#StoppESM : Ein Schicksalstag?

  Bildquelle: Jens Vogler, Vision Blue Energy

Am morgigen Mittwoch, dem 12. September 2012 wird im Bundesverfassungsgericht Recht gesprochen und wir sind gespannt darauf, was den Bundesverfassungsrichtern „Gewaltenteilung und Recht“ noch wert sein wird.

Wir gehen davon aus, daß es drei Hauptversionen eines Entscheids und einige Mischformen davon geben kann.

1. Version: man winkt ESM, Fiskalpakt und Begleitgesetzgebung durch, was unserer Auffassung nach so klar gesehen recht unwahrscheinlich ist.

2. Version: Man erkennt ESM als nicht verfassungsgemäß, macht ein bißchen „DUDU“ und verlangt indirekt einen Volksentscheid zur Änderung des Grundgesetzes. Damit würde ESM und Fiskalpakt indirekt durchgewunken, weil man dann das Volk dumm und blöde quatschen, bis es einer Grundgesetzänderung zustimmen wird. Man wird, wie von der Initiative Verfassungsbeschwerde.eu gefordert, den Artikel 79.3 (Ewigkeitsgarantie) aufbrechen, damit man mindestens an die Artiklel 1 und 20 herankommen kann. Im Artikel 1 verpflichten wir uns zu den unveräußerlichen Menschenrechten und der 20 regelt die Staatsgewalt. Diese stehen ESM, Fiskalpakt und Begleitgesetzgebung im Wege. So lange man diese nicht gekänzelt hat, werden die Vertragswerke nicht durchsetzbar sein.

3. Version, welche uns am liebsten wäre ist: Man verhandelt die Klage der Klägerin, Bürger und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing, weil damit die „europäische Integration“ unter Ausschluß ALLER Fallen in den Verträgen zu bewerkstelligen ist. Sollten die Bundesverfassungsrichter diesbezüglich urteilen wollen, dann würde ihnen in der Folge eines Tages der Vorwurf erspart bleiben, daß man zum Steigbügelhalter der aufkommenden Bankendiktatur geworden ist und sich einem danach in der Zukunft folgendem internationalem Gerichtsverfahren wegen Völkermordes zu stellen.

Peter Gauweiler versuchte seinerseits die EZB (ESM-Bank), welche durch den Goldman Sachs Bediensteten der EZB selbst erst dieser Tage ausgerufen worden ist zu stoppen (Man will alle Schrottanleihen monetisieren und zwar ohne Begrenzungen). Er scheiterte mit seinem verzweifeltem Akt einer Verschiebung der Urteilsverklündung zu den Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht weil, wie Medien (Frankfurter Rundschau) berichtete, diese Verschiebung nicht notwendig ist. Daraus wäre unter Umständen abzuleiten, daß anders als die Systempresse momentan verlauten läßt, vielleicht doch ein atemberaubendes Urteil anstehen kann.

Wir gehen von leichten bis schweren Tumulten nach der Urteilsverkündung aus.

Die Forderung nach Volksentscheid zur Abänderung des Grundgesetzes zur Durchsetzung einer Fiskalunion ist unserer Auffassung nach ein Mißbrauch des Bundesverfassungsgerichts, welches auch durch Prof. Dr. Zuck in seinem Artikel am 07.09.2012 auseinandergesetzt worden ist. Der Auffassung sind wir auch und deshalb kann es auch nur eine saubere Entscheidung geben nämlich die, daß einige Klagen in Gänze abgelehnt werden und man auf eine in einer Hauptverhandlung zurückgreifen wird, welche dem Grundgesetz entsprechend auch in Gänze gültig und vor allem schlüssig ist. Die „liegende Klage“ Hassel Reusings wäre ein Fall, der zu verhandeln wäre…

ZItat aus Prof. Dr. Rüdiger Zucks Artikel in der „Legal Tribune“ online:

„Frau Hassel-Reusing ist vermutlich ein Opfer der Massenverfassungsbeschwerden gegen den ESM. Die Unsitte, Vollmachten zu sammeln, greift immer mehr um sich. Damit soll wohl Bedeutung signalisiert werden. Aber selbst 37.500 Vollmachten (wie im ESM-Verfahren) sind, bezogen auf eine 80 Millionen Bevölkerung, eine Marginalie. Menge verbessert auch die Qualität nicht. Im Übrigen vermag das BVerfG auch ohne Waschkörbe mit Vollmachten zu erkennen, wann eine Sache die Öffentlichkeit bewegt….“

Diese Kritikpunkte vertraten auch wir in unseren vergangenen Artikeln und Auseinandersetzungen dazu (Suchwort: „Klage„). Es gilt jedoch nicht für’s Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, was die Öffentlichkeit bewegt, sondern sich dem abwehrend zu widmen, was gegen das Grundgesetz verstößt.

und weiter schreibt er, Zitat:

„…Ganz interessant sind auch die Hintergründe solcher populistischen Aktionen. Müssen die 37.500 Auserwählten Anwaltskosten tragen?…“ weiterlesen hier (der Artikel ist 2 Seiten lang).

Wir fragen uns, wenn im Falle einer Strafgebührenforderung des Bundesverfassungsgerichts passieren kann, riskiert man bei einer Summe pro Kläger bis zu 2600 Euro einzuziehen.

So bemühte ich mal meinen Taschenrechner und rechnete nach. 37.500 x 2600€ ,das machte schlappe 97,5 Millionen Euro maximale Strafgebühr an den Verein Mehr Demokratie e.V. aus!

Selbst wenn man nur 100 Euro je Kläger fordern würde, kämen für den Verein Mehr Demokratie e.V. eine Summe von 3,75 Millionen Euro heraus. Dem 4 fachen seines Jahresbutgets…

Davon wollen über 20 im Kuratorium des Vereins Mehr Demokratie e.V. sitzende Juristen und Staatsrechtler nichts gewußt haben, daß man quasi von einem 300m Hochhaus springt? Würden Sie von einem solchen Hochhaus springen, wenn eine vielleicht 0,00001 -ige Chance existiert, daß man den Sprung auch überleben wird? Wissen die vielleicht doch mehr als wir, oder agieren die mit einer Judikative, welche im Verbund der anderen Gewaltenteilungen vielleicht selbige sogar aufheben wollen? – Warum geht man als Verein überhaupt so ein Selbstmordrisiko ein?

Der Prof. Dr. Zuck macht eine weitere Rechnung zur Gebührenunterlaufung der Rechtsanwaltsgebührenordnung auf, welche pro Mitkläger schon 500 Euro Verfahrenskosten bei einem Einzelstreitwert von 4000 Euro ausmachen wird.

Das wären also noch mal den Taschenrechner bemüht insgesamt, bei 37.500 Mitklägern eine Summe von 18,75 Millionen Euro für die Verteidigung… – Ob sich die Rechtsanwaltskammern sowas gefallen lassen würden, daß man das im großen Stile und in aller Öffentlichkeit durchziehen will?

Über die Problematik sind wir uns mit Prof. Dr. Zuck sicherlich eins, auch was seine Auffassung zur Behinderung der Klage Hassel-Reusings in der Vergangenheit betrifft.

Seine Auffassung teilen wir jedoch nicht, was er zur Befangenheit Prof. Peter Michael Hubers schreibt. Ein sehr herbes Geschmäckle wird vor der Geschichte hängen bleiben, egal wie man noch herumorakeln wird. Hubers Ideen fanden in der Klage von Mehr Demokratie e.V. ganz egal, ob es nun ein Jahr vorher war und in welchem Zusammenhang auch immer, zu fast 1:1 in deren Klageschrift ihre Wiederkehr.

Wird es eine Veranstaltung zur Rettung letzter Reste der Demokratie und vor allem des Grundgesetzes mit unseren im Artikel 1-20 fixierten Grundrechten sein?

Gibt man ganz offiziell die im GG zwingend vorgeschriebene „Gewaltenteilung“ für den schnöden Mammon und für die zu schaffende Monsterbank ESM und deren unabwählbarem „Gouverneursrat“, was immer dieser darstellen soll und das ohne völkerrechtliche Legitimation auf?

Hat es die Exekutive und die Legislative, die Parteiendiktatur und die Systempresse im Verbund mit einer durch die Parteien bestimmten Richterschaft des Bundesverfassungsgerichts dann geschafft, daß man die Gewaltenteilung öffentlich und auf dem Tablett serviert ad absurdum führt? – Noch ist Zeit, daß man dem öffentlich erklärtem Wollen der Fürsprecher der Monsterbank eine klare Abfuhr erteilt.

Der 12. September, ein neuer Schicksalstag. – Oder geht das Rennen um die Verhinderung von ESM, Fiskalpakt und Begleitgesetzgebung dann erst richtig los?

Es wird also sehr spannend werden, am Mittwoch, dem 12.09.2012, ab 10.00 Uhr im Bundesverfassungsgericht. – Top oder Flop, was meinen Sie?

Wir bleiben für Sie am Ball.Sarah Luzia Hassel-Reusing, die Klägerin ist selbst mit ihrem Mann als Journalistin im Bundesverfassungsgericht akreditiert. Der Autor dieses Artikels wird ebenfalls vor Ort und im Bundesverfassungsgericht anwesend sein, da er als Zuschauer selbst eine Akreditierung vorzuweisen hat.

Nach Rücksprache vorhin mit dem Gericht „…wird morgen der Teufel los sein…“ – Ich bin mal gespannt darauf, ob man das dann wörtlich nehmen kann…

…und was bitte quatscht Merkel immer von Alternativlosigkeit? Hier die isländische Methode, wie man sich von der Mafia befreien kann…

Rechtsbehelf:

Artikel steht unter copyleft, darf weiterverbreitet, kopiert und veröffentlicht werden. Er drückt nicht zwangsläufig die Meinung der Unterstützer unseres Gesetzentwurfs, unserer Solidarisierungsaktion mit Hassel-Reusings Klage  und die Meinung anderer Netzwerkpartner aus.

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2 Kommentare zu #StoppESM : Ein Schicksalstag?

  1. Danial sagt:

    Letztlich kann nichts geändert werden. Das ist die Pointe die man daraus ziehen kann, denn die EU ist schon lange auf einem sehr konkreten Weg, den kein Gericht drehen kann.

  2. Bin gespannt, wie die Sitzung ablaufen wird. Es freut mich sehr zu hören, dass einige Kläger anwesend sein werden und ich erwarte schon mit Spannung auf deren Berichterstattung danach. Gruß Deshaun

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