#Stopp ESM: Haupsacheverfahren zu ESM u. Co. neuer Eilantrag der Klägerin Hassel-Reusing – Teil 2

Neuer Eilantrag zur ESM-Klage der Klägerin Hassel-Reusing ans Bundesverfassungsgericht „Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des AEUV(Handlungsanordnung für die EU-Kommission).

Ich sprach mit Frau Hassel-Reusing, welche mir ihre Pressemitteilung zu ihrem neuerlich im Mai beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Eilantrag zukommen ließ. Bitte tragen Sie als Leser/In Sorge dafür, daß diese in die Verteiler und die öffentlichen Medien, als auch Öffentlich-Rechtlichen kommt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, daß in der Vergangenheit, gerade von den Öffentlich-Rechtlichen von welchen eine ausgewogene und saubere und umfassende Informationstätigkeit zu erwarten wäre nichts, aber auch gar nichts gekommen ist. Eisernes Schweigen im Blätterwald bisher und es wird interessant zu sehen sein, ob man auch diesmal die reichlich 7 Milliarden Zwangsbeitragsgelder der Zuhörer und Zuseherschaft wieder für derartige Desinformation und Weglassung investieren will.

Ein Volltextzitat aus WELT vom 20.04.2013 zu Prof. Voßkuhles Äußerungen am Rande des NSU Prozesses und zum NPD-Verbotsverfahren sind durchaus brisant, vor allem wenn man sie im Kontext zur Klage Hassel-Reusing sehen will.:

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article115452609/Vosskuhle-kritisiert-Aufregung-vor-NSU-Prozess.html

der Chef des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle im Wortlaut (Kommentierung der Autor dieses Artikels hier):

„Um bestimmte Verfahren reißen wir uns nicht – Anträge, die zulässig sind, müssen aber entschieden werden“

, sagte er mit Blick auf den angekündigten Verbotsantrag des Bundesrates gegen die rechtsextremistische Partei.

„Das ist hier kein Wunschkonzert! Wir können uns die Fälle eben nicht aussuchen.“Entgegen mancher Vermutung seien die Karlsruher Richter „nicht versessen darauf, politisch hoch brisante Entscheidungen zu treffen“. Zitat Ende

Ich weiß nicht wie es Ihnen beim Lesen solcher Zeilen geht, aber bei mir kommen zwingend weitere Fragen auf:

  • Warum mißt Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Voßkuhle mit zweierlei Maß? Ist die Klage Hassel-Reusing hier anders zu sehen und gemessen am Paragraph 93a die Klageschrift anzunehmen?

Zitat aus dem §93a Bundesverfassungsgerichtsprozeßordnung:

§ 93a 

(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.
(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,

a) soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,
b) wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht. Zitat Ende
  • Warum verschleppt man hier permanent und seit etwa Mitte vergangenen Jahres, daß Eilanträge und Klageschrift behandelt oder verhandelt werden?
  • Warum hat man beim NPD – Verbotsverfahren durchaus richtig reagiert, warum nicht bei einer gültigen Klage, welche den ESM und die komplette Begleitgesetzgebung hinterfragt und ganz Europa vor einem Abgrund bewahren kann, so man sie auch entscheiden will?
  • Warum beschäftigt es sich mit Klagen, welche nur Randthemen des Vertrags streifen, welche aber Menschenrechtsverletzungen und Verhinderung einer Diktatur weitgehendst ignorieren? Hat es was damit zu tun, daß man unter Umständen seinen Parteiverflechtungen noch verpflichtet ist? – Immerhin erfolgt die Ernennung zum Bundesverfassungsrichter durch Wahl eines erlauchten Wahlgremiums aus den etablierten Parteien.
  • Warum wird diese Klage Hassel-Reusings aus der Öffentlichkeit herausgehalten und auch alles dafür unternommen, daß das weiterhin so bleiben kann?

Nach aufgetauchten Fragen zu meinen Artikel Teil 1, stellte ich im April bereits eine offizielle Presseanfrage ans Bundesverfassungsgericht und ich möchte diese im nächsten Artikel Teil 3 hier komplett und mit eigenen Anmerkungen zitieren, damit man mir nicht falsche Darstellung gemachter Aussagen unterschieben kann.

Rechtsbehelf:

Die hier gemachten Aussagen stützen sich auf gewissenhaft recherchierte und erfragte  Zustände. Eigeninterpretationen stellen nicht die Meinung aller Netzwerker dar.

der Artikel darf übernommen oder es darf ohne Nachfrage daraus zitiert werden, so der Kontext nicht verloren geht und auf die Quelle/n hingewiesen wird.

Hier die Presseerklärung der Klägerin Hassel-Reusing zu ihrem Eilantrag betreff Nichtigkeit AEUV als pdf Datei:
PE-SLHR – AEUV nichtig pdf

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2 Kommentare zu #Stopp ESM: Haupsacheverfahren zu ESM u. Co. neuer Eilantrag der Klägerin Hassel-Reusing – Teil 2

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