#Stopp ESM: Fragen und Antworten ans und vom Bundesverfassungsgericht – Teil 3

Demokratieshop-2023x1462Bundesverfassungsgericht auf Werbetour in der EU-Kommission? Presseanfrage und Antwort des Bundesverfassungsgerichts wirft erneute Fragen auf. Demokratie im Abbruch? Was passiert hier völlig unkontrolliert durch etablierte Medien und komplett an der Öffentlichkeit vorbei?

Für wen arbeitet das Bundesverfassungsgericht, für die EU-Kommission?

Dort die Pressestelle mit folgender Antwort auf meine Fragestellung per Fax (hier als pdf abgelegt):

Sehr geehrter Herr Lohfing-Blanke,

zunächst danken wir für die Geduld hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Anfrage.

Auf Ihre Fragen erteilen wir folgende Auskünfte:

1. Für die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren ESM/EZB am 11. und 12. Juni 2012 hat der Zweite Senat sechs Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Verfahren steht im Ermessen des Senats, zumal bei Verfassungsbeschwerden eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist.

Die Auswahl obliegt in Wirklichkeit einem dreiköpfigem Gremium einer zuständigen Kammer des 2. Senats. Hat nur einer dagegen gestimmt (z.B. Prof. Dr. Peter Michael Huber, ehemaliges Kuratoriumsmitglied von Mehr Demokratie e.V. bis zu dem Zeitpunkt, als diese Mitgliedschaft im Kuratorium aufgeflogen und öffentlich geworden ist), fällt die Klage aus öffentlicher Verhandlung heraus. Also, es braucht nur einer Nein zu sagen, und schon gibt es keine öffentliche Verhandlung dazu. Legitimiert das aber, daß man eine Klage völlig aus der Öffentlichkeit auch aus Presseerklärungen heraushalten kann? Legitimiert es das Bundesverfassungsgericht, daß man sie einfach kalt stellen kann und die durchaus wichtigen Themen aus der Klageschrift nicht behandeln muß?

Siehe Zitat aus dem WELT Artikel betreffend NPD Verbotsverfahren, ich ging im Teil 2 zu den Einlassungen des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten und Vorsitzenden des 2. Senats bereits darauf ein, daß man hier mit zweierlei Maß gemessen hat…. .

„Berichterstatter des von Ihnen angesprochenen Verfahrens 2 BvR 1445/12 ist Herr BVR Prof. Dr. Huber. Ein Entscheidungstermin ist derzeit noch nicht absehbar. Die aktuelle Zusammensetzung der Kammern ersehen Sie hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/geschaeftsverteilung_2013/s2-kammern.html.

Es ist zudem ein unglaublicher Vorgang, daß ein bis dato kürzlich noch Kuratoriumsmitglied der Klägerschaft um die Klageinitiative der Massenklage des Vereins Mehr Demokratie e.V. (Däubler-Gmelin) auch noch für die Auswahl der Verfahren zuständig ist. Und zwar gegen einen dazu gestellten Befangenheitsantrag durch die Klägerin Hassel-Reusing im vergangenen Jahr gegen Bundesverfassungsrichter Prof. P.M. Huber . Auch damals schwieg sowohl Öffentlich-Rechtlich ganz konzertiert, wie auch das Bundesverfassungsgericht. (Anm. Redaktion). Ich fragte zudem nicht nach einem Entscheidungs- sondern einem Verhandlungstermin, ein himmelweiter Unterschied. Prof. P.M. Huber ist weiter für die Auswahl und Vorbereitung der Verfahren und die Klage Hassel-Reusing zuständig und lenkt damit letztere weiterhin aus der Öffentlichkeit heraus. Warum?

„2. Am Besuch bei der Europäischen Kommission nahmen Präsident Prof. Dr. Voßkuhle, Vizepräsident Prof. Dr. Kirchhof, BVR Prof. Dr. Eichberger und BVR Prof. Dr. Huber teil. Der Besuch geht auf eine Einladung des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Maroš Šefčovič aus dem Januar 2012 zurück. Anreise und Unterkunft sind vom Bundesverfassungsgericht finanziert worden. Das Mittagessen fand auf Einladung von Vizepräsident Maroš Šefčovič statt.

Ein vorgezogener Hinweis darauf, daß man beide Kammern in einer Entscheidung zu einem bundesweiten Volksentscheid zur Verstümmelung des Grundgesetzes oder parteigesteuerte Neufassung einer Verfassung zusammen ziehen kann?

Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Vorwurf der Kungelei ausschließen will, dann ist es doch geradezu grob fahrlässig, wenn man weder Protokoll mitschreiben noch sich Medienvertreter einladen will welche unabhängig darüber wachen, ob alles mit rechten Dingen zugeht? Befinden wir uns da in den Netzwerken der global agierenden Technokraten, wo man immer die Presse und Fernsehen, wie z.B. bei Bilderberg ausschließen will, ja das genaue Hinschauen fürchtet, wie der Teufel der das Weihwasser nicht haben will? Ich ging im Teil 1 bereits auf die Verflechtungen mit Bilderberg ein. Barroso, Schäuble und Voßkuhle in einem Boot, bei der „Freiburger Neue Universitätsstiftung“ im Kuratorium. Genug Platz und Zeit, daß man sich gesehen und ungesehen abstimmen kann. Ob sowas wirklich passiert oder nicht, wäre durch saubere Öffentlichkeitsarbeit abzustellen.

„Die Themen der Gespräche waren wie folgt festgelegt:
– Zusammenspiel von Rat, Kommission, Europaparlament und nationalen Parlamenten aus praktischer Sicht“

Wirklich praktisch, wenn man ein gegen Menschenrecht und Grundordnung verstoßendes Vertragswerk konzertiert konfirm machen und durchschaukeln will. Einziger Hinderungsgrund momentan noch das Bundesverfassungsgericht und deren Entscheidungen dazu, ob man das Grundgesetz mittels Massenmedien manipuliertem Volksentscheid denn känzeln oder zurecht pfuschen kann?

„- Europäische Bürgerinitiative“

einem Produkt der Lobbyisten und ThinkTanks und damit des EU-reformvertragsfreundlichem mitklagenden Vereins Mehr Demokratie e.V.

– Zukünftige Vertragsänderungen

Wissen Sie lieber Leser liebe Leserin, man schließt kriminelle Verträge nicht ab, bevor sie nicht von allen faulen Eiern bereinigt worden sind. Wir sahen im vergangenen Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche heftigst daran zweifeln läßt. Eine „Demokratisierung“ im Nachhinein, nachdem man den Diktator mit allen Waffen und Möglichkeiten ausgestattet hat, wie das z.B. wieder beim parteifreundlichem Massenmanipulationsverein, ist Augenwischerei wie sie von der Klageinitiative rund um Mehr Demokratie e.V. massiv und im Zusammenspiel der Massenmedien betrieben wird. Hier ist Unabhängigkeit eines sauber urteilenden Grundrechtewächters gefragt.

– Demokratie und Rechtsstaatsstandards in der EU und ihren Mitgliedsstaaten Zudem fand ein Treffen mit dem juristischen Dienst der Kommission statt, bei dem Präsident Prof. Dr. Voßkuhle einen Vortrag zum Thema „Rechtsprechung des BVerfG in europarechtlichen Fragen“ hielt.

Bis heute ist nicht abschließend geklärt, wer für den EU-Reformvertrag, geschweige denn für die Erstellung des Vertrags um ESM und Fiskalpakt, AEUV und Co. verantwortlich ist. Spätestens hier erkennt man doch ohne böse Unterstellungen tätigen zu wollen volle Befangenheit. Was soll so eine Diskussionsveranstaltung im Vorfeld einer derart weitreichenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juni diesen Jahres? Hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht voll darauf zu konzentrieren, daß ein Vertragswerk ESM mit Begleitgesetzgebung an unserem Volk und an unserer Rechtsordnung keinen Schaden anrichten kann? Mindestens jetzt schon sind erste heftigste Auswirkungen dieser Vertragswerke in Griechenland und Zypern zu sehen. Man hätte sogar im vergangenen Jahr, noch bevor der Vertrag ratifiziert worden ist eine Möglichkeit zur Säuberung gehabt, sind doch alle dann passierten „Unabwägbarkeiten“ in der Klageschrift Hassel-Reusing vorbeschrieben und das sogar anhand nachgereichter Eilanträge mit Beweisen Schwarz auf Weiß. Reihenweise fallen die Kartenhäuser demokratischer Landschaften zu Gunsten jener Protagonisten in den global agierenden Netzwerken der Banken, Plutokraten und Technokraten um.

Das Bundesverfassungsgericht hat kein Protokoll über den Besuch verfasst. Nach unserem Kenntnisstand hat auch die Europäische Kommission kein Protokoll erstellt.

Ja mei, ein Vorgang, welcher angesichts dieser Brisanz nur zu Mißtrauen führen und da die Kritiken am Verfahren durch eine große Anzahl von Eilanträgen der Klägerin Hassel-Reusing nicht ganz neu und bis heute nicht beschieden wurden, so von mir oder einem neutralem und außen stehendem Beobachter auch nicht mehr als fahrlässig eingestuft werden kann. Wo ist die kritische Hinterfragung durch die Medienlandschaft?

Mit freundlichen Grüßen
B. O. (Name anonymisiert, die Redaktion)
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

Zitat Ende

Das Bundesverfassungsgericht zu Besuch bei Nr.1 und Nr.2 der EU-Kommission. Es wurde über EU-rechtliche Fragen und über Demokratieinstrumente debattiert. – Wenn dem so gewesen wäre,

  • warum fertigt man kein offizielles Protokoll dazu an?
  • Warum ein Treffen in Heimlichkeit und nur durch Randnotizen oberflächlich die Öffentlichkeit aninformiert?
  • Wo sind die Medienvertreter, welche wachend darüber Auskunft erteilen, wenn unsere obersten GG-Wächter in der Höhle des Löwen auf Werbetour für Schein-Kläger der Bilderberggroop (Prof. Däubler-Gmelin)  gehen wollen, ja wenn Bundesverfassungsrichter auf Kuschelkurs mit Bilderbergern gehen und das vor dem angestrebtem Verfahren?
  • Hat nicht gerade die EU Kommission ein verständliches Interesse daran, daß man unser Grundgesetz frisieren kann? (Artikel 1 „Bekenntnis zu den Menschenrechten“, Artikel 20 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus…“, Artikel 20.4 Das Recht der letzten Gegenwehr und Artikel 79 Ewigkeitsgarantie für Artikel 1 und 20 des GG, darüber hinaus Artikel 5 Meinungs- und Zensurfreiheit, welche ohnehin schon immer mehr und bis ins Groteske zur Makulatur verkommen ist – siehe EU Datenschutzgrundverordnungsentwurf) … und damit passend zu ESM, Fiskalpakt und vor allem den AEUV (Handlungsanweisung der EU-Kommission) in die Tat umsetzen kann? Mit dem Inkrafttreten der AEUV am 1.Mai diesen Jahres ist ein Automatismus in Gang gekommen, wonach Gesetzgebung oder Vertrag nicht gegen „jus cogens“ verstoßen darf, weil diese ansonsten nichtig sind. Genau an diesem Punkt befinden wir uns und genau das gilt es durch das Bundesverfassungsgericht nach Auffassung der Klägerin Hassel-Reusing jetzt zwingend zu klären. Damit wären übrigens auch die anderen Klagen obsolet, weil sich diese wiederum auf das spezielle Handeln der EU Kommission beziehen.

Hier also ist das Bundesverfassungsgericht durchaus in der Pflicht, daß es den AEUV nun offiziell als nichtig erkennt. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß die EU-Kommission ganz gegen ihre eigenen Interessen nun voll handlungsunfähig ist, weil ihr nach Auffassung der geschmähten Klägerin Hassel-Reusing die Grundlage zum Handeln durch diesen völkerrechtlichen Automatismus und für die Menschlichkeit wertvollen Schutzmechanismus entzogen worden ist.

Das wäre mit anständiger Arbeit im Vorfeld durchaus auch verhinderbar, aber man ignorierte bisher die Einwendungen der Klägerin Hassel-Reusing, für welche genau diese Szenarien schon absehbar gewesen sind, wie man selbst sowohl der Klageschrift als auch ihren konzertiert verschwiegenen Eilanträgen entnehmen kann.

  • Warum geht das Bundesverfassungsgericht mit Schlüsselpersonen des ESM Verfahrens und auch noch mit dem durch Befangenheitsantrag belegten Richter P. M. Huber für den Verein Mehr Demokratie e.V. auf „Werbetour“, dessen geistiges Kind und zahnloser Tiger die völlig sinnlose EBI (Europäische Bürger Initiative ist – also EU Kommission kann, muß aber das Thema nicht aufnehmen, wenn die angestrebte EBI eigenen oder Auftragsinteressen zuwider läuft…)? Ich frage nach beim Bundesverfassungsgericht und erwarte eine konkrete Aussage, welchen Vortrag Herr Voßkuhle genau gehalten hat. Es muß Aufzeichnungen darüber geben, daß man erkennen kann, ob Protagonisten der obersten Hüter des Grundgesetzes hier in unzulässiger Weise Verfahren und Fremdinteressen verknüpft oder völlig korrekt gehandelt haben. Das ist nur möglich, wenn klar und öffentlich behandelt wird, welche Diskussion dort im Einzelnen geführt worden ist. Die Finanzierung dieser Veranstaltung fand nach eigenen Angaben durch das Bundesverfassungsgericht statt und eine plausible Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ist angezeigt, wenn hier nicht ein ganz ganz fader Geschmack hängen bleiben und evtl. durch Unaufmerksamkeit oder gar bösen Willen unsere Grundrechte verraten und verkauft werden sollen. Man möchte ungern spekulieren, aber wie das Schwert des Damokles hängt genau das an einem seidenen Faden in der Luft, wovor die Klägerin Hassel-Reusing so inständig gewarnt. Wir werden unter Umständen einen Volksentscheid manipuliert von den Massenmedien und angeordnet durch das Bundesverfassungsgericht sehen,. welcher ESM und all die Begleitgesetzgebung passend machen wird. Man wird uns und den Völkern Europas wie schon so oft die Alternativlosigkeit vorspielen wollen, was dann die Mehrheit weich kochen wird. Grundrechte und Menschenrechte mittels Volksentscheid oder EBI abgeschafft,. das ist Alptraum pur für jedes Selbstbestimmungsrecht.

Ist es nicht höchst bedenklich, wenn Bundesverfassungsgericht, „Demokratieverein“ und Klägerin zusammen mit Bilderberg und Schlüsselpersonen der EU-Kommission an einem Tische sitzen und uns die Notwendigkeit und vor allem die Konfirmität mit den Grundrechten und Menschenrechten suggerieren wollen? – Das dann völlig ohne, daß man Rechenschaft dafür ablegen muß, was hinter verschlossenen Türen wirklich konkret besprochen worden ist?

Ist da nicht höchste Alarmbereitschaft angesagt?

Spätestens wenn wir eines Tages Protagonisten dieser Verfahrensführung an entscheidender Stelle in diesem neuen System zu sehen bekommen ist klar, daß hier unter voraussehbaren Umständen grob durchaus gegen die Freiheit gemauschelt worden sein kann….? Wen stört’s, Sie? Wenn ja, dann bitte hier entlang.

Rechtsbehelf:

  • Die hier gemachten Aussagen stützen sich auf gewissenhaft recherchierte und erfragte  Zustände. Eigeninterpretationen stellen nicht die Meinung aller Netzwerker dar.
  • Der Artikel soll dazu anregen zu hinterfragen und soll aufräumen mit Verflechtungen und scheinbar unbedeutenden Verknüpfungen, welche schädlich für das Wohl und Wehe unseres Landes, seiner Bewohner, die rechtsstaatliche Grundordnung, ja die uns völkerrechtlich garantierten universellen Rechte sind.
  • der Artikel darf übernommen oder es darf ohne Nachfrage daraus zitiert werden, so der Kontext nicht verloren geht und auf die Quelle/n hingewiesen wird.
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4 Kommentare zu #Stopp ESM: Fragen und Antworten ans und vom Bundesverfassungsgericht – Teil 3

  1. Pingback: offener Brief an die "Öffentlich-Rechtlichen" | Netzwerk Volksentscheid

  2. @ Walter Gebhartz,

    wenn es so abläuft, wie man es in Griechenland durchgezogen hat, werden die Plünderungen der Sozialkassen und Privatvermögen die ersten Maßnahmen sein, wenn man sich gegenseitig „retten“ will… Wer hier gerettet wird ist eigentlich auch klar, nur wird uns das auch im Mainstream nicht erzählt. Die 99,99% Menschheit des Planeten wird zu Gunsten jener, welche über dem Monopoliespiel stehen, schleichend zu gewöhnlichen Sklaven gemacht.

    Dieses EU-Konstrukt ist nicht zu retten. Ich glaube auch nicht daran, daß das für die Bundesverfassungsrichter nicht zu erkennen ist. Es können sich nur die Völker durch konsequente Abwendung von den Ihnen vorgesetzten Marionetten in Sicherheit bringen. Meines Erachtens nach ist dieses EU-Konstrukt nicht mehr reformierbar. Es muß ein konsequenter Schlußstrich gezogen werden, wenn man noch die vom Chemie-Pharma-Rüstungsindustriekomplex seit über 100 Jahren angestrebte Diktatur verhindern will. Im Moment deutet alles darauf hin, daß man unter dem Deckmantel „direkt demokratischer Instrumente“ (Volksentscheid, EBI) diesen Dreck auch noch so manifestieren will, daß es gar kein Zurück mehr geben wird….

  3. Walter Gerhartz sagt:

    WO BLEIBEN UNSERE RECHTE ??? AUCH UNSER BESITZSTANDSRECHT AUF UNSERE RENTEN !!??

  4. Das BVerfG weiß, dass es bald arbeitslos sein wird, wenn sich hier weiterhin Politiker, die offenbar nicht nur korrupt sondern auch dämlich von Geburt an durchsetzen: „Deutschland fällt die Abgabe von Souveränität nicht schwer“.

    Die Bewohner der BRD sollten endlich aufwachen und „den Rauswurf der Berliner Landes- und Volksverräter nicht schwer“ nehmen sondern als einen notwendigen Schritt sehen.

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