GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft

T-Shirt - ich mach nicht mehr mitDer Beitrag richtet sich an alle jene, welche dieser Massenverblödung der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr folgen wollen und aktiv und selbstbestimmt boykottieren. Sie sind, wenn man die Zwangsmaßnahme gegen Sie durchführen will nicht mehr den Willkürakten schutzlos ausgeliefert, daß man Ihnen einfach das Konto sperren kann und sie so mit Gewaltanwendung und Bruch jeglichen staatlichen Rechts auszutrocknen versucht.

Ich erzähle Ihnen als selbst praktizierender Boykotteur dieser Zwangsbesteuerung sicherlich nichts Neues, wenn man in diesen Zwangsmaßnahmen bereits im Vorgriff auf die bargeldlose Zeit heute schon einen Vorgeschmack davon bekommen kann, wie man Ihnen in der nächsten bargeldlosen Bankendiktatur den Hahn einfach abdrehen, daß heißt den Chip mit Ihrem „Guthaben“ einfach sperren wird, so Sie nicht mehr im Sinne des Systems funktionieren/wollen. Einem „Guthaben“, welches nur in der virtuellen Welt der kriminellen Bankenmafia existiert. Wir können hier also bereits heute die Testläufe für uns am eigenen Leibe verspüren, was im Übrigen mal eine interessante Erfahrung ist. Dabei ist der Mafia völlig egal wie Ihre Argumentation ausfällt, welche Sie gegenüber dem Beitragsservices oder der Sender aufbauen. Es wird mittlerweile alles einfach vollstreckt und dabei agiert man sogar an der eigenen BRD Gesetzgebung der Treuhandverwaltung des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ vorbei. Ein Vorgeschmack darauf, wie privatisierter Staat, Behörden und Justiz funktioniert, obwohl diese durch Lissabonurteil 2009 eigentlich verboten und ausgeschlossen sind. Was in der Realität jedoch mittlerweile schleichend und fast unmerklich durch die Hintertür installiert worden ist, in den Strukturen steht und nur noch scharf geschalten werden muß.

Ein öffentlich Bediensteter höheren Dienstes (selbst Jurist) kontaktierte mich kürzlich und erklärte mir, daß meine eigene Argumentation in Teilen von ihm geprüft worden ist.

Was also war passiert, als meine eigenen Kontopfändungen aufgehoben worden sind?

Ich selbst erwehrte mich nach Erhalt eines Mahnschreibens an den MDR, daß mir erstens kein Bescheid zugegangen sei, daß ich freiwillig kein „Konto“ eröffnete (Verstoß gegen BGB – Bekundung meines ausdrücklichen Willens, immerhin sind die Sender Firmen) sachlich die Berichterstattung kritisiere, für Kriegstreiberei, Propaganda und Parteiengülle nichts bezahlen werde und daß ich als selbst Betroffener unterdrückter Pressemitteilungen zu den Klagen gegen ESM meine Zahlungen für so eine tendenzielle und auslassende Berichterstattung nicht zahlen werde. Zudem befinde ich mich in einem anderen Personenstand, nach RuStAG 1913 bin ich Staatsangehöriger per Abstammung in einem der Bundesstaaten des 2. Deutschen Reichs. Dieses wurde von der Behörde mit einem Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt und ich bin im Bundesverwaltungsamt (BVA) im EStA-Register als solcher registriert. Das heißt also, daß die Treuhandverwaltung BRD für mich nicht mehr zuständig ist und Artikel 5.1, Artikel 6 und Artikel 50 BGBEG greift. Ich bin kein „BRD-Zugehöriger“ mehr (siehe GG Artikel 116)

Aber Letzteres ist jetzt für Sie im Rechtsstand als sogenannter „Bundesbürger“ und Personalausweisträger (zwangsbegründete Personengesellschaft) nicht weiter interessant. Die BRD hat keine Staatsangehörigen, sie ist also auch kein Staat (ich ging in den Artikeln Staat Staatsangehörigkeit – Fiktion) bereits darauf ein. Hier in www.gelberschein.info wurde das alles noch einmal von uns zusammengefaßt, wen das konkret interessiert.

Nun, wir leben in einer Diktatur, unter Besatzungsrecht und man gibt nicht freiwillig seine Kolonialsklaven, welche man aussaugen und umerziehen will auf. Insofern traf auch mich die Zwangsvollstreckung, man ignorierte meinen Personenstand (Artikel 5.1, Artikel 6 und Artikel 50 BGBEG; StGB §169)  und eines Tages waren alle meine Konten zu.  Nix ging mehr.

Ich verfaßte eine dreiseitige Abhandlung an die Vollstreckungsbehörde und ging mit zwei Zeugen ins „Amt“. Dort trug ich meine Bedenken zur Unrechtmäßigkeit in aller Höflichkeit vor und hinterließ das Schreiben mit der Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises. Im Schreiben machte ich die Behörde darauf aufmerksam, daß für alle Schäden, welche mir entstünden die Behörde mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert werden wird. Man signalisierte mir vor Zeugen, daß man nicht gewillt sei, daß man die Kontopfändungen aufheben, allenfalls jedoch aussetzen wird. Ich sagte, man möge sich das Schreiben erst anschauen und dann entscheiden, da ich ansonsten den Landrat selbst in die Verantwortung ziehe. Selbst auf dem Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbediensteten keine korrekte Verantwortlichkeit vermerkt.

Konkret wurde die Behörde tätig auf ein „Amtshilfeersuchen“ des MDR ohne jegliche Unterschrift und ohne, daß überhaupt ein Verantwortlicher für das Schreiben auszumachen war. Unterschrieben war das „Dokument“ mit den Worten „mit freundlichen Grüßen, Ihr mdr“. Ja, kein Witz, es stand noch nicht einmal drauf, wer dafür Verantwortung trägt und als ob man uns verarschen will der Satz: „Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültg.“ Ja, ob Sie es nun glauben oder nicht, so war’s und ich wollte mich damit nicht zufrieden geben, daß man sich in einer Behörde wagt meine Konten auf so ein Witzblatt hin sperren zu wollen. Ich sagte spontan, ich werde das jetzt umkopieren und mit Ihrem Namen versehen und stecke das dann nächsten Montag in Ihren Briefkasten hinein. „Urkundenfälschung“ so gleich der Einwand der Bediensteten, als ob sie nicht wüßte, wie eine „Urkunde“ in meinem Rechtskreis auszusehen hat. Aber, zumindest ab diesen Zeitpunkt hatte ich sie bei Ohr. Vorher war ich offensichtlich nur ein „Penner“ von der Straße für sie. Es ist einfach unglaublich, wie borniert man den Souveränen gegenüber tritt. Aber später sogar von ihr das Statement auf meine Frage, ob sie denn gern GEZ zahlt für eine solche Leistung, welche man den Leuten offeriert. Da guckte auf einmal ein bißchen Mensch heraus und sagte mir: „Ich selbst bezahle auch nicht gerne GEZ, aber mir ist das zu streßig, aber ich bewundere jeden der diesen Weg wie Sie gehen will…“ Ich dachte, ich habe mich verhört, aber auch die Zeugen waren total verduzt. Wie kann man so eine Maßnahme gegen seine eigene Überzeugung eigentlich verantworten, zumal wir auf Ihre Remonstrationsverpflichtung hingewiesen haben? Es gibt nur eine Erklärung, man muß schon so Zomby sein, daß einem das damit erbrachte Leid der Leute und im eigenen Interesse seines Joberhalts schon egal sein muß…

Es dauerte in der Folge auch keine 4 Stunden, dann erhielt ich einen kleinlauten Anruf, man hätte jetzt die Anweisung an die Bank gegeben mein Konto zu entsperren. Ich fragte nach, ob nun die Kontopfändung damit aufgehoben wurde oder nur ausgesetzt? Man hatte die Kontopfändungen aufgehoben.

Es war Rätselraten angesagt.

Ich erhielt das in einem 2-Zeiler dann noch per Brief, es wurde mir aber nicht der Grund mitgeteilt, warum man die Sperrung aufgehoben hat.

Wir hatten noch die Gegenprobe mit einem anderen Fall gemacht, da blieben die Konten zu. Man ging nicht auf den geänderten Personenstand der Betroffenen ein. Da ich selbst bei dieser Willkürmaßnahme als Zeuge anwesend war, werde ich dazu noch einen Bericht verfassen. Momentan jedoch liegt die Sache auf Eis. Man geht von Behördenseite auf Tauchstation und versucht die Willkür einfach aussitzen zu wollen. Als Journalist werde ich dem betreffenden Landrat Gelegenheit dazu geben sich zum Fall und dem unmöglichen Benehmen seiner Behördenmitarbeiter vor mitgebrachten Zeugen äußern zu dürfen. Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden und eine Gegendarstellung der Betroffenen ist ihm zugegangen. Bis heute nach 3 Wochen keinerlei Reaktion von ihm, die Pressereferentin äußerte auf Nachfrage am Telefon, daß man die Sache in die Rechtsabteilung zurück gegeben hat. Das Konto ist immer noch zu. Wir kommen demnächst auf den Fall zurück, weil er auf Grund der Schwere der Verstöße in einem besonderem öffentlichem Interesse liegt und zumal man in der dortigen Pfändungsverfügung auf die AO berief, welche für Steuern zuständig ist. Das ist willkürliche Umformatierung privater Forderungen in Steuerrecht.

Lange Rede kurzer Sinn, am Staatsangehörigkeitsausweis lag’s offenbar nicht, denn nun kommt die Insiderinformation. Oben schon besagter Behördenmitarbeiter des höheren Dienstes bekam einen ähnlichen Fall auf den Tisch, war durch mich sensibilisiert und prüfte von Verwaltungsseite nun den Fall auf Herz und Nieren. Aber nur, was die Haftbarkeit der Behörde selbst und nach BRD Recht betrifft. Fehlende Unterschriften und Verantwortlichkeit des Ausstellers wurde dabei nicht geprüft. Wir befinden uns also lediglich auf Stufe 1 des Prüfungsverfahrens… Da kam nun folgendes dabei heraus.

GEZ nein danke

Zitat:
Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:

„Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht … Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, geht dies zulasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides bescheinigt hat. Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535).“

Ich möchte Ihnen als LeserIn das in ein paar Worte übersetzen, wenn das zu juristisch klingt.

Wenn die Behörde als „Vollstreckungsorgan“ die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung nicht vorgenommen hat, hier in diesem Falle war die Zustellung des Bescheides / Mahnung nicht geklärt (wie bei mir ja auch) dann ist die Behörde schadenersatzplichtig, so man die Prüfung unterlassen hat. Im Klartext heißt das, ich mache meinerseits ein Verfahren auf einstweilige Verfügung zur Entsperrung meines Kontos/Konten auf und dann war’s das. In einem Verfahren muß die Behörde nachweisen, daß das Schreiben per Zustellungsurkunde (gelber Brief) zugegangen ist. Die Mahnung betrifft das ebenfalls und eine Schonfrist von mindestens 7 Tagen bis zur Vollstreckung muß ebenfalls gewährleistet sein. Ist der Beweis nicht zu erbringen, verliert die Behörde das Gerichtsverfahren, das Konto bleibt auf. Punkt.

So, und wenn das nun endlich mal die willigen Vollstrecker in den Behörden auch massenhaft von uns zelebriert bekommen, dann wird man sich scheuen auf solche vagen und unbegründeten Forderungen eines Beitragsservices (nicht rechtsfähige Organisation) reinzufallen. Wie mir die Quelle berichtete gibt es lediglich pro Fall 20 € Vergütung, der Verwaltungsaufwand wäre aber viel zu hoch und lohne sich für die Behörde nicht. Die eigenen Behördenmitarbeiter in der Vollstreckungsstelle äußerten selbst, „…man hätte doch immer darauf vollstreckt…“, die Antwort des Vorgesetzten darauf war richtig und genau so wie es eben gehandhabt werden muß, „…dann habt Ihr das bisher schon immer falsch gemacht!“

Das ist Konsequenz, wie man sie wohl momentan noch mit der Lupe suchen muß! Dabei hätten sogar die Städte und Gemeinden gem. Artikel 28.2 GG selbst die Möglichkeit im Subsidiaritätsprinzip (geschützt durch Lissabonurteil 2009) per eigener Gesetzgebung und Gemeinderatsbeschluß zu bestimmen, daß ab Inkrafttreten, kein Betrieb, keine Behörde und kein Mensch auf eigenem Gemeindegebiet mehr GEZ oder diese Beitragssteuer bezahlen muß! Dann wären auch die raus aus diesem Schlamassel. Diese Propaganda und Deutungshoheit dieser Lügenbarone in Berlin und parteigesteuerten Medien wäre von Heute auf morgen ausgetrocknet.

Also, liebe Vollstreckungsbehördenmitarbeiter, Bürgermeister, Ordnungsämter ect. Warum macht Ihr so eine Verblödung und Abzocke Eurer eigenen Bürger und Menschen überhaupt mit? Warum setzt Ihr so etwas gegen Eure eigenen Schutzbefohlenen und Finanziers durch?

Wir haben ein Anschreiben für die Vollstreckungsbehörde vorformuliert, welche man für sich so oder in abgewandelter Form nutzen kann.

Vorlage – Vollstreckungsgegendarstellung-Rundfunkbeitrag (rtf Datei 15 kb)

Vorlage – Vollstreckungsgegendarstellung-Rundfunkbeitrag (pdf Datei 62 kb)

Zum Schluß noch ein wichtiger Tipp:

Bitte lassen Sie sich das sogenannte „Amtshilfeersuchen“ des Senders oder des „nicht rechtsfähigen Organisation“ Beitragsserrvices mindestens in Kopie aushändigen!

Lassen Sie sich den Vollstreckungsauftrag vom Vollstreckungsbediensteten ebenfalls in Kopie aushändigen und bewahren Sie diese Schreiben auf!

Irgendwann kann es in einem richtigem Rechtsstaat zur „Restitution“ solcher Ansprüche kommen, dann haben Sie selbst die Nachweise wie und mit welchen Mitteln man Ihnen Unrecht angetan hat und wer genau dafür in der Verantwortung ist. verlangen Sie von den Verantwortlichen eine Unterschrift! Nicht „Paraphe“ (Kürzel) und nicht „i.A.“ (im Auftrag), sondern mindestens i.V. (in Verantwortung). Alles andere ist m.A.n. nur reinste Makulatur!

Es wird zum Thema GEZ – Nein Danke ein weiterer Beitrag wie angekündigt folgen, also zu einem ganz speziellem Fall und es wird ein weiterer viel viel umfangreicherer Beitrag kommen, in welchem eine Unmenge an Beweisen für die Beukotteure aufgearbeitet worden ist, welche die sachliche Frage der Propaganda, Zensur, Auslassung, Massenmanipulation, Parteilichkeit und Falschdarstellungen der Sender untermauern wird… Es wird eine Abstimmung mit den Füßen sein.

Hier zum Schluß noch ein Zitat für Sie, Dank an Volker vom Kulturstudio für die Zuarbeit:

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
[(„Potsdamer Abkommen“) vom 2. August 1945]

 
16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.

So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.“   Zitat Ende

Damit hat man schon im Potsdamer Abkommen das Versagen bereits eingebaut und in der Schlußfolgerung kann auch aus der Besatzung und Unmündigkeit heraus keine Neugestaltung kommen. Es MUSS also erst status quo ante (2 Schritte zurück) bemüht werden, bevor man souverän handelnd tätig werden kann. Dieses als letzten Gruß an die Montagsmahnwachen, deren Intension gut, aber deren Ausblendung dieser wichtigsten Themen überhaupt in die Unmündigkeit mit nur anderem Vorzeichen führen wird.  …Ja, und wie schon so oft gesagt gibt es auch doch noch kleine Lichtblicke am Horizont, in all dem Propagandamüll versteckt:

Rechtsbehelf:

Beitrag darf übernommen, weiter verteilt und kopiert werden. Packen sie ihn in Ihre Mailverteiler hinein. Gehen sie gern in den Montagsmahnwachen darauf ein ect. Er stellt natürlich keine Rechtsberatung dar und richtet sich an Menschen, welche selbstbestimmt und mit wachem Kopf für ihre eigenen universellen Rechte einstehen wollen, denen Entmündigung und Zwangsbetreuung leid geworden sind.

Für den Artikel ist der Autor selbst verantwortlich.

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Quelle: Netzwerk Volksentscheid http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/

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136 Kommentare zu GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft

  1. Pingback: Wie lange ist eine Pfändung gültig? – FSURG

  2. bitte mal hier schauen: http://netzwerkvolksentscheid.de/2018/03/01/problem-dieselverbot-die-chance-z-b-gez-loswerden-zu-wollen/

    Ansonsten ist Ihr Plan schon korrekt. Man unterhält keine Brieffreundschaften mit einer nicht rechtsfähigen nGemeinschaftseinrichtung und schon gar nicht als festgestellter Deutscher im Rechs-, Gebiets- und Personenstand des RuStAG 1913… GEZ ist ne Wohnungssteuer. Wer keine Wohnung, sondern einen Wohnsitz begründet hat (§7BGB) zahlt auch nichts…

  3. Antitroll sagt:

    Moin!
    will mich als RuStAGler auch vom Beitragsservice befreien,
    dachte an die Abmeldung der juristischen Person ins Ausland,
    anschließendem Umzug und Wohnsitznahme (keine WohnHAFT) ohne der Meldepflicht zu unterliegen.
    Dann sollte doch erst einmal Ruhe herrschen, oder nicht?
    Da keine Einzugsermächtigung besteht, kann ich die Zahlung doch einstellen und alle Briefe die kommen sollten zurück gehen lassen.
    Ich bitte um Anregungen!

  4. Freiheitskämpfer sagt:

    Hallo Leute,
    ich habe vor ca.4 Wochen das Akzeptanzschreiben von Dave an den Beitragsservice geschickt, Als Antwort kam der Rundfunkstaatsvertrag und sonstiges blabla, und dass das nur Schutzbehauptungen meinerseits wären, um die Beitragszahlung zu umgehen. Mein Beitragskonto würde weitergeführt werden. Daraufhin habe ich eine Rechnung an den Geschäftsführer Dr.Stefan Wolf geschickt, wegen der mir gemachten Umstände. Daraufhin kam als Antwort, dass sie das Schreiben erhalten hätten, es aber für meine Pauschalgebühr keine gesetzliche Grundlage gäbe und sie weitere Schreiben gleichen Inhalts nicht mehr beantworten würden. Danach kam ein weiterer Festsetzungsbescheid und als nächstes von der GVin ein Schrieb mit der Überschrift „Vollstreckungssache“ und dem Zahlungstermin 29.6. Da ich deutscher Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 bin, lass ich die Sache jetzt mal in Ruhe auf mich zukommen. Mal sehen, was weiter geschieht.

  5. Elisa, sie stecken niemanden ins Gefängnis mehr, wenn doch ist es IHR Offenbarungseid.

    Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte Artikel 11. Das ist Bestandteil des BRD Rechts über den Artikel 59 GG. Da

  6. Elisa sagt:

    Ich habe heute von der GEZ („GEZtapo“?) einen „Festsetzungsbescheid“ erhalten mit dem Hinweis, dass eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde. Zu holen gibt es bei mir eh nichts, ich besitze weder Geld noch Gegenstände von nennenswertem Wert. Eine Tasse Kaffe werde ich ihnen gern anbieten. Schlimmstenfalls stecken sie mich ins Gefängnis für das Nichtunterstützen ihres Unrats. Natürlich gucke ich keinerlei TV (besitze nicht mal einen Fernseher und schaue ihr Programm, das sie offenbar auch online ausstrahlen, wofür ich nichts kann, niemals an) und lehne ihre Propaganda schlichtweg ab.

  7. Valentina Luft sagt:

    Schaut mal auf dieser Seite, es geht hier um Pfändung und Pfändungsschutz, und besonders interessant ist hier die Pfändungstabelle.

    http://www.team-u.de/Schnelle_Hilfe/Pfaendung?gclid=CJSKpZDg3M8CFeYp0wodOVIKEw

  8. Joe, ich habe hier in den Kommentaren (10.09.2016) eine Antwort abgelegt. bitte lesen und verstehen:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2016/04/05/gez-nein-danke-gez-rebellin-baumert-siglinde-wieder-frei/

  9. joe sagt:

    Und hier ist der Antwort auf die Musterbriefe die Sie uns empfohlen haben; und nun?!

    Der Vollstreckungsankündigung ist kein Verwaltungsakt im Sinne der § 106 LvWg ,da es lediglich um Zahlungsaufforderung handelt,mit der Hinweis auf die Folgen eine Nichtzahlung blabla daher als unzulässig zurück! So, jetzt bin ich mal gespannt ,was Sie antworten!Bin echt gespannt!

  10. Timo sagt:

    Hallo Zusammen. Ich noch einmal.
    So, bis heute hatte ich Ruhe, nachdem ich noch einmal das Schreiben hingeschickt hatte.
    Ich habe jetzt vom Obergerichtsvollzieher Post bekommen und habe einen Monat Zeit eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder binnen 12 Monaten in Raten zu zahlen. Ansonsten wird direkt der Haftbefehl ausgestellt…und alles unterschrieben mit Dienstsiegel..Tja leider habe ich keine Ahnung wie ich da jetzt weiter vorgehen soll….so muß ich dann wohl zahlen.
    …trotzdem lasse ich mir nicht schlechte Energien einpflanzen. Das Denken der Menschen wird sich ändern. Man bemerkt es überall. Die Menschen wollen sich nicht mehr einlullen und veräppeln lassen. Und das wird die Welt aus dem Herzen heraus ändern…
    Ich wünsche Allen eine schöne Zeit.
    LG Timo

  11. Vincent Tischler sagt:

    Moin, moin, was ist denn mit den Videos in diesem Beitrag passiert???
    warum sind diese nicht mehr sichtbar???

    ich bekomme sehr bald einen festsetzungsbeischeid,
    und möchte mich darauf vorbereiten.

    mit den besten Gruessen

    Vini Tischler

  12. Achim sagt:

    Hallo zusammen, ich gehe den Weg nun schon seit fast 2 Jahren. Mit allen Drohungen der Stadt gegenüber die man machen kann. Es wurde auch reagiert aber immer wieder mit der Ausrede das man keinen Pfändungsbeschluss etc. bräuchte. Nun wurde auch mein Konto dicht gemacht. Da ich eine 5 köpfige Familie zu ernähren habe musste ich in den sauren Apfel beissen und zahlen… ABER, ich habe direkt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen das Kassen und Steueramt, respektive der Mitarbeiterin gemacht, die für die Vollstreckung zuständig ist. Jetzt heisst es abwarten und Tee trinken. Mir geht es mittlerweile nicht mehr um das Geld sondern um das Pinzip wie man sich hier versucht über das Gesetz zu stellen. Von dem Beitragsservice sowohl als auch vom Kassen und Steueramt.

  13. GinUli sagt:

    Hallo,
    Bitte um Hilfe, was kann ich tun?

    Mein Konto ist nun gepfändet. Man hat mich enteignet – und handlungsunfähig gemacht. Hatte auf ein Vollstreckungsankündigung entsprechend reagiert, alles was ich als nicht rechtsgültige Handlung genannt habe wird abgelehnt: LG Tübingen wird nicht anerkannt – ist sowas wie erloschen …. etc

    der Bundesstaat Hamburg geht wie folgt vor und begründet wie folgt:

    1. Es wird Vollstreckt ohne Mahn-/Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsbeschluss wenn wenn Forderung innerhalb 14 Tage nicht bezahlt wird. Rechtskräftige Bescheide sind nicht erforderlich. Kasse.Hamburg habe das Recht dazu
    2. Mit dem Inkasso der RfB ist der Beitragsservice betraut, welcher sich mangels eigener Rechtsfähigkeit zur Vornahme von Zwangsvolstreckungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden bedienen muss, vorliegend der freien Hansestadt Hamburg.
    3. Diese sog Amtshilfe ist ni § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und & 5 HmbVwVG geregelt. die Vorraussetzungen nach dem Hm VwVG unterscheiden sich übrigens im wesentlichen von denen anderer Bundesländer. so dass deren Rechtssprechung nicht übertragbar ist .
    4. Einer Handschriftlichen Unterzeichnung der Schreiben Kasse.Hamburg bedarf es nicht, da der Absender sowohl Institutionell as auch in Person des zuständigen Sachbearbeiters erkennbar war.
    5. Die Vollstreckung erfolgt mithin auf der Grundlage vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBV) und dem HmbVwVG. Die Ausführungen in manchen Internetforen mögen überzeugend klingen, sie ändern jedoch nichts an der Rechtswirksamkeit des RBV.
    6. Die Kasse.Hamburg ist als Vollstreckungsbehörde an das Vollstreckungsersuchen des NDR als Gläubiger gebunden. Zur Nachprüfung der Vollstreckbarkeit eines Titels IST SIE NICHT VERPFLICHTET. Es genügt insofern die Bestätigung der um Vollstreckung ersuchenden Stelle, dass die Vorraussetzungen für die Zwangsvollstreckung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVwVG)
    7. die Kasse.HH IST GLEICHFALLS NICHT VERPFLICHTET, DIE BEKANNTGABE/ZUSTELLUNG von Beitragsbescheiden ZU PRÜFEN. Das Vollstreckungsersuchen selbst REICHT AUS (§3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HmbVwVG i. V.m. §10 Abs. 6 RBV,; vgl. BGH vom 11 Juni 2015, Az I ZB 64/14 zu LG Tübingen

    Finally hat
    die Finanzbehörde keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angekündigten Vollstreckungsmaßnahme. Sie sagt es liegt liegt eine ö-r Verpflichtung zugrunde, deren Verfassungsmäßigkeit durch die Rechtssprechung (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg vom 17. Juli 14 Az. 3 K 5371/13) bestätigt wird.

    Herr Klaus Lohfing Blanke,
    Ich wollte mich darauf berufen ein Urteil zu verlangen.
    Die Bank sieht sich nicht verpflichtet, mir den Titel persönlich zu zeigen.
    Ich kann meine laufenden kosten nicht zahlen. die Bank berechnet mir für jede Rückbuchung 1,90…

    Wie würden sie reagieren.
    Sollte ich am besten die Gebühren abstottern mit bareinzahlungen und einen verweis auf Zahlung unter Druck mit Vorbehalt abzeichnen lassen? Was ist der beste weg nun?
    ich kann nicht mehr… das geht so nicht.
    ich brauche mein Konto…
    kann mir jmd bitte Tips geben?

    schnellstmöglich?

  14. Timo sagt:

    Hallo Zusammen.

    Ich hatte am ja am 17.07 von der Vollstreckungsbehörde einen gelben Schrieb „zur Abwendung einer Pfändung…werden sie aufgefordert…etc“ erhalten. Darauf hin habe ich denen dieses Schreiben geschickt, nur leider muß ich sagen, habe ich vergessen mein Aktenzeichen darauf zu schreiben. Mhm.. Nun gestern habe ich erneut von der VB einen Brief bekommen. Dieser ist rosa und in dem steht, da ich ja nicht auf Zahlungsaufforderungen reagiert habe, habe ich jetzt noch drei Tage Zeit….
    Was mache ich nun. Dachte schon den Schrieb hier nochmal hinzuschicken, aber jetzt mit Aktenzeichen. Die haben sich auch in keinster Weise dazu geäussert, als ob ich nie einen hingeschcikt hätte. und wie richte ich so ein P-Konto ein? Falls die pfänden sollten? geht das auch bei einem Dispo? Dankt Euch . Gruß Timo

  15. gaou sagt:

    Bei mir ist es auch soweit. Ich habe einen Brief der OGV bekommen mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen. Sollte dies nicht erfolgen, bin ich verpflichtet weitere Schritte zu unterlassen, insb. zur Vermögensauskunft …
    Reine lustige Sache: Bei mir soll es geht um Beiträge gehen, die bei einem damaligen Aufenthalt in einer WG entstanden sind. Und auf die Frage beim GEZ warum ich jetzt aufgefordert bin zu zahlen und wie ich zB einen Teil des Betrages von den anderen in der WG zurückbekommen könnte, da ich von denen keine Spur mehr habe? Lautet die Antwort „es gibt immer einen Weg, zB auf Facebook suchen“… Also weiß die GEZ oder kann die dabei nicht helfen wie man an Menschen kommen kann um Beiträge zu holen…

  16. Diana sagt:

    Hallo,
    bei mir ists auch soweit: Konto gesperrt. Die nette Verwaltungsangestellte der Stadtkasse, die dies i.A. gegeben hat, händigt mir aus Datenschutzgründen das „Amtshilfeersuchen“ der GEZ nicht aus. Einen Vollstreckungsauftrag gibt es angeblich nicht, aber mein Konto ist zu…komisch. Den Vollstreckungsauftrag werde ich morgen von der Sparkasse anfordern, vielleicht bekomm ich da etwas. Aber wo oder wie komme ich an das besagte Amtshilfeersuchen der GEZ an die Stadtkasse??
    Lg Diana
    PS: weiter so!!

  17. Johann sagt:

    Also die gez hat mein Konto vor 3 Wochen gepfändet!
    Inzwischen sinds um die 1500 eu schon^^
    …Diese Servicehotline ist ein absoluter Witz!
    Wenn man erstmal irgendwann durchkommt ist da halt irgendwer dran der sich mit nichts auskennt…also ab in die nächste Abteilung…dort sind aber leider auch alle mit irgendetwas beschäftigt. Also wird mir angeboten mich zu einem festen Termin zurückzurufen. Hab das Paarmal probiert es kam kein Rückruf.
    Bin eigentlich Zahlungswillig weil die mir schon gut auf den Sack gehen so ne Kontopfändung ist nicht schön und auf ein p Konto möchte ich mich auch nicht einlassen weil es dann nen zusätzlichen Schufa Eintrag gibt.
    Der Bayrische Rundfunk ist für mich unerreichbar ich peil das nicht…eine „Mitarbeiterin“ mit der ich gesprochen habe hat mir davon abgeraten persönlich vorstellig zu werden auf meine Anfrage das Thema vor Ort zu klären.
    Also soll ich jetzt warten bis irgendwann ein Gerichtsvollzieher vorbeikommt ?
    Scheint mir die einzige Option um eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder alles gleich zu löhnen. Was man sich alles für nen Stress macht wegen denen is nicht normal. Kohle die für was anderes geplant war. Aber ne für nix weg…
    Jemand ne Idee ?
    grüße

  18. Silke sagt:

    … von mir zugesandt bekommen.

  19. Silke sagt:

    Hallo an alle,
    folgendes möchte ich hier mitteilen.
    Die GEZ hat meinen Landkreis beauftragt, meine nicht gezahlten Zwangsbeiträge einzutreiben. Die haben mir dann daraufhin ihren Vollziehungsbeamten auf den Hals gehetzt. Danach haben sowohl der VB als auch 3 seiner Vorgesetzten etliche Schreiben zugesandt.
    Daraufhin hat der LK seinen VB zurückgepfiffen und einen OGV beauftragt. Dieser wiederum hat nun aber nicht den Beitragsservice als Gläubiger im Betreff genannt, sondern die Abteilung des LK, dortige zuständige Abteilung.

    Was kann ich denn da jetzt noch machen? Ich schulde doch dem LK nichts?

    Hat jemand von euch von solch einer Vorgehensweise schon jemals gehört und kann mir vielleicht weiterhelfen?

    Lieben Dank an alle und Gruß, Silke.

  20. Keine schlechte Wahl, wenn man denn zahlt unter ausdrücklichem Vorbehalt all Ihrer Rechte. Kommen die damit durch was noch zu bezweifeln ist, dann hat man Rückgabeansprüche gesichert.

    Mein Weg ist das nicht, weil wir es nicht mit staatlichen, sondern mit Schieds- und Sondergerichten zu tun haben. Die Firma entscheidet nicht gegen sich selbst, zumal es hier um die Deutungshoheit geht. Verlorene Deutungshoheit bedeutet Spiel verlieren. Das werden die zu verhindern wissen. Außerdem, wer die Spielregeln anerkennt, erkennt auch das Ergebnis an egal, wie rechtsbeugend das zustande gekommen ist. Aber eine Chance ergibt sich da durchaus, wenn man ohnehin im Verfahren drinnen steckt und Widerspruch erhoben hat. Widerspruch ist die Eintrittskarte in deren Spiel…. Also ggf. Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt. Auch Ihnen hier einen Link zur GVO alt/neu, damit man erkennt, was der GV überhaupt noch darf und wie er sich auf dem Glatteis bewegt…

    http://netzwerkvolksentscheid.de/wp-content/uploads/2014/08/gvo-alt-neu-auszug.pdf

  21. MW sagt:

    Hallo zusammen,

    wenn ich die Berichte hier lese, wird mir schlecht vor Wut und Ohnmacht auf diesen ganzen Filz.

    Ich bin erst beim Widerspruch, ärgere mich den gestern überhaupt verschickt zu haben. Ist doch völlig wurst, was und wie man es macht, der BS hat ja offensichtlich alle Möglichkeiten des legalen Rechtsbruchs. Jetzt haben sie mich wahrscheinlich noch viel schneller dran, als wenn ich es hätte noch ne Weile laufen lassen…
    Und weil mich das so wahnsinnig aufregt und wütend macht, habe ich mich hier angemeldet:

    http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

    Wer das noch nicht getan hat sollte es unbedigt schnell tun. Je eher wir uns als Großgruppe wehren desto besser! So kann es ja wohl nicht weiter gehen!

    Gruß MW

  22. JAW sagt:

    Hallo,
    Problem Nr.1: ich habe einen kleinen Dispo, den ich grade nicht ausgleichen kann.
    Ein „richterlichen Beschluß (oder Urteil zur Pfändung, von diesem unterschrieben und gesiegelt entsp. BGB. BGB steht über irgend welchen VwVfG! Also BGB 126 Formerfordenis)“: Das dachte ich auch!!! Ist aber eben halt leider nicht so! Da der Beitragsservice eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, wie Finanzamt, Arbeitsamt, u.s.w. ist. Aber das wissen sie ja selber, denke ich.
    Die „gesetzliche geforderte Grundlage“ bzw. „der Titel“, ohne gerichtlichen Beschluß ist das Forderungsschreiben des Beitragsservices selbst.
    Ich verstehe was sie meinen, und ich verstehe das selber nicht das es so ablaufen kann. Ich unterhielt mich mit meinem ehemaligen Schuldnerberater, mit der Verbraucherzentrale und dann persönlich mit dem Vollstreckungsbeamten. Wobei von jedem leider die gleiche Aussage ist! Durch das „Verwaltungsrecht“ sind die Forderungen des Beitragsservices gerechtfertigt und die Forderungsschreiben sind „der Titel“. Ob das Recht ist müsste neu verhandelt werden, in Karlsruhe oder so. Momentan ist es leider so (Ich verstehe nicht das sowas hier möglich ist!). Man kann die Forderungen anfechten/ mit diesen nicht einverstanden sein. Kann man, aber man schiebt nur auf. Tenor ist: es gibt auf kurz oder lang keine Möglichkeit nicht zur Kasse gezwungen zu zu werden, außer es gibt eindeutig neue Urteile. Der doch höfliche Vollstreckungsbeamte erklärte mir: für das einfrieren eines Kontos brauch er keinen richterlichen Beschluß, dafür reiche „der Titel“ des Beitragsservices. Wenn aber daraufhin auch nicht reagiert würde, was öfter vor käme wie er sagt, dann würde er einen richterlichen Beschluß beantragen und auch bekommen um weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie Wohnung öffnen, u.s.w..
    Ich bin ja ein Laie der sich mit der Thematik grade befasst, und die mich eigentlich nicht wirklich interessiert, aber Beitragsservice bezahlte ich schon aus Prinzip nie. „Allgemeinen macht man das, bevor man in eine Verweigerung geht.“ Ich wollte warten bis es richtig böse wird, d.h. es kommt ein dicker Umschlag, mit richterlichem Beschluss, Zustellungsurkunde, u.s.w. wie es sein soll(te). Das war nicht der Fall! es wurde direkt das Konto eingefroren.
    Rein rechtlich gesehen sehe ich momentan keine Möglichkeit die Zahlung zu verweigern. Da müsste echt das System „Beitragsservice“ umgebastelt werden! Das es keine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ mehr ist und das „Verwaltungsrecht“ für die nicht mehr gültig ist und damit die Forderungen gerechtfertigt sind, so wie ich das alles verstanden habe. Alles Geld abheben? Was ist mit Miete, Energie, Telefon, u.s.w. die vom Konto gebucht werden?! Kann man schlecht persönlich übergeben.

    LG
    JAW

  23. Überhaupt kein Problem. Sie gehen zu Ihrer Bank und richten das gesperrte Konto als sogenanntes P-Konto ein. Das geht auch rückwirkend 30 Tage, selbst wenn schon eine Pfändungsmaßnahme veranlaßt woreden ist. Damit wären schon mal mind. 1075 € vor dem Zugriff geschützt, Sie sind liquide.

    Dann fragen Sie den Chef der Bank nach dem richhterlichem Beschluß oder Urteil zur Pfändung, von dioesem unterschrieben und gesiegelt entsp. BGB. BGB steht über irgend welchgen VwVfG! Also BGB 126 Formerfordenis. Sagt er, er braucht den nicht, dann informieren Sie ihn darüber höflich aber bestimmt, daß Sie ihn in die persönliche Haftung nehmen, wenn er das Konto ohne gesetzlichz geforderte Grundlage sperren läßt. Nehmen Sie einen Zeugen zum Gespräch mit und protokollieren Sie.

    Die Banker machen was sie wollen, sie interessiert oft nicht was der Kunde will.

    Auf jeden Fall gewinnen Sie erst einmal Zeit und Sie sind nicht vom Geldfluß abgeschnitten. Nutzen Sie jetzt die Zeit sich kundig zu machen. Im Allgemneinen macht man das, bevor man in eine Verweigerung geht.

    Parken Sie auf den Banken kein Geld mehr. Sie sind die Erfüllungsgehilfen und Systemträger selbst…

  24. JAW sagt:

    Danke Marco,
    nur das bringt mir jetzt leider nicht viel, mit den Urteilen, u.s.w..
    Ich muss sehen das ich mein Konto wieder freibekomme und wohl oder übel auf die Forderung des „Vollstreckungsbeamten“ von ca. 380Eur eingehen.
    Was soll ich jetzt sonst tun? Ich bin auf mein Konto angewiesen. Lange kann ich nicht warten. Ein neues Konto einrichten würde keine Bank mitmachen.

    LG
    JAW

  25. Wire sind an einem Punkt angelangt, wo die Vergewaltigung nunter aller Augen durchgeführt wird, siehe kürzlichen BGH Beschluß zum Tübinger Urteil vom Mai 2014.

    Ganz offen werden hier Gesetze und Grundrechte mit Füßen getreten. Es regiert das internationale Handelsrecvht. Der Anscheuin, daß Sie einem Vertrag zugestimmt haben reicht aus Ihnen und allen Menschen das Fell über die Ohren zu ziehen.

    Was tun?

    20.4 GG… in die absolute Verweigerung gehen. Zumindest mache ich das so.

    Ihren Anwalt können Siue sich schenken, der steckt bis über beide Ohren im System und MUSS gegen Sie als Mensch im Personenrecht agieren, weil er ansonsten seine Zulassung verlieren wird.

    Bitte hier anmelden, lesen und sich der zehntausende zählenden Gemeinschaft der GEZ Verweigerer anschließen…

    https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/?fref=ts

    Tübinger Urteil vom 08.01.2015 bleibt gültig:

    Veröffentlicht am 19.07.2015

    In diesem Video beschreibe ich, welche Beschlüsse aufgehoben wurden und wie man sich bei nicht unterschriebenen Bescheiden verhalten sollte.

    Quellennachweise:
    BGH Urteil vom 11.06.2015 im Volltext
    http://dejure.org/dienste/internet2?j

    Tübinger Urteil vom 19.05.14
    http://heimatundrecht.de/sites/defaul

    Tübinger Urteil vom 08.01.15
    http://heimatundrecht.de/sites/defaul

    Die Amtsgerichtsurteile kann man so im Netz nicht finden, sind aber sowieso aufgehoben.

    MfG Marco

  26. JAW sagt:

    Hallo,
    also bei mir ist es jetzt soweit! Seit vorgestern (Freitag) ist plötzlich mein Girokonto eingefroren! Nach Nachforschungen fand ich raus das es der Vollstreckungsbeamte der Stadt veranlasst hat, um so die Beitragsservice-Gebühren zu pfänden (nach 14 Tagen ohne Handlung von mir würde der „Schuldbetrag“ ohnehin von meinem Konto an den Gläubiger abgeführt werden; ob rechtes oder nicht).
    Ich denke aus der Nummer komme ich jetzt nicht mehr raus. Ich habe mich gestern, vorgestern so gut es geht über’s Internet informiert. Die Frage die sich mir stellte: wie geht sowas ohne „richtigen“ Titel bzw. gerichtlichen Beschluss, ohne Nachweis der Zustellung,Zustellungsurkunde, u.s.w.(?) Wie geht sowas??!! Auf welche Grundlage/Beschluss/Titel kann meine Bank mein Konto einfrieren?!
    Nach einigen Stunden recherchieren musste ich feststellen: der Beitragsservice und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind wohl rechtes!?!?! Ich fall‘ aus allen Wolken. Die dürfen/ könne die geforderte Summe ohne gerichtliche Tätigkeit pfänden und das gilt wohl nur für die „Behörde“ des Beitragsservices. Ich kann das eigentlich nicht glauben. Ich fühl‘ mich irgendwie vergewaltigt :O
    Man merkt ich bin kein Anwalt und befasse mich höchst ungern mit juristischem Zeug, aber möchte doch schon gern wissen was Sache ist Und wie „die“ Geld eintreiben dürfen, quasi an der Justiz vorbei, ist für mich ein Unding.
    Morgen noch bei meinem ehemaligen Schuldnerberater informieren, Verbraucherzentrale und/ oder auch noch zu einem Anwalt. Wenn die mir das bestätigen ist das halt so. Und wir sind alle am arsch weil der Beitragsservice bzw. seine „Geldeintreiber“ die Vollstreckungsbeamten der Stadt die nämlich einfach pfänden, ohne wenn und aber! 😀

    LG
    JAW

  27. Schubert sagt:

    Hallo zusammen.
    Habe Gestern ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers aus dem Briefkasten genommen. In dem Er mich auffordert, innerhalb von 14 Tagen ,knapp 400,- Eur an Ihn zu überweisen. Diese Summe setzt sich zusammen aus GEZ Kosten und ca 80,- Eur Gerichtsvollzieherkosten.
    Laß ich diese Frist fruchtlos verstreichen, will Er eine Vermögensauskunft von mir.
    Nun zu meiner eigentlichen Frage.
    Macht dieses vorgefertigte „Akzeptanzschreiben“ von Euch in diesem Fall noch Sinn?
    Wenn ja, wie erstelle ich mein eigenes Aktenzeichen?

    LG
    Schubert

  28. Timo sagt:

    Hallo Klaus,
    vielen Dank für Deinen Bericht.
    Ich hatte gestern den gelben Zettel der Vollstreckungsbehörde zur Abwendung einer Pfändung im Briefkasten.
    Habe heute Deine Vorlage (PDF) ausgefüllt und per einschreiben an die Behörde geschickt.
    Ich Hoffe ich habe jetzt Ruhe.
    Ich werde berichten.
    Lieben Gruß Timo

  29. Lassen Sie uns bitte wissen, was Ihr Rechtsanwalt zum Umstand sagt, daß der Beitragsservices als „nichtrechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“ – siehe Impressum, Firma und Inkassounternehmen, gar keine Titel ausstellen kann. (Dazu Tübinger Beschluß vom Januar 2015 lesen) Die Vollstreckungsbehörde ist also verpflichtet diesen Umstand zu prüfen, weil sie ansonsten selbst in die Haftung gehen kann und wird…

    Begehen Sie nicht den Fehler wie andere dem GV zu sagen, daß Sie nicht zahlungswillig sind, dann kriegen Sie gleich einen Haftbefehl angehangen, was seinerseits dann zur Klarheit beitragen hilft, in was für einem faschistoidem System man uns heute schon wieder gefangen zu halten sucht….

    Prüfen Sie also selbst Ihren Rechtsanwalt… Bisher ist mir noch kein Fall bekannt geworden, daß ein RA das selbst aufgreifen will. Bringt wohl scheinbar nicht so viel Geld…

    Man kann das auch selbst vertreten und sich das Geld auch sparen.

    Es ist auch zu bedenken, daß in einem Gerichtsverfahren die Firma ungern gegen sich selbst entscheiden wird. Wir haben sehr viel Willkür, mafiöse Verstrickungen und regelrechte Aushebelung von Recht und Grundordnung erlebt…. Es wäre zu begrüßen, wenn sich endlich auch Rechtsanwälte über die Zwänge ihrer Kammern erheben wollen.

  30. arthemiss sagt:

    Hallo alle zusammen,

    auch unser Konto wurde jetzt gepfändet (vom NDR). Mein Anwalt ist informiert.
    Bin sehr gespannt, wie es weitergeht!

  31. Ich denmke wo0hl eher der CIA… Man hatte damit die Umerziehung und die Hirnabschaltung der Deutschen vor… Und darum geht es immer noch… Sie sind und bleiben Stimm- und Zahlevieh…

  32. daonilier sagt:

    wem gehören denn diese raubbprivatisierten rundfunkanstalten nach fug und recht?
    DOCH WOHL DENEN,DIE SIE BEZAHLTEN.

  33. ich lach mich wech hat geschrieben Zitat:

    Selten so einen Unsinn gelesen!
    Kurz und bündig… der Rundfunkbeitrag ist nach der aktuellen Rechtsprechung rechtens und verfassungskonform. Es ist abzuwarten, ob ggf. in Karlsruhe in den nächsten Jahren anders entschieden werden sollte.

    Von welcher Rechtssprechung reden Sie, von welcher Verfassung und denken Sie, daß die Kasper in Karlsruhe Recht sprechen können?

    1. Bundesdeutsches Recht ist Besatzungsrecht und damit angelsächsisches Recht, Dieses widerum ist auslegungsfähig und deutungsfähig, hat nichts, aber gar nichts mit „gültigem“ und schon gar nichts mit Deutschem Recht zu tun.

    2. inzwischen interessieren die Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets keinerlei Gesetze und Urteile nicht mehr.

    3. wenn man überhaupt noch in diesem aufgesetztem Recht agiert gibt es nur noch eines, was man als Bürge beachten braucht. Artikel 20.4 GG und zwar bis Recht und Odnung wieder hergestellt worden ist.

    4. Der Deutsche mit Feststellungsbeleg „Gelber Schein“ ist ohnehin raus aus dem Konstrukt, weil die Vewaltung für ihn schlicht und ergreifend nicht (mehr) zuständig ist. (Stllstand der Rechtspflege)

    5. das werden auch die momentan von der Obrigkeit noch massdiv angearschten Büttel in den Stadt- und Kreiskonzernverwaltungen noch kapieren.

    Ich hoffe, ich konnte Ihre Wirrungen etwas aufklären. Mein Rat an Sie: Lesen, Hirn einschalten, dann erst schreiben, noch mal gegenlesen und dann den Absendebutton drücken… und dann blamiert sich jeder so gut er kann…

    Nichts für ungut, wird schon noch.

    klaus, der Töpfer

  34. Ich lach mich wech sagt:

    Oh man, wie kann man nur so viel Falsches zuzammentragen bzw. niederschreiben?

    Selten so einen Unsinn gelesen!

    Kurz und bündig… der Rundfunkbeitrag ist nach der aktuellen Rechtsprechung rechtens und verfassungskonform. Es ist abzuwarten, ob ggf. in Karlsruhe in den nächsten Jahren anders entschieden werden sollte.

  35. Chris sagt:

    Bin auch dabei mich aktive zu wehren.
    Inzwischen habe ich auch eine Kontosperre bekommen.
    Wie und wo „mache ich ein verfahren auf einstweilige Verfügung zur Entsperrung meines Kontos“ auf??? Amtsgericht oder Verwaltungsgericht?
    Was muss in dem Antrag drinstehen? (Minimal / Maximal)
    Dafür benötige ich noch keinen Rechtsanwalt denke, ich. Oder?
    Die spannende Frage bei der ganzen Sache ist für mich, wie der Vollstreckungsbeamte mit den weiteren sich wieder aufstauenden Beiträgen für die Zukunft umgehen wird.
    Er benötigt dann ja wieder eine „Amtshilfeersuchen“….

  36. niklant sagt:

    Ich bin ebenfalls in die Boykott-Phase eingetreten. Allerdings werde ich meine Klage auf der Rechtlichen Seite durchführen. Die Illegalen Handlungen, Urkundenfälschungen und Nötigungen sind bei mir die Grundlage und nicht der Beitrag, wie es vor dem Verfassungsgericht fälschlicherweise geschieht. Der Staatsrundfunkvertrag ist ein Vertrag, der nict auf dritte übertragen werden darf. Die Eigenmächtig erstellten Beschlüsse und Urkunden sind der richtige Weg, vor einem Gericht (ohne korrupte Richter) einen Sieg davonzutragen. Der Beitragsservice ist illegal und wird in einer Grauzone Deutscher Gesetze von kriminellen Politikern gefördert. Mein Weg zum Boykott steht fest. Mit mir nicht.

  37. daonilier sagt:

    die rundfunkanstalten sind eigentum der zwangsbeitragszahler und wurden
    raubprivatisiert.diese bande muß uns das noch zahlen.auf den klageweg vor einem
    ordentlichen gericht mit gesetzlichen richtern verweisen und einen schufaeintrag
    gegen diese bande bei schufa machen lassen.

  38. Arthur sagt:

    Vielen Dank für diesen ausführlichen Beitrag.

    Bei mir liegt jetzt der Festsetzungsbescheid und ich wollte Fragen, ab wann erfolgt ein SCHUFA-Eintrag wenn man auch weiter nichts zahlt?

    Vielen Dank im Voraus!
    Arthur.

  39. LeChuck sagt:

    Vergesst bitte meinen Eintrag !
    Ich hatte falsch herum gelesen. (Bin es gewohnt das die neuesten Einträe unten stehen)
    Abgesehen davon meinte ich auch den Entwurf von Klaues.

  40. LeChuck sagt:

    Der letzte Eintrag hier ist vom 10.07.2014.
    Haben mittlerweile alle „aufgegeben“?
    Trotz der Länge des Threads hat auch noch niemand eine „Erfolgsmeldung“ geschrieben.

    Speziell der Briefentwurf von Klaus hat mich dabie interessiert, leider auch von ihm keinerlei Verlauf wie es „ausgegangen“ ist oder welcher aktuelle Stand ist.

    Vielleicht möchte mal jemand irgendein „Update“ erstellen ?

  41. steve sagt:

    Hallo….vielen Dank für diese hilfreichen Tips und den umfassenden Bericht…mir ist leider so ziemlich das selbe passiert.GEZ abgemeldet im Jahr 2011 mit Einschreiben Rückschein.Keinerlei Reaktionen…alle weiteren Rechnungen sind in Müll gewandert…Dabei war kein einziger gelber Brief…wie ich aus einigen Foren herrausgelesen habe,Pfänden die trozdem per Amtshilfeersuchen.Wobei wie beschrieben keine richtige Prüfung stattfindet ob diese Forderungen seitens der GEZ überhaupt rechtnäßig erhoben werden kann.Letztes Jaht dann der erste Versuch des Vollstreckungsbeamten unserer Stadtkasse die Gebühren einzutreiben.Darauf hin habe ich ein Schreiben für die Stadtkasse fertig gemacht in dem ich meinen Fall schilderte(schriftl.Abmeldung aus 2011).Darau hin hatt sich keiner mehr blicken lassen.Der 2 Versuch der Gez war über eine inkassofirma an Geld zu kommen.Als der InkFirma schriftlich mitteilte das ich über eine schriftliche Abmeldung bei der GEZ verfüge,stellten die darauf hin sofort ihre Bemühungen ein und gaben den Fall wieder zurück an die GEZ.Dann vor ein paar Wochen der große Knaller…..ein Schreiben der GEZ…der sogenannte Festsetzungs Bescheid…1000 Euro wollen sie haben,für die letzten 5 Jahre *Kopfschüttel* …wird man die denn nie los? Ein gerichts verwertbares Schreiben habe ich nicht bekommen,keine Vorwarnung…zack von heut auf morgen Konto dicht und keinerlei Verfügungsgewalt mehr….Dann fangen die Probleme für mich ja schon an…wie zahlt man miete,essen…usw usw….Auf nachfrage bei meiner Bank sagte man mir das Mittels Amtshilfeersuchen der Stadtkasse mein Konto gepfändet wurde.Weitere Informationen stellten sie mir nicht zur Verfügung.
    Nun überweisst meine Bank munter weiter Beträge an die Stadtkasse…im Moment bin ich ziemlich Ratlos waas ich machen kann…gut ein neues Konto hab ich,und dieses mal als P Konto…meine Fixkosten können also wieder geregelt gezahlt werden.
    Aber was mache ich mit dem gesperrten Konto? Über ein paar hilfestellungen wäre ich sehr dankbar ,die Situation auszusitzen halte ich nicht für wirklich richtig…wer weis was man machen kann…welche wege lohnen sich….ich drücke allen die daumen die diesen schweren weg auch gehen müssen…

  42. Jörg Karkosch sagt:

    Hallo, tolle Beiträge hier! Ich habe mich auf vielen Seiten umgesehen, bevor ich dem BS geschrieben habe, daß ich nicht mehr zahle.

    Mein Stand ist im Moment der:

    – tot stellen ist falsch. Am Ende wird man vollständig eingeseift. Es ist nicht eine Frage des OB, sondern des WANN. Eine gute Handlungsanleitung wäre schon erstmal diese Übersicht von Bernd Höcker: http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm
    – Ein für mich besonders bemerkenswerter Kämpfer gegen die Öffentlich-Rechtlichen (ÖR) ist Olaf Kretschmann. Er hat auch einen Blog, in dem man richtig was lernen kann. Olaf scheint ein äußerst gründlicher Arbeiter mit richtig viel Hirn zu sein. http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2012/12/offener-brief-die-intendantin-des.html
    – Genau wie Olaf Kretschmann und einige hier im Blog denke ich, daß man die Auseinandersetzung logischer Weise in dem Bezugssystem führen muß, in dem wir auf „die andere Seite“ treffen. Dieser Bezugsrahmen ist die Realität der BRD mit allen Dingen, die wir mögen oder auch nicht. Eine Auseinandersetzung wird also definitiv nach den Regeln dieses Bezugssystems ablaufen. Deshalb ist es unwahrscheinlich, daß man „den Anderen“ Paroli bieten kann, indem man die Existenz dieses Bezugssystems verleugnet. Kurzfassung: „BRD“ ist ein anderes Thema. Hier wird nach den Gesetzen des Bezugssystems BRD gefochten. Deshalb muß man sich damit auskennen.
    – In einem Beitrag hieß es, daß die Landtage den jeweiligen Rundfunkstaatsvertrag mit einem „Zustimmungsgesetz“ quasi vom Vertrag zu einem Gesetz machen. Dabei wird auf eine Auskunft aus dem Umfeld des Bundestages verwiesen. Diese Darstellung ist jedenfalls unrichtig. Mit diesem „Zustimmungsgesetz“ heißen die Länderparlamente nur (nachträglich) die von ihrem Ministerpräsidenten(?) mit der Landesrundfunkanstalt unterschriebenen Verträge gut. Der Vertrag wird ratifiziert. Bei uns heißt das „Gesetz über den Staatsvertrag mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)“. Der Rundfunkstaatsvertrag ist laut Online-Landesgesetzen vom Dokumententyp „Staatsvertrag“ und nicht vom Typ „Gesetz“ oder „Verordnung“. Es ist und bleibt ein ö-r Vertrag für den §58 VwVfG gilt. Ohne Zustimmung bzw. Unterwerfung durch den einzelnen Bürger gilt der für den jeweiligen Bürger nicht.
    – In Antwortschreiben der „Gegenseite“ wird immer mal behauptet, daß es keine Rolle spiele, ob man gemäß §58 VwVfG zugestimmt habe, weil es ja außerdem einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gäbe, nach dem man einfach zu zahlen hätte und basta. Naja, die logische Grundlage eines Beitrages ist natürlich der Vertrag selbst – der nicht greift, solange man sich ihm nicht unterwirft. Das ist also ein Täuschungsmanöver und an sich schon strafbar (Täuschung im Rechtsverkehr). Diese Antwort heißt auch, daß §58 sehr wohl eine Relevanz hat.

    Warum zahle ich nicht mehr? Ich habe dem MDR geschrieben, daß ich die ÖR wegen der Kriegshetze für eine kriminelle Vereinigung halte. Warum darf man das so sehen? Ganz einfach: wenn ich eine Straftat begehe, bin ich ein Krimineller. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eigentlich nur ein winziger Teil meines sonst völlig normalen Lebens ist. Es ist auch unerheblich, ob ich das absichtlich getan habe oder situativ einfach Pech hatte. Der Nachweis des Vorsatzes ist also gar nicht die Frage. Und ARD, ZDF usw. mache das ständig seit Jahren. Das hat sogar der Programmrat auch gerügt. Nur interessiert das die ÖR nicht. Die machen einfach weiter.
    Deshalb habe ich an das Innenministerium geschrieben, daß da Kriminelle am Werk sind. Die meinten, daß sie für die Aufsicht über die ÖR nicht zuständig wären. Ende. Nun bleibt mir nur noch das Widerstandsrecht nach GG Artikel 20 Abs. 4. Es ist ja keine Abhilfe zu erreichen. Das sehe ich z.B. durch die Antwort des ZDF auf eine Programmbeschwerde von mir bestätigt. Ich hatte eine Sache konkret gerügt und das begründet. Die Antwort: „Mit dem Zweiten sieht man besser.“ Das transportiert für mich: Du kannst uns mal. Wir machen, was wir wollen. Das wusste ich schon vorher.

  43. Madame sagt:

    Vielen Dank

  44. @ frank,

    das Problem scheint darin zu liegen, daß die Verwaltung und deren Gerichtsbarkeit nicht mit Menschen arbeitet, sondern mit „Personen“. Personen sind Masken, Sachen, Fiktionen und haben keine menschlichen Rechte. Mit ihrem Vorgehen, der Ignoranz und Täuschung im Rechtsverkehr verbringen sie die Menschen in die erlernte Hilflosigkeit. Im übertragenen Sine müßten wir den Rechtsverkehr mit der uns oktruierten Person aufgeben und diese in den Einflußbereich des Staates zurück überantworten, denn weder sind wir am Zustandekommen der Person (des Strohmans) direkt beteiligt, noch dürfen wir uns mit dieser künstlichen Kreatur des Staates nicht idendifizieren. das scheint das ganze Geheimnis zu sein, weshalb wir als Menschen vor Gericht kein Recht bekommen.

    Sehen Sie also ihre Erfahrungen nicht als Verlust (das wollen die nur). Sehen Sie diese als Ansporn die offene Tür finden zu wollen, nämlich endlich frei von Gängelei zu sein. Halten Sie es getreu dem bekannten Spruch, nicht daß das Glas halb leer sein muß, sondern sehen Sie es immer halb voll…

    Ich empfehle sich mal mit der Materie hier zu beschäftigen. Diese Vorgehensweise ist verifiziert und etliche male durchgespielt.:

    Mensch in Aktion – Masse machen – Wie der Mensch seine Würde wiedererlangt Teil 1
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2015/03/11/mensch-in-aktion-masse-machen-wie-der-mensch-seine-wuerde-wiedererlangt-teil-1/

    Mensch in Aktion – Masse machen – Wie der Mensch seine Würde wiedererlangt Teil 2
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2015/03/14/mensch-in-aktion-masse-machen-wie-der-mensch-seine-wuerde-wiedererlangt-teil-2/

    ob das dann der Weisheit letzter Schluß sein wird bleibt noch dahingestelt, denn auch da bleiben noch Fragen offen, was stört es eine ausgebrochene Diktatur mit Gewalt und Willkür, wenn ihr Menschen gegenüber stehen? – Aber soweit sind wir noch lange nicht.

    Nebenbei bemerkt hatte bereits Kaiser Wilhelm II. alle Weichen dahin gestellt, daß der Mensch souverän und mit einer natürlichen Person agieren darf und damit den Schutz des Staates genießt. Aber selbst dieser Rechtskreis (RuStAG 1913 – Gelber Schein) wird von der Verwaltung permanent und willkürlich ignoriert. Deshalb könnte das im Vortrag von Claudia beschriebene Szenario durchaus eine Lösung sein. Sie geht nicht in Clinch mit der Verwaltung sondern, packt sie an ihrer selbst auferlegten Verantwortung den Menschen schützen zu sollen. Diese Version wird aber nur funktonieren, wenn man das Prinzip richtig begreift und das Menschsein wirklich auch ohne Konsequenzen zu scheuen leben will. Ein großer Sprung für uns alle und so wäre es eigentlich auch ideal. Der Staat wäre zwangsläufig dann irgendwann völlig überflüssig. … Für jemanden ohne eigenen Besitz auf jeden Fall die erste Wahl. leute mit Besitz tun sich da momentan noch etwas schwer…

  45. Frank sagt:

    @Madame

    Ich muss Dir leider aus eigener Erfahrung sagen es bringt nichts an diesen Punkt sich weiter zu wehren…..
    Ich habe auch seit 2013 nicht gezahlt, dann kamm der Festsetzungsbescheid, dann der GV, ich habe Erinnerung beim Gericht eingelegt wegen fehlender Vollzugsunterlagen, auch habe ich angebeben das ich nie einen Vertag mit der Rundfunkanstalt unterschrieben haben oder einen Vertrag der zu lasten Dritter also mir geht zu gestimmt habe.
    Und so weiter und so weiter… wurde alles abgelehnt jetzt bekomm ich wahrscheinlich ein Eintag ins Schluderverzeichnis und muss trotzdem zahlen sonst droht der Haftbefehl nach §802g ZPO.
    naja was soll ich sagen einfach zum K….
    mfg

  46. Madame sagt:

    Hallo Leute,
    ich habe mich seit 2013 geweigert GEZ-Gebühren zu zahlen. Letzte Woche habe ich jedoch einen „Festsetzungsbescheid“ erhalten. Darin heißt es: „Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel, damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.“
    Was würdet ihr mir empfehlen, an dieser Stelle zu machen? Ich habe keine Lust, dass bald ein Gerichtsvollzieher vor meiner Haustür steht oder dass meine Konten gesperrt werden.
    Was mich außerdem verunsichert, ist das letzte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen, indem es drei Klagen gegen die GEZ zurückweist und somit die Gebühren weiterhin rechtens bleiben.
    Habt ihr Tipps? Was soll ich tun?

  47. @Apollo456

    na klar doch wirkt sich das negativ aus, so man in das Verzeichnis gemeldet wird. Man sollte schon wissen, wie weit man mit seinem eigenen Boykott gehen will. Willkommen im Club, aber was stört es mich, wenn irgend jemand schlecht über mich Zeugnis ablegen will? Bringt mich das um?

    Wir kommen im Großen natürlich nicht weiter, wenn sich jeder nur anpassen will um evtl. keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Es kommt darauf an, wo liegt unsere Wertigkeit, können wir morgen noch ohne uns vor uns selbst grausen zu müssen in den eigenen Spiegel schauen? Denken Sie immer daran, Sie können nur eine Diktatur verhindern wenn man sich vorher und möglichst massehaft positoniert. In einer scharf gestellten Diktatur geht das leider nicht mehr ganz so einfach und mit so verhältnismäßig geringem Aufwand wie jetzt. Unsere Kinder und Enkel werden es uns vlt. zu danken wissen, vielleicht auch nicht.

  48. Apollo456 sagt:

    Guten Tag!

    Ich habe eine Frage zu der ganzen Zwangsvollstreckung und Kontosperrung.
    Liegt es im Rahmen des Möglichen, dass sich eine Kontosperrung bzw Zwangsvollstreckung negativ auf meine Bonität/Schufa auswirkt?

    Vielen Dank für die Info.
    Gruß

  49. möglichst freundlich bleiben, KEINE Drohungen, höflich darauf verweisen, daß man den Dienstausweis sehen will. Man schreibt sich in Anwesenheit von Zeugen die Daten auf, fragt ihn / sie nach dem Personalausweis, schreibt sich, so auch dieser gezeigt wird die Privatadresse auf (für eine evtl. Strafanzeige / Strafantrag, verlangt die „Bestallungsurkunde“ zu sehen, wenn sie / er sich als Beamter / In ausgibt… Wer hat sie legitimiert hoheitliche Aufgaben auszuführen? Das können nur Staaten sein, welche das vergeben. Gibt es diesen Staat? Gründungsurkunde…

    Die Legitimationsfrage, solange die nicht geklärt, gibt es auch keine andere Gesprächsgrundlage.

    Akzeptieren Sie die Forderung ruhig mit dem Akzeptanzschreiben, was man auch selbst nach seinen Bedürfnisdssen entwickeln kann. Sagen Sie, daß ihnen Keine Mahnung oder Bescheid vorliegend ist.

    Haben Sie keinen Vertrag geschlossen und man hat Sie zwa

  50. daonilier sagt:

    hallo bianca,
    verlange vom angeblichen gerichtsvollzieher eine legitimation-amtsausweis-verlange
    einen notariell beglaubigten vertrag zwischen der firma sendeanstalt und dir von dir
    mit tinte unterschrieben und datiert.-hat der angebliche gerichtsvollzieher keinen amtsausweis dann verhafte ihn wegen beihilfe zur organisierten wirtschaftskriminalität.
    bei der polizei anzeige erstatten.verträge zu lasten dritter sind nichtig und verbrechen.
    verweise auf den klageweg vor einem ordentlichen gericht mit gesetzlichen richtern.
    es muß ein rechtskräftiges urteil vom gesetzlichen richter uterschrieben und daneben
    gestempelt sein.sollten dir verbrechen wie einbruch,kontoplünderung und ähnliches
    angedroht werden,auch zur anzeige bringen.

  51. Lebensfreude28 sagt:

    Also erst mal meine Hochachtung für das Engagement in dieser Angelegenheit und einfach nur DANKE!
    Ich lebe als Ausländer mit ausländischem Pass (bin mit einem Deutschen? verheiratet) und die GEZ schreibt an mich. Kann ich mich als Ausländer ebenfalls gegen diese Abzocke dieser Propagandamaschinerie verwehren? Habe jedoch 1980 als ich in diese Land kam, ein Formular für die GEZ ausgefüllt. Ob ich damals eine Unterschrift geleistet habe, weiß ich nicht mehr. Wir sind eine größere Gruppe „Ausländer“ (haben die „deutsche Staatsangehörigkeit“) nicht angenommen und würden gerne diesem Boykott den Rücken stärken und das Akzeptanzschreiben verschicken..

    Lieben Dank für die Unterstützung in Form einer Antwort und liebe Grüße

  52. Bianca sagt:

    Hallo klaus der Töpfer,

    vielen Dank für die Antwort. Macht es denn einen Unterschied, ob das Schreiben vom ARD/ZDF kommt oder vom Beitragsservice?

    Ich wurde zwangsangemeldet, da ich es nicht einsehe für irgendwas zu bezahlen was ich eh nicht nutze. Und Schreiben vom Beitragsservice habe ich auch nicht erhakten. Auch keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen. Sonst hätte meinn Kampf dort schon angefangen. Das erste was ich erhalten habe war ein Schreiben vom GV und auf das habe ich reagiert.

    Das Schreiben vom Beitragsservice das an das Amtsgericht gerichtet ist trägt keine Unterschrift. Aber auf mein Schreiben an den GV dass er mir doch die Unterlagen zukommen lassen soll. hat er jetzt nur das beigefügt.

    Es ist kein richterliches Schreiben vorhanden.

    Auf das Musterschreiben das hier auf der Seite beigefügt ist habe ich eigentlich nur als Antwort bekommen dass ich zahlen soll oder die Vermögensauskunft zu machen habe.

    Ich will nicht zahlen weil ich es nicht für rechtens halte, aber ich kann es mir auch nicht leisten wenn die mein Konto einfrieren. ( Das habe ich jetzt erst in einer Facebook Gruppe gelesen.

    Ich versuche es jetzt mal mit dem Schreiben von Rick und Dave. Und hoffe dass sich da was tut.

    Eine Frage habe ich noch. Du schreibst dass ich das beim Richter einfordern soll, da ich aber keinen Richter habe der ein Schreiben erstellt hat, wo soll ich mich denn da hin wenden?

    Danke auf jeden Fall für die Unterstützung.

    Viele Grüße
    Bianca

  53. daonilier sagt:

    das verhalten der firma service rundfunkbeitrag,das erpressen von rundfunkgebühren,
    steuern und abgaben ist nichts anderes als organisierte WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT

  54. Hallo Bianca,

    das Schreiben ist wirklich vom Bayriuschen Rundfunk oder vom Beitrgsservices?
    Haben Sie Beitragsbescheide erehalrt5en wenn nicht, muß ihgnen das per Einschreiben Rückschein nachgewiesen werden (Das sind gelbe Briefe), Können die das nicht, dann haben die ein Problem.

    Die Vermögensauskunft ist eine Auskunft, welche

    1. mit einem Eid abgeschlossen wird, was nur ein Richteer nach umfangreicher Belehrung über die damit verbundenen Folgen, aber garantiert kleiner machen wird,Fordern Sie eine solche Belehrung schriftlich beim Richter ein und zwar mit seiner eigenen und gut lesbaren Unterschrift (Vorname Familienname)

    2. Fordern Sie von Ihrem Gerichtsvollzieher Ihnen die Rechtsgrundlagen seines Handelns mitzuteilen. Googelon Sie mal nach GVO weggefallen. Gehen Sie ruhig zu dem Termin aber mitz Zeugen zum Gerichtsvollzieher hin und konfrontieren Sie ihn persönlich damit, warum er keinen Eid mehzr abnehmen darf. Geht man nicht hin droht ein Haftbefehl, welcher ebenfalls absolut illegal ist, denn niemand darf wegen seiner Schulden inhaftiert werden. Außerdem sind Sie Mensch und nicht eine Person. und keiner kann gezwungen werrden, gegen sich selbsrt aussagen zu sollen. Zeigen Sie sich zahlungswillig, sie wollen aber rechrtlichze Sichgerheit haben.

    Wurden Sie zwangsangemeldet oder haben Sie selbst die Anmeldung vorgenommen? Wenn selbst vorgenommen auf jeden Fall das Vertragsverhältnis kündigen und sich auf den §119 BGB berufen.

    Dann wollen Sie den geschlossenenen Vertrag sehen mit Ihrer Unterschrift, siehe §58 und §59 VwVfG

    Sollten Sie letztendlich zu einer Zahlung unter Drohung und Zwang genötigt werden, bezahlen Sie unter ausdsrücklichzm Vorbehalt all Ihrer Rechte und vermerken es im Protokoll der Zeugen und der Quittung, daß Sie die Zahlung nur unter Zwang und Drohung geleistet haben.

    Jeder muiß da selobst entscheiden,k wie weit vert gehen will.- Es gibt auc die Möglichkeit der Ratenzahlung, wenn man dem Druck nicht standhalten kjannb/will ujnhd verzögert so ebenfalls den Zahlungsflouß.

    Wiczhtig ist, daß man das SSystem bvescghäftigt6 hält und man darf die evtl. Niederlage keinesfalls als eigene Niederlage sehen. Wir haben es mit einer langsam ausufernden Willkür und Diktaturr zu bun.

    Schauien SAie mal bitte inj der Suchfu8nktion bei uns nbach Rick uind Dave GEZ Nein DDanke, dann sehen Sie weitzere Möglichkeiten, wie man agieren kann.

    Es gibt auch gute Gegenüberstellungen im Netz, wie die alte und neue GVO ausgehen, was da alles gestrichen worden ist. Die Gerichhtsvollzieher arbeiten absolut pivat und nehmen sich hier Judikativenaufgaben heraus. (Bruch der Gewaltenteilung)

  55. Bianca sagt:

    Hallo,

    ich hatte dieses Schreiben an den GV geschickt, mit dem Resultat, dass in einem Gelben Umschlag eine Zahlungsaufforderung kam, und wenn ich dieser innerhalb von zwei Wochen nicht nachkomme, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen werde. Hinten an hängt ein Schreiben vom Bayerischen Rundfunk, an das Amtgericht mit einem Vollstreckungsersuchen, allerdings ohne Unterschrift und einen Vollstreckungsbescheid von einem Gericht oder Richter habe ich auch noch nicht bekommen. Ich käümpfe solange es geht aber ich habe zwei kleine Kinder. Wie soll ich weiter vorgehen? Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten und würde das gerne selber irgendwie hinbekommen. Kann mir einer von euch helfen? Bin jetzt echt verzweifelt.

    Grüße
    Bianca

  56. Pingback: GEZ Nein Danke – Gerichtsverhandlung – Mahnverfahren GEZ | Netzwerk Volksentscheid

  57. daonilier sagt:

    da es in diesem lande keine beamten mit amtsausweis,legitimation und berufung
    durch den souverän in ihr amt gibt,haben wir auch keine ordentlichen verwaltungen.
    wo sind diesbezügliche gültige gesetze vom VERFASSUNGSGEMÄßEN gesetzgeber?
    der verfassungsgemäße gesetzgeber kann nur der souverän sein und nicht irgend=
    welche „abgeordnetenhansel“

  58. Pingback: GEZ Nein Danke! Dachverband der Inkassounternehmen |

  59. Deparis sagt:

    Danke für den Beitrag!

  60. Pingback: GEZ Nein Danke! Dachverband der Inkassounternehmen - Beitragservices und der ganz normale faschistischer Filz | Netzwerk Volksentscheid

  61. sabine danieli sagt:

    So, ich habe jetzt noch eine Woche meine Klage an das Verwaltungsgericht Berlin zu schicken, zu bezahlen – was ich nicht mache – oder aber auf den Gerichtsvollzieher zu warten. Ich habe eben auf die Bescheide reagiert – klug oder nicht sei dahin gestellt – jetzt überlege ich, wie soll ich mich entscheiden? Ich weiß, wie bisher sämtliche Kläger vor den Verwaltungsgerichten abgebügelt wurden, wie sich Richter „amüsierten“ etc. Auf jeden Fall werde ich nicht zahlen – Gründe gibt es viele. Für konstruktive Entscheidungshilfen bin ich dankbar.

  62. Martin sagt:

    Hatte heute einen Vollstreckungsbeamten, der am Ende kein Beamter war, der einen Pfändungsauftrag, der am Ende nicht existierte, vor der Haustür gehabt. Ich Habe ihn mehrfrach nach der Rechtsgrundlage seine Vollstreckung gefragt. Leider konnte er sie mir nicht darlegen. Wollte aber permanent und sehr penetrant Geld von mir haben. Sämtliche Unterlagen, die er dabei hatte, waren in keiner Weise formel oder rechtlich einwandfrei.

    Das Ende:
    Ich fuhr zur Polizei und zeigte ihn wegen Amtsanmaßung, Nötigung und Betrug an. Damit der Staatsanwalt das nicht so einfach einstellen kann, habe ich Strafantrag gestellt.

    Bin gespannt wie es weitergeht

    Viele Grüße
    Martin

  63. Thomas sagt:

    Habt ihr euch alle das Video GEZ-Nein Danke nicht angeschaut?
    Ich werde das dieses Jahr durchziehen,egal was kommt,dort wird doch beschrieben wie alles geht.

  64. Frank sagt:

    Meine Freundin und ich haben noch nie Gebühren gezahlt und bekommen seit 01/2013 jeden Monat den Brief der GEZ mit der Aufforderung zu zahlen. Im November 2014 bekam ich dann den Festsetzungsbescheid (Sie bekommt weiter die normalen „Mahnungen“), kurz darauf bekam ich den Zettel vom Gerichtsvollzieher – war echt nur ein Blatt lose im Briefkasten. Hab darauf die Vorlage „Fehlende Vollstreckungsvoraussetzungen für Vollstreckung von Rundfunkgebühren“ ans Gericht geschickt und bekam jetzt diese Antwort!

    Kann mir jemand helfen und Tipps geben was ich antworten kann?
    Besten Dank

    __________________________________________________________
    Ihr Schriftsatz vom 25.12.2014 ist hier eingegangen und wird, soweit Sie sich damit gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wenden wollen, als Erinnerung nach § 766 ZPO zu bewerten sein.

    Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme und Klarstellung insoweit, ob Sie und ggf. gegen wen, mit Ihrem Schreiben eine Vollstreckungserinnerung einlegen wollen.

    Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen erhalten sie den Hinweis, dass dem
    Gericht grundsätzlich eine rechtliche Beratung von Verfahrensbeteiligten nicht gestattet ist.

    Es wird anheim gestellt, nachfolgende allgemeine Hinweise zu den von Ihnen angesprochenen Problemen zu berücksichtigen:

    Nach § 10 Abs. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV), den der Freistaat Sachsen
    mit Gesetz vom 06.12.2011 ratifiziert hat (SächsGVBI. 2011, Seite 637), ist Gläubigerin des
    Rundfunkbeitrags die jeweilige Landesrundfunkanstalt. Nach § 10 Abs. 5 RBStV werden rück
    ständige Beiträge durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Ein solcher Festsetzungsbescheid wird nach § 10 Abs. 6 RBStV im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Die Landesrundfunkanstalt nimmt nach § 10 Abs. 7 RBStV die ihr nach dem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr.
    Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SächsVwVG kann die Vollstreckungsbehörde auch den Gerichtsvollzieher um Beitreibung ersuchen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Achten Buches der ZPO entsprechend mit der Maßgabe, dass das schriftliche Vollstreckungsersuchen an die Stelle des vollstreckbaren Schuldtitels tritt und eine Zustellung des Vollstreckungsersuchens -abweichend von § 750 Abs. 1 ZPO- nicht erforderlich ist, § 14 Abs. 2 Satz 3 SächsVwVG. Das Vollstreckungsersuchen muss nach § 14 Abs. 2 Satz 4 SachsVwVG den Vorschriften des § 4 Abs. 3 Sachs VwVG entsprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    ___________________________________________________________

  65. co2fabrik sagt:

    hab die woche das schreiben an die gerichtsvollzieherin geschickt. scheint sie nicht beeindruckt zu haben. die hat mich schriftlich gefragt ob mein schreiben als anfechtungsklage gegen die vollstreckungsmaßnahen gewertet werden soll…

  66. daonilier sagt:

    es muß ein notariell beglaubigter vertrag zwischen swf und ihnen vorliegen.
    dadiert und mit tinte unterschrieben.die rundfunkanstalten sind immer noch
    eigentum der beitragszahler,das heißt der beitragszahler hat das hausrecht und
    kann diese zecken rauswerfen.

  67. Gelackmeierter sagt:

    Nachtrag: reicht wirklich das obige Schreiben aus?

  68. Gelackmeierter sagt:

    Ich hatte bisher alle Schreiben der GEZ ignoriert und vor ein paar Tagen habe ich vom Gerichtsvollzieher ein Schreiben erhalten:

    Zwangsvollstreckungssache
    vertr. d. SWR usw.

    gegen „mich“

    In oben genannter Sache ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbarem Titel Vollstreungsers. d. Gläuberigerin (betrag in €) zu vollstrecken.

    D. Gläubig. hat mich beauftragt, mit Ihnen eine gütliche Erledigung gem. § 802 b ZPO zu schließen.

    Um weitere Kosten zu ersparen, bitte ich den Betrag bis „Datum“ in bar zu zahlen oder auf mein Dienstkonto zu überweisen.

    Wie gehe ich am besten dagegen vor?

    Danke & Gruß.

  69. Michael sagt:

    Hallo,

    nun ich hab mal gedacht dies hier zu schreiben und suche um Hilfe.
    Ich hab eine Vollstreckungsbescheid bekommen am 20.12.2014 mit einem Betrag XXX von einem Gerichtsvollzieher wo ich aber echt mal so, einiges mir aufgefall ist alleine an dem Schreiben.

    Nun das schreiben hat die Anschrift von dem Gericht in meiner Wohnort und Telefonnummer von einem Sitzungssaal, nur was Irgdenwie komisch ist die Unterschrift ist Kopiert ohne stempel und das ganze schreiben ist auch eine kopie.

    Nun was kann man machen ich hab jetzt erst mal das Vollstreckungsgesuche angefodert und werde mich auch noch weiter erkundigen den der GV ist irgend wie nicht aufzufinden im Netz udn wenn ich nach Telefonnummer oder Mobil suche dann lande ich in einem Anderen Landkreis.

    Meine Frage ist, eigentlich auch? Muss ein Vollstreckungsbescheid nicht im Orginal Unterschrieben werden und wiederlegt werden wie die Kosten zusammengesetzt sind? Den es ist nur ein Gesamtbeitrag und und auffoderung zur zahlung (etc. Ratenzahlung der Einmalige Zahlung) Das Bankkonte ist auch irgedn wie nicht nachvollziehbar).

    Ich erhielt auch jetzt die Beitragszahlung der Rundfunkzentrale naja irgend wie ist der Betrag nicht weniger geworden nach dem ich ein Vollstreckungsbescheid bekommen habe, das verwirrt mich jetzt doch ein wenig.

    Wer kann mir da, einwenig helfen. wie ich vorgehen kann.

  70. daonilier sagt:

    nach artikel 20 absatz 4 der verfassung den kerl verhaften!

  71. sanja sagt:

    Super, danke

    Ich erhalte da noch von einem Kollegen von meinem Vater was gegen den Gerichtsvollzieher, der zahlt auch schon länger keine GEZ etc. mehr und kennt sich mit dem Akzeptanz-Schreiben und dem Vorgehen auch aus.
    Bei den Zeugen, können meine Eltern als Zeugen herhalten? Reicht im Notfall, dass ich alles filme? Vlt. finde ich noch paar Spätzel, aber der hat sich bei mir ja gar nicht angekündigt, die können sich bei mir ja schlecht die ganze Zeit aufhalten.

  72. daonilier sagt:

    notariell beglaubigten vertrag zwischen rundfunkfirma(br) und dir mit deiner unter=
    schrift und datum verlangen.vom scheingerichtsvollzieher AMTSAUSWEIS zeigen
    lassen-auf den klageweg vor einem ordentlichen gericht mit GESETZLICHEN rich=
    tern verweisen-gesetzliche richter brauchen legitimation und AMTSAUSWEISE:
    vom richter ein unterschriebenes und gestempeltes urteil verlangen.beim besuch
    des scheingerichtsvollziehers für anwesenheit von zeugen sorgen-nicht in die woh=
    nung lassen.dienstausweis-gefälschte urkunde-einbehalten.polizei rufen

  73. sanja sagt:

    Hallo zusammen,

    hab bezüglich des Vollstreckungsersuchens bzw. der Vollstreckungsanordnung einige Fragen.
    Ich habe bisher die Mahnungen und Festsetzungsbescheide ignoriert, des Beitragsservice der ARD/ZDF bzw. im meinem Fall, wohnhaft in Bayern, des Bayerischen Rundfunks.
    Das letzte erhaltene Schreiben war die „Ankündigung der Zwangsvollstreckung“ vom Beitragsservice der ARD/ZDF vom 1.12.2014 mit einer 5-tägigen Frist zum Ausgleich des Beitragskontos.
    Heute hat mich der Gerichtsvollzieher aus unserer Kreisstadt besucht bzw. ich war nicht da also hat er eine Kopie des Vollstreckungsersuchens des Bayerischen Rundfunks im Briefkasten zusammen mit seinem persönlichem Vermerk etc. hinterlassen.
    So wie ich das hier gelessen habe, bekommen die Leute ja eine Vollstreckungsanordnung von der Gemeinde (Amtsgericht?). Ich hab aber von denen nichts bekommen, warum? Interssanter Weise fällt auf der hinterlassenen Kopie auch die Rechtsbelehrung auf der Rückseite. Habe mit diesem Herren telefoniert, aber der scheint etwas unterbelichtet zu sein.
    Was könnte ich jetzt tun?

    Bin ganz dankbar für einige Tipps/Hilfe

    Gruß

  74. daonilier sagt:

    diese blutsäufer und heuschrecken müssen vor einem ordentlichen gericht mit ge=
    setzlichen richtern klagen.ein gesetzlicher richter muß sich mit amtsausweis legiti=
    mieren.seinem gesetzlichen richter darf nach völkerrecht niemand entzogen werden.
    diese verbrecher praktizieren das aber dauernd durch umgehung des rechtsweges.
    es muß ein notariell beglaubigter vertrag zwischen der firma rundfunkanstalt und
    dem nutzer mit tinte unterschrieben vorliegen.also immer auf den klageweg verwei=
    sen.

  75. Zensurgegner sagt:

    Also ich habe generell Achtung und Respekt vor den Leuten die den Mut haben für diesen Mist nicht zu bezahlen. Egal was andere Leute sagen, Fernsehen ist und bleibt nur eine Freizeitbeschäftigung, es sind schließlich auch genug Zeitungen da um sich zu informieren. Man könnte genau so gut hingehen und behaupten wie wichtig eine freie Presse und guter Journalismus ist und eine Zwangsabgabe für Zeitungen einführen und man bekäme, ob man will oder nicht, jeden Tag so eine Tageszeitung in den Briefkasten. Das wäre genau so asozial. Damit will ich die hier herrschende Klasse in der Politik nicht auf dumme Ideen bringen, dass war schließlich nur ein Beispiel. So eine GEZ ist also wie eine Maschine zum Gelddrucken und müsste abgeschafft werden. Wenn es in Deutschland Leute gibt die bald nicht mehr ihre Stromrechnung bezahlen können dann ist es auch mit der Grundversorgung nicht weit her auf die diese Machthaber hier im Land zu pochen und das so gerne als Argument benutzen.

  76. Thomas sagt:

    Hallo zusammen !!!

    Ich habe ebenfalls am 10.12.2014 ein Schreiben von meiner Stadt bekommen innerhalb 7 Tage 372.31€ zu zahlen da sonst die Zwangsvollstreckung vollzogen wird!
    Darauf hin habe ich diese Dokument-Vorlage von dieser Webseite plus das Urteilsschreiben vom LG Tübingen Mai 2014 der netten Dame von der Stad geschickt .

    Heute am 20.12.2014 bekamm ich nun eine Antwort auf mein Schreiben…..nun Zitat:

    Sehr geehrter Thomas

    bezüglich ihres Schreiben vom 17.12.2014 hier eingegangen am 19.12, muss ich ihnen mitteilen,dass dieses hier keine aufschiebende Wirkung hat.

    Vorligend handelt es sich um eine Forderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und sind eventuelle Rückfragen unmittelbar mit diesen zu klären.

    HIER KANN DIE ANGELEGENHEIT NUR DURCH ZAHLUNG ODER AUFTRAGSRÜCKNAHME ERLEDIGT WERDEN.EEINE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ENTSTEHUNG DER FORDERUNG KANN HIER NICHT GETROFFEN WERDEN.

    Die Forderung zu Grunde liegenden Bescheide sind alle Rechtskräftig und unanfechtbar,da die einzelnen Wiederspruchfristen furchtlos verstrichen sind.

    Ich gebe ihnen hiermit die Gelegenheit,bis ablauf dieses Monats unmittelbar mit der Gläubigerin in Kontakt zu treten und die Angelegenheit unmittelbar zu klären.

    Sollte jedoch bis dahin keine Auftragsrücknahme hier vorliegen ,bin ich gehalten ,ohne eine weitere Ankündigung die Zwangsvollstreckung weiter zu betreiben.

    Mit Freundlichen Grüßen
    XYZ

    Zitat Ende !!!!!!

    Kann mir jemand Tipps geben ,was ich nun am besten tun sollte ?????

    Gruß Thomas

  77. grabbi sagt:

    privatisieren = privare = ausbeuten
    Invalide (hebräisch = invalid) = nutzlos!

  78. Kann ich nicht bestätigen Stefan, denn immer mehr Lerute wehren sich und immer mehr Vollstrteckungsverfahren verlaufen im Sand. Da wo kein Staat, da auch kein Staatsvertrag.

  79. S. Schmidt sagt:

    Orthographisch korrigierter Text

    Es gibt letztlich keinen Weg der daran vorbeiführt, zu zahlen.

    Da zahlt man lieber, hat den Ärger aber hinter sich. Gehen wir lieber für Pegida auf die Straße, wählen AfD und hoffen, dass bald der Umsturz in diesem Kunststaat vonstatten geht.

    Im übrigen, ich als Laie, kann doch einem von der Behörde nicht mit irgendwelchen Paragraphen als Argumentation kommen (die hier zum Besten gegeben werden), die ich selbst nicht einmal verstehe. Die merken doch, dass man ahnungsloser, hilfloser Laie ist. Bringt nur noch mehr Ärger.

  80. Werner Kirmer sagt:

    An alle Nörgler und Zweifler!!!! Fangt mit der Tat an. Versuch und Irrtum!! Wem es Beschwerden macht darf doch immer noch zahlen. Und wenn ich schlauer bin oder doch den Arsch in der Hose habe, fange ich noch mal an. Es hilft uns keiner und das System will uns in seinem Kreislauf verschleißen. Immer mit Ruhe und Gelassenheit. Hierbei ist Schwarmintelligenz angesagt und kein Heldentum das uns umbringt.

  81. Fred nicht mit mir sagt:

    Hallo Leute, mir ist auch letzte Woche eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung von meiner Stadtverwaltung ins Haus geflattert, mit der die ARD ZDF Deutschlandradio ihre illegalen Zwangsabgaben eintreiben wollte. Auch darin die Drohung polizeilicher Zwangsmaßnahmen und der Hinweis, dass meine Konten gemäß AO (Abgabenordnung) abgerufen werden könnten.

    Gehts noch? Wir reden hier Über (Zwangs-)Abgaben und nicht über Steuern. Ich habe den netten Damen und Herren von der Stadtverwaltung den oben geposteten Musterbrief zurück geschickt, ergänzt um den freundlichen Hinweis, dass ich bei Abrufen meiner Kontendaten Strafanzeige stellen werde.

    Heute kann der Brief von der Stadtverwaltung man habe das Vollstreckungsersuchen zur Klärung des Sachverhaltes an die ARD ZDF Deutschlandradio zurück verwiesen. Geht doch! Wehrt euch Leute, es lohnt sich!!

  82. Dennis T sagt:

    klaus d. Gelbscheintöpfer: Danke für die Antwort. Ob eine höfliche Bitte ausreicht, muss sich bei mir noch herausstellen. Ich hab denen nämlich meine höfliche Bitte plus Berufung auf §4 des Informationsfreiheitsgesetzes sowie § 25, Satz 2 und § 29, Abs.1 des VwVfG vor einer Woche zukommen lassen aber bisher keine Antwort. Schon ziemlich dreist, wenn ich bedenke, dass bei meinem letzten Schreiben innerhalb eines (!) Tages zurückgeschrieben wurde. Wenn ich persönlich bei denen vorstellig werden muss, werde ich das aber auch tun. Naja, vielleicht geht denen ja auch die Muffe, weil sie sehen oder bereits wissen, dass das Volsltreckugnsersuchen eigentlich nicht ganz koscher ist….

    Panik usw hab ich nicht, ich bin nur ziemlich wütend und verärgert, was das Verhalten dieser Rundfunkanstalten und ihren eingesetzten Vollstreckungsorganen angeht…. >:-(

  83. Thomas Straube sagt:

    So habe die GEZ nach Vorlage angeschrieben und heute kam die Antwort.

    „Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

    Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag und teilen mit, dass der Rundfunkbeitragsstaatvertrag (Rfbsv) ein unzulässiger Vertrag zu lasten Dritter sei.

    Gerne erläutern wir Ihnen die gesetzliche Regelung.

    Entgegen Ihrer Auffassung ist der Rfbsv kein privatrechtlicher Vertrag. Durch die Zustimmung der Länderparlamente ist der Rfbsv unmittelbar geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag. Deshalb bedarf es keiner privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung. Vielmehr entsteht die Beitragspflicht für Sie als Inhaber einer Wohnung.

    Ihrer geforderten Rückerstattung können wir demnach nicht entsprechen.

    Der Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlichen Daten von Wohnungsinhabern zu erheben. Deshalb kommt die von Ihnen gewünschte Löschung Ihrer Daten nicht in Betracht.

    Entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen Ihre Daten nicht für andere Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

    Mit dieser Erläuterung sehen wir Ihr Anliegen als abschließend geklärt an. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt nicht erneut beantworten werden.

    Für ihre Unterlagen haben wir die Daten der Beitragskonten zusammengestellt. Ist alles korrekt?
    Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Gerne auch telefonisch. Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“

    Keine Unterschrift
    Was wäre jetzt zu tun, oder bringt es überhaupt noch was?
    Lg Thomas

  84. Hallo Dennis, Sie haben einen Anspruch auf Transparenz. Höfliches Nachfragen sollte die Behörde jedenfalls nicht negativ gegen Sie aufbringen. Sie muß ein Interesse daran haben, daß die Forderung rechtskonform ist, Ansonsten steht sie selbst Ihnen gegenüber in der Haftung.

    – Das Amtshilfeersuchen des Beitragservices muß unterschrieben und gesiegelt sein.
    – es muß der Gläubiger klar und deutlich erkenntlich sein
    – es muß ein Verantwortlicher erkenntlich sein
    – die Behörde muß nachweisen, daß Ihnen überhaupt ein Bescheid zugegangen ist. Die bloße Behauptung reicht nicht aus, Fordern Sie die Zustellungsurkunde an.
    – Selbst die Mahnung muß nachweisbar zugestellt worden sein.
    – §58 und §59 VwVfG ist die Grundlage der Forderung. BGB ist die oberste Norm dafür. Es muß Ihre schriftliche Zustimmung zum Vertrag zu Lasten Dritter vorliegen. Ohne diesen keine Rechtskraft.

    Wir befinden uns also auch mit dem öffentlich rechtlichem Vertrag im privaten Vertragsrecht weil, Sie bestimmen, mit wem sie worüber einen Vertrag abschließen wollen.

    Siehe auch hier:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/08/26/potsdamer-gez-massenurteil-versus-und-andere-pro-rechtsrealitaet-loesungsansatz-gez-nein-danke/

    Und bitte Dennis, kühlen Kopf bewahren, Panik, Angst oder Skepsis sind keine guten Ratgeber. Bleiben Sie selbst in ihrem Boykott der Souverän.

    Sie wollen zahlen, wenn die Forderung gültiger Gesetze entspricht und nicht gegen Sitte und Anstand verstößt.

    Letztlich ist Sitte und Anstand schon allein durch die Zwangsverträge mit Drohung, Zwang, mediale Massenverblödung verletzt und auch durch die permanente Kriegstreiberei.Dazu bitte das letzte Interview mit Udo Ulfkotte mit dem Compactmagazin schauen.

    Wenn die Verwaltung einen auf Irre macht, dann könnte Ihnen vielleicht diese Version weiterhelfen, Beweislastumkehr und ihre eigenen AGB`s, weil man irgendwann in der Verwaltung dann eben mit der eigenen privaten Haftung herhalten muß.:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/11/16/gez-nein-danke-akzeptanzschreiben-alles-infos-dazu-von-dave-rico/

  85. Dennis T sagt:

    Ich hab auch eine Vollstreckungsankündigung von der städtischen Vollstreckugnsbehörde bekommen und will jetzt auch erstmal um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens (schriftlich) bitten. Aber werden die mir das auch zuschicken, nur weil ich höflich darum bitte? Ich bin immer skeptisch bei sowas und sehe ja mit was für Methoden da mittlerweile gearbeitet wird. Z.B. wurden in der Vollstreckungsankündigung zwei Anschriften angegeben, beide aber unvollständig, so dass man eigentlich erst mal gar nicht weiß, ob und wo man sich eigentlich schriftlich zu Wort melden kann.

    Also gibt es vielleicht irgendein Gesetz oder sowas, auf das man sich stützen kann, um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens einzufordern? Sicher ist sicher. Wäre super, wenn ich eine schnelle Antwort bekommen könnte, weil ich die Aufforderung/Bitte morgen rauschicken will. Danke!

  86. Pingback: Feiner Info-Artikel zum AbGEZockten-Verein |

  87. Michael sagt:

    Ich habe den Schreiben gerade auch fertig gemacht. Mal schauen, ob es hilft.

    Was hier aber überhaupt nicht erwähnt wird, was machen, wenn mein Schreiben ignoriert/abgelehnt wird?

  88. Uwe sagt:

    Die Inhalte dieser Seite sind Sachlich richtig und im Kampf gegen die GEZ wirksam.
    Da ich galube, das diese Seite nicht nur von GEZ-Gegnern gelesen wird, möchte ich den GEZ-Spionen aus ganzen Herzen sagen: „Es setzen sich von nun an NICHT mehr einzelne hilflose Menschen gegen die GEZ zur wehr“.
    LIEBE GEZ, IHR TRETET DEM DEUTSCHEN VOLK GEGENÜBER!

  89. fidel castro sagt:

    vielen dank für ihren einsatz und die infomationen die sie zur verfügung stellen udn an alle die hier mitmachen.

    man merkt in letzter zeit auch deutlich ,daß immer mehr gegen die windmühlen kämpfen und verzeichnet auch immer mehr erfolge.
    meiner meinung nach sind wir an der stelle kurz vor der „kritischen masse“.

    allen viel glück und erfolg

  90. @ Yasmina,

    noch ’ne kleine Ergänzung:

    Es geht um die Abschaffung von Recht, Grundordnung und die geistige Indoktrinierung. Für sowas zahlt man schon aus innerer Überzeugung nicht. Da ist egal, wie die einen betreuen, verblöden, zwangsbeschallen oder zwangsvollstrecken wollen. Da hilft nur noch 20.4 GG für die Bundesbürger. Es ist inzwischen offenkundig, daß man mit der Zwangsverblödungssteuer jegliches gültiges Recht verletzt. Auch deren AGB’s werden verletzt.

    Siehe hier: http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/08/26/potsdamer-gez-massenurteil-versus-und-andere-pro-rechtsrealitaet-loesungsansatz-gez-nein-danke/ ,

    hier: http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/

    und hier: http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/09/04/kulturstudio-klartext-no-98-so-gez-nicht-beitragsservice-nein-danke/

    Ansonsten bitte das Buch von Udo Ulfkotte “Gekaufte Journalisten” lesen, da gibt es Futter genug…
    http://www.kopp-verlag.de/Gekaufte-Journalisten.htm?websale8=kopp-verlag&pi=939100

    Weitere Abhandlungen zum Sorgenkind GEZ finden Sie, wenn man bei uns oben in die Suchmaske “GEZ Nein Danke” eingibt…
    http://netzwerkvolksentscheid.de/?s=gez+nein+danke

    Weitere Ergänzung, Schreiben an einen Gerichtsvollzieher:
    http://schaebel.de/was-mich-aergert/die-gez/schreiben-einen-gerichtsvollzieher/00809/

  91. Hallo Yasmina,

    Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbediensteter der Stadt oder des Landratsamtes?
    Wo nichts zu holen ist, stehen die sich die Beine in den Bauch, da braucht man auch keine Angst haben. Angst ist der schlechteete Ratgeber.

    Haben Sie selbst jemals zugestimmt, daß Sie GEZ und Beitrag bezahlen wollen? Gibt es eine Unterschrift oder Antrag von Ihnen?

    Siehe § 58 VwVfG Absatz 1 und VwVfG §59 Absatz 1.

    Sie müssen dem Vertrag zugestimmt haben. Ist das nicht der Fall, gibt es auch kein Geld.
    Lassen Sie den Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamten eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, daß er trotz des Wissens dieser Paragraphen und Verletzung ihrer Natur und Menschenrechte bei ihnen trotzdem vollstrecken will. Sie zahlen, wenn Ihnen nachgewiesen wurde, wer den Beitragsservices dazu legitimiert eine staatliche Vornahme bewerkstelligen zu sollen und nach welchen staatlichen und gültigen Gesetzen das passiert. Dert5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein staatliches Gesetz. Es ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag. Vom Gerichtsvollzieher lassen Sie sich die Bestallungsurkunde (nicht Bestellungsurkunde) zeigen und vom Vollstreckungsbediensteten auch. Haben die keine, gibt’s auch nichts mit Vollstreckung.

    Vollstrecken dürfen nur Beamte. Die sind aber Scheinbeamte, wenn überhaupt. Dienstausweis zeigen lassen und alles aufschreiben. Vorname, Name, wo beschäftigt, wer ist Verantwortlicher der Maßnahme, Vollstreckungsauftrag unterschrieben und gesiegelt? Amtshilfeersuchen des Senders kopieren!!! Er muß unterschrieben und gesiegelt sein, siehe Urteil Landgericht Tübingen. Es muß aus den Bescheiden und Ersuchen hervorgehen, wer überhaupt der Gläubiger ist. Ziehen Sie Zeugen hinzu und machen Sie Protokolle. Auch ein Gedächtnisprotokoll ist gerichtsverwertbar.
    Treten Sie sicher und bestimmt auf. Immer den Leuten klar machen, daß sie für ihr Handeln gegen Sie selbst in der Verantwortung stehen. Nehmen Sie das Gespräch für sich mit einem MP3 Player auf. Nicht zur Veröffentlichung!

    Zudem ist es widerrechtlich zu vollstrecken, wenn es gegenteilige Dokumente gibt und die Sache noch nicht geklärt worden ist. Der Beitragsservices muß nachweisen können, daß Sie die Schreiben auch erhalten haben. Bescheide, Mahnungen, Schriftverkehr. Natürlich muß man da ehrlich sein. Ansonsten sind die Vollstreckungsbehördsn voll haftbar zu machen für den Schaden, welchen sie damit anrichten. Schauen sie bitte in die beiden Urteile hinein. Es könnte sein, daß auf Sie der eine oder andere Punkt zutreffen könnte.

    Vollstreckung gegen Unschuldige ist strafbar. §345 StGB!

    Rechtsanwälte kann man sich eigentlich schenken, die stecken im System und agieren nach geltendem nicht gültigem Recht. Ich selbst schalte keinen ein, weil die nur auf Kohle bedacht sind und Ihr Schicksal erst zweitrangig sehen. Es mag vielleicht Ausnahmen geben, mir ist jedenfalls noch keine begegnet. Gäbe es nur auf Erfolg Honorar, sähe das anders aus. So kann jeder Depp sich auf ihre Kosten ernähren. Das ist auch der entscheidende Fehler in unserem AGB-Rechtssystem. So nämlich ist gewährleistet, daß Recht auzslegungsfähig ist. Sowas gab es im Deutschen Recht nämlich nicht.

    Sie sind Deutsche Staatsangehörige? Wenn nicht, dann hier entlang: http://geloberschein.info

    ——————–
    Meine Kommentare sind keine Rechtsberatung, sie sind als Hilfestellung unter Betroffenen zu sehen.

  92. Silvia Pollak sagt:

    Also Leute – hallo erst einmal!

    Ich schildere euch kurz um was es hier geht – und morgen steht der komische Padron von Gerichtsvollzieher vor der Türe… Ich habe alle Unterlaggen rausgesucht und eigentlich sollte er aufgrund dieser… die Sachlage genauestens nachprüfen…!

    Ich bin selbständig tätig bzw. bekomme ich noch Unterstützung vom Arbeitsamt – dies seit 2008.
    Sachlage: Ich habe das Arbeitsamt mehrmals aufgefordert, meine Angelegenheit zu prüfen. Dies haben sie nicht getan – erst nach Androhung die Angelegenheit in der Presse zu veröffentlichen haben die sich dazzu herabgelassen, in 2009 zwei Jahre Anspruch nachzuprüfen.. Ich habe da auch dann Leistungen bewilligt bekommen. Der GEZ hatte ich auch dies mitgeteilt, dass ich ja für diesen Zeitraum befreit wäre – da die Prüfung durch das Arbeitsamt aber erst so spät erfolgt ist und ich nicht zahlen würde. Daraufhin haben die nicht mehr reagiert. Mein Schreiben datiert aus dem Jahre 2011. Die Vollstreckungsankündigung habe ich jetz in 2014 bekommen.
    Dem Gerichtsvollzieher werde ich morgen erklären, dass ich gedenke einen Rechtsanwalt einzuschalten. Im Vorfeld hatte mir dieser bereits telefonisch „Angst“ gemacht, mit der GEZ wäre nicht zu spassen. Aber ich werde auf keinen Fall hier wegen deren Fehler eine eidesstattliche Erklärung oder den Knast akzeptieren. Das ist indiskutabel! Zu pfänden gibt es bei mir nichts!
    Da ich freiberuflich tätig bin, wäre das das AUS für mich.

    Kann mir jemand einen Ratschlag geben für morgen, wie ich mich verhalten soll? Wie halte ich den Typen hin – ich habe schon manche schlaflose Nacht wegen dieser Sache hinter mir, trotzdem ich mich im Recht fühle…! Außerdem kann ich meine Korrespondenz mit der GEZ ja auch belegen – wie stehen da die Chancen?

    Merkwürdig ist allerdings, dass der Typ von Gerichtsvollzieher mich im Vorfeld anrufen wollte bzw. mailen wollte, welche Unterlagen er für die Prüfung braucht. In einer Woche habe ich von dem nichts gehört – weder telefonisch noch per mail!
    Heute habe ich ihm nochmals eine Erinnerung gesandt – keine Reaktion bisher!!!

    Wer kann mir hier weiterhelfen?
    Danke im Vorfeld
    Yasmina

  93. Silvia Pollak sagt:

    Finde ich gut, dass ich mich hier einlesen kann.
    Ich habe morgen – 16.10.2014 – nämlich einen Termin mit einem Gerichtsvollzieher und denke auch ich bin im Recht. Weiß aber nicht wie ich mich verhalten soll.
    Kann mich vielleicht heute noch jemand diesbezüglich zurückrufen.

    Ich bin auch Journalistin und ansonsten auch freiberuflich tätig. Habe Angst, die sperren mir das Konto und da ich freiberuflich tätig bin, wäre das das Ende.
    Gerne würde ich auch meine Story schildern…

    Den Brief im pdf-Format habe ich mir runtergezogen und werde auch an die Kopien denken vom Amtshilfeersuchen bzw. Vollstreckungsantrag…

    Danke im voraus und mit liebem Gruß
    Silvia Yasmina Pollak – Tel. 0621 6908252

  94. heliben sagt:

    @Ingo,
    zu dem OGV aus Bautzen fällt mir noch etwas ein. Ich nehme an es handelt sich um den Herrn Michael Anders, Edisonstr. 17, [02625] Bautzen. Dieser ist nicht in der Lage eine amtliche Legitimation vorzulegen und arbeitet somit illegal. Wie auch amtlich, der ist als Firma bei Creditreform eingetragen. Das ganze habe ich hier für alle öffentlich gemacht: http://abzockelugbetrug.wordpress.com/bekanntmachungen-2/obergerichtsvollzieher-michael-anders-bautzen/

  95. Pingback: Die bittere Wahrheit über die Mahnwachen in Deutschland. - Blut und Fleisch

  96. Alex sagt:

    Hallo Katja,

    ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Geforderte Summe ist knapp 240€.
    Zahlungsdatum: Heute

    Ich brauche jedoch noch mehr Zeit(da ich selbstständig bin), um dagegen vorzugehen.
    Ich überlege, direkt mal 50€ zu überweisen, nur, damit der ganze Schwachsinn neu berechnet werden muss. Das würde mir bei dem lahmen Verein nochmal 2 Wochen geben.

    Anschliessend, schreibe ich dort hin, dass ich die Gebühren bezahlt habe, weil ich dachte, dass ich dazu verpflichtet bin.
    Das sollte mir erstmal die Einleitung erleichtern, um dann das hier nieder geschriebene anzuwenden.

    Frage: Wer beglaubigt mir, dass ich Deutscher (nicht deutsch!) bin?
    Familienstammbuch reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Familienwappen inklusive.
    Ich möchte mein Personalausweis wegen Ungültigkeit (Hoheitszeichen, Bundesadler wurde abgeändert!) abgeben.

  97. Katja sagt:

    Hallo…

    hab jetzt hier ein bisschen gelesen aber weiß trotzdem nicht so recht, wie ich mich jetzt verhalten soll. ..
    Ich habe schon mehrere Mahnungen/Zahlungserinnerungen der GEZ erhalten aber weder etwas bezahlt noch auf irgend etwas reagiert…
    Heute kam ein Festsetzungsbescheid, worin mir die Vollstreckung angekündigt wird, wenn ich die geforderte Summe nicht bezahle!

    Kann mir bitte jemand schreiben, wie ich mich jetzt verhalten soll?
    Soll ich darauf reagieren und wenn ja, wie?

    Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte…

    Danke und liebe grüße

  98. @Ingo,

    bitte hier schauen:
    http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Tuebingen_5-T-8114_Vollstreckungsversuch-wegen-nicht-gezahltem-Rundfunkbeitrag-scheitert-wegen-formeller-Fehler.news18708.htm?sk=47087de162768fcc9231f419ffdfb682

    hier:
    „Wenn die Zwangsvollstreckung ins Leere läuft“…
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/

    Dort ist auch ein Brief als rtf und pdf abgelegt.

    beachten Sie aber bitte, daß es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt und keinerlei Gewähr für evtl. Schäden übernommen werden.

    Wer boykottiert, macht das im vollen Bewußtsein, daß er sich damit u.U. Schaden zufügen kann.

  99. Lupenick2 sagt:

    @Ingo Mit dem Beschluß des LG Tübingen vom 19.05.2014 solltest du was anfangen können. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18320

  100. Ingo sagt:

    Hallo.
    Also zu ertsmal lob an die Seite.
    Es müssten viel mehr Leute so denken und es vorallem aussprechen was alles in der „BRD“ falsch läuft.

    Nun mal zu meinem Problem:
    Ich habe einen Vollstreckungsbescheid von einem Obererichtsvollzieher unserer Stadt Bautzen (Sachsen) bekommen. In welchem steht, dass in der Zwangsvollstreckungssache
    ARD/ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln gegen mich die Abnahme der Vermögensauskunft mit anschliesender eidesstattlicher Versicherung gemäß §802c ZPO beantragt wurde.

    Ich wurde zudem auch zu eienm Termin beim Obergerichtsvollzieher eingeladen.
    Dort sollte ich zu einer Aufstellung der erforderlichen Angaben als elektronisches Dokument mit anschließender eidesstattlicher Versicherung gemäß §802f ZPO geladen.

    Diesen Termin bin ich jedoch nicht gefolgt. Da ich es nicht einsehe irgendwelche Daten egal welcher Art von mir preis zu geben.

    Ich habe auch nicht auf dieses Schreiben reagiert!
    Dem Schreiben vom Obergerichtsvollzieher war auch ein Schreiben des ARD/ZF -Beitragsservice zugefügt.

    In dem Stand:
    Vollstreckungsersuchen-Zweitausfertigung.
    Trotz Festsetzungen und Mahnungen hat der obengenannte Schuldner rückständige Rundfunkgebühren…………bla bla….

    Die Voraussetzungen für die Vollstreckung sind erfüllt,insbesondere sind die Gebühren/Beitragsbescheide unanfechtbar geworden bzw.hat ein Rechtsbefehl keine aufschiebende Wirkung.
    …Diese Ausfertigung ist vollstreckbar…..

    Wie soll ich nun weiterverfahren bzw.was wird mir passieren?
    Ich selbe rmahc mir groß keine Sorgen, jdeoch meine Frau die immer denkt das bald jemand vor der Tür steht und unsere Sachen Pfändet.
    Also für einen Rat wäre ich sehr danbar.

    Danke schon mal.

    Und macht weiter so 🙂

  101. OlliP sagt:

    Ich lese hier des öfteren, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei durch Zustimmungsgesetze der Landesparlamente nun Landesrecht.
    Sicher? Schau mal bitte genauer hin! (-> Auflistung auf http://heimatundrecht.de)
    1. In Bayern gibt es eine „Zustimmung“ bzw. „Bekanntmachung“, aber kein „Zustimmungsgesetz“. (->Wozu das Wort „Bekanntmachung“?)
    2. Diese Zustimmung ist alleinig für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dessen Artikel 1 die „Überschrift Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ trägt.
    3. Pro Abstimmung in den Landtagen(+Bundestag) kann doch immer nur über EIN Gesetz abgestimmt werden, oder? Und die präsentieren uns hier einen Vertrag im Vertrag? Das ist ähnlich dem Gesetz im Gesetz, so gesehen beim „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts“ vom 23.11.2007 als Artikel 4 des „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ vom 23.11.2007.

    Nur ein (Bundes-/Landes-)Gesetz darf doch Grundrechte einschränken, oder? Und auch dann nur unter Beachtung des Zitiergebots. Ob diese Bedingungen durch die Zustimmung des Bayerischen Landtages erfüllt sind, sollte geprüft werden.

    ——————————–
    Das Land Baden-Württemberg,
    der Freistaat Bayern,

    schließen nachstehenden Staatsvertrag:
    Artikel 1
    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
    ….

    ——————————
    Zitat aus der Abstimmung der
    76. Sitzung am Dienstag, dem 17. Mai 2011, 14.00 Uhr, in München
    Plenarprotokoll 16/76

    Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 16/7001)

    Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag, Drucksache 16/7001, und die Beschlussempfehlung
    des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, Drucksache 16/8414. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Fraktion FREIE WÄHLER und Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.

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  104. donnerziesel sagt:

    Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich nehme Ihnen überhaupts nichts übel. Im Gegenteil. Ich bedanke mich für Ihre ehrliche Antwort.

    Zumindest ist mir jetzt klar, daß ich nach dem 10 Punkte Plan nicht verfahren kann, denn er enthält leider Fehler.

    (1. BGB Fehler, denn: Dieses Verbot im BGB leitet sich aus dem sogenannten “Prinzip der Privatautonomie” her. Die Privatautonomie ist das Prinzip, dass in einer freien Gesellschaft jeder frei seinen Willen bilden, äußern und diesem Willen entsprechend handeln kann. Er entstammt dem Denken des Liberalismus und setzt voraus, dass menschliche Handlungen auf Vernunft beruhen. Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie in Deutschland in der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert (“Freie Entfaltung der Persönlichkeit”). Da Verfassungsrechte jedoch keine unmittelbare Drittwirkung auf den Rechtsverkehr zwischen natürlichen Personen haben, gibt es das BGB, das nach den Ideen des Grundgesetzes den Rechtsverkehr regelt.

    Die Grundrechte, welche im Deutschen Grundgesetz verankert sind, sind als Abwehrrechte gegen den Staat anzusehen und somit im öffentlichen Recht wirksam. Dies bedeutet, wenn der Staat einen Bürger in irgendeiner Weise verletzt, kann dieser sich auf die Grundrechte berufen. Beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt es sich um öffentliches Recht. Da aus diesem Vertrag zwischen den Ländern und den Rundfunkanstalten ein Schuldverhältnis zu Lasten der Bürger erwächst, findet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 unmittelbar Anwendung. Die Bürger können sich vor dem Bundesverfassungsgericht darauf berufen.

    2. Bundesgesetz Fehler, denn:

    Der „(Staats-)Vertrag“ wurde zwischen den Ministerpräsidenten der Bundesländer/ Freistaaten abgeschlossen und per Zustimmungsgesetz durch die Landesparlamente zum gültigen LANDES-GESETZ erhoben.)

    Es ist so zum Haare raufen. Egal wo man reinschaut. Jeder rennt irgendwann gegen die Wand der Willkür, dieser Menschenplünderer.

    Ich werde trotzdem hier weitergucken. Mal sehen, wie es ausgeht. Ich wäre bereit, im Falle einer Kontopfändung, 300.- Euro auszugeben, wenn Sie mir fallbezogen helfen würden, um die Kontopfändung aufzuheben.

    Was ich auch ganz klasse finde, ist folgender Beitrag:

    http://abzockelugbetrug.wordpress.com/2014/04/04/erneuter-plunderungsversuch-der-zwangsfinanzierten-kriegspropagandaklitsche-mdr/

  105. Danke für Ihren Beitrag. Sie haben diesen im falschen Artikel postiert, der 10 Punkteplan war nicht meiner, den habe ich nur als Beitrag eingebracht.
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/23/gez-nein-danke-10-punkte-plan-gegen-die-ard-zdf-deutschlandradio/

    Es sei von mir angemerkt, daß ganze Prozedere eines „Staatsvertrags“ der eigentlich ein Ländervertrag mangels handlungsfähiger Staaten ist, wird abgeschlossen gegen den erklärten Willen des Menschen in diesem Lande und ohne seine eigene Beteiligung daran (siehe BGB Vertragsrecht). Dieser ist beseelt, hat Naturrechte und Menschenrechte (siehe Artikel 1.2 und Artikel 25 GG, BGB – Vertragsrecht, Willenserklärung, Urkundenerfordernis)und genau diese werden mit Füßen getreten. Es wird über die Köpfe der Menschen hinweg geplündert ohne, daß man überhaupt das Völkerrecht beachten will, an welches man selbst als bundesrepublikanische Treuhandverwaltung der Alliierten des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ gebunden ist.

    Es ist kriminell die Leute für Lügen, Betrügereien, für Manipulation, für nicht bestellte Leistung selbst noch bezahlen zu lassen. Es ist eine Verhöhnung, als ob man seine eigene Hinrichtung auch noch bezahlen muß. Es ist kriminell, daß man die höchste Rechtsnorm nach dem Grundgesetz, das staatliche BGB mißachtet und mit Füßen tritt. Es ist kriminell, daß man Menschen bedroht, mafiös in die Enge treibt, ihnen die Rechtswege versperrt (und ich rede hier von Recht nicht von den AGB’s des Vereinigten Wirtschaftsgebiets und Gewährleistungsstaates, welcher durch Lissabonurteil eigentlich ausgeschlossen ist und Stück für Stück trotzdem durch die Hintertüre eingeführt wird – Siehe auch Eintragungen in internationale Firmenregister, welche nachweislich NUR Firmen eintragen!), sie mit „maschinell erstellten Schreiben“ ohne Verantwortlichkeit, ohne Amtssiegelung abserviert und sie so in absolute Rechtsunsicherheit überführt. Es ist kriminell, daß man sich auf Recht ohne Geltungsbereich beruft. Eine „nicht rechtsfähige“ Organisation als Datenkrake mit allen Kompetenzen auftreten und das informelle Selbstbestimmungsrecht unterlaufen kann und das gestützt durch die einheitsparteilich gleichgeschaltene Organisation Bundestag und Bundesrat, zustande gekommen durch ein kriminelles Wahlgesetz am GG vorbei siehe Artikel 21 GG und BVerfG-Urteil 2012 zum Wahlgesetz).

    Deshalb kann nur der friedliche Widerstand durch Verweigerung und gegen diese organisierte Kriegstreiberei und Rechteverbiegung hilfreich sein. Egal wie man das machen will, der Apparat des Beschisses muß beschäftigt sein, bis er aus allen Nähten platzt und sich selbst zerstört. Das massenhaft angewandt, ist morgen Schicht im Schacht. Jeder Deutsche hat das Recht dazu. Nur sollte man dafür nachgewiesener Deutscher und nicht „deutsch“ Personalausweisträger (Inhaber der zwangsweise und durch Täuschung herbeigeführten Personengesellschaft = juristische Person) oder angenommener Deutscher sein, welchen die Politik ohnehin von der Landekarte der Realität verbannen oder sogar besser noch auszulöschen gedenkt.

    Ich kann nur immer wieder sagen, daß das Einlassen auf dieses Scheinrecht und diese firmierten und gleichgeschaltenen „Juristen“ und „Rechtssystem“ das Verirren in der Falle selbst darstellen wird. So lange von diesen Juristen keine Klarheit über dieses Konstrukt der Täuschung angeblicher Souveränität dieses Deutschlands (Deutsches Reich – siehe BVerfG – Urteil 1973 und Artikel 50 EGBGB) kommt, wird man kein Recht mehr bekommen. Dieses ausgeübte Recht ist das Recht der Paten des angestrebten Gewährleistungsstaates und nicht das eines Rechtsstaates, welcher seine Staatsangehörigen vor solchen Angriffen auf die Souveränität und Menschlichkeit zu schützen wüßte.

    Nicht mal die Haager Landkriegsordnung (HLKO Artikel 46 und Artikel 47) vermag im Range jus cogens stehend (zwingendes Recht, welches über dem Bundesrecht steht)die Menschen vor diesen Angriffen zu schützen. Warum nicht? Weil selbst die „Rechtsanwälte“ und „Richter“ oder Juristen im System der Täuschung embeddet sind. Dabei wäre es so leicht, wenn diese selbst dafür Sorge tragen würden, daß aus dieser Rechtsfiktion durch die Enttarnung endlich Recht geordnet, entstehen oder angewendet werden kann.

    Sie sehen also, es ist müßig sich über Bundesrecht oder „Verwaltungsrecht“ unterhalten zu wollen, wenn man es in der Verwaltung selbst mit Füßen tritt. Dieses uns aufoktruierte angelsächsische Recht der Auslegungsfähigkeit führt niemals in lesbares, verstehbares, rechtssicheres, STAATLICHES und GÜLTIGES Recht hinein und schon gar nicht, wenn durch das Bundesverfassungsgericht (Bundesgrundgesetzgericht müßte es ja eigentlich heißen) Vetternwirtschaft vorbestimmt ist. Will heißen, daß die Rechtsbeugung nicht nur beim Ausverkauf von Mann und Maus an den EU-Faschismus mit ESM – Urteil bewerkstelligt worden ist, sondern auch in GEZ-Fragen durch die Brüder Kirchhoff (der eine entwickelt das Konzept des sogenannten „Staatsvertrags“ und der andere trägt heute Sorge dafür, daß daran nicht gerüttelt wird…) siehe hier:

    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/rundfunkabgabe-verfassungsrichter-winkt-gesetz-seines-bruders-durch.html

    Kann man da noch von Recht und Rechtsweg sprechen?

    Faschismus wird nicht von Regierungen inszeniert, er wird in erster Linie von den unteren Chargen der „Beamten“ (bei uns ohne Bestallungsurkunde und Nachweis dafür) orchestriert, gestützt und gegen die Mehrheit ausgeführt, welche an kleiner Machtposition sitzend gegen ihre eigenen Schutzbefohlenen agieren statt endlich zu remonstrieren und zu kapieren, daß es auch GÜLTIGES (nicht geltendes) staatliches Recht der Vergangenheit parallel existierend gibt welches, anders als die fortgeführten und weiterentwickelten Nazigesetze anzuwenden wäre. …

    Würden die Gemeinden und die ihrer Gemeindeverteter endlich Artikel 28 ausführen und sich Reorganisieren, also sich zusammen setzen und einen Gemeinderatsbeschluß herbeiführen, daß auf ihrem Gebiet der Gemeinde niemals diese GEZ Zwangssteuer zu bezahlen hat. Das wäre der Testballon den jede Gemeinde selber starten kann, wenn sie will ohne, daß sie sich irgendwelche Blessuren dabei holen wird (man nennt das Subsidiaritätsprinzip – Geschützt durch Lissabonurteil 2009) dann ist das Gesetz und dann springt die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets und diese GEZ-Mafia im Karee, ohne daß sie da was machen kann! Weil Gemeindegesetz über diesem unsinnigem Staatsvertrag steht. Warum machen das die Bürger nicht und verlangen das von ihren Vertretern im Gemeindeparlament und jagen jeden zum Teufel, der sich dem versperren will? Weil wir stoisch darauf warten, bis jemand kommt, der das dann mal schon machen wird. – Wir geben unsere Eigenverantwortung an kriminelle Organisationen der Gleichschaltung ab. Und da wären wir beim Parteienproblem, welches für sich gesprochen der Durchführung der Subsidiarität schon im Wege steht. Also wenn der Bürgermeister und die Parteigenossen in den Gemeinderäten nicht machen was in der Parteilinie steht, dann suchen sie sich vergeblich das nächste mal bei der „Wahl“ auf der aussichtsreichen Position. Ein selbst erfüllendes System.

    Genau deshalb darf es in einem neuen System auch keine Parteien mehr geben, welche sich das Recht einfach herausnehmen, kriminell gegen Artikel 21 GG zu agieren.

    Nehmen Sie mir bitte meinen Ton nicht übel, es geht nicht gegen Sie, aber ich bin es langsam Leid dieses gravierende Unrecht und Rechtsfiktion auch noch gut finden zu sollen.

  106. donnerziesel sagt:

    Das habe ich unter dem Video(auf YouTube) 10 Punkte Plan gegen die GEZ gefunden.
    Ich frage mich nur, warum es doch enige schaffen, den Beitragsservice zu boykottieren, wenn dem hier so sein sollte:

    GEZ kein Bundesgesetz:

    “Gesetz”/ “Bundesgesetz”/ “Landesgesetz”/ “Vertrag”…

    Liebe Leute, lasst uns bitte nicht durch mangelhafte Argumentationen in die Irre leiten!!!

    Schon der erste Satz bei der Startzeit 7m37s
    http://youtu.be/TPH8D7GKCiw?t=7m37s
    stellt die augenscheinlich nicht haltbare Argumentation mehr als nur in Frage, denn dort heißt es:
    “[…] ein Gesetz ist es aber auch nicht, denn ein Gesetz ist offiziell beim Bundesjustizministerium als Gesetz aufgeführt. Da kann man einfach auf http://www.gesetze-im-internet.de […] sich die Gesetze mal raussuchen und da wird man den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definitiv nicht finden. Es ist kein Gesetz […]”

    Das ist eine irreführende Aussage, denn – wie der Vortragende schon sagt und auch unter http://www.gesetze-im-internet.de nachzulesen ist – sind dort nur BUNDESgesetze gelistet:
    “Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle BUNDESrecht kostenlos im Internet bereit. […]”

    Dort ein Gesetz nicht zu finden, ist also allenfalls ein Indiz dafür, dass es kein BUNDESgesetz ist.

    Und das ist es auch gar nicht 😉
    Rundfunk ist nämlich “Ländersache” und insofern LANDESrecht und also nicht “BUNDESrecht”.

    Der sog. “Rundfunkbeitragsstaatsvertrag” ist also ein LANDESgesetz.
    Der “(Staats-)Vertrag” wurde zwischen den Ministerpräsidenten der Bundesländer/ Freistaaten abgeschlossen und per Ratifikation durch die Landesparlamente zum gültigen LANDESgesetz erhoben.

    Die Fundstellen sind auf der Rückseite der “offiziellen” BeitragsBESCHEIDe gelistet unter “Rechtsgrundlagen”:
    Die Gesetz- und Verordnungsblätter der Bundesländer (Gbl./ GVBl./ GVOBl., etc.), siehe Beispiele unter
    Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
    http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

    Kann man alles mögen oder nicht – ist aber so 😉

    Diese nicht schlüssige Argumentation liest und hört man leider immer wieder und es ist nicht einfach, diesen Mythos den Leuten aus dem Kopf zu schlagen :/

    Den ganzen der Rest der Argumentation mit “Beitragsservice = Firma” usw. erspare ich mir… 😉
    …denn auch der hilft hier nicht wirklich weiter.

    Wir haben es hier mit Verwaltungsrecht zu tun – und weder mit Zivil- oder Handelsrecht o.ä.
    Das ist der Rahmen, innerhalb dessen wir uns wehren können und müssen.
    Jeder möge sich besser eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozerede zu verstehen.
    Dazu reicht es leider nicht, diesen Vortrag als angeblich “goldenen Weg” ungeprüft zu verfolgen…

    …und noch mal zum Prozedere der “Staatsverträge” >
    Auch wenn diese Info vom “Verursacher” stammt, aber dieser bestimmt letztendlich den Rahmen, innerhalb dessen wir die Angelegenheit prüfen und angehen können und müssen:

    Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste
    “Staatsverträge zwischen den Bundesländern”

    Seite 1
    “[…] Auf Länderebene wird der Staatsvertrag nun mit dem Entwurf eines Zustimmungsgesetzes in die Landesparlamente eingebracht. Diese können das Gesetz beschließen oder ablehnen. […]”
    > Das ist beim sog. “Rundfunkbeitragsstaatsvertrag” durch Zustimmung der Landesparlamente geschehen. Leider.

    Seite 2
    “[…] Staatsverträge enden u.a. durch […] Kündigung. […] Das ursprüngliche Zustimmungsgesetz wird mit der Kündigung gegenstandslos und muss nicht gesondert aufgehoben werden. […]”

    https://www.bundestag.de/blob/190052/424c9d512ff446a6aeadebf8a60725ee/staatsvertraege_zwischen_den_bundeslaendern-data.pdf

    https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/rechtspflege2

  107. Pingback: GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft | MainstreamSmasher

  108. Pingback: Lug und Trug auch beim NDR - Seite 2

  109. ironleafs sagt:

    Diese Propagandamschine muss nun endlich zu Fall gebracht werden!

    http://www.eisenblatt.net/?p=30287

  110. Pingback: GEZ- Nein Danke! – 10 Punkte Plan gegen die ARD ZDF Deutschlandradio | Kulturstudio

  111. Pingback: GEZ- Nein Danke! – 10 Punkte Plan gegen die ARD ZDF Deutschlandradio | Netzwerk Volksentscheid

  112. Stephan sagt:

    Hallo Herr Blanke,
    vielen Dank für Ihre Arbeit, die Sie hier leisten!
    Ich selber habe jetzt, nachdem ich seit etwa April letzten Jahres keine Haushaltsabgabe zahle (habe wegen ALG II-Bezug längere Zeit nicht zahlen müssen), eine Vollstreckungs-/Pfändungsankündigung von der Kreiskasse meines Kreises, genauer vom „Kreisausschuss des Kreises“, bekommen, in der sie bekannt gibt, dass sie von ARD ZDF Deutschlandradio in Köln beauftrag worden ist, die ausstehenden Forderungen zwangsweise einzuziehen. Ich soll innerhalb einer Woche den Betrag überweisen, weil sonst eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Das Ganze wurde auf einem hellgrünen Papier gedruckt und enthält auch den bekannten Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift wirksam“.
    Vor einigen Jahren hatte ich schon mal GEZ gezahlt, die Haushaltsabgabe aber noch nie.

  113. Für alle Mitleser, welchen die Sache mit den ehemaligen Reichsgesetzen ein Rätsel ist. Es existieren mehrere Rechtsebenen.

    1. Die alte Reichsgesetzgebung (immer noch gültig) In den Grenzen vor 1914 (letztes souveräne Staatssubjekt)

    2. Die Bundesrepublikanische Gesetzgebung (Rechtskreis der Personengesellschaften – BRD Personal – Nazis in den Grenzen 1937 – Treuhandverwaltungs“gesetz“gebung, besser AGB’s) welche zudem eine ganze Menge an Nazigesetzen weiterführen…

    3. EU-Rechtskreis

    4. Völkerrecht (jus cogens wie z.b. Haager Landkriegsordnung)

    Nr. 1 steht über 2 und 3, siehe z.B. Artikel 5.1 BGBEG zitat:
    „(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

    Artikel 6 BGBEG Zitat:

    „Öffentliche Ordnung (ordre public)

    Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.“

    Artikel 50 BGBEG (Bürgerliches Gesetzbuch Einführungsgesetz = Rechtsnorm über dem Gesetz stehend) —> Zitat:

    „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.“

  114. @Rafael, bitte genau lesen und begreifen. Schauen Sie sich den Artikel 116.1 GG mal richtig an.
    Zitat:

    „(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

    „…vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung…“ —> RuStAG 22.07.1913 § 4(1) —> so steht es dann auch im EStA Rergister des Bundesverwaltungsamts, wenn man es richtig gemacht hat….

    Zudem ist in Ihrer Akte dann die Ableitung mit den entsprechenden Nachweisen jederzeit nachvollziehbar. Also es ist schon erheblich, ob man im 2. DR oder im 3. DR steckt. Das Dritte Deutsche Reich geht 1918 mit der Weimarer Verfassung los und genau deshalb ist das Berufen darauf auch völlig kontraproduktiv, weil die Weimarer Republik ebenfalls schon eine aufgesetzte Treuhand war. Man muß also ins 2. Deutsche Reich zurück, damit man all diesen Besatzungsmist von sich abblättern kann.

    Wer nicht bis vor 1914 seine Ableitung macht ist in den Grenzen von 1937 (also Nazistaatsangehörigkeit) und wird von der Treuhandverwaltung verwaltet. Und, damit es auch der Verwaltung klar ist, wird der ausstellenden Behörde ganz klar vermittelt (per Erklärung), da0 man auf der Staatsangehörigkeit des Bundesstaates einer der 26 des 2. DR besteht und für sich die Staatsangehörigkeit Hitlers (Verordnung zur Reichsangehörigkeit von 1934) ausschließt und dem widerspricht. Somit ist dann auch der Verwaltung eineindeutig klar, daß man kein zu verwaltender „Nazideutscher“ ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen entsprechend helfen zu verstehen…

  115. Hallo,

    Zitat:
    Dieses wurde von der Behörde mit einem Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt und ich bin im Bundesverwaltungsamt (BVA) im EStA-Register als solcher registriert.

    Leider ein fataler Irrtum: Lest mal
    StAG § 3 (2) Satz 1 & 2. i.V.m.
    NamÄndG von 05.01.1938 § 1 (von AH unterzeichnet und heute noch gültig)
    Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ (heutiger Staatsangehörigkeitsausweis i.V.m. dem EStA-Register ist die „Aussortierung“ der NS-Deutschen. Gerade jetzt erst recht ist die BRD Dein Treuhänder (Holder/Halter), weil Du es freiwillig so wolltest. Die BRD hat entschieden, dass Deine „deutsche Staatsangehörigkeit“ positiv bestätigt wird, durch vorlage Deiner beigebrachten Urkunden. Damit bist Du nach GG Art. 116 (1) „Deutscher im Sinne des Gesetzes“ und „besitzt“ (kommt von besetzen) die „deutsche Staatsangehörigkeit.

    Mit Deinem entgegengesetzen Willen (GG 116 (2) zur ius sanuinis Staatsangehörigkeit durch Abstammung hast Du Dich für die Treuhand BRD und gegen Deinen Bundesstaat mit der Staatsangehörigkeit des Deutschen Reichs seit 1871 willentlich durch Erklärung und Unterschrift entschieden.

    Herzlichen Glückwunsch, kann man da nur sagen!

  116. Klaues sagt:

    Hier mein Schreiben an die GEZ:

    ARD ZDF Deutschlandradio Abschrift zum Nachweis der Zustellung vorab per @Mail: service@rundfunkbeitrag.de

    Beitragsservice
    50656 Köln

    Betr.:
    „ARD ZDF Deutschlandradio Schreiben“ v. 00.00.14 / zu Gz.: 000 999 888

    Mit Datum v. 00.00.14 wurde mir ein Entwurf eines Anschreibens mit der Bezeichnung „Rundfunkbeitrag“ übersandt.

    Aus dem mir vorliegendem Entwurf ist bedauerlicherweise nicht zu entnehmen von welcher Gesellschaft bzw. Institution das Schreiben abstammt. Es fehlen die wesentlichen Angaben der genauen Bezeichnung des Absenders, die ladungsfähige Geschäftsanschrift des Absenders und durch welche natürliche Person die Gesellschaft bzw. Institution (als juristische Person) nach außen rechtsverbindlich vertreten wird.

    Der Entwurf, welcher scheinbar ein Angebot darstellen soll, entspricht somit in keiner Weise den gesetzlichen Vorschriften wie z.B. §§ 37a, 125a, 177a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG.

    Die Angaben sollen Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, sich schon beim Beginn der Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse eines Unternehmens zu informieren. Durch die Mitteilung der Handelsregisternummer und der sog. USt-IdNr. beispielsweise ist bei einer Geschäftsanbahnung einfacher, sich z.B. beim Registergericht Auskünfte über eine Firma einzuholen. Die zu beachtenden Vorschriften sollen also helfen, „böse“ Überraschungen zu verringern.

    Damit sich bei mir der Verdacht einer vorsätzlichen Täuschung nicht bestätigt, da es sich bei dem o.g. Entwurf mit Datum v. 30.06.14 scheinbar um einen „Geschäftsbrief“ handeln soll, sind, bevor ich mich mit dem Inhalt des Entwurfs auseinandersetze, die vorgeschriebene Angaben und Anforderungen an einen Geschäftsbrief nachzuholen.

    Auf den Geschäftsbriefen eines nicht eingetragenen Gewerbetreibenden sind der Familienname des Unternehmers mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen sowie eine ladungsfähige Anschrift anzugeben.

    Auf den Geschäftsbriefen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen die Familiennamen aller Gesellschafter mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen sowie eine ladungsfähige Geschäftsanschrift mitgeteilt werden.

    Auf den Geschäftsbriefen von im Handelsregister eingetragen Einzelunternehmen müssen in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut; Rechtsformzusatz „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder eine Abkürzung dieser Bezeichnung wie beispielsweise „e.K.“, „eK“, „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“; Ort der Handelsniederlassung und Registergericht und Handelsregister-Nummer mitgeteilt werden. Hierbei ist es jedoch nicht erforderlich, über den Vor- und Familiennamen des Firmeninhabers zu informieren.

    Sollte es sich beim „Beitragsservice“ um eine offene Handelsgesellschaft (oHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) handeln, wäre mit den Geschäftsbriefen der Firmenname in Übereinstimmungen mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut; Rechtsform (oHG oder KG); Sitz der Gesellschaft; Registergericht und Handelsregister-Nummer mitzuteilen.

    Bei einer Gesellschaft, bei der keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist, sondern z.B. eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder eine ausländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sind auf den Geschäftsbriefen neben den für die oHG bzw. KG vorgeschriebenen Angaben zusätzlich die für die persönlich haftende Gesellschafterin vorgeschriebenen Angaben auch auf dem Briefpapier der oHG bzw. KG aufzuführen.

    Der gesamte externe Schriftverkehr, d.h. jede schriftliche Mitteilung, die an einen oder mehrere Empfänger gerichtet ist, beispielsweise Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Quittungen sowie Bestellscheine, als auch E-Mails, Faxe und Postkarten, die Geschäftsbriefe ersetzen, z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. müssen, ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe, die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten.

    Grundsätzlich muss jeder „Geschäftsbrief“, der geeignet ist, im Einzelfall den ersten schriftlichen Kontakt zwischen den Geschäftspartnern herzustellen, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Dies trifft beispielsweise auf Angebots- und Annahmeschreiben, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Quittungen, Mängelrügen etc. zu.

    Sollte es sich beim „Beitragsservice“ um eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

    (UG (haftungsbeschränkt)) ist zu beachten, dass die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform ist. Als GmbH-Variante müssen die gleichen Angaben wie für eine GmbH gemacht werden.

    Sobald die gesetzlichen Anforderungen an einen Geschäftsbrief erbracht worden sind und es zu einer bestellten und zu bezahlenden Leistung zwischen zwei Geschäftspartnern gekommen sein sollte, ist diese Kostenrechnung unter den zusätzlichen Pflichtangaben, bei welcher spezielle steuerrechtliche Information zu beachten sind, auszustellen und an den Leistungsempfänger zu übersenden.

    Für die Übersendung eines gesetzmäßigen Geschäftsbriefs zum Nachweis einer tatsächlich vorhandenen gesetzmäßigen Handlungsbefugnis, setze ich dem o.g. sog. „Beitragsservice“ eine Frist von 48 Stunden (ab Faxeingang) zzgl. zwei Tage an Postlaufzeit. – Bei Nichtbeachtung, dass heißt, sollte bei mir kein gesetzmäßiger Geschäftsbrief zum Nachweis einer gesetzmäßigen Handlungsbefugnis fristgemäß eingehen, erkenne ich dass diesbezügliches Schweigen als unwiderruflichen Widerruf sämtliche bisherigen Schreiben welche in ihrer Art und Aufmachung mit dem o.g. Schreiben v. 30.06.14 vergleichbar sind.

    Zukünftige Schreiben welche in ihrer Art und Aufmachung vergleichbar sind mit dem o.g. Schreiben v. 30.06.14 und somit lediglich Entwürfe bzw. nicht rechtskräftige Vordrucke darstellen, werden als unangeforderte Postwurfsendung erkannt und von mir auch nur als solche behandelt.

    Die Schriftform gem. BGB u. BeurkG ist zu beachten.
    Telefonische Auskünfte/Stellungnahmen sind unverbindlich und werden daher
    weder erteilt noch entgegen genommen.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist handschriftlich unterschrieben.
    Diese Unterschrift entwickelt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Gültigkeit.

    Unterschrift

  117. Heide sagt:

    @ Klaus: ich danke für die Info! Kann ich gut verwenden.

  118. michel sagt:

    ok, grad gesehen, mein fehler!
    war wohl mal wieder viel zu spät gewesen 😉

    kannst du ja vielleicht in meinem posting ändern/einfügen, stiftet nicht so viel verwirrung und beide sind m.e.n. extrem wichtig und konsequent ohne ego allüren bis zum ende durchdacht und durchgekaut, welche den meisten irgendwann, irgendwo in den weg kommen und es ab da dann mit erkenntis nicht weiter geht, gehen kann (kognitive dissonanz).

  119. michel sagt:

    mohltiet klaus

    hmm, also ich hab jetzt extra nochmal über gockel folgende links augespuckt bekommen und hierher kopiert:

    http://staatschuldenluege.wordpress.com
    https://freewomanontheland.wordpress.com

    wenn du beide nicht aufrufen kannst, sollte dir das zu denken geben und mal beim provider anfragen (telekomiker?)….

    lg

  120. staatsschuldenluege.wordpress.com is no longer available.
    The authors have deleted this site.

    und

    freewomenontheland.wordpress.com doesn’t exist
    Did you mean to visit any of these blogs, instead of freewomenontheland.wordpress.com?

  121. michel sagt:

    @eurotanic:

    es wäre hilfreich für alle, wenn du deinen schriftwechsel irgendwo hochladen würdest, am besten bei keinem der angloimperialisten (google, fratzenbuch, youtube etc pp), gibt ja genug andere. persönliche daten kannste ja vorher unkenntlich machen, aber das teilen ist doch der trick des internetzes, aber und vor allem solch relevante infos und nicht dass paris hiltons hund durchfall hat 😉

    danke im voraus!!!

  122. michel sagt:

    hallo klaus

    vielen dank für diesen beitrag!!!

    bzgl des potsdammer abkommens und deiner bemerkung im letzten absatz, sei dir noch schnell (ist nur noch ein paar tage online!!!) folgende seite ans herz gelegt, denn du hast absolut recht, allerdings kann ich nicht beurteilen wie weit du in die karnickelhöhle vorgedrungen bist: staatsschuldenluege.wordpress.com
    ausserdem: freewomenontheland.wordpress.com

    bitte halte uns zeitnah auf dem laufenden bzgl der fascho propaganda zentrale!

    alles jute und liebe grüsse

    michel

  123. Pilzki sagt:

    Danke Klaus für deine Arbeit und Deinen Einsatz!

  124. Hallo Heide, Sie haben einen Bescheid / Mahnung erhalten? (gelbe Briefe?) Wenn nicht, dann ist die Vollstreckung ihrer Vollstreckungsbehörde nicht korrekt. Schreiben ausfüllen und dort abgeben oder hinschicken.

    Zur Info:

    §345 StGB Vollstreckung gegen Unschuldige

    (3) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung
    1. eines Jugendarrestes,
    2. einer Geldbuße oder Nebenfolge nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht,
    3. eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft oder
    4. einer Disziplinarmaßnahme oder einer ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahme

    berufen ist, eine solche Rechtsfolge vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf. Der Versuch ist strafbar.

  125. Heide sagt:

    @ EuroTanic: Deine Klageschrift an das VerwGe würde mich sehr interessieren…habe nämlich gerade wieder Post von der Stadtkasse bekommen, die Antwort auf meine Zurückweisung der Vollstreckungsandrohung. Die Dame meint, die Vollstreckbarkeit der Forderung wurde bescheinigt, die Stadtkasse ist lediglich Vollstreckungshilfe, insofern steht ihr kein inhaltliches Prüfungsrecht zu. Ich soll mich zur Klärung an den BS wenden. Die ZV wird fortgesetzt, wenn der Gläubiger sein Ersuchen bis 29.07.14 nicht zurückzieht….bla bla bla

  126. Sie Haben kein Urteil erhalten? Also Ihre Argumentationskette war auch die meine mit einigen anderen Geschichten, wie ich beschrieben habe.

    Also, ich würde an Ihrer Stelle erst einmal ein Urteil verlangen, oder kam es gar nicht erst zur Verhandlung?

    Ansonsten Gericht anschreiben und die Sache monieren, denn im umgekehrten Fall zahlen Sie ja auch, wenn gegen Sie ein gerichtliches Mahnbescheid erstellt wird und sie zahlen, dann sitzen Sie auch auf allen Kosten. Warum also diese Einbahnstraße? Das ist also die sonst angeblich vom Grundgesetz beschriebene Gleichheitsgrundsatzverletzung. Fragen kostet nichts, den Richtern auf den Nerv geben. Ansonsten die Entscheidung anfechten. Die brauchen alle Arbeit, denn anscheinend haben die nicht genug. Halten Sie uns hier auf dem Laufenden, wenn es bei Ihnen weiter geht. Kann auch sein, Sie haben jetzt Ruhe, so einige andere Betroffene auch.

  127. Pingback: GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft | Eisenblatt

  128. Pingback: GEZ: keine Angst vor der Vollstreckungsmaßnahme « krisenfrei

  129. EuroTanic sagt:

    „Wieso das, wenn man doch die Vollstreckung aufgehoben hat? Stellen Sie mal Ihren Fall dar, warum haben Sie nicht gezahlt? Die Zeche zahlt m.E. nach immer der, der die Aktion verloren oder aufgegeben hat. Also der Beitragsservices/Sender.“
    Es gibt keine Begründung dafür, dass ich die Gerichtskosten und die Auslagen der beklagten Partei übernehmen soll. Es wird „einfach“ nur so vom Gericht verlangt.
    Ich zahle aus verschiedenen Gründen nicht. hauptsächlich aus dem Grunde, weil ich diese „Leistung“ nicht bestellt habe und sie auch nicht nutze. Zum anderen weil es keine rechtskräftigen Bescheide gab, und man keine Vollstreckung rein nach Rechnungen/Mahnungen einleiten kann. Ausserdem zweifle ich daran, dass die ö.r. überhaupt klagefähig/-befugt sind (sehe deren Impressum). Ich habe auch verschiedene Beweisanträge gestellt, wie die Vorlage einer beglaubtigten Kopie eines unterschriebenen Rundfunktstaatsvertrages, Zustellungsnachweise der Schreiben der Gegenseite, Gründungsurkunden des Landes NDS und der BRD, eine Vollmacht des Landes, dass der Justiziars, im Verfahren gesetzlicher Vertreter des Landes ist usw. Nichts wurde belegt, es wurde einfach nur die Vollsreckung zurückgenommen. Begründungen dazu gab es keine. Ich habe sogar nachgefragt, warum das Verwaltungsgericht als „Company“ in verschiedenen internationalen Gelben Seiten eingetragen ist. Keine Antworten. Nur die Aufforderungen die Kosten zu zahlen.

  130. Wieso das, wenn man doch die Vollstreckung aufgehoben hat? Stellen Sie mal Ihren Fall dar, warum haben Sie nicht gezahlt? Die Zeche zahlt m.E. nach immer der, der die Aktion verloren oder aufgegeben hat. Also der Beitragsservices/Sender.

  131. EuroTanic sagt:

    Bei mir war der Gerichtsvollzieher der Stadtkasse angkündigt. Via Amtshilfe. Habe Klage beim VerwGe eingelegt. Die (GEZ) haben daraufhin nach Schriftwechsel beim Gericht glatt die Vollstreckung aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens soll ich lt. Gericht aber doch tragen, auch die Auslagen des ZDF (20 Euro). Die Spinner.
    Rechnungen schickt man mir über den Rundfunkbeitrag weiter. Volle Lotte. Was für ein Sauhaufen.

  132. Pingback: GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft | Kulturstudio

  133. aristo sagt:

    Endlich eine „Anleitung“ mit Hand und Fuß, um sich wehren zu können.

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