Zur Information des Bundesverfassungsgerichts zu den Befangenheitsanträgen !
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Sarah Luzia Hassel-Reusing |
Die Beschwerdeführerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Wuppertal) nimmt die u. a. im Handelsblatt zu findende Information des Bundesverfassungsgerichts, dass Befangenheitsanträge – im vorliegenden Fall bzgl. BVR Prof. Dr. Huber wegen seiner Nähe zum ebenfalls klagenden Verein „Mehr Demokratie“- nur für das Verhältnis zur jeweiligen Klägerin (2 BvR 1445/12) zu entscheiden sind, und keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung über die Klagen anderer Kläger haben, zur Kenntnis.Ein Befangenheitsantrag ist auch ein rein präventives Instrument.
Richtig spannend werde jedoch, wie das Gericht am 12.09.2012 damit umgehen werde, dass sie in ihrem Eilantrag Nr. 2 auf einstweilige Anordnung gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt hat, einstweilig bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerden sämtliche Grundgesetzänderungen, hilfsweise zumindest sämtliche Initiierungen und Entscheidungen über ein neues Grundgesetz zu untersagen (siehe Abschnitte I.2 + II.4.1 der Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12).
Denn gültige Verfassungsbeschwerden allein haben noch keine verbindlich aufschiebende Wirkung; die Schaffung vollendeter Tatsachen vor Entscheidung über gültige Klagen wird erst durch einstweilige Anordnungen sicher verhindert. Davon hat die Klägerin gleich 28 beantragt, im Augenblick am dringlichsten darunter besagter Antrag Nr. 2 (gegen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat).
Der Antrag lautet wie folgt:
„2. die Untersagung sämtlicher Grundgesetzänderungen, sowie die Untersagung sämtlicher Initiierungen, Beschlüsse und Veranlassungen von Volksabstimmungen über ein neues Grundgesetz oder eine neue Verfassung auf nationaler Ebene, bis über die hier vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmungsgesetze zu Art. 136 Abs. 3 AEUV, zum Fiskalpakt und zum ESM-Vertrag sowie gegen das StabMechG, das ESMFinG und das Gesetz zur Änderung des BSchuWG in der Hauptsache entschieden worden sein wird“
Der Verein „Mehr Demokratie“ mit seinen vielen anständigen und gutgläubigen Mitgliedern werde ja gerade dazu benutzt (siehe„Mehr Demokratie“ S. 102 von deren Klagen), das Bundesverfassungsgericht dazu zu instrumentalisieren, Deutschland dazu zu verurteilen, ein neues Grundgesetz , gegenüber ESM, Wirtschaftsregierung und „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) zu initiieren und einem unzureichend informierten Volk zur Abstimmung vorzulegen.
Links:
Handelsblatt-Artikel „ESM-Urteil kommt trotz Befangenheitsanträgen“ vom 06.09.2012
Welt-Artikel „Befangenheitsantrag gegen Karlsruher Richter“ vom 06.09.2012
Unser-Politikblog-Artikel „Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie“ vom 09.07.2012
Video mit dem Befangenheitsantrag
Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12 vom 30.06.2012
Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12 vom 06.04.2012
Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12 vom 29.05.2010