GEZ Nein Danke – BGH Urteil vom 11.06.15 I ZB 64/14

sehr gute Interpretation von Marco Fredrich (Heimat und Recht Gardelegen) zum Thema GEZ – Zwangsbesteuerung und kürzlichem BGH Rechtsbeugungsbeschluß. Tübinger Landgerichtsbeschluß vom 08.01.2015 davon nicht berührt.

In diesem Video beschreibe ich, welche Beschlüsse aufgehoben wurden und wie man sich bei nicht unterschriebenen Bescheiden verhalten sollte.

Quellennachweise:
BGH Urteil vom 11.06.2015 im Volltext
http://dejure.org/dienste/internet2?j…

Tübinger Urteil vom 19.05.14
http://heimatundrecht.de/sites/defaul…

Tübinger Urteil vom 08.01.15
http://heimatundrecht.de/sites/defaul…

Die Amtsgerichtsurteile kann man so im Netz nicht finden, sind aber sowieso aufgehoben.

MfG Marco

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3 Kommentare zu GEZ Nein Danke – BGH Urteil vom 11.06.15 I ZB 64/14

  1. Tobias sagt:

    Leider ist das Video nicht mehr online. Kann man es irgendwo runterladen?

  2. Marcel sagt:

    Hallo Herr Fredrich,

    vielen herzlichen Dank für Ihre wertvolle, sicher Zeitraubende Arbeit!

    Zu der Sache mit dem nicht unterschriebenen BgH Urteil:
    So weit wir recherchiert haben, bekommt man als nicht Beteiligte nie ein vom Richter unterschriebenen Beschluss, sondern eine n icht unterschriebene Ausfertigung oder Abschrift.
    Hier wäre zu überprüfen ob die Beschlüsse und Urteile die online gestellt werden Originale oder solche Abschriften sind. Es lässt schließen dass es Abschriften sind.
    Der Originale Beschluss in der Gerichtsakte muss unterschrieben sein, alles andere nicht. Das keine Unterschriften enthalten sind, bedeutet also nicht zwingend, dass das Urteil nicht rechtskräftig unterschrieben beim Gericht liegen kann.
    Man müsste Einsicht in die originalen Gerichtsakten nehmen um das zu prüfen.

    Aber laut (4) § 317 müsste doch zumindest ein Amtssiegel auch auf den Abschriften zu finden sein: http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__317.html
    Aber da sind wir uns nicht ganz sicher weil wir das nicht recht durchdringen.

    Grüße aus Mannheim,
    M. und S.

  3. swissio sagt:

    Hallo, kann man das schreiben was im Video angesprochen wird ab 06:15 min. irgendwo finden oder kann es jemand hier Posten. Brauche da Hilfe. Vielen Dank

  4. matthias sagt:

    Die Gemeinde Neuhaus i.W. macht folgende Bekanntmachung:

    1. In den aktivierten Gemeinden können keine Zwangshypotheken auf Immobilien erhoben
    werden. (Siehe Lastenausgleich 1952 mit 50 % Zwangshypothek plus Zinsen ca. 100 % des
    Gebäudewertes)
    2. Es gilt in den aktivierten Gemeinden der Rechtstand des Jahres 1914 und damit sind die
    aktivierten Gemeinden schuldenfrei und nicht an die Handelsverträge (wie z.B. NATO, TIPP,
    ESM usw.) gebunden !
    3. In der aktivierten Gemeinde gilt der Schutz der HLKO, des internationalem deutschen Recht
    und der internationalen Handelsverträge. Diesen Schutz genießen Bundesbürger nicht !

    Es können seit dem 2+4 Vertrag in diesem Land zwei Rechtskreise bestehen. Erstens der Rechtskreis der Verwaltung der Alliierten zur Besetzung nach dem WK I die BRD-Verwaltung und zweitens der Rechtskreis der Staatlichkeit. Den Rechtskreis der Staatlichkeit kann der Souverän als Staatsangehöriger eines Bundesstaates wie z.B. das Kgr. Preußen durch Aktivierung der Gemeinde aus der Zeit vor 1914 schaffen. Das hat die Gemeinde Neuhaus i.W. / Amt Neuhaus i.W. im April 2013 allen Alliierten der UNO und allen Behörden der handelsrechtlich organisierten BRD mitgeteilt.
    Warum wurden alle Behörden der BRD nach dem 2+4 Vertrag in das Handelsrecht geführt ?

    Warum wurde der Art. 23 GG (Geltungsbereich) ersatzlos vom amerikanischen Außenminister Baker als Hauptalliierter gestrichen ?

    Warum wurde durch die Bereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 und 2010 allen „Gesetzen“ der Geltungsbereich und damit die Gültigkeit genommen ?

    Warum steht in der Personalausweisverordnung das man einen Ausweis besitzen muß und nicht welchen ?

    Warum laufen alle Hausversicherungsverträge über die Bewertung des Jahres 1914 ?

    „Deutschland“ wird von den Alliierten im SHAEF-Vertrag Art. 52 von 1944 wie folgt definiert: „Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.“

    Die Besatzung des Jahres 1945 wurde aufgehoben, nicht aber die Besatzung des Jahres 1918. Deshalb gibt es jetzt zwei Rechtskreise. Die BRD-Behörden verwalten deren freiwillige Mitglieder und der Souverän mit der jeweiligen Bundesstaatsangehörigkeit wie z.B. Kgr. Preußen hat die Möglichkeit sich selbst über die aktivierte Gemeinde zu verwalten.

    Artikel 7 (1) des 2+4 Vertrages von 1990:
    „Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“ (1918 waren es beim Waffenstillstand drei Mächte)

    Weitere Informationen finden sich in unseren YouTube Filmen:

    Gemeindeaktivierung: https://www.youtube.com/watch?v=UeniO41W_Bo

    Staatsangehörige gegenüber Apoliden: https://www.youtube.com/watch?v=xsWZjuBruwk
    Bedeutung der Staatsangehörigkeitsurkunde: https://www.youtube.com/watch?v=RCutgkEEe9I

    ESM-Enteignung vorbeugen: https://www.youtube.com/watch?v=A-hkQn5eXKM

    GEZ konkludenter Vertrag: https://www.youtube.com/watch?v=8xVu4aYQx4w

    Weltfrieden 3.0: https://www.youtube.com/watch?v=-EeNP9ouu_0&feature=youtu.be

    Steh auf für den Weltfrieden: https://www.youtube.com/watch?v=y4lm6d7oxFM

    Weltfrieden – russisch: https://www.youtube.com/watch?v=xx3phyLTLyA

    Weltfrieden – englisch: https://www.youtube.com/watch?v=LNzCPbUr_CE

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