Rechtsbankrott – eine Argumentations- und Verständnishilfe

Recht-Zeichen ShotshopNach Lektüre dieser Definition stellt man sich wohl keine Fragen mehr. Geradezu fallen einem die letzten Tomaten von den Augen wenn man das Zitat hier lesen darf.  Die Originalverlinkungen werden bewußt aktiv belassen, damit man sich mal einstöbern kann. Unten noch ein Beitrag zum Rechtsbankrott mit Rechtsanwalt Peter Putzhammer, Rechtsbankrott durch Logen & Seilschaften – Anwalt Peter Putzhammer

Vielleicht reicht das Kopieren der Definition bei der zukünftigen Argumentation oder als Flyertext? Er wird Ihnen wohl aber nicht beantworten, wo z.B Kohl oder Schäuble die Moneten her hatten, deren Herkunft beide bis zum heutigen Tage nicht bekannt geben wollen und es wird Ihnen auch nicht direkt erklären, warum in geradezu mafiöser Weise GEZ und Rundfunkbeitragssteuer eingetrieben wird… – Ein bißchen Phantasie, Geschichtswissen und allgemeine Offenheit für die Eigeninterpretation bleibt gefragt.

Zitat aus dem Rechtslexikon.net:

Rechtsbankrott

ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

Rechtsbankrott durch Logen & Seilschaften – Anwalt Peter Putzhammer| Bewusst.TV 23.2.2015

Rechtsbehelf:
Beitrag kann bei Angabe Quellen und Verlinkungen wie immer und ohne weitere Nachfrage übernommen und weiterverbreitet werden. Dank ans Kulturstudio für die Aninformation.

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2 Kommentare zu Rechtsbankrott – eine Argumentations- und Verständnishilfe

  1. falco sagt:

    Der Alte link von rechtslexikon.net ist nicht erreichbar.
    Hier der neue link.

    https://web.archive.org/web/20140516102841/http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsbankrott/rechtsbankrott.htm

  2. Pingback: News 28.03. 2015 |

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