Urteilsspruch am Bundesverfassungsgericht

Nachbetrachtung zum Eurorettungsschirm und ESM (Eurostabilisierungsmechanismus)

Fünf Professoren, Hankel, Nölling, Schachtschneider, Spethmann und Starbatty klagten vorm Bundesverfassungsgericht. Wie die Ritter der traurigen Gestalt gegen die Mühlen der Transferunion. Sie wollten verhindern, daß man Deutschland und Europa in einen Abwärtsstrudel reißen wird.

Hier Prof. Schachtschneider, kurz nach der Urteilsverkündung in einem Interview gegenüber dem KOPP-Verlag.


Prof. Schachtschneider mit klaren, aber doch sehr vorsichtig ausgedrückten Worten.

Peter Gauweiler hier in einem Interview mit dem ZDF und sehr klaren Worten, was die Eurohilfe für Griechenland bewirken wird.
Zitat aus diesem Interview:

Die Währungszone ist für die Griechen keine Hilfe mehr, sondern ein Mühlstein am Hals… wir helfen nicht den Griechen sondern wir unterstützen 25 weltweit agierende, wild gewordene Investmentbanken, damit die hoch verschuldeten Griechen noch mal neue Schulden machen können, das ist wie Schokolade für Zuckerkranke … die EU ist eher eine Treibmine, als eine Problemlöserin ….“

hier das Interview in ganzer Länge

bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich hier in diesen Artikel das Interview eines Mainstreamsenders nicht als Widget einbinden will.

Hier Prof. Starbatty zum Gerichtsurteil bei Illner im ZDF.

Hier die Verkündung des Urteilsspruchs beim Bundesverfassungsgericht.

Auffällig ist doch sehr, daß selbst das Bundesverfassungsgericht der Auffassung ist, daß die Wahlentscheidung des Volkes mit seiner Stimmabgabe als ausreichende Option und genügend Legitimation dafür angesehen wird, daß ein repräsentativ wirksames Organ (wie hier die Exekutive, die Legislative oder sogar nur der Haushaltsausschuß) in der Lage ist, solch tief schürfende Entscheidungen für die Allgemeinheit entscheiden zu können und nationale Rechte als Gewährleistungsgarantie abgeben zu können. Es drängt sich doch geradezu zwingend die Frage auf, ist dem Gericht die Entstehungsgeschichte des Artikel 20 wirklich nicht bekannt? – Das dürfte wohl zu verneinen sein, denn es ist nicht zu glauben, daß höchsten Grundrechterichtern nicht die Unterlagen zum Grundgesetz entwickelndem Parlamentarischen Rat bekannt sein sollen. So ist ernsthaft zu hinterfragen, inwieweit das Bundesverfassungsgericht überhaupt noch unabhängig von Parteien und Parteipolitik agieren kann ja, zur Schutzfunktion für unser Volk überhaupt noch tauglich ist?

Das Urteil (hier in Schriftform Satz 1-142 nachlesbar) zeigt in eindrücklicher Weise, daß die Frage immer drängender wird, ob die Gewaltenteilung in dieser „Demokratie“ überhaupt noch intakt sein kann? Das Bundesverfassungsgericht hat hier zum wiederholten Male nach dem umstrittenen EU-Reformvertragsurteil aufgezeigt, daß unser Volk vom Grundrecht einer Volksabstimmung, mindestens aber von einer Schutzentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht abgetrennt worden ist. Daran ändert auch nichts, daß Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (Gerichtspräsident und Vorsitzender des 2. und entscheidenden Senats) auf das 60 jährige Bestehen des Bundesverfasdsungsgerichts explizit hingewiesen hat. 60 Jahre BVerfG, da stellt sich die Frage, ist es mit diesem Urteil nun überhaupt noch existent und relevant?

Die von Prof. Schachtschneider vorsichtig als kleinen Erfolg verbuchte „leichte Stärkung unseres Parlaments“ sind wohl eher ein Placebomedikament, an welchem sich dieses Volk eines Tages noch verschlucken wird.

Die nun entstehenden Folgen werden, dieser höchsten Rechtsinstanz unseres Landes, eines Tages anzulasten sein. Die Klage und das Urteil, wird als Akte aus der später einmal bewertenden Geschichte nicht mehr ohne weiteres zu tilgen sein.

Man kann nicht gerade davon sprechen, daß es keine warnenden Stimmen neben den fünf Professoren (abfällig und belächelnd im Mainstream als Euroskeptiker und „Fünferbande“ bezeichnet) gab, welche ganz konkret dazu Stellung bezogen haben, was unserem Land der ESM in Wirklichkeit bringen wird. Hier noch ein eindrucksvolles Beispiel dafür:

Carlos A. Gebauer bereits im Juli, im Rahmen einer Podiumveranstaltung unseres Netzwerkpartners Partei der Vernunft dazu:


Die Frage bleibt, kann man nun in unserem Land überhaupt noch davon sprechen, daß demokratische Grundsätze, angesichts des durchgewunkenem Ermächtigungsgesetzes überhaupt noch intakt sind oder spricht man ab heute eher von einer Banenenrepublik? – Die Zukunft wird interessant und es bleibt zu befürchten, daß die Unkenrufe, wenn man diesen Tendenzen nicht bald einen Riegel vorschieben wird, in einem Disaster, nicht nur deutschland-, sondern europa- und weltweit führen kann und wird.

Deutschland ist der größte Zahler in der Union und egal, wie gut es ihm wirtschaftlich gehen wird, es wird mit jedem Land, welches in den Strudel wirtschaftlicher und finanzieller Schwierigkeiten geraten wird dafür zur Kasse gebeten ohne, daß wir etwas dagegen machen können. Ein einstmaliger „Versailler Vertrag“, auch wenn die geschichtlichen Hintergründe andere waren, welcher dieses Volk schon einmal in seinem Selbstbestimmungsrecht beschnitten hat und die Folgen daraus, drängen sich da geradezu als Parallele aus einer unrühmlichen Geschichte auf…

Die Gefahr besteht, daß gerade eine solche Art von ermächtigter „Solidarität“ in einem neuen Haß enden wird. Ist das vielleicht sogar gewollt? – Wenn ja, dann ist es als eine Brandstiftung am Frieden Europas zu sehen.Sind wir chancenlos? Nein! Hier können Sie selbst gern tätig sein, so Sie nicht mehr nur mit gebundenen Händen und Füßen nur noch zuschauen wollen….

Lieber Leser,

die Aussage des Artikelautors, gibt nicht die Auffassung des gesamten Netzwerk Volksentscheids wieder und ist als Meinungs- und Kommentarbild des Autors zu sehen. Ganz sicher hat jeder Netzwerkpartner seine ganz eigene Sichtweise dazu.

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