Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen Rechte der Deutschen

Staat –  Staatsangehörigkeit – Fiktion

Auch ich, bekennender und per Abstammungsnachweis nachgewiesener Sachse, war bereits seit mehreren Jahren am Thema dran. Mit einer Unterbrechung natürlich. Denn der erste Anlauf endete für mich wie für den „Kurzen“, welcher unten den zitierten Artikel schrieb. Ich möchte helfen das Verständnis wieder finden zu wollen. Wir, die Indianer Deutschlands als Ganzem beginnen vielleicht langsam zu verstehen.

Erst im 2. Anlauf erkannte auch ich, daß mehr hinter unserer eigenen Geschichte steckt. Wir sind Deutsche mit unveräußerlichen Rechten und einem sehr gutem Schutz. Nur, leider gibt es einige Probleme dabei, welche uns wohl daran hindern diese auch für uns beanspruchen und (S)souverän sein zu wollen.

1. wir sollten lernen unsere angestammten Rechte und unseren Personen, Gebiets- und Rechtsstand verstehen,

2. lernen, uns dazu zu bekennen,

3. die seit 100 Jahren grasierende Umerziehung durch die Besatzungsmächte (Weimarer Republik und Besatzungsmacht USA, GB, Frankreich und Russland), deren Vasallen und der Volksfeinde (z.B. der Parteien und idiotischer Einzelindividuen) und unsere ganz eigenen Schlechtredungen überwinden zu wollen. Denn die Geschichte unserer Völker und Stämme reduziert sich nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945, welche man übrigens selbst erst einmal begreifen muß, weil genau diese gepflegte Schuld Mittel der Zerstörung nicht nur unserer Völker und Stämme ist. Die Fortführung des 1.Weltkriegs im Bruch des Waffenstillstands und fälschlich 2.WK benannt, war das Ergebnis eines lange angelegten Plans, nämlich sich genau jener Völker und Stämme zu entledigen, welche mit ihren Gesetzen, Verfassungen, Friedenswillen, sehr gutem Ansehen in der Welt, als aufstrebende Wirtschafts-, Kultur- und Wissenschaftsmacht ein übergroßer Balken im Auge der Globalisten hin, auf dem Wege in die Firmenwerdung der Welt und zur angestrebten NWO gewesen sind.

4. Nicht zuletzt steht uns unsere eigene Berührungsangst mit einer Geschichte aus vermeintlich längst vergangenen Tagen, welche uns aber alles gegeben hat um frei und Souveräne zu sein. Nicht erst seit Christopher Clarks Buch „die Schlafwandler“ und des Jüdischen Glaubensanhängers, Zyonisten, Augen- und Ohrenzeugen beim Versailler Vertrag, Freund und bekannter vieler damaliger Größen aus der Politik Benjamin Freedmans Auftrit 1961 ist klar, daß das damalige Reich Kaiser Willhelm II. eben nicht Kriegstreiber gewesen ist, sondern darauf anglegt im Frieden mit seinen Nachbarn leben, sie achten zu wollen und sogar den vertriebenen Juden ganz Europas mit dem Reich eine neue Heimstadt zu sein.

5. Daraus ergibt sich, daß die Beschäftigung mit der Materie zu einem ganz neuem Verständnis von Frieden und Weltoffenheit führt welche man, hat man diese denn verstanden auch nicht mit sonst für einem Schuldgequatsche aus der gefälschten Siegergeschichte 1933-1945 kaputt gequatscht werden kann.

Geholfen zu verstehen haben mir anfangs viele Mitstreiter, welche schon länger in der Materie drinnen stehen. Besonders die Freunde des Kulturstudios. Ihnen gebührt herzlicher Dank dafür, auch jenen, welche im Facebok und unter manchmal heftigsten Angriffen unermüdlich immer wieder versuchen die Menschen zu informieren.

Haben Sie Mut Deutsche/r zu sein. Ich bringe den Artikel von Maria Lourdes Blog, weil man es besser nicht mehr ausdrücken kann für jemanden, der wirklich auf der Suche nach seinen Wurzeln ist. Und ich möchte damit davor warnen, die Zukunft nur in der Zukunft und mit unausgereiften, sicher vielleicht wohlgemeinten aber uns von unseren angestammten Rechten abschneidenden „Lösungswegen“ zu sehen, welche uns ihrerseits ohne die Auflösung dieser völkerrechlichen Ungerechtigkeit nicht in eine bessere Zukunft führen können. Manchmal reicht es einfach mal 2 oder 3 Schritte zurück zu schauen und zu erkennen, daß die machbar und sofort zu vollziehende Zukunft in der Vergangenheit liegt. Ich erinnere an das von Willhelm II. eingebaute Subsidiaritätsprinzip, also dem Machtaufbau von unten herauf. Leider hat Willhelm der II. zu spät erkannt, daß der Tod der Freiheit und der Souveränität des Einzelnen die Parteien und die Republiken selbst gewesen sind. Sie sind der Garant dafür, daß der Landraub und das Abtrennen der Völker und Stämme von ihren Rechten umfassend und dauerhaft beginnt, wenn die Völker dem nicht selbst Einhalt gewähren.

Als Nachkommen per Abstammung haben wir aber alle Möglichkeiten in der Hand das zu reparieren, völlig legal und noch nicht einmal an den Gesetzen der Besatzer und deren Verwalter vorbei. Das Einzige was dem noch entgegensteht ist, vielleicht IHR ganz eigenes, bisher selbst blockiertes Verständnis und das der Beschäftigten der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschatsgebiets…

Ich entlasse Sie mit zwei letzten recht einfachem Lösungsansätzen in den Artikel hinein. Das GG Artikel 28.1 letzter Satz und Artikel 28.2 läßt uns die Möglichkeit offen, als erklärte und mit Abstammung und Abstammungsnachweis versehene Deutsche (Statsangehörige eines der 26 Bundesstaten des Reichs der Kaiserzeit) die Gemeinden von unten herauf neu zu organisieren. Dafür bedarf es absolut keiner Demonstrationen, von welchen man sie eines Tages herunterschießen kann und wird (Stuttgart 21 und Heiligendam sei hier mal beispielhaft bennant). Eine Gemeinde hat GEZ nein dankez.B. die Möglichkeit für ihr Gebiet und für ihre Gemeindemitglieder per Gemeinderatsbeschluß zu entscheiden, daß man z.B. keine GEZ – Verdummugssteuer mehr bezahlen muß. Die im Gemeinderat beschlossenen Gesetze sind auch für die Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (im Artikel unten später Hausverwalter benannt) oder die EU Gesetz, welches man nicht, oder nur unter eindeutigem Bruch des Völkerrechts (Bruch des Selbstbestimmungsrechts der Völker) umgehen kann. Was die Gemeinde beschließt ist oberstes Gesetz. Die Machtpyramide wird einfach herumgedreht.

Deshalb ist es höchst wichtig, sich zu seinem angestammten Indigenat, Gesetzen und Verfassung (1871) zu bekennen und diese so lange es geht am Leben zu erhalten, weil die Ansprüche an Gesetz, Gebiet und später im Artikel „Haus“ benannt, erst mit dem letzten Deutschen (Indianer der Staaten Bayerns, Sachsens, Preußens, Würtenbergs usw. usf.) erlöschen wird… – Genau so nun, haben sich heute schon gem. Artikel 146 GG sehr viele Deutsche mit der Feststellung ihres Indigegenats eines der 26 Bundestaaten als Statusdeutsche und zu ihrer Verfassung 1871  bekannt. Sie haben bereits wahr gemacht, was immer noch im GG Artikel 146 geschrieben steht. Sie brauchen sich nicht zu „entnazifizieren“ oder von irgend einem Betreuer aus der Politik verlangen, daß man ihnen eine Verfassung gewährt…

Ein weiteres Beispiel ist ein Friedensvertrag. Machen das festgestellte Deutsche und wenn auch unilateral, so sind sie die einzigen, welche den Kriegszustand des 1. WK in Vertretung ihres nicht anwesenden Kaisers beenden könnten und damit hätten die Alliierten den Krieg verloren und müßten Reparationen zahlen, weil das Indigenat der Deutschen mit Staatsangehörigkeit in den 26 Bundessaten nicht kriegsschuldig ist. Im anderen Falle würden die Alliierten auf einer Reparationszahlung der Fortführung dieses 1. WK (2.WK benannt) bestehen, wenn das die sogenannten Bundesbürger mit Personalausweis tun (als Reichsdeutsche Hinterbliebene der Hitlerdeutschen, mit Personen- Rechts- und Gebietsstand 1937, welche ja die Treuhandverwaltung rechtmäßig zu betreuen und zu verwalten hat) …

Insofern sind die Bestrebungen der „Bundesregierung“ natürlich durchaus auch zu verstehen, daß man genau das und die jahrzehntelangen Lügen im Aufgehen des EU-Reichs verschleiern will (4. Reich oder manche benennen es treffend auch als die Fortführung des 3. Großreichs Hitlers und IG-Farbens – Höchst, Bayer, BASF – im Rahmen der EU)

Hier noch die derzeit sichersten und vor allem erprobt sachlichsten Adressen, wenn es um die Feststellung der Staatsangehörigkeit in einem der 26 Bundesstaaten im Personen-, Gebiets- und Rechtsstand 1913 (RuStAG) und als Deutsche/r geht.

http://gelberschein.org

http://gelberschein.info

Ich warne hiermit vor allen selbst ermächtigten Reichsregierungen, vor Freistaatenbewegungen (Weimarer Republik) und vor Rattenfängern welche man ausgesandt oder bewußt gewähren läßt Sie zu verwirren und viel viel Augensand streuen zu sollen.

In einem späteren Artikel stelle ich Ihnen dann mal vor, wie man die Bediensteten in den Verwaltungen von oben her brieft, triggert und an der Nase herum und in die eigene Schuld und Verantwortung ihres derzeitigen Handelns führt, damit uns dieser Weg versperrt werden kann. Dabei sitzen sie mit uns in einem Boot und werden täglich dazu angehalten ihr eigenes Boot leck schlagen und die Deutschen Indianer mit Füßen treten zu sollen. Täglicher Völkerrechtsbruch, Bruch eigener Gesetze und AGB. Wann liebe Verwaltungsmitarbeiter versteht Ihr das endlich was man von Euch da abverlangt?

Hier nun das Vollzitat des angekündigten Artikels. Ich gebe unten noch mal den Link der Quelle an und wo man dazu kommentieren kann.

Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen Rechte der Deutschen

 

Posted by Maria Lourdes – 20/02/2015

Ich weiß nicht, dass wievielte Mal ich diese Rede Theo Waigels vor dem Bund der Vertriebenen angehört hatte, in der Waigel sagte: „..das deutsche Reich ist nicht untergegangen…“ – 

Schlesier Treffen HannoverJa es existiert, aber wo und wie und warum?

Ich kannte die Ausführungen zu dem Thema des Bestands des Deutschen Reiches, die das Bundesverfassungsgericht 1973 absolut sauber ausgeführt und pflichtgemäß bestätigt hat:
Die BRD ist räumlich teilidentisch mit dem Deutschen Reich, jedoch nicht Rechtsnachfolger und das Deutsche Reich existiert weiter, ist jedoch nicht handlungsfähig.

Ich kannte die verschiedenen Darlegungen und Vermutungen zu den Staatsangehörigkeiten, oder der vermeintlichen Staatenlosigkeit, gelber Scheine und sonstiger Bescheinigung, die vermeintlich nötig wären. Ich kannte die rechtlichen Bezüge dazu und habe sie sofort als entweder nicht oder höchstens teilkorrekt ad acta gelegt.

Die verschiedenen Ausführungen zu den Verfassungen, welche gelte oder nicht, welche ratifiziert wäre, welche nicht, ….und dann das Grundgesetz natürlich, Erlöschung des Artikels 23, Bereinigungsgesetze, den Personalausweisen und grünen Reisepässen ….. und und und….ein Wahnsinn, ein Geflecht, eingebettet in ein anderes Geflecht, welches wiederum umwoben war von einem nächsten Geflecht, aus Wahrheiten, Teilwahrheiten, Lügen, Täuschungen……und wie es schien kaum endflechtbar für den rechten Sinn.

Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen Rechte der Deutschen. Ein Artikel von unserem Kommentarschreiber “Arkor”, entnommen aus einem Kommentar von politaia.org.

Ja es existiert, aber wo und wie und warum? Ich habe mich also etwa über einen Zeitraum von zwei Jahren in zeitlich intensiven Phasen mit dieser Frage beschäftigt und war doch zu keinem Ergebnis gekommen. Und nun saß ich wieder da und hörte mir diesen Theo Waigel an, wie er da sagte: „…das Deutsche Reich ist nicht untergegangen!” und ich fragte mich wieder: Ja klar es existiert, aber wie und in welcher Form? 

Und da fiel es mir auf einmal wie Schuppen von den Augen: Na klar durch MICH, durch UNS, durch die DEUTSCHEN, in ihrer Form als natürliche Rechtsperson und in ihrer geltenden Rechtsnachfolge. Es war so einfach und nun auch sonnenklar, so einfach, dass man nicht draufkam und damit sonnenklar warum dieses Geflecht an Lügen und Täuschung notwendig war.

Und damit ist eigentlich schon alles gesagt, denn was nun noch kommt ist lediglich, wenn auch gewaltig und alles erschütternd und nicht nur erschütternd, sondern alles was an Scheinrecht geschaffen wurde, zertrümmernd, die gültige Ableitung des Rechts. Jeder sollte sich diesen Satz einprägen aus dem alles abgeleitet werden kann:

Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Kein Recht ohne Ableitung: Dies ist einer der wichtigsten Sätze, die man sich merken muss, denn es handelt sich um eines jener Rechtsprinzipien, die nicht gebrochen werden können, sondern in ihrem Bruch, sofort den damit verbundenen Rechtsbruch zeigen.

Doch was ist der Urgrund, aus dem abgeleitet wird? Es ist der gültige Rechtsträger.
Grundsätzlich gilt bei geltendem Recht der Leitsatz, wie im Großen so im Kleinen, dass die Ableitungen des Rechts sich also sowohl im Grundsätzlichen wie auch im Untergeordneten wiederfinden und gleichen.
Recht ist also weder schwierig zu verstehen, noch zweideutig.
Recht ist immer eindeutig.
Recht wirkt nur da nicht eindeutig, wo die Zuordnung schwierig ist. Fragen unklaren Rechtes gibt es also nicht, sondern lediglich die Schwierigkeit der Zuordnung. Dies trifft allerdings lediglich auf untergeordnete Fragen des Rechts zu, nicht aber auf das grundsätzliche Recht, denn hier ist alles sonnenklar und offenkundig, sobald man es erkannt hat.

Der Rechtsträger des völkerrechtlichen Subjektes:
Wie ich schon oben ausführte sind wir, also die Deutschen der Grund für das Bestehen des Deutschen Reiches als Völkerrechtssubjekt. Mit jeder Geburt wird eine natürliche Rechtsperson erzeugt, die in die Rechte und Pflichten seines Völkerrechtssubjektes eintritt. Hierfür muss er allerdings legitim dem Völkerrechtssubjekt zugerechnet werden können. Diese natürliche Rechtsperson allein reicht also nicht aus, sondern sie muss sich auch in der gültigen Rechtsnachfolge befinden.

Rechten und Pflichten werden also auch vererbt. Dies ist notwendig um überhaupt gültige Rechtsräume schaffen zu können. Dieser Eintritt in die Rechtserbfolge kann in verschiedenen Ländern anders und unterschiedlich geregelt sein, aber im Wesentlichen unterscheiden sich hier nur zwei Arten der Regelungen. Die eine Art der Regelung ist den länger und längstens bestehenden Völkerrechtssubjekten bedingt und die andere Art den kürzeren gegründeten Völkerrechtssubjekten, die aber dann automatisch zu Ersteren werden, wie beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika.

Aber hier geht es ja um das Deutsche Reich und die Deutschen.

Die völkerrechtlichen Subjekte Europas bestehen schon lange und somit nicht nur die Rechte und die Erbfolge der natürlichen Personen, sondern auch das damit verbundene internationale Recht, welches durch die gegenseitige Anerkennung geschaffen wurde. Selbst ohne, dass es geschrieben wurde und lange ehe es als Völkerrecht in Worte gefasst wurde. Jenes Völkerrecht, welches ja insbesondere die Streitfragen in Rechtswege lenken sollte.

Die Rechtsräume Europas haben sich also auch in der Anerkenntnis des gegenseitigen Rechtsraums entwickelt und damit folglich auch der Anerkenntnis der Rechte der legitimen Rechtpersonen als Rechtsträger und damit war internationales Recht geschaffen. Gültig auf der Basis des Bestehenden und ganz natürlich. Für Deutschland stellt sich hieraus ein völkerrechtliches Subjekt dar, welches sich aus der Geschichte und einer Vielzahl von Rechtseinheiten zu einem gemeinsamen Rechtssubjekt auf Basis der bestehenden Rechte zusammen schließ.

Ein schwieriger aber teilweise vorbildhafter Weg, der sich dann 1870-71 zum Deutschen Reich als Rechtsnachfolger der Länder formierte. Dies muss nicht episch lang ausgebreitet werden, da es überall nachlesbar ist.

DAS VÖLKERRECHTSSUBJEKT BESTEHT ALSO AUS SEINEN GÜLTIGEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSONEN UND JENEN IN DER LEGITIMEN RECHTSNACHFOLGE.

Hinzu kommt die räumliche Ausbreitung, denn ohne Land ist kein völkerrechtliches Subjekt möglich und auch die Anerkennung, der Nachbarn. Damit ist alles geschaffen, vom Rechtsträger und dem Land und dem Anerkenntnis. Dies alles tritt in die Rechtnachfolgen ein. Und nun begegnen wir damit schon einem weitverbreitenden Irrtum, auch wenn er für unsere Sache nicht einmal ganz so wesentlich ist.

Nämlich die Wertigkeit der Verfassungsfrage. Dieser Irrtum ist auch Grund für die vielen Wirrungen in der Suche nach der Wahrheit, denn die Verfassung kommt erst jetzt, nachrangig:
Die Verfassung ist also schon eine Zuordnung des Rechts in der Ableitung, die Wichtigste zwar, aber schon eine Zuordnung, eine Ableitung.

Die wichtigste erste Ableitung. Und wäre noch kein völkerrechtliches Subjekt vorhanden, wäre die Gründung der Rechtsträgerschaft und der Verfassung eins. Aber und das ist unzweifelhaft, ist das deutsche völkerrechtliche Subjekt schon lange vorhanden. Also haben wir die natürliche Rechtsperson als Rechtsträger des völkerrechtlichen Subjektes und dieser offenbart nun in welcher VERFASSUNG er sich nach innen und nach außen repräsentieren will.

Die Verfassung ist also kein Grundbaustein für das völkerrechtliche Subjekt, als Basis, sondern lediglich ein AUSDRUCK dessen.

Bevor nun jemand einwendet, dass neben den Rechtsträgern auch die politischen Rechtsträger als unmittelbarer Bestandteil des Völkerrechtssubjektes vorhanden sein müssen, dem muss ich eine ganz klare Absage erteilen und werde dies auch zweifelsfrei beweisen, was heißt rechtlich ableiten. Dies aber später.

Nun ist natürlich die Verfassungsfrage aufgrund der Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts im Deutschen Reich eine schwierige geworden, aber nur vordergründig schwierig und wie ich gerade schon rechtlich klar ableitete, UNTERGEORDNET und somit, so schwer es fassbar ist, auch in der WICHTIGKEIT ERSTEINMAL UNTERGEORDNET, da das Deutsche Reich so und so besteht und die Frage der Verfassung bestenfalls eine Streitfrage, wenn überhaupt, ist.

Verbildlichen wir die Sachlage zum Verständnis: Wir haben hier also ein Haus nebst Grundstück und legitime Eigentümer, denen wir dieses Haus zurechnen können, wie auch umgekehrt (dies ist wichtig, Rechte und Pflichten). Stellen wir uns die Fragen: Wenn die Eigentümer dieses Hauses, Teile dieses Hauses vermieten, oder auch nur im Falle mehrerer Eigentümer, eine Hausordnung schaffen, ist diese Hausordnung dann die Grundlage für Eigentumsverhältniszuordnungen? Nein, für jeden nachvollziehbar sicher nicht.

Und auch die Darstellung nach außen, welche Regeln zum Betreten des Grundstücks zu beachten sind, sind keine Frage der Eigentumszugehörigkeit, sondern lediglich, wie die Eigentümer des Hauses Art und Nutzung des Hauses Ausdruck geben. Also die Eigentümer sind und bleiben Eigentümer und ihre Nachkommen, die Rechtserben, sowohl im Recht, als auch der Pflicht.

Spielt hierbei eine Rolle, ob Mieter im Haus waren und ob sie sich an die Hausordnung hielten?
Nein absolut nicht, da hierzu irgendein gültiger Rechtsakt übergeordnet und zuordnend vorliegen müsste. Da über diesen Hauseigentümern kein höherer Rechtsträger und Rechtsraum gültiger Art ist, kann auch keine Änderung herbeigeführt werden, als durch die Eigentümer selbst. Es wäre also kein gültiger Rechtsakt ableitbar.

Eine besonders wichtige Erkenntnis hieraus: Echtes Recht kann also nur von unten nach oben gültig aufgebaut werden. Das heißt das Recht des Rechtträgers ist der Grundbaustein, also das Unterste und zugleich das Oberste, aus dem Recht abgeleitet wird. Oder anders gesagt: Vor dem Recht sind alle gleich.

DIE SITUATION DES DEUTSCHEN REICHES

Das Deutsche Reich und seine „Verfassungen“:
Auch wenn die Frage der Verfassungen, besonders bei bestehenden Völkerrechtssubjekten, klar dem Rechtsträger untergeordnet sind, ist sie selbstverständlich von gewaltiger Bedeutung und stellt sich für das Deutsche Reich wie folgt dar:

Deutsches Kaiserreich:
Das Deutsche Reich bestand als Deutsches Kaiserreich, übrigens als vorbildlicher Rechtsstaat, bis zum Ende des ersten Weltkriegs ….und weiter…..? Hier haben wir den Verlust einer Souveränität durch Besatzung einerseits und die Gründung der sogenannten Weimarer Republik andererseits.

Ist die Weimarer Republik wirklich gültiger Rechtsnachfolger?
Diese Frage ist einfach zu beantworten. Sie ist nicht Rechtsnachfolger als eigenes völkerrechtliches Subjekt, sondern im Fortbestehen. Die Verfassung wurde nicht durch das Volk legitimiert, würde aber auch bei einer neuen Verfassung einen Fortbestand bedeuten, außer eben die Rechtsträger lösen ausdrücklich ihre Rechte auf.

Sprich:

-Der Rechtsträger blieb derselbe, also das deutsche Volk als Eigentümer des Hauses
-Der Raum bleibt zum größten Teil derselbe wurde aber durch Gewalt verkleinert.
-Dieses deutsche Volk hat aber die Hausordnung, die Verfassung nicht legitimiert.

Nun ist aber die Weimarer Republik kein Akt der ausdrücklichen Fremdherrschaft gewesen, wie man eindeutig sagen kann und auch nicht als solches anzusehen.
Es stellt sich also so dar: Das völkerrechtliche Subjekt bestand unverändert fort durch seine Rechtsträger wurde aber räumlich beeinträchtigt. Die Weimarer Repräsentanten waren nicht vollends in der Legitimation Rechte des Volkes zu vollziehen, aufgrund rechtlicher fehlender Grundlagen.

Trotzdem, also trotz eingeschränkter Handlungsbevollmächtigung ist die Weimarer Regierung dem Völkerrechtssubjekt zu zuweisen, WAS ABER, siehe oben, VON UNTERGEORDNETER BEDEUTUNG IST. Wichtig auch hier ausschließlich der RECHTSTRÄGER nicht der Repräsentant. Also der HAUSEIGENTÜMER, nicht der Hausverwalter oder gar Hausmeister. Denn mehr als ein Hausverwalter mit eingeschränkter Befugnis war die Weimarer Republik nicht, allerdings mit einer gewissen demokratischen Legitimation als Hausverwalter eingesetzt. Im Grunde jedoch war die wirklich legitime politische Kraft nach Verfassung immer noch der Kaiser. Das hätten die Weimarer ändern müssen, allerdings wie, wenn man nicht vollends souverän ist?

Das Deutsche Reich unter nationalsozialistischer Führung:
Auf Basis der nicht legitimierten Weimarer Verfassung wurde 1933 per demokratischer Wahl die nationalsozialistische Partei die führende Kraft im Deutschen Reich als Repräsentanz des unveränderten Rechtsträgers.

Für die Nationalsozialisten und ihre Mitregierenden gilt das Gleiche wie für die Weimarer Repräsentanten. Der Rechtsträger des völkerrechtlichen Subjekts blieb unverändert und die natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge die gültigen Rechtsträger.

Die politische Führung war als Repräsentanz zwar legitimiert aber eben wieder ohne volle Rechtsgrundlagen durch fehlende volkslegitimierte Verfassung. Die Nationalsozialisten waren sich dessen bewusst und haben angesichts des Dilemmas mehr mit Verordnungen als Gesetzen gearbeitet.
Aber auch hier sei gesagt: Untergeordnete Bedeutung für das völkerrechtliche Subjekt, also zugeordnet.
Seit diesem Zeitpunkt ist das völkerrechtliche Subjekt unverändert, bestehend, wie auch schon vorher in der Rechtsträgerschaft, also durchgehend.

Die BRD, Bundesrepublik Deutschland:
Die Bundesrepublik Deutschland ist gegründet und veranlasst von den alliierten Kriegsmächten und Feinden Deutschlands. Wichtig ist hier lediglich für das bestehende Völkerrechtssubjekt, dass das völkerrechtliche Subjekt nicht ausgelöscht wurde, keine Versklavung stattfand und auch keine Angliederung an ein anderes Völkerrechtssubjekt geschah, sowohl in West, wie Mitteldeutschland.

Es wurden zwei Besatzungszonen, Besatzungszone Ost (in Wahrheit Mitte) DDR und Besatzungszone West BRD gebildet und 1990 in Teilen des völkerrechtlichen Subjektes zusammengeführt. Also schlicht und einfach eine fortdauernde Besatzung.
Wie ist also der Status? Der Rechtsträger ist unverändert das deutsche Volk in seiner Form seiner natürlichen Rechtsperson und dessen in der Nachfolge.

Die BRD ist ausdrücklich mit dem Grundgesetz als Besatzungsordnung auf Veranlassung der Besatzer gegründet worden, nach Maßgabe des Völkerrechts. Ebenso wenig wie in Mitteldeutschland, wie im Westen gibt es einen Rechtsakt, den man als legitimen Akt der Auflösung der Rechte der Rechtsträger auch nur ansatzweise erkennen könnte. Mit Aufnahme ins Grundgesetz wurde die weitergehende Besatzung bestätigt, wie im Übrigen der Bestand der BRD für sich ein Beweis für die Besatzung ist.

Die BRD ist also NICHT DEM VÖLKERRECHTSSUBJEKT ZU ZUORDNEN. An das Grundgesetz wurden die untergeordneten bestehenden Gesetzbücher angeschlossen, wie sich das für eine händelbare Notordnung gehört nach Besatzungsrechtvorgaben.

Das heißt die BRD-Rerpräsentanz ist also KEINE REPRÄSENTANZ der RECHTSTRÄGER.
Allerdings hätte die BRD laut Völkerrecht den Auftrag gehabt, die Rechte der RECHTSTRÄGER so gut als möglich zu schützen.

Fassen wir bis hierher zusammen:
Wir haben also durchgehend ein Völkerrechtssubjekt und wir haben durchgehend Rechtsträger, die in der Rechtsnachfolge bis heute unverändert galten und gelten und aus denen allein Recht abgeleitet werden kann.
Die BRD ist dem Rechtsträger nicht zu zuzuordnen. Um eine Änderung der Rechte der Rechtsträger herzustellen, bräuchte es einen gültigen, ableitbaren Rechtsakt. Diesen aber gibt es nicht.

Die BRD-Situation, oder sagen wir das BRD-Fiasko, wird später noch detaillierter ausgeführt.
Die BRD ist also kein Rechtsträger, noch hat es Rechtsträger oder eine Ableitung aus Rechtsträgern und damit, wir erinnern uns, keine Recht ohne Ableitung, kann die BRD also keinerlei Recht aus sich selbst heraus ableiten, schaffen oder schöpfen. Daran ändert auch nicht im Geringsten die Teilhabe an der Wahl der Besatzungsvertreter.
Auch dieser Punkt wird noch eingehender beleuchtet werden an späterer Stelle.

Gehen wir zurück zu unserem Beispiel des Hauseigentums:
Es ist völlig klar dass die Eigentümer dieses Hauses die Rechtsträger sind. Die hierbei bestellten Hausverwalter ob gewünscht, oder vorrübergehend aufgezwungen, ändern an ihrem Rechtsstatus nichts. Weder können sie das Haus eigenmächtig verkaufen, noch umbauen. Zwischenzeitliche Überfälle durch Gewalttäter, welche in das Haus eindrangen und das Haus beschädigten und einige Eigentümer töteten oder verletzen, änderten nichts an den Eigentumsverhältnissen, da weitere Rechtsträger vorhanden sind.

Auch wenn ein besonders verkommener Haufen an Gewalttätern ein wenig länger mit seinen Untaten in dem Haus haust, ändert es nichts an den Eigentumsverhältnissen und den Rechtsträgern.

Rechtsträger als Allgewalt – Verfassung – Gewaltenrepräsentanzen

Die europäischen Verfassungen sind naturgemäß ihrer gemeinschaftlichen, wechselvollen Geschichte ähnlich in ihrer Struktur, ihrem Aufbau und auch in der Ableitung. Wobei die Ableitung kein Zufall ist, sondern eine immanente Kraft des Rechts darstellt.

Da wirkliches Recht eben kein Akt der Willkür sein kann, sondern dies immer nur Scheinrecht ist, welches als Recht verkauft wird, hat das Recht eine immanent entfachende Kraft hin zu seinem wahren Wesen zu streben. Eben sich als echtes Recht auszudrücken. Auch das Grundgesetz ist diesen europäischen gewachsenen Rechten im Wesen demensprechend. Deshalb zeigt es auch klar, weil es muss, die Rechtsableitung auf, auch wenn hier nur als Besatzungsordnung:

Artikel 20

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Wir haben hier also völlig richtig ausgedrückt den legitimen und alleinigen Rechtsträger als ausschließlichen Gewalteninhaber angezeigt, der die All-Gewalt des Rechtsträgers teilt in die Gewalten-Repräsentanzen.

Das ist fundamental wichtig für Jedermann:
Jeglicher Teil der Gewaltenteilung ist NUR REPRÄSENTANZ, aber NICHT DIE GEWALT SELBST.

Das heißt also klar und deutlich, dass Repräsentanzen nichts anderes sind als Hausverwaltungen, wenn wir bei unseren Hausbeispiel bleiben.
Repräsentanzen dürfen nur vollziehen! Vollziehen!…und was?
– die alleinige Gewalt des Rechtsträgers, vertreten
– also ausschließlich im Namen und des Rechts des Rechtsträgers agieren und vollziehen

Der Rechtsträger ist also
– der Gesetzgeber allein und die Parlamente die Gesetzgebungsrepräsentanten
– das Oberste und alle Gerichte und die Judikative nur Gerichts-Repräsentanten
– die Exekutive und die ausführenden nur die Exekutiv-Repräsentanten

Diese Repräsentanzen können also keinerlei Recht aus sich selbst heraus oder jenseits der Rechte des Rechtsträgers schöpfen, schaffen oder vollziehen sondern NUR UND AUSSCHLIEßLICH IM NAMEN UND DES RECHTS DES GÜLTIGEN RECHTSTRÄGERS!

Ansonsten hätten sich die Repräsentanzen über das Recht gestellt.

DER RECHTSTRÄGER IST ALSO DIE UNMITTELBARE GEWALT, DER SEINE UNMITTELBARE GEWALT DURCH MITTEL AUSÜBT.
Die Mittel sind die Gewaltenrepräsentanzen.
MITTEL also MITTELBARE AUSGEÜBTE GEWALT.

Was aber passiert, wenn die mittelbaren Gewalten, also die Gewaltenteilung, die Gewaltenrepräsentanzen aufgelöst werden? Erlöschen dadurch irgendwelche Rechte? Nein. Ändert sich am Urgrund der Rechtsableitung etwas? Nein.

Der Rechtsträger und seine Rechte bleiben davon unberührt.
ER VERTRITT NUR SEINE RECHTE SOMIT UNMITTELBAR UND NICHT MEHR MITTELBAR.
Rechte und Pflichten die er in Treu und Glauben an mittelbare Gewalten abgegeben hat, erlöschen nicht mit Deren erlöschen, sondern fallen an ihn zurück.

Fassen wir also zusammen bis hierher:
Wir haben und zwar auch nur ohne den Schatten eines Zweifels
1. den gültigen Rechtsträger als natürliche Rechtsperson und in der Rechtsnachfolge
2. den Rechtsträger als unmittelbare alleinige Gewalt

Als sich die mittelbaren Strukturen des Deutschen Reiches 1945 auflösten, löste sich also kein Recht des Rechtsträgers auf, sondern fiel seit dem auf ihn zurück und wird seitdem unmittelbar durch ihn ausgeübt. Unmittelbar deshalb, weil aufgrund von Besatzung, keine Mittel geschaffen werden konnten.

An ihre Stelle, der Mittel des Rechtsträger, traten die Mittel der Besatzer, die aber den Auftrag gehabt hätten, die Rechte DER GÜLTIGEN RECHTSTRÄGER SO GUT ALS MÖGLICH ZU ACHTEN UND BEACHTEN UND NICHT ZU SCHÄDIGEN. Die Bundesrepublik Deutschland.

Damit sind wir in der Gegenwart und der OFFENKUNDIGMACHUNG des bestehenden rechtlichen Zustandes. Denn nun kommen wir zur Frage der Souveränität des völkerrechtlichen Subjektes, die wesentlich wichtiger ist, als die Verfassungsfrage und die Frage nach einem Friedensvertrag:

-Es ist zwingend erforderlich für die Souveränität des völkerrechtlichen Subjektes, dass der Nichtstaat und Besatzungskonstrukt BRD erlischt.

– die BRD wird nach staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Aspekten abgearbeitet.

– desweiteren ist zwingend erforderlich, dass die Menschen die Wahrheit über die Geschichte erfahren, denn dies ist integraler Bestandteil der Souveränität und Voraussetzung um überhaupt Entscheidungen treffen zu können.

Die völkerrechtliche Erklärung unmittelbar im Namen und des Rechts des deutschen Volkes:
Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen. / Ende Teil 1

Linkverweise:

Nach 70 Jahren – Kriegskinder erheben ihre Stimme – Sie sind das Treibgut des Zeiten Weltkriegs. Brutal aus ihrem Leben gerissen, von ihren Familien teils für immer getrennt, ohne Schutz hineingestoßen in eine Welt des Tötens und der Zerstörung, sind es vor allem die Kinder gewesen, die den Gräueln des Kriegs am hilflosesten ausgesetzt waren und die von ihren Traumata bis ins hohe Alter begleitet werden. Sieben von ihnen lässt Freya Klier zu Wort kommen, lässt sie erzählen von den letzten »friedlichen« Tagen in Ostpreußen, vom Einmarsch der Roten Armee, vom Sturm auf Königsberg, von Gefangenschaft, Flucht und dem täglichen Kampf ums Überleben.

Selbstbestimmung – Freiheit – Demokratie – alles Schlagworte ohne Inhalt. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. Doch im Alltag begegnet man so manchen Denk- und Redeverboten. Wer Dinge ausspricht, die nicht ins gerade vorherrschende Weltbild passen, der wird gerne als Provokateur oder Nestbeschmutzer ausgegrenzt. Bei uns darf man bestimmte Themen nicht ansprechen oder gar publizieren. hier weiter

Wie souverän ist Deutschland wirklich? Deutschland sei »seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen«, bekundete Wolfgang Schäuble. Wenn Deutschland aber nicht souverän ist, dann herrscht ein anderer Staat oder eine Staatengemeinschaft oder eine Person oder Personengruppe, irgendeine Macht, über Deutschland und Wolfgang Schäuble ist dessen bzw. deren Agent und nicht Vertreter des Deutschen Volkes. Vielmehr dient er fremden Interessen. Das lässt sich nicht mehr kaschieren. hier weiter

Die Vereinigten Staaten von Europa – Historische Dokumente belegen: Die Idee der Europäischen Union mit gemeinsamer Zentralbank, Währung und Regierung ist schon über 70 Jahre alt. Die Vereinigten Staaten von Europa sollen als Vorbild für eine »Neue Weltordnung« dienen, in der nicht mehr der Einzelne über sein Schicksal entscheidet, sondern jeder Lebensbereich von Politikern und Bürokraten bis ins Kleinste geregelt ist. Es droht eine Orwell’sche Schreckensvision wie im Buch 1984. hier weiter

Deutschland und der Weltfriede – Sven Hedin: Deutsche Übersetzung, Seltener Erstdruck eines in Deutschland nie verlegten Buches des schwedischen Entdeckers Sven Hedin. Das Buch des Schweden ist nicht zuletzt darum interessant, weil es das Dritte Reich mit den Augen eines Ausländers schildert, der es als Zeitgenosse gesehen und bereist hat. hier weiter

Spinnennetz der Macht – Jürgen Roth entlarvt den skrupellosen Machtmissbrauch einer gesellschaftlich destruktiven Elite: Politiker, die für Parteispenden ihr Veto bei den Strafverfolgungsbehörden einlegen. Wirtschaftsbosse mit schwarzen Kassen und ausgeklügeltem System der Geldwäsche wie in Hessen. Kriminalisten in Baden- Württemberg, die nicht mehr gegen politische Entscheidungsträger ermitteln dürfen. hier weiter

666 – Die Zahl des Tieres – Wer sie nicht tragen will, auf seiner Hand oder Stirn, der kann nicht mehr kaufen oder verkaufen! Wer sie aber trägt, bekennt sich damit zur Anbetung SATANS – ihm droht gemäß Apk 14, 9-10 die ewige Höllenstrafe! Die Rede ist von der Zahl des Tieres (Apk 13,16-18), der Zahl 666. Versteckt lauert sie hinter dem sogenannten EAN-Code, dessen Streifen längst fast sämtliche Konsumartikel schmücken. Mit wachsender Dreistigkeit bringt man sie nun auch offen ins Spiel: sie steht auf jedem deutschen Arztrezept, sie wird von Banken, Zeitungen und großen internationalen Konzernen als Hausnummer zur Schau getragen, als vielbenutzte Telefonnummer hoffähig gemacht oder als Warenpreis getarnt. hier weiter

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Quelle:

http://lupocattivoblog.com/2015/02/20/das-volkerrechtliche-subjekt-das-deutsche-reich-oder-die-unaufloslichen-rechte-der-deutschen/

Dank an unseren Netzwerkpartner Radio Moppi für den Hiweis auf den sehr guten Artikel.

Maria Lourdes Artikel-Feed habe ich bei uns auf der rechten Seite für sie dauerhaft verlinkt. Der von Ihr weitergeführte Blog Lupo Cattivo (ehemals vom leider viel zu früh verstorbenen Lupo, wir standen mit ihm früher schon in Kontakt) ist sehr sehr lesenswert, gerade was die Aufarbeitung der verlogenen Siegergeschichte betrifft.

Rechtsbehelf:
Die Meinungen und Darstellungen sind die der jeweiligen Verfasser.

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13 Kommentare zu Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen Rechte der Deutschen

  1. Gino sagt:

    Wenn die BRD nur die Verwaltung und nicht der Eigentümer ist, wie kann sie dann Eigentum des Deutschen Reiches veräußern?
    Was ist mit dem Ausverkauf der DDR die ja nicht wiedervereinigt wurde sondern nur in der BRD aufgegangen ist.
    Nach meiner Kenntnis besteht die DDR fort da die Volkkammer nicht aufgelöst wurde.
    Die Wiedervereinigung hat nicht statt gefunden, denn dazu hätte es einer Vereinigung in den Grenzen von vor 37 (wenn ich richtig informiert bin) bedurft.
    Warum hieß die Bahn in der DDR Reichsbahn?

  2. Arcor schreibt Zitat:
    „Nur auch hier eine kleine Korrektur: GG ist absolut unwichtig, nebensächlich, untergeordnet, in Bezug auf unsere Rechte NICHTEXISTENT. Aber natürlich auch von seiner ZUGEORDNETEN BEDEUTUNG…wie wir noch sehen werden.
    Auch dazu kommen wir noch.“

    Ist mir natürlich klar, aber die Verwaltung argumentiert momentan selbst noch damit, obwohl alle Weichen hin zum Gewährleistungsstaat bereits gestellt worden sind. Wir warnen seit Jahren schon davor, aber die Staaten werden ganz bewußt in die Insovenz getrieben, damit man sie für ein Appel und ein Ei dann privat übernehmen kann. Die Privatisierung der „hoheitliche Aufgaben“ (wir wissen sicher beide, daß es die nicht mehr gibt) werden heute schon von Politidioten und -marionetten an die Jünger der zyonistischen Kabale verramscht…

    Die Idianer der Völker und Stämme werden von Grund und Boden und damit von ihren angestamten Rechten entblößt. Man wird dann genau wie einst in den USA sagen, geht doch hin, wo Ihr Eure Rechte bekommt…. Solche Sprüche knallen die einem heute in den Verwaltungen schon um die Ohren und reißen damit, wie eine Abrißbirne ihre eigene Heimat ein.

    Ansonsten vielen Dank für Deinen wirklich sehr gut dargestellten Beitrag, ich bin gern bereit die nächsten ebenfals zu publizieren.
    Meine Einleitung zu Deinem Beirag wurde mittlerweile spontan von unseren Netzwerkpartnern Radio Moppi und Dungle Drum Radio als Tondokument zur Verfügung gestellt und bei unserem Netzwerkpartner Kulturstudio veröffentlicht, gern zur freien Verwendung gedacht:

    https://kulturstudio.wordpress.com/2015/03/01/das-volkerrechtliche-subjekt/

  3. @freewomen,

    das einzige Problem ist, daß die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes BRD bis heute nicht kapieren will und kann, daß sie eben nur bestellte oder unbestelte Verwalter sind, daß man als solche Menschen und Hausbesitzern eigentlich nichts befehlen kann. Deshalb arbeiten sie ja mit der Täuschung, daß man Mensch mit der Person verschmelzen will.

    Wir sind hier für eigene Erlebnisberichte welche uns da positivere Eindrücke vermitteln können übrigens sehr offen Freewoman. Wenn gewollt auch anonymisiert. Wir können nur voneinander lernen, denn die Verwaltung hat kein Interesse daran Sie erklren uns noch nicht einmal in Fairnes, welche AGB eigentlich die Grundlagen ihres Handelns oder wer sie überhapt selber sind. Ich erlebe es immer wieder und ime häufiger, daß nman sich in den „Behörden“ nicht einmal mehr ausweisen will. Absolut illegal…

  4. gute Aktion Petra, da solten noch mehr Leute drauf komen einfach mal Fragen zu stellen. Es gäbe noch ne interessante Frage an die Finanzämter zu stellen, in welchem Gesetz oder Verfassung die Stuerpflicht festgelegt ist… Noch nicht mal im Grundgesetz ist die legitimiert, das Bundesverfassungsgeicht geht ebenfalls nicht von einer Steuerpflicht aus und mogelt sich um eine klare Aussage herum. Zahle man daher, seine Steuern nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt aller Ihrer Rechte.

    Vielleicht könnte auch dieser Zusatz aus dem UCC entlehnt helfen unter jeder Unterschrift, welche man leistet (z.B. wenn man die Steuererklärung oder den Antrag auf einen Paß oder Ausweis unterschreiben soll: „without prejudice UCC 1 – 308“ Mal danach googeln…

  5. petra sagt:

    wir konnten das alles gar nicht glauben. Bis ich zufällig über einen Auszug des Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt, HRB 51411, am Main gestolpert bin. Darin ist die Bundesrepublik Deutschland- Finanzagentur GmbH am 29.08.1990 eingetragen. Wir haben dem Finanzamt dies so mitgeteilt und gefragt, an wen wir denn nun unsere Steuern entrichten sollen. Wir sind gespannt auf die Antwort

  6. Freewoman sagt:

    @Alexander: Melde Widerspruch an. Der Mensch ist nur Mensch durch das von ihm Erfundene, Hervorgebrachte: seine Kultur, die seine Überlebensmethode in dem von ihm bewohnten Gebiet der Erde ist. Ohne selbst erfundene Kultur ist der Mensch nur ein Raubtier auf zwei Beinen. Das bedeutet aber auch, daß Menschen nur eines gemeinsam haben: Kultur. Und dieselbe Kultur unterscheidet sie auch durch sehr unterschiedliche und oft inkompatible Ausprägung. Nichts gilt für alle Menschen – außer ihre biologischen Bedürfnisse. Alles andere ist Kultur und „erfunden“. Einschließlich Gesetze und Staaten, soweit stimme ich zu.

    Und deutsche Staatsangehörigkeit gibt es nur als bayrische, preussische etc.. Hitlers Hausverwalterverordnung über die Staatsangehörigkeit im Haus gilt nur, solange seine Verwaltung besteht bzw. fortgeführt wird im Auftrag und zugunsten der Alliierten. Als Eigentümer stehst du da drüber – wenn du willst.

  7. arkor sagt:

    danke Indianer fürs reposten meines Artikels und des AUSGEZEICHNETEN Kommentars hierzu.
    Eine kleine Korrektur. Die UNAUFLÖSLICHEN RECHTE des legitimen Rechtsträger des REICHES BEINHALTET die Rechte als RECHTSTRÄGER DER LÄNDER, der GEMEINDEN.

    In meinem Artikel:Aufbau des Rechts von unten nach oben und dann von oben wirkend.

    Würde sich das Rechte des Reiches auflösen aus irgendeinen Grund, denn es an sich solange nicht gibt, solange die Rechtsträger diesen auflösen, dann FÄLLT DAS RECHT AUF DAS LAND ZURÜCK-DANN AUF DIE GEMEINDE usw. usf….

    Sprich: Sie können so oder so keine Rechte auflösen.

    Ich werde dies in zukünftigen Teilen noch genauer ausführen.

    und dann noch an Alexander – Krieger des Lichts:

    Ich werde dies in den zukünftigen Teilen noch näher darstellen.

    Alexander – RECHT ist ein Bewusstheitszustand. Ich habe etwas dazu auf
    politaia.org
    Völkerrecht, Staatsrech etc. geschrieben.

    Also Indianer danke nochmal auch und insbesondere für die OFFENLEGUNG des Tricks, mit WELCHEM DIE DEUTSCHEN SICH VON IHREN RECHTEN DISTANZIEREN SOLLEN auf Grund einer ihnen VOM FEIND DARGESTELLTEN GESCHICHTE.

    Um es klar zu sagen: Selbst, wenn diese ALLIERTE GESCHICHTSSCHREIBUNG STIMMEN SOLLTE, gibt es NICHT DEN GERINGSTEN GRUND ZU EINER DISTANZIERUNG.

    Ein übler Trick, der eben beim Deutschen Volk klappen kann aufgrund seiner hohen Integrität.
    Wird alles überall schön auf die unterschiedlichen Charaktereigenschaften der Völker zugeschnitten, deren Zerstörung.

    Auf jeden Fall ist die zweiflesfreie RECHTSTRÄGERSTELLUNG und die RECHTSABLEITUNG DARGESTELLT und es war mir eine tiefe Freude und Genugtuung, wie dieser Indianer gleich in die Rechtsableitung und die Konsequenzen geht.

    Nur auch hier eine kleine Korrektur: GG ist absolut unwichtig, nebensächlich, untergeordnet, in Bezug auf unsere Rechte NICHTEXISTENT. Aber natürlich auch von seiner ZUGEORDNETEN BEDEUTUNG…wie wir noch sehen werden.
    Auch dazu kommen wir noch.

    gruss arkor

  8. hallo Sabine, die BRD ist keine GmbH, ein immer wieder gepflegter Irrtum. Sie arbeitet mit etlichen GmbH’s zur Deckung und Verschleierung ihrer permanenten Betrügereien, Plündereien und Schädigungen an den deutschen Völkern und Stämmen…

  9. Ich bselbst serhe gesetze und Srtaaten auch nnur als Übergangsprojekt… Die Rechte der deutreschen Indianer sind der erste Weg dahin und vor allem ein Schutz vor der rasenden, selbstverliebten, uns betzrügenden, rasenden und entsarteten Hausverwaltung…

  10. Lerne dass wir alle Menschen sind und daher brauchen wir weder Staat noch Gesetze noch sonst irgendetwas von Menschen erfundenes.

    Für die Übergangszeit spiele ich durchaus diese Rechte&Gesetze Spiel mit und lerne die Regeln – Eine davon ist das neue Staatsrecht und danach gibt es völkerrechtlich nur noch die Deutsche Staatsangehörigkeit und keine Bayern, Preussen etc. 😉

  11. Pingback: Das völkerrechtliche Subjekt | RuStAG1913.de

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  13. Sabine Keil sagt:

    Weil die BRD kein Staat ist, gibt es auch keine „Standesbeamten“, welche eine Abstammung beurkunden können. Und das sog. Standesamt ist auch nur eine Abteilung der BRD-GmbH.

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