#StoppESM : Nachlese 1 zum ESM Beschluß in Karlsruhe

logo

Jungele-Drum.de, das neue Radio der freien Medien, mit einer Nachlese zum ESM Bundesverfassungsgerichts Beschluß und Abweisung der Eilanträge in Karlsruhe und weiteren Hintergründen am 12.09.2012. Die Sendung ist am 13.09.2012 aufgenommen worden.

Im Interview und im Gespräch mit Jürgen Apitzsch, welcher durch die Sendung führte:

  • Volker Reusing, Mann der Klägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing und Unser Politikblog, als Journalisten im Bundesverfassungsgericht akkreditiert

ESM – Nahrung für Heuschrecken

Achtung, was Sie im Bundesverfassungsgericht gesehen haben ist eine Rechtsbeugung. Es geht nach wie vor weiter bei uns und der Entscheid war kein Urteil, sondern ein Beschluß gegen die anhängigen Kläger und Klägergruppen. Hassel Reusings Eilanträge wurden bisher nicht behandelt und werden Gegenstand der Klage sein.

Joachim Gauck unterzeichnete den ESM Vertrag gleich am nächsten Tag. Er ratifizierte ihn noch nicht, sondern er gilt erst als ratifiziert wenn er in Brüssel vorliegt.

Bis dahin sind die durchs Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgaben erst einzubauen. Z.B. daß ein unbegrenzter Ankauf von Staatsanleihen auch in der Zukunft nicht möglich ist.

Bitte unterstützen Sie weiter Sarah Luzia Hassel-Reusings Klage gegen ESM und Fiskalpakt, da diese noch verhandelt wird, wie die anderen ja auch.  Hier geht es zu deren Klage, damit man sich damit noch solidarisieren kann. Stand bisher 2181 Mitzeichner der Solidarisierungsaktion. (17.09.2012)

Dieser Beitrag wurde unter #StoppESM, Aktuell, Allgemein, Berichte, Dokumentationen, Interview, News, Recherche und Hintergründe abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Kommentare zu #StoppESM : Nachlese 1 zum ESM Beschluß in Karlsruhe

  1. Pingback: Neuer Eilantrag zum ESM | Netzwerk Volksentscheid

  2. Genau das ist ja das Problem. Man wählt zwischen SARS, Pest, Cholera und nichts bewegt sich, weil alles nur zum Tode führt. Fraktionenzwang, das Gerangel an die höchsten Positionen. Ist man denn mal da, dann ist auch gewährleistet, daß man die Plätze an den obersten Freßplätzen der Parteien nicht mehr verlassen muß, so man der Parteispitze und den Marionettenfädenhaltern im Hintergrund immer schön zu Diensten ist.

    Hat man dagegen verstoßen, holt man eben den Parteispendenskandal, die Beziehung zu seinen minderjährigen Vorlieben oder die Privatnutzung des Bundeswehrjets aus der Hinterhand oder wird „vermöllemannt“. …

    Das Parteisystem ist der Anfang vom Ende, deshalb steht ja auch im GG Artikel 21 drinnen, „…sie wirken an der Willensbildung mit…“ – Wenn wir uns also unseren Willen nicht selber bilden, dann machen die das eben, erfolgreich und manipulativ, bis wir selbst die Konsequenzen daraus ziehen wollen oder müssen, weil man uns Stück für Stück unserer Freiheiten beklaut….

  3. aristo sagt:

    Dazu muss noch erwähnt werden, das diese Obergrenze von 190 Milliarden Euro durch den Bundestag jederzeit und in jeder Höhe überschritten werden kann.

    Mit einem Nein der Parlamentarier gegen solche Bestrebungen ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen, dazu ist der Abnickmodus schon zu sehr verinnerlicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.