„Kleinanlegerschutz“ gefährdet bankenunabhängige Finanzierung – Staateninsolvenz für die Welt – Interview mit Jürgen Kaiser und Stefan Rost

Unser Netzwerkpartner Jungle Drum Radio mit einer neuen Sendung zu angedachten, international anzuwendenden Staateninsolvenzverfahren. Welche Auswirkunngen hat die angestrebte Gesetzgebung für uns in unserem eigenen Land? Es wird die BAFIN vorgeschalten, wenn man Gelder verleihen will…

Hat das Auswirkungen auf uns alle z. B. wenn die Schwiegermutter uns Geld borgen will? Wir haben in der Vergangenheit erlebt, man schafft „Gesetze“ (AGB’s) damit man später immer restriktiver in die Gesamtgesellschaft eingreifen kann. Hier mausert sich das Geldsystem jetzt derart, daß es alle Hüllen fallen läßt und sich die Monopolstellung sichern will. Crowdfundingprojekte gehören damit in der Zukunft der Vergangenheit an. Der Geldmolloch versucht zu verhindern, daß man ihm die Schuldsklaverei zerstören will.

Sendung „Macht und Menschenrechte“ Heute am 25.09.2014 – Gesetzentwurf im Namen des „Kleinanlegerschutzes“ gefährdet bankenunabhängige Finanzierung – Interview mit Stefan Rost vom Mietshäuser Syndikat.

BaFin-Gebäude in Bonn wikipedia

 

Das zweiten Interview haben wir heute kurzfristig wegen seiner Brisanz und eile noch in die heutigen Sendung „Macht und Menschenrechte“ aufgenommen wegen folgen für Initiativen und Menschen, die sich untereinander helfen ab ca. 19.45 Uhr geht es um einen Gesetzentwurf, den die vom Mietshäuser Syndikat gestartete Initiative „Wir sind nicht Prokon“ ins Rampenlicht gezogen hat. Die Insolvenz der Firma Prokon ist einer der Hauptanlässe gewesen für einen Gesetzentwurf, der verspricht, Kleinanleger besser zu schützen, würde aber für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Initiativen drastische neue bürokratische Pflichten und hohe Bußgeldandrohungen bringen und lästige Konkurrenz für Banken vom Markt drängen.

Der größte einzelne Kostenfaktor mit von der Initiative geschätzten 20.000,- € bis 60.000,- € pro Jahr dürfte die Erstellung eines jährlich zu erneurnden Prospektes (§8a VermAnlG) darstellen, wobei noch 6.500,- € (Gebührenverzeichnis Nr.1, Anlage zu § 2 VermVerkProspGebV) Gebühren der Aufsichtsbehörde BaFin für die Überprüfung und Aufbewahrung des Prospektes hinzu kommen.

Bei unvollständiger Erfüllung der Bürokratielasten drohen u. a. Bußgelder und eine Untersagung des öffentlichen Angebots (§18 VermAnlG).

Soweit Unternehmen und Initiativen durch bürokratsche Lasten und damit verbundene Kosten erdrückt würden, würde das Gesetz dem Kleinanlegerschutz zuwider laufen.Wir werden beleuchten, was dieses Gesetz an Schocks für kleine Initiativen und Menschen, die sich untereinander helfen ,alternative Medien ,Dorfeden ,Gemeinschaften, sowie für kleine und mittelständische Unternehmen bedeuten würde, und was eine verhältnismäßige Neuregelung anders machen müsste.

Initiative „Wir sind nicht Prokon“

http://www.syndikat.org/de/wirsindnichtprokon/

Vermögensanlagegesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vermanlg/gesamt.pdf

Entwurf vom 28.07.2014 des „Kleinanlegerschutzgesetzes“ (zur Änderung hauptsächlich des VermAnlG)

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2014-07-28-kleinanlegerschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5f

Darstellung der Bundesregierung zu den Zielen des „Kleinanlegerschutzgesetzes“

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/Ma%C3%9Fnahmenpaket-Kleinanleger.pdf?__blob=publicationFile&

Jürgen Kaiser (C) vom Verband Erlassjahr

24.09.2014 | Unser Politikblog. Im Interview mit Jürgen Kaiser vom Verband Erlassjahr um das Staateninsolvenzverfahren. Das entwicklungspolitische Bündnis Erlassjahr engagiert sich für ein international verbindliches Staateninsolvenzverfahren, welches in Staatsbankrottsitutationen die Position der Schuldnerländer gegenüber seinen Gläubigern stärken soll.

 

Aktueller Hintergrund des Interviews ist der internationale Vertrag über ein Staateninsolvenzverfahren für die Entwicklungsländer, welcher auf der bereits laufenden 69. Sitzung der Uno-Vollversammlung möglicherweise beschlossen werden wird.

 

Erlassjahr gehört zu den Verbänden, die an der Ausarbeitung des Statateninsolvenzverfahrens für die Entwicklungsländer beteiligt sind.

 

Am 09.09.2014 hat die Uno-Vollversammlung mit 124 Ja-, 11 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen auf einen Antrag Boliviens vom 28.08.2014 hin eine Resolution (Az. A/68/L.57/Rev.1) beschlossen, auf ihrer 69. Sitzung einen völkerrechtlichen Vertrag für ein Staateninsolvenzverfahren für die Entwicklungsländer einzubringen und zu beschließen (Nr. 5+6 der Resolution vom 09.09.2014). Laut der Pressemitteilung der Uno haben Vertreter Argentiniens und Jamaicas die Resolution unterstützt u. a. mit dem Ziel, den spekulativen Umgang mit Staatsanleihen durch Geierfonds zu unterbinden. Bemerkenswerterweise werden die Menschenrechte in der Resolution vom 09.09.2014 nicht explizit erwähnt, sondern insoweit nur im letzten Erwägungsgrund die Ziele der Uno (zu denen gem. Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta auch die Menschenrechte gehören). Das verblasst in der Resolution deutlich z. B. hinter der Einladung an IWF und Weltbank und der Anerkennung von deren Zuständigkeiten (Nr. 3+4 der Resolution). In einem der Erwägungsgründe wird auch an die Beiträge des IWF bis incl. 2003 für ein Staateninsolvenzverfahren erinnert. Das ist vor allem bemerkenswert angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zum Römischen Statut durch Auflagen des IWF vor allem gegenüber den Entwicklungsländern.

 

Die 69. Sitzung der Uno-Vollversammlung geht vom 16.09. bis zum 16.12.2014, davon die „General Debate“ vom 24.09.2014 bis zum 01.10.2014.. Auf der am 16.09.2014 veröffentlichten vorläufigen Tagesordnung geht es in Punkt 17 c um die Nachhaltigkeit der Verschuldung und um Entwicklung („external debt sustainability and development“). An der Stelle könnte es um Einbringung und Beschluss eines Vertrags über das Staateninsolvenzverfahren der Entwicklungsländer gehen.

 

Für die Frage, wie gleichheitsgerecht und menschenrechtskonform ein Staateninsolvenzverfahren ist, dürfte es vor allem darauf ankommen, anhand welcher verbindlicher Maßstäbe wer auf welche Weise über Schuldenreduzierungen, Haushaltskürzungen, Steuererhöhungen und Privatisierungen entscheidet, und welche Grenzen dabei beachtet werden. Ein tiefer Eingriff in die Souveränität der Staaten wäre es in jedem Fall.

 

Für die Staaten der Eurozone ist für den Fall eines Staatsbankrotts über Art. 12 Abs. 3 ESM-Vertrag, Begleitgesetze zu diesem (in Deutschland die §§ 4a bis 4k Bundesschuldenwesengesetz) und die ab dem 01.01.2013 den neuen Staatsanleihen beizufügenden kollektiven Aktionsklauseln das Staateninsolvenzverfahren des ESM anstatt eines vom Schuldnerstaat selbst entschiedenen Staatsbankrotts vorgeschrieben.

 

Der IWF hat 2002 seine Vorstellungen für ein weltweites Staateninsolvenzverfahren veröffentlicht. http://www.imf.org/external/pubs/ft/exrp/sdrm/eng/sdrm.pdf

Der Verband Erlassjahr wirbt für sein Konzept FTAP eines Staateninsolvenzverfahrens. http://www.erlassjahr.de/staateninsolvenzverfahren/einfuehrung.html
UN-Resolution vom 09.09.2014 und Pressemitteilung dazu
vorläufige Tagesordnung der 69. Sitzung der Uno-Vollversammlung (Stand 16.09.2014 vor Eröffnung)
Prof. Dr. Michel Chossudovskys Werk „The Globalization of Poverty and the New World Order“ mit vielen Informationen zu IWF-Auflagen
„Enough is Enough“ – der offene Kündigungsbrief des ehemaligen IWF-Mitarbeiters Davison Budhoo

http://www.naomiklein.org/files/resources/pdfs/budhoo.pdf

 

Quellen:
Jungle Drum Radio und

Unser Politikblog

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