die Deutsche Staatsangehörigkeit – Staat Staatsangehörigkeit und Fiktion Teil 6

Datei:Staatsangehoerigkeitsausweis Deutschland.jpg

Wenn Menschen den sogenannten „Rechtsstaat“ hinterfragen, dann macht man kurzen Prozeß, oder doch nicht? – Was man konkret sagen kann ist, daß Deutschland kein souveräner Staat ist und daß deren sogenannte Ausweise nicht das Medium wert sind, auf welchen sie gedruckt worden sind…

Ich wurde aufmerksam auf einen Artikel in der Süddeutschen, welchen ich Ihnen nicht vorenthalten will. Es ist erstaunlich, daß man sich vermeintlich mit der Thematik Staatsangehörigkeit im Mainstream beschäftigen will. Das muß Gründe haben und die zu beleuchten und einige Klarstellungen für Unbedarfte zu machen ist es mir hiermit wert. Der Artikel dort heißt: „Der Mann der zuviel schreibt“

dort heißt es in der Anmoderation Zitat:

„Ein promovierter Psychologe marschiert ins Münchner Kreisverwaltungsreferat und beantragt die bayerische Staatsangehörigkeit. Im Verlauf des folgenden Briefwechsels bezweifelt die Behörde seine geistige Gesundheit und will ihm den Führerschein abnehmen. Die Stadt lenkt erst ein, als eine andere Behörde eingreift.“

einem Artikel von Bernd Kastner.

Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen, denn was der offenbar aufgewachte Psychologe Müller hier fordert ist völlig legitim. Die Feststellung der Staatsangehörigkeit, welche durch Personalausweis und Reisepaß nicht bestätigt, geschweige denn dokumentiert werden kann. Dazu ist ein sogenannter „Staatsangehörigkeitsausweis“ notwendig, welcher von der „Staatsangehörigkeitsbehörde“ ihres Kreis oder Gemeinde ausgestellt wird. Jeder Beamte muß diesen haben, weil er sonst kein Beamter ist. Jeder Deutsche müßte ihn eigentlich haben, wenn er überhaupt wählen will. Jeder Parlamentarier und Diplomat muß ihn haben, weil er sonst weder dem Grundgesetz noch dem Beamtenrecht entspricht. Jeder Richter, jeder Staatsanwalt müßte ihn haben weil er sonst nicht Richter oder Staatsanwalt ist. Im Artikel 116 GG steht, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist Zitat:

Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt


Nun beantworten Sie sich bitte selbst die Frage, warum man Ihnen davon sonst in den Medien nichts erzählen, Sie nicht darüber aufklären, ja Leute die hinterfragen gar psychiatrisieren will wie im Falle Müller bei der Süddeutschen Auseinandersetzung…

Übrigens, ich selbst (KL-B) bin im Besitz des deutschen Staatsangehörigkeitsausweises und habe damit absolut keine Nachteile damit Die Frage ist nur, welche Staatsangehörigkeit wurde mir durch die Behörde in Wirklichkeit bestätigt? Die von Hitler auf die unmittelbare Staatsangehörigkeit reduzierte oder die von Hitler außer Kraft gesetzte „mittelbare Staatsangehörigkeit“ (in meinem Falle die durch Abstammung erlangte sächsische)? Eine journalistische Anfrage von mir vagabundiert inzwischen über den Dienstweg vom Landratsamt über das Landesverwaltungsamt herum hin zum Thüringer Innenministerium, welche es ja wissen sollten wie die Rechtslage ist. Bisher recht erfolglos, denn es geht Woche um Woche darüber hinweg. Was dauert so lange daran, daß man die Menschen und Journalisten, welche nachfragen darüber aufklären kann? – Es ist zu vermuten, daß man uns beide damit bestätigte, also die durch Abstammung erworbene mittelbare und die durch Hitler auf alle reduzierte unmittelbare Staatsangehörigkeit. Letztere hätte durch Entnazifizierung jedoch außer Kraft gesetzt werden müssen, weil man die mittelbare Staatsangehörigkeit nicht zwangsweise per Gesetzgebung 1934 entziehen kann. Geht man jedoch davon aus, daß man seit jeher das Projekt der Gleichschaltung Europas und die Zentralisierung auf einen faschistischen Großstaat vorgehabt hat, wie es Hitler ja offenbar vom IG-Farbenkomplex (Bayer, Höchst und BASF) aufgetragen worden ist, dann schrieb man mit der unmittelbaren Staatsangehörigkeit nahtlos Hitlers Auftrag fort. Folglich war auch die Wiedereinsetzung in den vorkonstitutionellen Stand vor 1914 gar nicht gewollt. Die damaligen Staaten wurden deaktiviert, aber keinesfalls abgeschafft. Auch deren Gesetzgebung (deutsches Recht) natürlich nicht.

Die „Bundesrepublik“ (Scheinrepublik) kann keine Staatsangehörigkeit Bundesrepublik ausstellen, weil es die nicht geben kann. BRD ist Produkt des Besatzungsrechts und ist eine reine Wirtschaftsverwaltung des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“. Sie agiert im „Bundesrecht, Alliiertenrecht und internationalem Recht (wie z.B. EU Gesetzgebung). Sehen Sie also diesen Artikel der Süddeutschen bitte als schon recht erstaunlichen Fakt der Offenlegung einer Problematik an, welche um sich zu greifen scheint und daß man sich damit im Mainstream überhaupt beschäftigen will und muß. Die Konsequenz, daß man dem hier dargestelltem Psychologen Müller kulant entgegen kommt, ist also eine versuchte Augenwischerei. Man will ganz einfach nicht, daß das Schule macht. Warum? Das hat mit den Rechtssäulen zu tun derer 4 maßgeblich für uns sind.

Bundesrecht, Deutsches Recht, Besatzungsrecht und Internationales Recht.

Schaut man nun mal in das Einführungsgesetz des BGB hinein (EGBGB) so liest man folgendes dort, z.B. im Artikel 5.1 – also dem „Personalstatut“ Zitat:

  1. Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor. …“

 Zitat Ende

Was folgt also daraus? Ganz einfach, daß man sich als „Deutscher“ auch auf deutsches Recht berufen kann. Das können Sie nicht mit dem Personalausweis und gewöhnlichem Reisepaß (rot), weil das keine Ausweise für die Feststellung als Staatsangehörige, sondern explizit für Staatenlose sind. Stellen Sie sich also ohne Staatsangehörigkeitsausweis in der Vorrechtsstellung als Deutscher dar und berufen Sie sich auf deutsches Recht im Vorrang, dann tritt unter Umständen deutsches Recht (Strafgesetzbuch §169) in Kraft. Dort wird sanktioniert, wer sein Personalstatut gegenüber einer Behörde falsch darstellen will. Bis zu 2 Jahren Haft gibt’s dafür. Der Versuch ist strafbar steht dort. Personalstatut ist also der Personenstand, welcher nicht so einfach durch angenommene Herleitung über den Personalausweis zu bewerkstelligen ist.

Staatenlosenabkommen (Übereinkommen für die Rechtsstellung als Staatenloser) Zitat:

Artikel 27

Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus…“

Zitat Ende

Ich selbst stellte vor einiger Zeit, am 12.06.2013, Herrn Ministerialdirektor Günter Schuster vom Bayrischen Innenministerium eine Presseanfrage (hier als pdf Datei) zu deren inzwischen gelöschten Information zur Staatsangehörigkeit in deren Webauftritt. Diese besagte, daß der Personalausweis und der Reisepaß nur die Vermutung begründen, daß man Deutscher Staatsangehöriger sei und kein Nachweis darstellt. und erhielt am 12.06.2013 folgende Antwort von dort Zitat:

Sehr geehrter Herr Lohfing-Blanke,

im Auftrag von Herrn MD Schuster nehmen wir zu Ihrer o.g. Presseanfrage wie folgt Stellung:

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde der Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern kürzlich völlig neu gestaltet. Diese Neugestaltung haben wir im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts zum Anlass genommen, unsere Informationen zur Einbürgerung und zum Staatsangehörigkeitsrecht praxis- und zielgruppengerecht redaktionell zu überarbeiten. Der von ihnen zitierte Absatz über den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit wurde dabei zwar nicht mehr aufgenommen. Die dort getroffenen Aussagen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden kann, die auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird, und dass der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, sondern lediglich die Vermutung begründen, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind mangels Änderung der Rechtslage aber nach wie vor zutreffend.

Im Übrigen besitzt die Europäische Union keine Regelungskompetenz bezüglich der Staatsangehörigkeiten ihrer Mitgliedstaaten. Nach Artikel 20 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist Unionsbürger, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht (Artikel 20 Abs. 1 Satz 3 AEUV).

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Magnus Riedl
Ministerialrat
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München

Zitat Ende

In Hinblick auf die von der Süddeutschen geschilderten „Querelen“ mit dem Psychologen Müller, ergibt sich jetzt natürlich ein Bild. Es könnte also sein, daß das Bayrische Innenministerium mit dem Löschen der Information zum Deutschen Staatsangehörigkeitsausweis auf ihrem Webprojekt schlicht und ergreifend die „Reißleine“ gezogen hat. Aber egal, die Sache zieht Kreise und so war auf der Homepages unseres eigenen Landratsamtes nach meiner eigenen Beantragung der Feststellung auf einmal folgendes zu sehen, was vorher dort nicht gestanden hat und als neuerlicher Beweis eines roten Fadens zu erkennen ist Zitat aus:

Als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit genügt in der Regel der deutsche Personalausweis oder der deutsche Reisepass. Personalausweis und Reisepass sind jedoch keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.“

Natürlich genügt der Reisepaß und Personalausweis nicht zum Nachweis der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ aber irgendwie muß man ja die Leute in der Verschleierung des Nichtwissens gefangen halten. So auch die weiteren Informationen eher Augenverkleisterung.

Ein Bekannter ließ sich kürzlich erst seine Deutsche Staatsangehörigkeit im Kreis Recklinghausen feststellen und dort fand ich folgendes bemerkenswertes Zitat:

Ein Staatsangehörigkeitsausweis bzw. ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Antragsteller den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder den Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen hat bzw. glaubhaft gemacht hat.

So weit so gut und nichts Besonderes, über den „Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher“ in einem späteren Artikel noch mehr dazu, aber weiter geht’s:

Den vg. Anträgen sind daher eigene Personenstandsurkunden sowie Personenstandsurkunden der Vorfahren (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden), die mindestens bis in das Jahr 1914 (!!!) zurückgehen…“

In meiner Staatsangehörigkeitsbehörde wurde der Nachweis bis 50 Jahre in die Vergangenheit verlangt. Auch andere Antragsteller auf Feststellung berichteten davon, so ist es auch im heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz fixiert. Ist das Plan, Täuschung oder was? Man bewerkstelligt damit doch ganz bewußt, daß man nach wie vor in der Zeit nach 1934 (der Entwurzelung von der mittelbarer Staatsangehörigkeit per Hitler-Gesetz?) verbleibt… Ich wollte meine Abstammung ins Jahr 1913 zurückführen, da sagte man mir man brauchte das nicht. Ich bestand trotzdem darauf.

Im Webauftritt des Kreises Recklinghausens dann folgender bemerkenswerter Satz Zitat daraus:

Hintergrund für dieses Datum ist, das zum 01. Januar 1914 das erste deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten ist. Zuvor bestand das Staatsgebilde, welches heute als „Deutschland“ bekannt ist (BRD Anm. Verf.), aus verschiedenen Ländern mit jeweils eigenen Staatsangehörigkeiten und -gesetzen. …“

(Bayern, Preußen, Sachsen ect. – 23 deutsche Staaten insgesamt)

 Im EGBB Artikel 6 (ordre publik) steht drin Zitat:

„Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.“

Klare Aussagen, oder nicht? Und so kommt es zustande, daß es Menschen gibt, und immer mehr machen davon Gebrauch, welche sich auf den Vorrang Deutschen Rechtes beziehen und immer mehr das Rechtssystem, welches uns hier übergestülpt worden ist hinterfragen und sich nicht mehr verarschen, gängeln und bis aufs letzte Hemd ausziehen lassen wollen. Sie blättern übergestülpte Gesetzgebungen von der ihren im Vorrang einfach ab. Für die Systemträger und deren Vasallen natürlich ein „NoGo“, deshalb zieht man alle Register, daß man solche Tendenzen im Griff behalten kann.

Ganz aktuell kann man also hinterfragen, ob man mit der Bundes- und Alliiertengesetzgebung nicht oft genug den Tatbestand der Rechtsunbestimmtheit (fehlende Geltungsbereiche, unbestimmte Gesetzgebung, fehlende Zitiergebote bei Einschränkung der Grundrechte, Anwendung falschen Rechts, Rechtsbeugung, Beamtenwillkür u.s.w u.s.f.) verfolgt und auf die Gutgläubigkeit und Verpenntheit der Menschen vertraut. Genauso wäre EU-Recht als beschädigend für den deutschen Rechtsstand zu sehen. Kapierten das endlich mal die deutschen Bürgermeister und die Gemeindeparlamente, und verabschiedeten sie sich von der Zuwendungsmentalität und dem Tropf des BRD oder EU-Systems, machten und lebten ihre eigene Subsidarität im Verbund und nicht im Krieg mit den eigenen Bürgern in ihrer Stadt, den Kreisen und Gemeinden, dann hätte dieses aufziehende faschistische Konstrukt der Banken und Konzerne null, aber auch wirklich null Chance, daß man die Gemeinden noch weiter unter dem Deckmantel ESM in den Ruin stürzen und damit durch Privatinteressen übernehmen und auslutschen lassen kann.

Würde jetzt also eine Welle der Beantragung der Feststellung deutscher Staatsangehörigkeiten losgetreten werden, dann ist das System, so wie wir es heute noch kennen bald nicht mehr durchzuziehen. Genau das scheint jedoch die ganz aktuelle Angst der Protagonisten an den Schaltstellen der Macht zu sein. „Staatsverträge“ zwischen Ländern, welche in Wirklichkeit keine Staaten sondern Wirtschaftsgebiete sind (GEZ und Beitragsservices zur Stützung der Propagandamacht der sogenannten “Öffentlich-Rechtlichen“, die Abzocke der Autofahrer bei jedem kleinen „Vergehen“ zur Auffrischung geschmälerter Kassen wäre bald obsolet). Und genau darum scheint es zu gehen, das ist wohl der Grund dafür, daß man heute auf allen Kanälen, alles was diese kritische Hinterfragung der derzeitigen Rechtszustände protegiert in einen Topf mit den Kommissarischen Reichsregierungen (KRR’s), Fitzeck’s Königreich und in die Naziecke geschoben wird, wie z.B. ganz aktuell in einem unserer „Öffentlich-Rechtlichen“ Senderfirmen, hier dem „Deutschlandfunk“. Diese halten es wie immer nicht für nötig anständig zu informieren und zu hinterfragen, sondern sie eröffnen ganz aktuell die Hetzjagd und Stigmatisierung auf alles, was das System zu hinterfragen wagt. Dort lief vorgestern 19.10 Uhr eine Sendung mit Falschdarstellung, obwohl man die in der Aufgewachtenszene schon lange belächelte und als untauglich befundene Unsinnigkeit Fitzecks Königreich und KRR’s auf alle kritischen Geister zu projezieren versucht (hier nachzuhören hier als Scanbeweis Eigene Währung und Steuern verweigern – Die selbst ernannten _Reichsbürger_ negieren _ DLF-Magazin _ Deutschlandfunk). Ein Grund also mehr, daß man sich auf Artikel 20.4 GG besinnt und friedlichen Widerstand und aufrechten, selbstbewußten Gang bemüht und so eine Scheiße nicht mehr mitfinanzieren und mittragen will.

Verlassen Sie also das sinkende Schiff und schauen Sie sich endlich nach geeigneten Rettungsboten um. Sinkende Schiffe waren, sind und bleiben unsteuerbar! Deutsche Staatsangehörigkeit ist weder durch permanente Stigmatisierung Holocaust, mit Nazianhängerschaft oder mit Verrücktheit zu quittieren. Wer sich zu seiner Staatsangehörigkeit bekennt, bekennt sich zu seiner Kultur, zu seiner Geschichte zu seiner Abstammung, seinem Staatsvolk, seinen Vorfahren und zu allem Guten, was seine Kultur zu Wege gebracht hat. Dazu gehört es auch, daß man sich zum Negativen seiner Geschichte bekennt, was aber nicht zwangsläufig auch heißen muß, daß man das auch gutheißen muß. Vielmehr lernt man daraus, was ja auch Sinn und Zweck schlechter Erfahrungen ist. – Wer das alles beschädigen, verhindern, schlechtreden, stigmatisieren oder gar alles Gute unter einer Decke der Brutalität ersticken  will, betreibt Volksverhetzung und nicht zuletzt betreibt oder unterstützt er damit aktiv oder indirekt kommenden Völkermord. Die Geschichte ist reich von Völkermorden und wie es dazu kam und wir haben genügend Beispiele ganz aktuell dafür.

Trauen Sie sich also endlich „Deutscher“ oder „Deutsche“ zu sein und vergessen sie das Wörtchen „DEUTSCH“ auf Ihrem Personalausweis. Sie Tragen für all das, was man Ihnen heute einzuhämmern versucht, absolut keine Schuld. Das als mein etwas unkonventioneller Beitrag zum heutigen Gedenktag einer „Kristallnacht“, welche wie Gebetsmühle durch alle Sender gepuscht worden ist und wieder kommen wird, wenn man die Hintergründe und Mechanismen welche sich damit verbinden nicht begreifen will. So jedenfalls ist Vergebung und Friede in einer Gesellschaft nicht zu bewerkstelligen, wenn man so viele Unschuldige Menschen immer wieder subtil zu Schuldigen degradiert. Es sollte jedem einigermaßen intelligentem Menschen bewußt geworden sein, daß Frieden nur mit gegenseitiger Achtung der Kulturen und Völker zu erlangen ist. Gleichmacherei, Uniformierung, Entwurzelung und Geschichtsverfälschung ist immer der Garant dafür, daß es wieder Krieg geben wird. Ich möchte zudem am heutigen Tage dazu anregen sich mit der Deutschen Geschichte und dem Zustandekommen des Völkermordens des frühen 20. Jahrhunderts auseinandersetzen zu wollen, denn dann wird Ihnen klar, daß unsere Besatzung das Resultat ganz übler Machenschaften damaliger und heutiger Weltmächte und nicht eines waffenklirrenden Bundes deutscher Staaten war. Demnächst ein extra Artikel dazu, damit mit diesen Lügen und ewig gleichen und stetig fort ummanipulierten Betrügereien in unserer Geschichte und an unserem Volk endlich mal aufgeräumt werden kann.

Ihnen allen eine friedliche Zeit und viel Glück mit Ihren Liebsten und denken Sie gerade heute mal nicht an den 9. November irgend einer gruseligen und von Fremdmächten  inszenierten und so gewollten und fortgetriebenen Zeit.

 

Weitere Informationen zum Thema Staatsangehörigkeitsausweis hier:

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, zuletzt geändert am 24. September 1991

Rechtsbehelf:

Artikel darf ohne weitere Nachfrage übernommen und weiterverbreitet werden. Angabe Verlinkung und Herkunft reicht. Kommentare sind freigeschalten. Diskutieren Sie bitte sachlich,. Es wird alles antideutsche Geschwafel geloscht oder entsprechend hart kommentiert.

Bildnachweis: Staatsangehörigkeitsausweis (anonymisiert), ausgestellt von einer Staatsangehörigkeitsbehörde der Bundesrepublik Deutschland Wikipedia, Benatrevqre, 17:01, 8. Aug. 2011

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16 Kommentare zu die Deutsche Staatsangehörigkeit – Staat Staatsangehörigkeit und Fiktion Teil 6

  1. Maria sagt:

    Hallo an alle.
    ich ahbe so eine frage .Selbst bin Spätaussiedlerin habe auch dieses Gelbeschein, aber meine Kinder die ich auch hier bekommen habe halten sie für als kasachische Bürger das heißt die haben auch ausweis als DE. und so in Computer stehen sie als Kasachische bürger.Meine frage wenn ich mache so eine gelbe schein für meine kinder werde ich dammit nicht schaden ,sagen behürde nicht das ich muß zuesrt mein Kasachische staatang.abgeben.Mein mann kam aus Russland hat nur de.staatangehörichkeit. Was soll ich tun geben sie mir ein Rat.

    Danke für antwort.

  2. Stefan sagt:

    An @klaus der Töpfer

    Hallo Klaus,

    auf der Webseite des verstorbenen Andreas Clauss
    http://novertis.com/downloads/ habe ich den Link „Handlungsempfehlungen Mensch-Person-Rechtsfähigkeit Stand Juli 2015“ gefunden.
    Die PDF-Datei enthält u. a. folgende Aussage von Andreas Clauss (Zitat 1:1):

    (Zitat Anfang) „“
    Der Gelbe Schein (Urkunde zur „Deutsche Staatsangehörigkeit) bedeutet Folgendes:
    Man geht zu einer Behörde, von der man eventuell sogar schon weiß, sie operiert als Firma, die von sich selbst behauptet, Rechtsnachfolger des III. Reiches zu sein, auch Urkunden ausstellt, mit dem Begriff “Deutsche Staatsangehörigkeit”, die es nachweislich erst seit 1934 gibt.
    Man weiß, dass man genau diese Urkunde bekommen wirst, die in Form und Aussehen der von Adolf Hitler sehr nahe kommt (nur der Hakenkreuzadler ist ausgetauscht mit dem der Weimarer Republik!!!, also Versailler Diktat), schreibt in den Antrag dann für sich beispielsweise Staatsangehörigkeit Preußen, obwohl man, wie gesagt, weiß, eine Urkunde mit der sogenannten “Deutschen Staatsangehörigkeit” zu bekommen, kriegst sie dann auch und meint nun, damit von denen bestätigt bekommen zu haben, dass man Preuße bist.
    Wie schräg ist das denn? Das hat nichts mit Recht zu tun, das ist Gesunder Menschenverstand. Natürlich kann man in dem Antrag den Ahnennachweis bis vor 1914 bringen, Man kann in Anträgen alles Mögliche hineinschreiben, dass ist aber für die Urkunde “Deutsche Staatsangehörigkeit” unrelevant.
    Das ist damit bewiesen, weil wir die überprüfbare Praxis haben, dass diese Urkunde jeder bekommt, der seine Abstammung bis 1950, Bayern bis 1938 nachweisen kann. Das reicht! Was man sonst noch in den Antrag schreibst, ist für die Bearbeiter genauso schön, wie überflüssig.
    Man hat zwar gesagt und bewiesen, dass man beispielsweise Preuße ist, schön, will aber trotzdem die Staatsangehörigkeit von 1934. Das ist, glaube ich, auch nicht verboten. Das ist o.k., für den, der es mag und wirklich schon mal besser als staatenlos.
    Nur hat man damit auf Preußen oder eben die der anderen Bundesstaaten verzichtet, denn so steht es in der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934 (also genau das, was man beantragt):
    “§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den Deutschen Ländern fällt fort.”
    Pech gehabt. Schade für Preußen und für den Antragsteller.
    Man ist also dem Ziel, einer echten deutschen Bundesstaatsangehörigkeit mit dem “Gelben Schein” diesem Wunsch in der Betrachtung durch das System nicht näher gekommen.
    Das Gegenteil ist der Fall. Man wurde an der Stelle nicht einmal betrogen. Man hat das bekommen, was man beantragt hat und in dem Papier steht deutsche und nicht beispielsweise preußische Staatsangehörigkeit, was immer beides auch sein mag. Deswegen machen wir es nicht und raten davon ab.
    „“ (Zitat Ende)

    Das heißt offenbar nichts anderes, dass man immer die deutsche Staatsangehörigkeit bis 1934 erhält, egal wie weit man seine Abstammung ableitet. Es wäre angeblich egal. Da bin ich sehr skeptisch!
    Stattdessen empfiehlt Hr. Clauss eine Willenserkläung und Konkludenter Vertrag Schadenersatz-AGB.

    Die Herangehensweise von Hrn. Clauss halte ich für wenig sinnvoll und auch nicht zielführend.

    Viele Grüße

  3. Stefan, Sie selbst sind es der seine Abstammung nachweist. Nicht die Verwaltung verpaßt Ihnen eine Staatsangehörigkeit, sondern Sie selbst, indem Sie Ihren Nachweis über die entsprechenden Abstammungsurkunden erbringen.

    Wenn Sie dies bis vor 1914 Kriegsbeginn erreichen, dann ist Ihre Natürliche Person Trägerin unveräußerlicher Rechte.

    Ich gebe Ihnen den guten Rat sich nicht mit Aussagen aus Rüdiger Klasens staatenlos.info zu begnügen, weil dessen Aussage nichts als Bullshit ist.

    Die Reichsbürgerschaft begründet sich auf das Reichsbürgergesetz Hitlers von 1935 welches von den Alliierten verboten worden ist. Vor5 diesem gab es übrigens keine „Reichsbürger“ Somit geht zwar die BRD-Verwaltung ohne Feststellungsverfahren davon aus, daß Sie im Besitz der von Hitler verabreichten Vereinsangehörigkeit sind, aber durch Feststellungesverfahren haben Sie eindeutig anderweitigen Willen bekundet der von der Verwaltung NICHT ohne Ihre Rechte zu verletzen umzudeuten ist.

    Wer die deutsche Staatsangehörigkeit aufgesetzt bekommt, hat neben seiner Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat die unmittelbare Reichsangehörigjkeit bestätigt bekommen. Man braucht die nicht, die wenigsten wollen sie wirkliuch nhaben. Die mittelbare in einem Bundesstaat geht jedoch vor, sie ist höherrangig, da auch die unmittelbare Reichsangehörigkeit keine Staatsangehörigkeit im klassischem Sinne gewesen ist. Sie war auch eine Vereinsangehörigkeit.

    Die Vorrangrechte bestimmen dann, welche Staatsangehörigkeit und welche Rechte im Personen- Rechts- und Gebiestestand für Sie maßgeblich sind. Das sind in erster Linie dann die Artikel 5.1 / 6 / 10 und 50 BGBEG.

    In Bayern wie auch in anderen Bundesländern wird keine Feststellung in Eigenregie gemacht. Sie selbst entscheiden, was von denen dann festzustellen ist. Durch Ihren Auftrag zur Feststellung. Was dann im EStA Registerauszug erscheint ist zweeitrangig, weil das durch kein Gesetz definiert worden ist. Da gibt es Ermessensspielräume der einzelnen Einbürgerungsbehörden. Das ist schade, daß dem so ist, aber jede Behörde entscheidet selbst was da drinnen zu stehen hat.

    Die Verwaltung ist lediglich beauftragt das Vermögen der Kriegsbeteiligten des 2.WK einzuziehen zu verwalten und die Verwaltung für jene zu übernehmen ohne Einziehung des Vermögens welche mit den Alliierten im 2. WK nicht im Kriegszustand gestanden haben. Das waren die Deutschen und deren Abkömmlinge des Deutschen Kaiserreichs. (SHAEF Nr 52 in Verb. mit Artikel VII Absatz e).

    Der Deutsche des Kaiserreichs ist politisch iummun und genießt Insolvenz- und Plünderungsschutz (HLKO Artikel 45, 46 und 47 –> ius cogens – zwingendes Recht in Verb. mit Artikel 25 GG und Genfer Konvention zum Schutze von Zivielpersonen).

    Bei mir ist der (Ru)StAG Eintrag 1913, § 4.1 drin.

    Ich hoffe, ich konnte Rüdiger Klasens immer wieder kolportierten Schwachsinn der Naziangehörigkeit und Urkunde 146 aufklären helfen. Die 146 Urkunde soll sie angeblich entnazifizieren… Wer sich in seinem Netz verfängt, wird vom vorherrschenden System aufgefressen oder strandet in der extra für Sie aufgemachten Sackgasse an deren Ende eine Irren- oder Haftanstalt steht.

    Sie müssen auch nicht unbedingt einen EStA Registerauszug beantragen, denn den kann man sich auch bei Akteneinsicht in die Staatsangehörigkeiotsfeststellungeunterlagen selber ziehen lassen. Dort ist nämlich auch einer drin abgeheftet.

  4. Stefan sagt:

    An @klaus der Töpfer:

    In Ihrem Artikel haben Sie sich die Frage gestellt, welche Staatsangehörigkeit Sie nun haben (die von 1934 oder die vor 1918 gemäß RuStaG).
    Nach dem man die Staatsangehörigkeitsurkunde erhalten hat, soll man bzw. ist es sehr empfehlenswert bei der Esta einen Registerauszug beantragen (mittlerweile mit beglaubigter eigener Unterschrift oder Personalausweiskopie – eine weitere Schikane). Darin steht dann auch, nach welchen Gesetzen die eigene Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist.

    Daher wäre es sehr hilfreich für mich und die Leser hier, was bei Ihnen im Esta-Registerauszug steht.
    Denn es gibt offensichtlich (zumindest in Bayern) die Order, nur bis 1934 zurück die Staatsangehörigkeit festzustellen, was m. E. nicht zulässig ist.
    Nur bis 1934 die Staatsangehörigkeit festzustellen ist aber nicht empfehlenswert, da man dadurch >> juristisch nazifiziert << wird!
    (Siehe dazu auch staatenlos.info. Diese lehnen den "gelben Schein" grundsätzlich ab, da man dann beim NSA-Geheimdienst geführt wird.)

    Daher ist unbedingt darauf zu pochen und zu verlangen, die Staatsangehörigkeit bis vor 1914 nach RuStaG feststellen zu lassen.

    Ich würde mich auf eine Antwort von Ihnen freunen.

    Beste Grüße

  5. swen musungu sagt:

    dies ist ein schwieriges thema,

    denn das gg der brd hat sich ja selber aufgehoben!
    da die brd auch kein staat ist, kann also kein amt bestehen!
    wenn man also diesses sinnlose gg der brd nimmt, steht geschrieben, dass alle gesetyesönderung der ns-zeit nichtig sind, somit auch die änderung des staatsbürgerrechts..
    seit 1919 ist deutschland nicht mehr souveren, also müsste man auf die letzte rechtmässige veränderung in der deutschen verfassung von 1890 zurückgreifen, alles danach war illegal und nicht legitim!

    nun also zu der sache mit dem staatsangehörigen-ausweis oder nachweis!

    es gibt genug gerichtsurteile, dass die brd nicht existiert als staat, es fehlt ja auch das volk, ihr seid ja nur verfügungsmasse der eingetragenen firma brd.
    ein amt gibt es nur in einem staat!
    also gibt es auch keine beamten!

    wer sollte nun also ein rechtmäßiges dokument ausstellen können?
    derzeit gibt es keine rechtlich offizielle behörde, die sowas ausstellen kann!

    wenn ich mich nicht täusche, gibt es mitterweile mehr als 13 *reichspresidenten*, die versuchen sich auf altes recht zu berufen..

    darüber freuen euche besitzer sich ja, denn es gibt keine einigkeit, und diese spinner streiten sich untereinander!!

    anmerkung:
    es funktioniert nur, wenn sich alle einig sind, eine vorübergehende reichregierung, bis zu nächsten wahl, gegründet wird, und sich bei den staaten dieser welt anerkennen zu lassen, denn dem deutschen reich ist 1990 der frieden erklärt wurden, der brd aber nicht, da das besatzungsrecht damit ja erlöschen würde.
    übrigens war es unser genscher, der das offiziell abgelehnt hat!

    mfg swen

  6. Und was kann ich da selbst tun. Ich mach alles damit sich für zukünftige Generation was ändert.

    http://gelberschein.info

  7. OLIVER Macholl sagt:

    Ich würde gern wissen warum es so weit kommen konnte wenn die BRD bloß Handelsrecht und kein Völkerrecht hat. Und warum es so lange unbemerkt geblieben ist das es bis heute kein Friedensvertrag gibt. Jeder regt sich auf und trotzdem ziehen die dem kleinen Mann das letzte Geld aus der Tasche wenn es keine rechtliche Grundlage für den ganzen scheiß gibt. So viele schlaue Menschen in dem Land und trotzdem konnte es soweit kommen. Traurig sehr traurig und mach mich wütend. Die ganze Politik und die, die sie bis jetzt gemacht haben sollten den Rest ihres erbärmlichen Lebens einsperren. Alles Parasiten
    Und was kann ich da selbst tun. Ich mach alles damit sich für zukünftige Generation was ändert.

  8. Kommentar hier her verschoben (Redaktion).

    von Klaus-R. Kaiser:

    Hallo, ich habe vor Einiger Zeit Dieses Gutachten auf dem Internet Portal der EU Gefunden, das von Dieser in Auftrag Gegeben wurde.
    Nun meine Frage was ist mit der BRD danach ist Sie nicht Existent und Gesetzlich nicht handlungsfähig aus meiner Sicht. Dieses Gutachten würde ich Euch Gerne mal als PDF senden um Eure Meinung dazu zu Hören.

    MfG Klaus-R. Kaiser

    SHAEF Völkerrechtliches
    Gutachten
    zur aktuellen Situation in Deutschland
    vom 18. Oktober 2005
    zuletzt geändert am 18. November 2005

    Volker Ludwig
    Rechtssachverständiger der Verwaltung und
    Gerichtsbarkeit des Staates 2 Deutsches Reich

  9. Pingback: Die Deutsche Staatsangehörigkeit – Staat Staatsangehörigkeit und Fiktion Teil 6 | Staatsangehörigkeiten

  10. …und, Du hast Deinen Staatsangehörigkeitsausweis nun schon aristo? Oder immer noch nicht?

  11. Justitia sagt:

    Also ich verweise hier darauf Deutschland ist ein souveräner Staat und die „BRD und die BRDFA.Ag“ sind nicht Deutschland und auch keine souveräne Staaten!!

    Deutschland ist das Deutsche Reich mir seinen souveränen Bundesstaaten in der aktuellen und gültigen Verfassung vom 16.04.1871 im Stand vom 28.10.1918. Alles was danach kam ist der Versuch Deutschland und seine Bundesstaaten aufzulösen. Aber eben nur ein Versuch aber auch ein Akt von Verfassungshochverrat, Landes Hochverrat durch geführt bis heute von der Jüdischen Hochfinanz gekauften Staatsterroristen.

  12. Pingback: Die Deutsche Staatsangehörigkeit – Staat Staatsangehörigkeit und Fition Teil 6 | Eisenblatt

  13. Staatenlos sagt:

    Orientierungssatz: BVerfG
    Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.

    http://principality-of-sealand.eu
    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert…
    Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“
    des Deutschen Reiches,
    sondern als Staat identisch mit dem Staat
    „Deutsches Reich“ von 1937

    Die BundesRepublik auf Deutschland AG hat die Staatsangehörigkeit:
    Deutsch/ Deutsche/ Deutscher
    egal welcher Nationalität…

    Der Begriff einer „Nation“ wird dabei für verschiedene
    Konzepte angewandt:
    Einerseits steht er im Deutschen für die rechtliche Zuordnung einer Person zu politisch definierten Nationen im Sinne
    der Staatsbürgerschaft.
    …so dass die Verwendung letztlich von der
    politischen Einstellung des Verwenders abhängt.

    Deutscher im Sinne des § 1 des
    Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist,
    „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”,
    die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird.(Wiki) ???

    ..(im Sinne…alo dann doch „Staatsbürgerschaft“
    -Einbürgerung- im Sinne der BRD u.s.w….diese kennzeichnet sich
    aus dem Besitz der Staatsangehörigkeit)

    Staatsbürger = Hierbei handelt es sich um einen Bürgen, also jemanden der sich in einem geschäftlichen Verhältniss befindet. Er bürgt für Kredite usw.

    Das reguläre deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht
    auf dem Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG)
    vom 22. Juli 1913, das mit Wirkung vom 1. Januar 2000
    in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde, …

    menschenrecht-amt.de
    /pressebeitrag/nazi-staatsbuergerschaftsgesetz-stillschweigend-kraft-gesetzt>
    Die deutsche Staatsbürgerschaft wird nunmehr nicht wie bisher auf das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1913 zurückgeführt, sondern auf den Sockel eines von den Nationalsozialisten verabschiedeten Gesetzes vom 5. Februar 1934 gesetzt.
    Damit werden Bürger, die dies nicht ausdrücklich von sich weisen, automatisch einem NS-Gesetz unterworfen.
    Damit der skandalöse Schwenk keine öffentlichen Wellen schlägt, wurde er stillschweigend vollzogen und ist nur im nichtamtlichen Teil der Bundesdrucksachen zu finden.

    nochmal:
    Nationalität bezeichnet die ethnische Herkunft bzw. Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe und wird oft synonym für den
    juristischen Begriff Staatsangehörigkeit verwendet.

    …In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit
    mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten,
    der rechtlichen Zugehörigkeit
    zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern
    eines Staates, den Staatsbürgern,..

    Deutsch/ Deutsche/ Deutscher =
    Nation/ Nationalität
    …und im Sinne des Gesetzes Staatsbürger wenn…
    Antrag auf § 1StAG gestellt wird.

    Die Definition des Volksbegriffs
    im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG –
    und damit zugleich im Sinne des Art. 79 Abs. 3 GG – hat das BVerfG insbesondere in der Entscheidung zum schleswig-holsteinischen Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Ausländer formuliert.

    Es hat dabei das Staatsvolk
    über die Staatsangehörigkeit definiert (BVerfGE 83, 37 (51)):

    „Das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik
    Deutschland ausgeht, wird nach dem Grundgesetz
    von den
    deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach
    Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen gebildet. (…)

    Auch andere Regelungen des Grundgesetzes, die einen Bezug zum Volk aufweisen, lassen keinen Zweifel daran, daß Staatsvolk
    das deutsche Volk ist.“

    Es gibt zwei Arten von Völkern

    civitas und populus

    1.
    – Civitas –
    Zugehörigkeit zum Deutsches Volk
    Das treue Volk im Glauben an das Mensch sein im Schöpferbund.
    Das Deutsche Volk definiert sich
    über das Bekenntnis im Schöpferglauben zum Menschsein.

    2.
    – Populus –
    Angehörigkeit als Deutscher – ns- Rechtsstand 31.12.1937
    Das Volk der Krieger, der juristischen Arbeiterpersonen,
    die Sold kriegen.
    Deutscher Söldner nach Art. 116 GG ist, wer im Rechtsstand vom 31.12.1937 der ns-Verbands-Arbeiterideologie
    eine Aufnahme gefunden hat.

    contra/
    Kommentar… = im Sinne § 1 StAG

    Quintessenz:
    Willkommen in der Neuen Weltordnung

    …Der Staatenlose Mensch
    …auf der Flucht vor der Dummheit

  14. Feiheitsjunk sagt:

    Es ist ja die Britisch-Amerikanische Oberschicht, bzw. die 5 FED
    familien dei sowas Planen und durchführen lassen.

  15. Feiheitsjunk sagt:

    Sehr schöner Artikel. Vielen Dank

  16. Je mehr das endlich kapieren, desto schneller ist hier ein Reset möglich und das ohne großes Blutvergießen, wie in einem echtem Wirtschaftskrieg… Die nicht vorhandene „Staatsmacht“ bereitet sich schon lange darauf vor, weil sie weiß, daß ihr Handeln zwangsläufig in die Katastrophe führen wird.

  17. aristo sagt:

    Schon vor fünf Jahren haben wir auf diesen Umstand hingewiesen.

    Weil die Links in dem Beitrag von 2008 nicht mehr funktionieren, haben wir den Beitrag überarbeitet und ist nun hier zu finden.

    http://aristoblog.de/2013/09/der-vermutete-deutsche/

  18. Pingback: Die Deutsche Staatsangehörigkeit – Staat Staatsangehörigkeit und Fition Teil 6 | Kulturstudio

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