GEZ Nein Danke – Gerichtsverhandlung – Mahnverfahren GEZ

DSC04041GEZ nein dankeWie wir bereits in all unseren bisherigen Artikeln „GEZ Nein Danke“ darauf verwiesen, handelt es sich um eine absolut schwammige Forderung und André ging mal den Weg über’s Gericht und brachte interessante Informationen mit. Der Richter erkannte ebenfalls, daß die Firmen im Handelsrecht (HGB) agieren.  Nutzt das für Euch und für die eigenen Fälle. Ergänzend zur unten stehenden Linkliste möchte ich noch auf den kürzlich bei uns geposteten Tübinger Beschluß (8.1.2015, 5 T 296/14) hinweisen, als auch auf das Hannover Urteil (vom 29.03.2004 – 6 A 844/02) welches die zwingende Voraussetzung fordert, daß die Zustellung der Besheide und Mahnungen nachgewiesen werden muß und vor allem die Vollstreckungsbehörde dieser Prüfungspflicht unterliegt und damit gegenüber dem „Schuldner“ zur Schadenersatzleistung verpflichztet ist, wenn das nicht nachweisbar ist und dadurch dem Beklagten (Schuldner) ein Schaden eintsteht.

Vollzitat aus dem Filmtext der TwinBoys:

twinboysHallo Leute, André hatte heut ne Gerichtsverhandlung, zum Vollstreckungsverfahren gegen die GEZ/Geschäftsführer. André hatte halt sich überlegt; „da dieses Unternehmen mir ne Rechnung zuschickt, schicke ich denen auch eine.“ aber da dies keine gesetzliche Grundlage hat, kann der Richter auch dem Vollstreckungsverfahren nicht zustimmen… aber in der Verhandlung konnten wir nachweisen, dass die GEZ nur ein Unternehmen ist, der Richter dem Prozessbevollmächtigten drauf hingewiesen hat, was das denn soll, dem jedesmal unberechtigt ne Zahlungsaufforderung zuzuschicken… da er ja auch nicht nachweisen kann, ob André nen Vertrag mit dem GEZ/Unternehmen unterzeichnet hat. Das schöne war auch noch, das der Prozessbevollmächtigte/GEZ sagte, das die halt staatlich sind, was widerum der Richter verneinte, da wir ja nachgewiesen haben, dass es ja nur ein Unternehmen ist, also leute, wisst ihr bescheid, zumal der Richter uns auch drauf hingewiesen hat, da wir es ja erkannt haben, dass es nur ein unternehmen ist, warum reagieren wir dann auch darauf, heist, man muss nichtmal darauf reagieren, wenn man post von der ach so tollen GEZ bekommt 😀

so, hier nochmal en paar links für euch;
Gerichtsurteil Tübingen:
https://openjur.de/u/708173.html
Impressum GEZ:
http://www.rundfunkbeitrag.de/impress…
Umsatzsteuergesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/ust…
2 Paragrafen aus dem BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb…
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb…
Handelsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb…
Verwaltungsverfahrengesetz (wenns wirklich ne öffentlich rechtliche wäre, was die GEZ aber nicht ist):
http://www.gesetze-im-internet.de/vwv…

wer nochmal den ganzen rundfunkbeitragsstaatsvertrag sehen will mit all den unterschriften:
https://www.facebook.com/media/set/?s…
alex hat noch ein foto für euch alle, dass zeigt, was BEITRAG bedeutet:
https://www.facebook.com/TheTwinBoys/…

Quelle: TwinBoys, Dank an Euch für Eure Aktion.
https://www.youtube.com/watch?v=zrKvHPOipjA

Anmerkungen der Redaktion NVE:

André hätte übrigens seinen Aufwand, Recherche, Zeitaufwand berechnen können nicht, daß ihm dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Letzteres war von vornherein aussichtslos.

Nur noch zur Information für die Leser/Innen, es agieren auch die Gerichte selbst im HGB. Auch von diesen stehen die meisten im internationalem Firmenregister D&B und besitzen die Umsatzssteuer – ID als auch einen UPIK – Registerauszug. Das Gerichtsverfahren selbst ist also ein Geschäftsabschluß. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, daß man sich mal etwas dezidierter mit dem HGB beschäftigen will. Der „Name“ ist die Firma §17 HGB. – Jeder Bundesbürger ist durch die Beantragung des „Personalausweises“ einen Vertrag mit der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets eingegangen und hat ohne, daß er / sie es weiß eine Einpersonengesellschaft begründet und ist somit ins HGB verbracht. Mit dieser Firma handelt diese Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets und all ihre „Institutionen“. Viele Einpersonengesellschaften ergeben eine Personalunion. Genau das strebt man mit der EU – Diktatur auch an. Sie, Mensch, verschmolzen mit der von ihnen unwissentlich und selbst begründeten Firma (juristischen Person –> Sache und wie heißt es bei Gericht? „Zur Sache XYZ…“)

Ich teile übrigens nicht die Meinung, daß die Schadenersatzforderung sinnlos ist, gerade im HGB macht diese großen Sinn. Man erklärt ausdrücklich, daß man nicht gewillt ist ein Geschäft begründen zu wollen oder dieses  kündigen zu wollen. Hier werden jedoch en mass Geschäfte unter Täuschungsabsichten und unter Drohung/ Zwang begründert und aufrecht erhalten, was ein absolutes „no go“ im Handelsrecht darstellt.  Gem. BGB 119 sind solche Verträge ohnehin nichtig zu stellen und grundsätzlich anfechtbar. BGB steht über dem Bundesrecht. Da aber der Rundfunkbeitragstaatsvertrag kein Gesetz und die in den Ländern verabschiedeten „Gesetze“ bloße Willenserklärungen sind und unter dem BGB und HGB angesiedelt sind, kann man uns nicht damit gegen unseren deutlich erklärten Willen zwingen wollen. Da die Verwaltungen und der Beitragsservices aber in Täuschungtsabsicht behaupten, daß sie Behörden mit hoheitlichen Rechten sind, so kann man wie ich bereits schon in der Kulturstudiosendung zum Thema GEZ bemerkte, den §58 und §59 VwVfG heranziehen.

Auch nach BGB 138 ist ein Vertragsschluß zu Lasten Dritter nicht durchführbar. Man arbeitet also vorwiegend mit Zwang und Drohung und erschleicht sich bei Ihnen kongludentes Handeln, was gleichbedeutend mit einem Vertragsschluß, genauer einer Willensbekundung ist. der „Vertragspartner“ geht also aus Ihrem Verhalten davon aus, daß Sie das angebotene Vertragsverhältnis wollen.  Wenn dann also ein unterschriebenes Vollstreckungsersuchen und auch die Zustellung von Bescheiden und Mahnungen mittels Zustellungsurkunde nachweisbar und diese Vollstreckungsersuchen unterschrieben und gesiegelt wären, dann hätten Sie keinerlei Chance dagegen vorzugehen. Aber genau die Unterschriften und Siegelungen verweigert man, womit es nur eine Frage der Zeit darstellen kann, bis auch die Gerichtsfirmen irgendwann von ihrer momentanen politischen Korrektheit abweichen wollen, weil jeder Richter welcher die Grunderfordernisse übergeht, sich der Rechtsbeugung schuldig macht und irgendwann damit rechnen darf, daß er dafür auch irgendwann mal gerade stehen muß. Trotzdem, auch da existieren Mängel, weil der Beitragsservices oder die öffentlich rechtlichen Unternehmenssender und auch die Richter keinen Vertrag gegenzeichnen wollen. Noch nicht mal die speziell ausgeschriebenen Vollstreckungsverfügungen (Vollstreckungsersuchen) an die „Behörden“ oder die Urteile, Beschlüsse sind unterschrieben, obwohl es dazu höchst richterlicher Urteile der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes gibt. Es bleibt zu hoffen, daß immer mehr „Richter“ diesen Beschiß nicht mehr mittragen wollen, denn irgenwann wird auch für sie der Tag der Wahrheit sein.

Meine Empfehlung, kündigen Sie ausdrücklich ihr Personalkonto, alle damit verbundenen und von Ihnen nicht ausdrücklich schriftlich und per Unterschrift getätigter Verträge, Steuernummern, Aufträge welche ohne Ihr Wissen und ohne Aufklärung über deren Folgen mit der Beantragung des Personalausweises eröffnet worden sind. Machen Sie das bei Ihrem „Bürgermeister“ (Stabschef) oder / und (Meldestelle) oder beim Landratsamt, Kreisfreien Städte (für die Aufname der Personenstand zuständigen Stelle und zur Feststellung der Staatsangehörigkeit, welche zuständig dafür ist. – also für alle Gelben Schein Inhaber) und in ihrem Namen (Vorname Familienname), Datum und mit sofortiger Wirkung und verbieten Sie der Verwaltung jeglichen Handel mit der von Ihnen administrierten und nun gelöschten Person. Trennen Sie sich als Mensch von ihrer Person und lassen Sie sich als Mernsch nicht mit einer Person (Herr / Frau Max Mustermann) verschmelzern. Sie sind niemals die Person, sie benutzen sie nur für Ihren Vertragsabschluß. Nach dem Kündigen der juristischen Person, besitzen Sie noch die natürliche Person, mit welcher Sie jedoch selbst Handel treiben, welche Sie selbst vertreten und mit welcher Sie nicht identisch sind!

Dazu hier noch mal Alexander Wagandt mit seinem Thema Mensch und Person, gut und verständlich erklärt:

Rechtsbehelf:

der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ist ein Hilfsangebot von Betroffenen für Betroffene. Jeder ist für seinen Boykott selbst verantwortlich und sollte sich in Stammtischen vor Ort und mit Gleichgesinnten zusammentun.

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10 Kommentare zu GEZ Nein Danke – Gerichtsverhandlung – Mahnverfahren GEZ

  1. Peter Geiger sagt:

    Hallo,

    zwar habe ich jetzt keine Antwort auf die oben zuletzt gestellte Frage – aber ich selbst weiß nun nicht mehr weiter: der durch meine Rechtsschutzversicherung beauftragte Anwalt hat das Verfahren gegen die GEZ nicht in meinem Sinne beenden lassen. So erfuhr ich erst durch eine erneutes Zahlungsaufforderungsschreiben der GEZ vom 13.10.15, daß die Verfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht beendet seien. Als ich mich daraufhin mit dem Anwalt in Verbindung setzte, erhielt ich nur eine knappe Antwort, daß ich keine Chance mehr gehabt hätte. Der Anwalt hat mir also bewußt eine mögliche weitere Vorgehensweise vorenthalten, da die Frist für eine Revision längst abgelaufen ist (das Urteil des OVG stammt vom 07.08.15!!). Auch meine Rechtsschutzversicherung spielt nicht mehr weiter mit – und jetzt habe ich wohl keine Chance mehr, das Verfahren neu aufzurollen. Ich habe diese nunmehr völlig ineffektive Rechtsschutzversicherung gekündigt.
    Ich versuche noch weitere Hinauszögerungstaktiken: jetzt habe ich der GEZ geantwortet, daß ich dann bar zahle. Wenn das nicht klappt, dann werde ich für das 1. Quartal 2013 mal testweise einen Verrechnungsscheck an die senden – schließlich muß man denen ja Steine in den Weg legen.

    Aber im Augenblick weiß ich wirklich nicht mehr weiter. Habt ihr irgendwelche Ideen, wie man sich zusammentun und vielleicht eine Sammelklage einlegen kann? Oder sollte man über change.org eine Kampagne starten, um landesweit Unterschriften gegen diese anmaßende und unzumutbare Pauschalgebühr zu sammeln? Irgendwelche Ideen?

  2. Lars sagt:

    Ich habe auch ein Schreiben per einfachen Brief von „Stadt“ erhalten, indem man mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung droht. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Wer kann mir helfen. Habe auch eine Rechtsschutzversicherung falls jemand mich anwaltlich vertreten möchte.

    Vorschläge, Musterschreiben … sind willkommen.

    Vielen Dank im Voraus.

  3. gebogener Draht / Hund vom HERRN sagt:

    Hallo Ihr Twin Boys
    Hier spricht der Mensch zu Menschen
    Schickt mir mal Eure E-Mail Adresse – Ich habe da was für Euch!
    Solltet Ihr mal Lesen! Geht um das Thema: Gott / Mensch / Gesetz / Gericht / Person
    Kann ich nur als PDF verschicken!
    Gruß WUFF – Der Hund

  4. Stephan sagt:

    Hallo
    Ich habe mal bei wikipedia unter Rechtsfähigkeit gesehen, dass es scheinbar nur eine einzige Firma gibt, die nicht rechtsfähig ist: der Beitragsservice.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfähigkeit_(Deutschland)
    siehe unter dem Punkt „Nicht rechtsfähig sind“

    Ich stelle mir die Frage, ob es überhaupt sein darf, dass eine Firma nicht rechtsfähig ist!
    Im Umsatzsteuergesetz §2 (da der Beitragsservice eine UStNummer hat) steht: „…Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.“
    Ich frage mich, wie eine nicht rechtsfähige Firma überhaupt Einnahmen generieren kann außer durch Spenden? Dürfen die überhaupt Verträge machen? Ein Mensch ist auch zuerst rechtsfähig und dann erst geschäftsfähig.

  5. Torsten Scholze sagt:

    Hallo Twinboys,

    ich finde die Links von den Schreiben „Widerspruch gegen GV“ u. weiter nicht, auf welche Ihr im Video verweist. Ich komme auch aus Döbeln könnt Ihr mir zu Eurem Freund Steffan aus Döbeln evtl einen Kontakt herstellen, da ich in Döbeln sonst niemanden kenne (bin vor ca.4Jahren erst hergezogen) und ständig nach Dresden zum Stammtisch in die Neustadt fahren muß. Werde ich auch weiterhin machen weil das ne super Truppe ist und ich dort sehr viel gelernt habe aber ich hätte gern Bekannt in Döbeln um auch mal einen Kaffee oder ein Bier trinken zu gehen 🙂

    Viele Grüße

  6. Maria Duda sagt:

    Herzliche Gruesse. Ich bitte um Hilfe in meine Sache. Wo kann ich meine unterlagen schicken um einen Rat zu bekommen? Maria

  7. @EuroTanic,

    im allgemeinen interessieren die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mittlerweile die eigenen Gesetze (AGB) nicht mehr. Wir haben x-mal erlebt, daß man ihnen die Gesetze, Urteile und Verfehlungen in direkten Vorsprachen vorlesen kann und diese schriftlich in die Hand gibt. Es wird mittlerweile völlig willkürlich entschieden und man versucht sich in einem heillosem Durcheinander nur noch selbst und gegenseitig Deckung zu geben. Es mutet geradeszu so an, wie damals als das DDR – System in den letzten Zügen lag. Es werden unmäßige Energien dafür aufgewandt, daß man nur noch das System der Täuschung selbst und den jahrzehntelag aufrecht erhaltenen Anschein retten will. Dabei mißachtend, daß die Rechtsbeugungen dadurch auch für die größten Schlafschafe absolut offenkundig werden.

    Ich empfehle immer die Legitimationsfrage zu stellen. Wer hat Sie wie, wodurch und wofür dazu legitimiert hoheitliche, staatliche Aufgaben zu übenehmen und gegen meinen klar und deutlich artikulierten Willen als Mensch (nicht als Pereson, mit der ist man NICHT identisch!) zu agieren oder Handel treiben zu wollen? NUR ordentlich bestallte Beamte dürfen das, weil diese staastlich agieren und auch im Sinne der Allgemeinheit gegen den Willen agieren dürfen. Beamte jedoch gibt es nicht mehr, man hat die letztzen aus der Post nach deren Privatisierung in den Ruhestand geschickt. Teilweise bereits mit 35 – 40 Jahren und mit hohen Abfindungen ausgestattet!

    Ordentliche staatliche Beamte benötigen eine „Bestallungsurkunde“ nicht eine „Bestellungsurkunde“!

    Mich würde übrigens Ihr eigenes Verfahren auch sehr interessieren und ich schließe mich dem Vorschlag meines Vorkommentators gerne an. Anonymisiereen Sie Ihr Verfahren und reichen Sie es mir rüber, dann stellen wir es gern online, damit auch andere davon partizipieren.

    Ihre eigenen Argumente habe ich ebenfalls angebracht, was jedoch keinen in der Verwaltung interessiert, man spielt auf die drei Affen an…
    Hier mehr dazu:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2015/02/05/gez-nein-danke/

    Bisher unbestätigten Unkenrufen zufolge sollen die Vollstreckungsbediensteten/Gerichtsvollzieher sogar selbst vom Beitragsservices geschult werden, wie man die Beitreibung am effektivsten betreibt. Wenn das wirklich wahr ist, haben wir es mit einem absolut faschistischem Filz zu tun. Das nicht rechtsfähige Unternehmen BS im Klüngel mit der Exekutive der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets. Diese Information entnahm ich einem Leserkommentar bei MM-News.

    Wenn eine/r der Leser/innen das hier bestätigen kann, der melde sich gern bei uns. Die Sache wird auch gern vertraulich behandelt, ohne öffentliche Benennung des Namens (Quellenschutz). Die unteren Verwaltungsangestellten sollten sich mal langsam besinnen, denn am Ende werden sie selbst die Angearschten sein, weil man ihnen null unterschriebene Handlungsermpfehlungen an die Hand geben mag. Ich erinnere hier ausdrückliich an die Praxis der sogenannten Schießbefehle oder an die Kleinen aus der Nazizeit. Die Großen ließ mman immer laufen, weil sie es immer verstanden sich juristisch gekonnt aus der Affähre zu ziehen. Macht Euch nicht selbst zu Bütteln und Handlangern! Auch der Lockführer der dioe menschen in die KZ gefahren, hat nur seinen Dienst getan.

    Was man immer wieder zu hören bekommt in den Verwasltungen ist: „wir arbeiten für den Landrat“ – Landräte aber sind Politiker! Nein liebe Bedienstete, Sie arbeiten, wenn Sie wirklich Beamte wären, wirklich eine Behörde wären für die Menschenn in Ihrem Kreis und SIE wären die von uns Beauftragten. Daß dem natzürlich so nicht ist, wissen wir spätestens, seit man die Verwaltungen in den einschlägigen Firmenregistern der US-Corporation wiederfindet….

  8. r.u.sirius sagt:

    @eurotanic:
    was heisst denn genauso? dann ja wohl gegen eine andere firma, oder?
    kannst du deinen schriftwechsel nicht annoymisieren/schwärzen und irgendwohin hochladen?

    mein dank auch an die twinboys, super durch gezogen!!!

  9. Pingback: GEZ Nein Danke – Gerichtsverhandlung – Mahnverfahren GEZ | Selber DENKEN hilft !!

  10. EuroTanic sagt:

    „Mahnungen mittels Zustellungsurkunde nachweisbar und diese Vollstreckungsersuchen unterschrieben und gesiegelt wären, dann hätten Sie keinerlei Chance dagegen vorzugehen“
    dem möchte ich wiedersprechen. ich habe vor dem VerwGe Braunschweig genau so ein Verfahren gegen die Zwangsvollstreckung geführt. Die Beklagten haben dann „aufgegeben“, die Zwangsvollstreckung zurückgezogen, um so ein Urteil zu vermeiden. Bis heute zahle ich nicht, kriege weiter „briefe“ aber ohne Konsequenzen.
    Ich habe im übrigen die gleichen Argumente (letztes Jahr) wie in dem Tübinger Urteil genutzt. Vor diesem urteil. Des weitere habe ich mich massgeblichauf Art. 1 i.V.m. Art. 20 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gestützt. Nachdem ist jeder Mensch frei und darf kein Zwangmitglied irgendeiner Organsiation sein.

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