#Stopp ESM: Haupsacheverfahren zu ESM und Co. beim Bundesverfassungsgericht – Teil 1

Wie in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts am 22.04.2013 bekannt gegeben worden ist, wird am 11. und 12. Juni, kurz nach Stattfinden der Bilderbergkonferenz, in der Hauptsache zum Verfahren ESM und Co. verhandelt. Was ist los mit dem Verfassungsgericht, kommen neue Befangenheiten auf? Verfassungsrichter mit Bilderbergern in einem Boot? Besuch des Bundesverfassungsgerichts in der EU Kommission, Verflechtungen mit Frontorganisationen und und und…

Es ist anzunehmen, daß das Bundesverfassungsgericht der Klage des Vereins Mehr Demokratie e.V. (wir gingen in zahlreichen Artikeln wie z.B. hier bereits darauf ein) folgen könnte.

Die von der Bilderbergerin Prof. Däubler-Gmelin (1989 war sie dort geladener Gast und spätere Bundesjustizministerin) getragene und inszenierte „Massenklage“ verschleiert neben viel umschreibender und durchaus nicht unrichtiger Kritik vor allem die rechtswidrige Aufforderung an das Bundesverfassungsgericht auf Seite 102 der Klageschrift, daß man das Grundgesetz entweder durch eine neue Verfassung ersetzen soll, das Grundgesetz aber zumindest mittels Volksabstimmung abändern kann Zitat:

„….Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.

Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen…”

Im übertragenen Sinne hat so etwas eher mit Putsch, als mit einer verfassungsgebenden Versammlung zu tun. Wer sind denn die gesetzgebenden Organe bei uns? Das Volk etwa?

– Das Bundesverfassungsgericht wird damit in geradezu unzulässiger Weise per Verfassungsbeschwerde dazu aufgefordert, das GG beschädigen zu sollen. Für dessen Einhaltung und Schutz ist es jedoch eigentlich zuständig. – Diese Aufforderung ans Bundesverfassungsgericht birgt jedoch die  große Gefahr, daß ESM und Co. damit nicht nur durchgewunken, sondern nachträglich legalisiert werden kann. – Durch einen ganz einfachen Kunstgriff aus der Schublade. Man paßt einfach die Grundrechte an den „unkündbaren Knebelvertrag“ an. Per Volksentscheid. Das ist die eigentliche Ungeheuerlichkeit, mit welcher Frau Prof. Däubler-Gmelin im Verbund mit Mehr Demokratie e.V., der ÖDP, den freien Wählern, als auch der Piratenpartei die zahlreichen Mitkläger (über 37.000 Betrogene) in die Falle lockt. Sie tun es nicht aus Versehen, denn sie wurden auf ihr Tun und dessen Folgen hingewiesen. Man macht trotzdem weiter wie bisher. Mehr Demokratie e.V., Däubler-Gmelin, die Freien Wähler, die ÖDP, die Piratenpartei und nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht.

Artikel 1 des GG beinhaltet das Bekenntnis „…zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt….“, welches man seinerseits dringend aus dem Grundgesetz herausbekommen muß, soll das Vertragswerk völkerrechtlich durchgehen. Alles hängt an diesem seidenen Faden. Ganz Europa hat man bereits im Sack, nur an Deutschland und diesem Artikel des Grundgesetzes, kann das ganze Projekt EU noch scheitern. Da jedoch der Artikel 79.3 GG (Ewigkeitsgarantie zum Schutze des Artikels 1 und 20 GG) dabei im Wege steht, wird man eine solche Passage dann in einer neuen Verfassung oder in einem durch bundesweitem Volksentscheid abgeändertem Grundgesetz nicht mehr wiederfinden. Auch Artikel 20 wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit frisiert. – Dafür, und nur dafür geht sogar Schäuble, einer der Hauptarchitekten der EU – Daumenschraube, das Risiko eines von Mehr Demokratie e.V. geforderten, bundesweiten Volksentscheids ein, weil man jetzt schon weiß, daß „hohe Politik“, Bilderberg und bis hin zu globalen Netzwerken der Macht, die Urheber von Pest und Cholera sind, über welche Sie dann abstimmen sollen. Das wird dann, nämlich nach einer beispiellosen konzertierten Verdummungsaktion aller tragenden Medien, ihre voraussichtlich letzte Abstimmung gewesen sein. Der Sack ist dann endgültig zu! Ein Zurück gibt’s dann wirklich nicht mehr, obwohl derzeit AEUV 136.3 (IWF artige Strenge) noch das gesamte Vertragswerk infiziert und damit völkerrechtlich noch das Gesamtwerk unmöglich macht. – Auch wenn man Ihnen seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im September 2012 und nachfolgender Ratifizierung eine legale Ratifizierung zu vermitteln sucht. Dem ist jedoch nicht so, denn die erfolgte Ratifizierung ist durch das BVerfG immer noch rückholbar. NOCH…! – Wird es das aber tun? – Schön wäre es, aber es ist wohl zu bezweifeln, daß man dort noch kurz vor der Ziellinie über den eigenen Schatten springen wird. Etwas befremdlich mutet in diesem Zusammenhang kurz nach der Pressemitteilung zu diesem Verfahren an (genau 3 Tage danach am 22.04.2013), daß das Bundesverfassungsgericht zu Besuch bei der EU-Kommission gewesen ist. Offizielle Verlautbarung dazu im Zitat:


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 30/2013 vom 22. April 2013

Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Europäischen Kommission


Am 22. April 2013 besucht eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts 
unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Andreas Voßkuhle auf dortige 
Einladung die Europäische Kommission in Brüssel. Die Delegation des 
Bundesverfassungsgerichts trifft unter anderem mit José Manuel Barroso, 
dem Präsidenten der Europäischen Kommission, sowie mit Vizepräsident 
Maroš Šefcovic zusammen. Die bei dem Besuch vorgesehenen Fachgespräche 
umfassen Themen wie die „Europäische Bürgerinitiative“ sowie „Demokratie 
und Rechtsstaatsstandards in der EU und ihren Mitgliedstaaten“.

Zitat Ende, Quelle

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Hier eine Kurzinformation auf der Seite Brüssels und des EU-Vizepräsidenten dazu:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/sefcovic/headlines/news/2013/04/2013_04_22_courtde_de.htm

 

  • Hat man hier im Vorfeld eines evtl. Volksentscheids schon mal abgewogen, wie man evtl. handeln kann/muß?
  • Will man uns weiß machen, daß die Europäische Bürgerinitiative (EBI), einem Produkt von Mehr Demokratie e.V. die dann günstigste Lösung für Demokratie darstellt?

Ich gehe etwas später noch näher darauf ein.

  • Das Bundesverfassungsgericht auf Werbetour für die Ideen von Mehr Demokratie e.V.?

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Voßkuhle im Verbund mit Bilderberger Schäuble (2003), und Bilderberger  Barroso (2003 Teilnahme und 1 Jahr danach Kandidat EU Kommisionspräsident) bei einem Kaffeekränzchen in der „neue Universitätsstiftung Freiburg„? Nun inzwischen ein ganz offener Flottenbesuch direkt bei Barroso in der EU Kommission? Die Zufälle häufen sich.

„Am 25. September 2011:

Andreas Vosskuhle, der Präsident des Verfassungsgerichts höchstselbst, stellt in einem Interview mit der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” den Bestand der Bundesrepublik Deutschland offen zur Disposition.“ Quelle der Welt Redakteur Günther Lachmann auf seinem eigenen Blog „Geolitico

  • Warum geht Mehr Demokratie e.V. dort nicht selbst auf Werbetour, hat man doch selbst einen alten Mitstreiter dort als Abgeordneten des EU-Parlaments eingekauft (Gerald Häfner, langjähriger Bundesvorstand von MD e.V.)?
  • Es ist die Frage zu stellen, ob man es mit neuerlicher Befangenheit von Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu tun haben kann? – Denn solche Auftritte von Schlüsselpersonen des Bundesverfassungsgerichts und Hüter unserer Grundrechte wirken nicht gerade vertrauensbildend, wenn es darum geht einer aufziehenden EU-Diktatur zu wehren… Immerhin stehen etliche Verfahren an, welche einer neutralen und sachlichen Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht harren. –

Die offizielle Meldung besagte, wie oben im Zitat zu lesen ist, daß „…man über die Europäische Bürgerinitiative „(EBI) gesprochen hat„. – Die EBI ist dabei völlig untauglich für den Demokratisierungsprozeß, weil sie keinerlei Bindungskraft für die EU-Kommission hat. Sie ist nicht mehr als Futter für’s Volk und verschleiert dabei vortrefflich, daß man im Hintergrund eine Diktatur aufbaut. Die EBI kann, muß aber nicht von der Kommission beachtet werden. Und genau das tut sie auch bis heute nicht. EBI’s hat es bereits gegeben, jedoch nicht eine führte bisher zum Erfolg. Jede weitere erfolglose EBI mehrt den Frust, „…daß man eh‘ nichts machen kann!,,,“. Ist das beabsichtigt und reiht sich das ein in die vielen Initiativen, welche wie z.B. bei AVAAZ die Kräfte bündeln und dann nutzlos ableiten sollen? – EBI, ein völlig untaugliches Produkt eines führenden Protagonisten von Mehr Demokratie e.V. Dr. Michael Efler, langjähriger Bundesvorstandssprecher und bei den Verhandlungen im Bundesverfassungsgericht für den Verein anwesend, war lt. eigenen Angaben auf dem inzwischen aus dem Netz zensiertem „Vorstandswatch“ Lobbyist bei der Erstellung des EU-Reformvertrags und hat uns die EBI in diesen hineingebracht. War das der Grund, daß der damalige Bundesvorstand Gerald Häfner einen sicheren Listenplatz für’s EU-Parlament (B90/GRÜNE) bekommt, wenn die damals angestrebte Mitgliederklage des Vereins gegen den Lissabonvertrag im Nirvana verschwinden kann genau so, wie man es dann auch aktiv gegen die Mitgliedschaft des Vereins Mehr Demokratie e.V. betrieben hat?

Efler selbst verhindert bis zum heutigen Tage, daß die Öffentlichkeit von einer parlamentarischen Ratsabstimmung zur Generierung des Grundgesetzes im Jahre 1946 gegen einen Änderungsvorschlag von Brentanos (CDU) erfährt, in welcher man das Wörtchen „Abstimmung“ und „Alle Staatsgewalt“ aus dem Artikel 20.2 herausbekommen wollte. Die letztmalige Abstimmung fiel seinerzeit gegen von Brentano aus und wird bis zum heutigen Tage von der Politik, von Staatsrechtlern und von einschlägigen Frontorganisationen, wie vor allem MD e.V. und anderen Parteien konzertiert unterdrückt und aus der Öffentlichkeit herauszensiert. Hier ist der Ablageverweis in unserem Artikel abgelegt, wer den Sachverhalt der damaligen Abstimmung für sich selbst verifizieren will.

Efler nutzte keiner seiner zahlreichen Mainstreamauftritte dazu, daß er die Menschen in unserem Lande auf diese eklatante Geschichtsfälschung hingewiesen hat. Der Bundesvorstand dieses Vereins geht überall öffentlich mit der berechtigten Forderung hausieren, daß es bundesweite Volksentscheide endlich geben soll. Und dafür spielt man uns seit nunmehr über 2 Jahrzehnten die „Überzeugungsarbeit“ der Parlamentarier vor, „…damit man eine 2/3 Mehrheit erreichen kann“. Dieser Bundesvorstand hat sich inzwischen selbst entlarvt als das, was es nun nicht mehr nur oberflächlich den Anschein hat. Als aktiver Bremsklotz im Demokratisierungsprozeß. Erst kürzlich verlor der Bundesvorstand dieses Vereins ein Gerichtsverfahren, in welchem ihm aktive Wahlmanipulation vorgeworfen wird. Die Unterlagen liegen dem Autor dieses Artikels in Gänze vor.

Prof. Michael Huber, Berichterstatter jener Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, war im vergangenen Jahr Stein des Anstoßes wegen offensichtlicher Befangenheit (er selbst war so lange im Kuratorium des Vereins, bis ich öffentlich im sogenannten und inzwischen gegen den Willen der Mitgliedschaft des Vereins M.D.e.V. vom Netz genommenen „Vorstandswatch“ (betrieben von Abgeordnetenwatch) intervenierte. Er war verantwortlich für die Auswahl und Vorbereitung der damaligen Verfahren. Ist er in diesem Jahr wieder dabei? Ich fragte beim Bundesverfassungsgericht per Presseanfrage an. Ich komme darauf in einem späterem Artikel dazu zurück.

Das Bundesverfassungsgericht hat erst am 24.04.2013 der öffentlich gerügten geheimdienstlichen Vorratsdatenspeicherung und Anlage eines Datenmollochs mit leicht unbedeutenden Abstrichen zugestimmt. Es ist nicht zu erwarten, daß sich noch dieser 2. Senat seiner eigentlichen Schutz- und Hüterfunktion bewußt werden wird. Kommt doch immer wieder zum Tragen, daß Bundesverfassungsrichter von den etablierten Parteien eingesetzt worden und schon deshalb nicht unabhängig sind?

In Den Haag steht zudem eine Strafanzeige der Klägerin Hassel-Reusing gegen Unbekannt an, welche unter anderem die Rolle Bilderbergs, ECFR, CFR, Atlantikbrücke und anderer europäischer und global agierender Netzwerke zu den Machenschaften der Kriegstreiberei, Demokratieabbau, sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Beispiel in Griechenland auf dem Radarschirm hat.

Die Klage Frau Hassel-Reusings wurde durch das Bundesverfassungsgericht angenommen, mit einem gültigem Aktenzeichen versehen (2 BVR 1445/12) und steht ebenfalls noch zur Verhandlung an. Wer dieses Aktenzeichen in der aktuellen Aufstellung der Tagesordnungspunkte zum Prozeß am 11./12. Juni suchen mag, wird wiederum leer ausgehen. Auch deren mittlerweile über 30 Eilanträge wurden bis heute nicht beachtet, was an sich schon ein Unding ist. Sowohl der 2. Senat des BVerfG, als auch die sogenannten „Öffentlich-Rechtlichen“ haben in der Vergangenheit jede Möglichkeit unterlassen, daß die Öffentlichkeit von der Klage Hassel-Reusing und den eingereichten Eilanträgen erfahren kann. Pressemitteilungen an die Öffentlich-Rechtlichen wurden samt und sonders ignoriert. Hassel-Reusings Klage und Eilanträge sind die von der Tragweite her und in der Sachfrage die umfangreichsten, welche ESM und Co. überhaupt noch ernsthaft gefährlich werden kann.

Warum wird diese Klage nicht verhandelt oder wann gedenkt man das zu tun? Wir bleiben für Sie dran, demnächst noch mehr Infos dazu.

Was können Sie selber tun?

Zuschauen und mit den Achseln zucken? – Nein, hier unten die Solidarisierungsaktion für die Klage Hassel-Reusing und übernehmen Sie selbst, was Ihnen die GEZ- gesponserten Medien vorenthalten wollen. Informieren Sie Ihr eigenes Umfeld davon, denn man wird diese Klage weiter aus der Öffentlichkeit heraus halten wollen.

Sie haben die Klage von Däubler-Gmelin/Mehr Demokratie e.V. mitgezeichnet und sind sich der Problematik jetzt bewußt? – Sie sind nicht allein, es trifft mehr als 37.000 hinters Licht geführte Menschen, welche als Steigbügelhalter eines Tages vor der Geschichte als solche dastehen sollen.  – Dann steigen Sie aus! Teilen Sie Ihren Mitbetrogenen mit, warum Sie das tun. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, daß die Klage vom Verein Mehr Demokratie e.V. selbst aus dem Verkehr gezogen wird… Hier ist die Version eines Klägers, der seine Klage mit viel Primborium zurückgezogen hat. Er stellte uns seinen Brief für die Öffentlichkeit zur Verfügung, damit das Schule machen kann.

Es wäre sehr zu überlegen, ob dieser Verein nicht überhaupt seine Gemeinnützigkeit verlieren muß, da er derart schädigend gegen Demokratie und Grundordnung mißbraucht und tätig geworden ist..

Wehren Sie sich und schauen Sie diesem Treiben nicht mehr länger tatenlos zu!

 

weiterführende Informationen auch zum Weitergeben:

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  • Eilanträge als MP3 zum Mitnehmen und als weibliche Stimme Anonymus abgelegt. 2.7MB
  • Klage Hassel Reusing komplett pdf 4,7MB    Verfassungsbeschwerde gegen  die Zustimmungsgesetze ESM, Fiskalpakt, StabMechGesetz, Begleitgesetze und “kleine Vertragsänderung” (Artikel 136, Absatz 3 AEUV), sowie ESMFinG. Hier dazu noch ein Alternativdownloadlink (docsviewer.googleusercontent) zur kompletten Klageschrift pdf 4,7 MB
  • Hier sind wir auf Facebook zu finden, wer will, verknüpft sich mit uns.

Rechtsbehelf:

der Artikel darf ohne Nachfrage verwendet und weiterverbreitet werden. Der Autor ist für seinen Artikel eigenverantwortlich. Copyleft, unter Angabe und Verlinkung der Herkunft.

Bildquelle Adler: Bundesverfassungsgericht in eigener Bearbeitung: Adler steht auf dem Kopf und signalisiert, wie kaputt das alles ist…

Bildquelle Artikelbild Demokratie im Ausverkauf: Jens Vogler 1.Vors., Vision Blue Energy

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