GEZ und Vollstreckung – Nein Danke – Rechtsbestimmtheit bei Vollstreckungen?

froschDamit es nicht wieder verloren geht und damit auch die willig agierenden Büttel der in den U.P.I.K. – Registern gelisteten Verwaltungs- und Gewährleistungsstaatsfirmen in den sich bereits heute bildenden Konzern-Kreisen, Konzern-Städten, Gemeinden und „Ämtern“ endlich kapieren, daß ihre „Vollstreckungsankündigungen“ selbst nach ihren eigenen unbestimmten „Gesetzen“ (AGB`s) rechtswidrig und nichtig sind.

Das idiotischste was ich dazu in jüngster Zeit gesehen habe ist die  Bedrohung eines verantwortungsvollen Mitmenschen aus der „Stadt“ Paderborn, welcher diesen Rechtsabbau nicht mehr mitmachen will und einfach nur anständige Regeleinhaltung verlangt.  Paderborn, wo der „Vollzugsbeamte“ (sicherlich wieder ohne Bestallungsurkunde) und ohne anständige Legitimation seiner Verantwortlichkeit für den Schwachsinn den er verzapft, gleich ein ganzes Register an Bedrohungen und Vollstreckungsvorbehalten aufgelistet hat.

ZItat:

  • Eine Gehalts-  oder Rentenpfändung  erwirken
  • Erzwingungshaft  beim  Amtsgericht  beantragen
  • Eine Mietpfändung vornehmen
  • Eine Grundschuld eintragen  lassen
  • lhre Wohnung- und  bzw. Geschäftsräume  gem.
    §  14 VwVG  NW zwangsweise öffnen lassen
  • Ein Gewerbeverbot beantragen
  • Sie  zur  Abgabe der Eidesstattlichen  Versicherung  vorladen.

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also eigentlich selbst rechtsunwirksam, vgl.  BVerf G E  B,  155  [169  f.]). (- 2  BvR  883/73  und  379,  479,  526/74  – vom  28.  Okto b e r  1975!):

Zitat:

„(3) Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen. Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“

(Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Artikel 20.3 GG):

Zitat:

„(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Auch, wenn das schon wieder Fragen aufwerfen mag, wo die „Verfassung„, Recht und Gesetz wohl ist, wenn man es eigentlich mit einem besatzungsrechtlichem Ordnungsmittel der Besatzer für Schland und AGB’s der Nichtregierungsorganisation zu tun haben mag, so erkennt man unschwer, daß hier nur noch eines helfen kann. Artikel 20.4. – friedlich und angemessen wohlgemerkt, da man von Behördenseite offensichtlich die Grundordnung und Recht selbst außer Kraft setzen will. – Oder agiert die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets aus einem anderem Rechtskreis heraus?

Ist Völkerrecht egal (Artikel 1.2 und Artikel 25 GG)?

Fragen über Fragen, geht es nun vielleicht um See- und Handelsrecht, was ja die schleichende Privatisierung der staatlichen Aufgaben und Institutionen (Public Private Partnership) implizieren kann?

Dann wären die Zwangsmaßnahmen gegen jene, welche mit diesem rechtsleeren Raum nicht mehr zufrieden sind zu verstehen? Denn auf See und dem Schiff, gilt das Recht des Kapitäns. GELTENDES Recht wohl gemerkt, denn es kann nicht gültiges staatliches Recht sein, weil der Staat oder besser dessen Organisation der Verwaltung wegen alliierter Vorbehalte fehlt…. (siehe sechstes „Überleitungsgesetz“ §5)

 

§ 5 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt in dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die alliierten Vorbehaltsrechte in bezug auf Berlin fortfallen oder suspendiert werden.

(2) Das Auswärtige Amt gibt den Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Mich würde das „Bundesgesetzblatt“ interessieren. Vielleicht hilft uns ein User dabei, fündig zu sein?

Wenn die Kirchhofs, also der eine Bundes“verfassungs“richter in Karlsruhe dafür verantwortlich war den Rundfunkbeitrag aus der Taufe zu holen und der jüngere heute in Vetternwirtschaft als Chef des 1. Senats im gleichen Gericht dafür Sorge trägt, daß der Rechtsweg abgewürgt werden kann?

Liebe Juristen, wie lange wollt Ihr eigentlich noch embeddet in diesem organisierten Abbruchsschlamassel der Globalisten und dieser Rechtsbrecher sein?

Wie lange liebe Behördenmitarbeiter ignoriert Ihr noch das Remonstrationsrecht und die Remonstrationspflicht ab welche man Euch zugestanden hat?

Wie lange quält und ladet Ihr Euren Frust noch auf mündige Menschen ab, welche nichts anderes tun, als friedlichen Widerstand gegen aufkeimenden und bereits höchst realen Faschismus leisten zu wollen?

Wann wird bei Euch endlich der Notstopp eingelegt? Wenn Ihr selbst oder Eure Nächsten vor den Eingangstoren der neuen Konzentrationslager stehen oder Euch der aufgebrachte und gesteuerte Mob auf offener Straße erschlagen wird?

Muß es erst soweit kommen, daß man Euch mittels BGB (höchster Rechtsnorm nach dem GG) in die unbegrenzte Haftung zieht oder Euch die eigenen Enkel wieder unbequeme Fragen stellen? Dabei ist unsere eigene Geschichte so voll davon, wie man willig und ohne es zu bemerken in die Katastrophe und Diktatur gestolpert ist?

Hat nicht auch nur der Lockfahrer nach Auschwitz seinen Dienst getan…?

Wacht endlich auf und hört auf mit diesem Quatsch!

Dank an unsere Userin Moni, für den Tipp zum §13. An Michi, an Otmar, an Kai, an Geronimo, Volker und Alex. Ich stolperte früher mal bei meiner Recherche darüber und gemeinsam hoben wir das aus dem Gestrüpp der AGB’s des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ (siehe auch Artikel 133 GG) heraus.

 

Rechtsbehelf:

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2 Kommentare zu GEZ und Vollstreckung – Nein Danke – Rechtsbestimmtheit bei Vollstreckungen?

  1. Mit der effektiven-therapie-fuer-alle-kaufmaennisches-bestaetigungsschreiben-zusaetzlich-ein-nuetzlicher-pluenderungsschutz kann vom GEZ-Beitragsbescheid bis hin zum Gerichtsbeschluß der Zwangspfändung von GEZ-Beiträgen alles neutralisiert werden.

    Ein jeder lebe nach seiner Fasson und mit der Gewissheit: “Wir ernten, was wir säen.” Die Erwachten hatten sich mit wahrheitsgetreuen Denken, Sprechen, Schreiben und Handeln üben und der Dummheit, Manipulation und Korruption im Lande die Stirn bieten können. Wer es sich zugetraut hatte, der hatte eben die unter ausländischer Treuhandverwaltung stehende Bananenrepublik “deutsch”Land verlassen und war ins DEUTSCHLAND der originären Rechtsträger in Erbfolge übergesiedelt – das dazu erforderliche Wissen war vorhanden gewesen.

    Alle Amtsträger der ausländischen Treuhandverwaltung und Inländer stellen unstreitig, daß der Rechtsträger des deutschen Rechts bis zum Putsch am 09.11.1918 ausschließlich das Deutsche Volk ist, wobei sämtliche Rechtsgüter seit 09.11.1918 nicht auf Mandatsregierungen, Alliierte, Bund oder eine andere (for-profit) Entität übergegangen sind.

    Alle Amtsträger der ausländischen Treuhandverwaltung und Inländer stellen unstreitig, daß der Bund (Bundesrepublik Deutschland, abgeleitete juristische Personen, etc.) grundrechtfähige Natürliche Personen nicht verwaltet, weil ausschließlich der terrigene Mensch der originäre Rechtsträger ist oder weil seit 01.01.1900 das bürgerliche Recht (BGB) im Gebiet Deutschland durch die geborene Zivilperson mit Bürgerrechten im Inland von Deutschland anwendbar ist und jede Rechtsnachfolge auf diesem Grund und Boden (Inland) konstituiert.

    Alle Amtsträger der ausländischen Treuhandverwaltung und Inländer stellen die Gültigkeit vom Rechtsprinzip unstreitig: Keine substantiellen Rechte ohne Rechteableitung der Rechtserbfolge von originären Rechtsträgern durch amtliche Urkunden mit der Beweiskraft wahr, echt und richtig; wobei „substantielle Rechte“ insbesondere bei (unbefugten) Kettengeschäften bedeutet: “Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht hat.”

  2. Björn Pommer sagt:

    Hallo wir haben eine Vollstreckungsankündigung der Stadt unseres Wohnortes bekommen und dort wird mit mietpfändung lohnpfändung parkkralle und sonst was gedroht. Kann uns jemand beraten? mfg

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