Bildquelle VisionBlue
Besser später als nie, führte mein Artikel und einige Intervention vom 31.05. Widerstand gegen Demokratiezerstörung Teil 1 und der damit ausgesprochenen Warnung vor der Klage Mehr Demokratie e.V. respektive „Volksentscheid, sonst klagen wir“ zu einigen erheblich wichtigen Nachfragen und beginnendem Nachdenken in der Medienlandschaft, mittlerweile bis hin in den Mainstream hinein.
Zuerst drei Artikel auf Jens Bleckers IK-News einem Netzwerkpartner von uns.
- hier VisionBlue, Jens Vogler am 30.06.2012 mit seinem Beitrag zum Kopfschuß für das Grundgesetz
das Thema ließ Jens Blecker nicht mehr los, und weiter ging es mit dem Artikel am
- 05.Juli 2012 Befangenheit im Bundesverfassungsgericht?
- dann ging es Schlag auf Schlag. Günther Lachmann, Journalist und Redakteur in WELT Online und Inhaber des Blogs Günter Lachmann postete am gleichen Tag dann Der Balanceakt des Verfassungsrichters Huber
Peter Böhringer setzte mit einem tief schürfendem Artikel am 05.07.2012 auf Goldseitenblog nach und durchforschte, was Mehr Demokratie e.V. wirklich mit der beabsichtigten Klage erreichen will. Deshalb werde ich darauf verzichten, daß ich Ihnen selbst eine komplette Auseinandersetzung damit hier bringen will, das habe ich zur Genüge nach dem eigenständigem Lesen und Verstehen dieser Klageschrift in den Netzwerk-Mailverteilern getan.
Lesen Sie sich diesen gut recherchierten Artikel gern mal durch, weil er Ihnen aufzeigen wird, was auf Seite 102 der Klageschrift wirklich steht. Die Realität der damit bisher nicht konfrontierten, inzwischen 20 Tausend Unterstützer dieser Klage, welche diese vorab noch nicht einmal zu lesen bekamen und deren Intension die Verhinderung von ESM und Fiskalpakt gewesen ist, hat man damit mit Füßen getreten. Sie wurden schamlos mißbraucht. Jene vertrauten darauf, daß man einem „Demokratie“Verein vertrauen kann. Daß man dabei mit der Gutwilligkeit der Mitkläger spielte, steht auf einem anderen Blatt Papier und wird spätestens an dem Tage, wo es ans große Erwachen geht zur Debatte stehen..
- Hier Böhringers sehr lesenswerter Artikel dazu: Nicht im Namen des Volkes (III) ?
- am gleichen Tag, setzte Günther Lachmann seinen Artikel auf WELT online hinein, was schon außerordentlich bemerkenswert ist, weil es hier mit der Hinterfragung eines Bundesverfassungsrichters ans „Eingemachte“ geht. Der heikle Balanceakt des Verfassungsrichters Huber
- Am 05.07.2012 setzt sich Thomas Stabler, IT Anwalt, auf seiner Seite „Internet LAW“ mit der Rolle des Bundesverfassungsgerichts und seiner selbst beschlossenen Rechtmäßigkeit auseinander. Spätestens hier wird einem klar, daß die Gewaltenteilung in diesem Lande so, wie sie eigentlich von den Vätern des Grundgesetzes vorgesehen war, lange schon nicht mehr funktioniert. Die Bundesverfassungsrichter werden nicht vom Bundestag gewählt, sondern von einem 12 köpfigem Wahlmänner- Wahlfrauengremium des Bundestages, also einem Teil der Parteiendemokratur. hier sein Artikel: Bundesverfassungsgericht erklärt sich selbst für verfassungsgemäß
Das nun sind die obersten Hüter des Gesetzes und sie haben die Klage der Hassel-Reusings für die mündliche Verhandlung am 10.07.2012 noch nicht einmal erwähnt! Eine mit einem für eine gültige Klage ausgestattetem Aktenzeichen, soll dort am Dienstag unter den Tisch gekehrt werden. Wir fragen hier in aller Öffentlichkeit warum?
Die dritte Kammer des 2. Senats ist für die Auswahl und für die Vorbereitung der Verfahren verantwortlich. Prof. Peter Michael Huber, nunmehr auf Anfrage seit Mai/Juni diesen Jahres nicht mehr im Kuratorium des Vereins Mehr Demokratie e.V. dort geführter Kurator, sucht das eigene Verfahren zur Verhandlung aus? Hier ist er im Kuratorium noch aufgeführt und nach erster Nachfrage, wußte noch nicht mal die Pressesprecherin Frau Denner, daß er am 05.07.2012 gar nicht mehr Kuratoriummitglied ist?
Zitat Jens Blecker Journalist von IK-News nach seinem Anruf dort:
Hierauf folgte der Anruf bei der Pressesprecherin von Mehr Demokratie.e.V, was nicht unbedingt zu einer Entwirrung beitrug. Frau Dänner gab auf Nachfrage an, dass Herr Huber selbstverständlich Mitglied des Kuratoriums sei. Bei einer solch schillernden Person eigentlich ein Umstand, welcher in der Pressestelle bekannt sein sollte oder meinen Sie nicht?
Käme jetzt eine Befangenheitserklärung von Hubeer selbst, macht er sich unmöglich, weiil er dann auchn nicht hätte aus dem Kuratorium austreten müssen.
Der Verein wird mit seiner Klage an erster Stelle in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts benannt und erste Befürchtungen, daß man also die künstlich erzeugte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit dazu benutzt, daß man sich auch von Bundesverfassungsgerichtsseite zur Annahme dieser Klage rechtfertigen kann, scheinen hier erfüllt zu sein. Immerhin ist Herr Prof. Huber als Berichterstatter in Europafragen ja auch für diese Pressemitteilung verantwortlich. Anders, als in meinem Demokratiezerstörung Teil1 benanntem Kammerbesetzung, stießen wir bei unserer Nachrecherche darauf, daß also Prof. Peter M. Huber zusammen mit zwei Damen des Bundesverfassungsgerichts (BVRin Lübbe-Wolff und BVRin Kessal-Wulf) nun seit November 2011 für die Aufgabe der Auswahl und Vorbereitung des Verfahrens verantwortlich sind. Hier nachzulesen.
Sollte Herr Prof. Peter M. Huber nun doch noch selbst Befangenheit erklären wollen, dann fragt sich, warum hat man ihn dann aus dem Kuratorium des erst Vereins entfernt? Sollte damit der Öffentlichkeit die Nähe zum Verfahren verborgen bleiben? War Herr Huber denn nicht selbst in der Vergangenheit Verfechter der europäischen Idee, ja einer „Öffnung“ des Grundgesetzes.
Zitat aus der Süddeutschen am 18.09.2011
„Durch das Urteil zum Vertrag von Lissabon von 2009 seien die tragenden Grundsätze des Grundgesetzes durch dessen „Ewigkeitsgarantie“ geschützt und damit „europafest“. Das gelte auch für zentrale wirtschaftspolitische Zuständigkeiten wie die Sozialversicherungssysteme und die Besteuerung. Wollte man dies auf EU-Ebene harmonisieren, müsste zuvor das Grundgesetz geöffnet werden – und zwar durch eine Abstimmung des gesamten Volkes.“
Hört sich doch ganz ähnlich an, was? Es lohnt aber auch in die Printausgabe zu schauen, denn dann sieht man noch klarer, wie ähnlich seine Forderungen zu denen des Vereins Mehr Demokratie e.V. wirklich sind.
Achtung und nun kommt es, Die Klägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing, hat bereits im November 2011 dem Verein Mehr Demokratie e.V. ein Schreiben mit der damals schon von ihr verfaßten Klage zugesandt. Diese Klage war also dem Vereinsvorstand in damaliger Fassung bereits bekannt und beinhaltete die Behandlung des Demokratieprinzips, also genau das Thema, mit welchem der Verein mit seiner Initiative angeblich in deren eigener Klage abzielen will. Nur Hassel-Reusings Klage eben mit vorheriger Ausbügelung all der damals festgestellten Ungereimtheiten in den zu verhandelnden Zustimmungsgesetzen zu ESM, Fiskalpakt und Co.. Wir selbst waren als Netzwerk nämlich in diesem Verteiler drin und konnten ersehen, wohin die Klage also ihren Weg gefunden hat. Wir kommen in einem späterem Artikel darauf zurück.
Edit am 12.07.2012 In einer Erklärung des Vereins Mehr Demokratie e.V. heißt es nun, daß Prof. Huber „aus der Zeitung“ vom Klagebestreben des Vereins erfahren hat. Das darf ich bezweifeln. Wird doch von ihm selbst ein Jahrbuch herausgegeben, welches mit anderen Herausgebern, sämtlich aus dem Kuratorium jedes Jahr erscheint. Eine Klarheit zu den Bestrebungen des Vereins sind bei diesem Thema doch vorausgesetzt. Jene Mitherausgeber tauchen auch regelmäßig in den Kuratoriumsitzungen auf. (die Interndokumente entsprechender Kuratoriumssitzungen dazu, liegen der Redaktion vor) Ende Edit
Warum, also zieht der Verein Mehr Demokratie e.V. eine eigene Klage auf, welche bei ihrer Behandlung nur andere wichtige Klagen zum gleichen Thema behindern kann? Ich stellte Fragen dazu im Mai, und zwar ganz öffentlich auf der Plattform Vorstandswatch an den Bundesvorstand des Vereins, einem Projekt von Mehr Demokratie e.V. und der von ihnen ins Leben gerufenen Tochter Abgeordnetenwatch. Inzwischen hat man das Portal komplett gelöscht, weil wohl die Fragen und gegebenen Antworten für das Verfahren am Bundesverfassungsgericht wohl bedeutend waren? Fragen und Antworten wurden aber gesichert und werden bei Gelegenheit interessant für eine Aufarbeitung sein. Dort habe ich bereits die evtl. Befangenheit des Kurators Huber ins Kalkül gebracht und gefragt, warum man eine eigene Klage führt, obwohl ihnen doch die von Hassel-Reusings zugespielt worden ist? – Weil man gar nicht beabsichtigt gegen den ESM und Fiskalpakt zu Felde zu ziehen, sondern weil hier ganz klar und in der Klage für jeden nachlesbar, das Grundgesetz zur Durchsetzung der EU-Interessen verstümmelt/abgeschafft werden soll, damit man ESM und Fiskalpakt durchwinken kann? Es ist ein unglaublicher Zugriff auf Grundgesetz und auf die letzten Reste der Demokratie!
Der Ausverkauf hat nicht erst begonnen, mit dieser Klage wird er vollzogen sein.
Liebe Leser, wir werden am Dienstag ein weiteres Trauerspiel erleben können. Es ist durchaus möglich, daß man mit kleineren Änderungen an den Zustimmungsgesetzen, besser als Ermächtigungsgesetze bezeichnet, eine Güterabwägung bewerkstelligen wird.
Es ist außergewöhnlich, daß man für die Behandlung von Eilanträgen eine mündliche Verhandlung angesetzt hat. Güterabwägung im Bundesverfassungsgericht, bedeutete eigentlich nichts anderes als Staatsräson. Man wägt die geringeren (scheinbaren) Schäden die ein Verfahren verursachen kann ab und winkt die Zustimmungsgesetze zum „Schutze“ der „EU-Idee“ dann durch. Es wird dabei völlig außer acht gelassen, daß mit einem solchen Ermächtigungsgesetz, dessen Ermächtigungsrahmen selbst bei der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat noch nicht mal vorgelegen hat, und die nicht KOMPLETTE Bereinigung der Zustimmungsgesetze, eine ganze Nation ja, ganz Europa ruinieren wird.
Wir alle wurden am 29.07.2012 Zeugen dieser Ungeheuerlichkeit.
Man baut auf den Trümmern eine neue Diktatur auf, welche durch die Unrückholbarkeit nicht mehr zu demontieren ist. Würden Sie einen Vertrag unterschreiben, wenn in ihm kein Kündigungsrecht enthalten ist? Was ist ein Vertrag ohne Kündigungsrecht?
Gleiches gilt dafür, wenn die Klage Mehr Demokratie e.V. behandelt oder ins Kalkül gezogen wird. Dann wird man mit Hilfe aller Register, welche Partei- und Konzernpresse hergeben wird, das Volk für einen Volksentscheid nach Irlands Art sturmreif schießen. Genau darauf wird man bauen und wenn nicht Widerstand gegen diese Tendenzen aufkommen wird, dürfte man damit auch erfolgreich sein. Viele wissen bis heute nicht, daß ESM eigentlich nicht ein „Rettungsschirm“, sondern eine Privatbank mit Diktatorenlegitimation werden soll.
Liebe Journalisten, liebe Intelligenz in diesem Land, haben Sie endlich den Arsch in der Hose, daß man offen darüber spricht und daß das mit uns nicht zu machen ist. Decken Sie diese Machenschaften endlich auf. Bringen Sie endlich diesen Ausverkauf in die Öffentlichkeit und tun Sie wenigstens für sich, Ihre Kinder und Enkel etwas, daß das nicht möglich wird. Dank an jene, welche es schon tun.
Dieses Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird, so wir still halten der Abbruch sein und wer das nicht verstehen will, wacht unter Umständen sehr unsanft wieder auf.
Sarah Luzia Hassel-Reuising hatte Eilanträge auf einstweilige Verfügung, gegen den Bundespräsidenten, gegen den Bundestag, Bundesrat und gegen die Regierung gestellt. Den wohl wichtigsten will ich voll zitieren und das ist auch jener, welcher wohl ganz offensichtlich dazu führte, daß man die Klage und alle anderen ihrer Eilanträge vollends unter den Tisch fallen lassen will. Er schützt uns davor, daß eine illustere Bande dieses Land verraten und verkaufen kann.
Zitat aus dem für Sie verlinktem Auszug der Eilanträge Hassel-Reusings gegen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident:
2.die Untersagung sämtlicher Grundgesetzänderungen, sowie die Untersagung sämtlicher Initiierungen, Beschlüsse und Veranlassungen von Volksabstimmungen über ein neues Grundgesetz oder eine neue Verfassung auf nationaler Ebene, bis über die hier vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmungsgesetze zu Art. 136 Abs. 3 AEUV, zum Fiskalpakt und zum ESM-Vertrag sowie gegen das StabMechG, das ESMFinG und das Gesetz zur Änderung des BSchuWG in der Hauptsache entschieden worden sein wird
Zitat Ende
Damit soll verhindert werden, daß man das Grundgesetz, konfirm zu diesen kriminellen Zustimmungsgesetzen, wie von Mehr Demokratie e.V. in ihrer Klageschrift gefordert, zurechtpfuschen und anpassen kann.
Liebe Damen und Herren, umgedreht wird daraus ein Schuh. Erst die Anpassung von ESM Fiskalpakt und Co. an Grund- und Menschenrechte und erst dann die Abstimmung per Volksentscheid und dann kann man über die Gestaltung des Grundgesetzes und einer Verfassung debattieren. Mehr Demokratie e.V. fordert hier schon drei Schritte vorauseilend einen Konvent. Um Himmels Willen, wenn das Wirklichkeit werden soll, dann sinkt dieses Boot.
Unterstützen Sie die Klage der Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing, damit uns so etwas erspart bleiben mag. Sorgen Sie dafür, daß man Ihre Garantie für unsere Freiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht unter den Tisch kehren kann. Je mehr das tun, desto höher wird auch die Schwelle für das Bundesverfassungsgericht sein, daß man sich für die Ziele einer kleinen Bande nicht einspannen läßt. Zeigen Sie den Bundesverfassungsrichtern, daß man hinter ihnen steht, und daß sie Teil der Mannschaft dieses, unser aller Bootes sind. Schlagen Sie es nicht leck, sie saufen selber damit ab!
Liebe Bundesverfassungsrichter machen Sie sich bewußt, daß der Verkauf und Verrat unserer Grundrechte einen Rechtsbruch und die bedeutendste Rechtsbeugung darstellen wird. Sie sind die Hüter des Grundgesetzes und nicht dazu bestimmt, daß man diese derart aushebeln kann.
#StoppESM
Klaus Lohfing-Blanke
Weiterführende Informationen im Artikel
Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie e.V.
Klage unterstützen? Grafik anklicken.
Wie immer stellt dieser Artikel meine ureigenste Meinung dar. Sie wird gewissenhaft recherchiert. Ich mache hiermit von meinem Recht auf Artikel 20.4 GG – dem Widerstandsrecht mittels Worten gebrauch, weil ich es nicht hinnehmen werde, wie man unsere Freiheiten und Grundrechte bewußt und derart abschaffen will. Das Bundesverfassungsgericht spart die beste Klage aus, welche alles und noch mehr an Rechtsverstößen reparieren kann, als alle anderen Klagen zusammen genommen. Damit besteht die unmittelbare Gefahr, daß das Grundgesetz zur Makulatur gemacht werden wird.
Der Artikel stellt nicht die universelle Meinung unserer Netzwerkpartner und deren Unterstützer dar, wer das hinein interpretieren will, weiß warum er das tut und hat nichts Gutes im Sinn. Wir stehen für Vielfalt der Meinungen (Artikel 5 GG und Artikel 19 Menschenrechte), dafür daß man seine Rechte und Pflichten, das Grundgesetz und die Menschenrechte zu schützen und dafür einzustehen verstanden hat und für einen freien Geist und Gerechtigkeit.
Gleiches fordern wir von unserem Bundesverfassungsgericht!
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@shakesbaer,
Dank für den Hinweis, wer noch Fehler findet (z.B. Kommafehler, welche ich all zu gern mit der Streubüchse sähe) betrachtet sie einfach als Blumenstrauß und Wertschätzung für die Leserschaft…
Ich habe Beschwerde beim Eüropäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der immensen Verletzung der allgemeinen Menschenrechte und der Gefahr der Versklavung aller Bürger in Europa eingelegt. Die Beschwerde wurde angenommen. Nun muss ich Sie noch detailliert ausarbeiten und hätte gern Eure Hilfe dazu, da ich Eure Arbeit sehr schätze. Wärt Ihr daran interessiert mir bei der Ausarbeitung zu helfen oder gar miteinzusteigen?
Wir alle wurden am 29.07.2012 Zeugen dieser Ungehäuerlichkeit.
Muß heißen: 29.06.2012 und
Ungeheuerlichkeit
Danke für diese informative Zusammenstellung der Vorkommnisse der letzten Wochen.