die hirnlos dreinprügelnde und gegen Demonstranten marodierende Systemschutztruppe der CONSTELLIS (POLIZEI) oder später angedacht einzusetzenden Söldnertruppen zu…

Für den Beitrag verantwortlich und die klaren Worte die es braucht, um auf diesen Faschismus dieser Ersatzamis hinzuweisen:

k l a u s, der Töpfer

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