#StoppESM – und offene Fragen ans Bundesverfassungsgericht

#StoppESM – Nachdem Bundestag und Bundesrat am 29.06.2012 in einer denkwürdigen Veranstaltung versagten und man einem im Durchmarsch befindlichem Ermächtigungsgesetz mit offenem Ermächtigungsrahmen den Weg gebahnt hat, kam es sofort in der Nacht noch zur Einreichung von Klagen gegen ESM und Fiskalpakt. Wir berichteten hier.

Alle Klagen und Eilanträge liegen inzwischen vor und wurden mit einem Aktenzeichen bedacht. Bis zum 05.07.2012 lag dann auch das Aktenzeichen der vom Netzwerk Volksentscheid favorisierten Klage, der Bürger und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing vor. Wir berichteten bereits hier.

Inzwischen hat am 10.07.2012 eine bis in die späten Abendstunden stattfindende mündliche Verhandlung zu Eilanträgen zu Fiskalpakt und ESM im Bundesverfassungsgericht stattgefunden.

Die Richterschaft kündigte in deren Folge an, daß man mehrere Monate braucht, daß man darüber entscheiden kann. Damit ist also erst mal der Plan der Regierung, daß man sofort ratifizieren kann ad acta gelegt. Zumindest denken wir das wohl nun.

Durch unsere Netzwerkredaktion wurde eine Pressemitteilung herausgegeben, welche an über 100 Medien (Öffentlich-Rechtliche) und an Leitmedien herausgegangen sind. Es kam in deren Folge zu keinerlei Erwähnung in der Öffentlichkeit, obwohl nochmals eine Meldung dazu hinterher geschoben worden ist. Trotz vieler Empfangsbestätigungen null Reaktion. –  Das nur als Nebenaspekt, welcher später in einem weiterem Artikel explizit ausgewertet werden wird, wo es darum geht, welche Rolle der Massenmanipulationsmöglichkeit eines evtl. ins Haus stehenden Volksentscheides hier greifen wird, wenn dem kein sanktionierender Riegel vorgeschoben wird.

Was mich nach dieser Verhandlung nun im Bundesverfassungsgericht am 10.07.2012 bewegt, sind folgende Fragen, welche ich hier ganz öffentlich stellen will, in der Hoffnung, daß sie von dem einen oder anderem Journalisten des Mainstreams oder auch der freien Medien aufgegriffen werden, mal etwas tiefergründiger nachfragen zu wollen. Rufe ich selbst beim Bundesverfassungsgericht an oder frage ich schriftlich nach, dann bekomme ich die Auskunft, daß man mir keine Rechenschaft ablegen muß, oder der Bundesverfassungsrichter mit den Bürgern nicht in Diskussion treten darf. Das ist verständlich so, soll doch das Bundesverfassungsgericht auch unbeeinflußbar sein, so ist wohl nun zu schlußfolgern.

Bei Fragen eines oder mehrerer Journalisten z.B. sieht das schon anders aus. Da gibt es eine Informationspflicht, welche der Öffentlichkeit gegenüber zu erfüllen ist.

Deshalb also meine Fragen in aller Öffentlichkeit, vielleicht fühlt sich ja jemand animiert, daß er mal als Journalist nachfragen will und ich fände es äußerst wichtig, auch für eine spätere Aufarbeitung, daß hier unbedingte Transparenz geschaffen wird.Ist natürlich kein Anspruch auf Vollständigkeit, man kann sich vorstellen, daß auch andere Fragen mit ebenfalls wichtigen Inhalten denkbar sind. Schreiben Sie solche bitte gern unten in die Kommentarfunktion hinein, wir füllen dann gern weiter auf.

Hier also der Fragenkatalog, bedienen Sie sich also gerne daran:

  • Warum hat die Klage Hassel-Reusings das letzte numerische Aktenzeichen, obwohl die Klage bereits 0.23 Uhr am 30.06.2012 und zwar als zweite Klage eingereicht worden ist?
  • Warum erscheint am 02.07.2012 in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts eine Nachricht, daß ausschließlich über die Eilanträge der Kläger mit den Aktenzeichen 2 BvR 1390/12;  2 BvR 1421/12; 2 BvR 1438/12; 2 BvR 1439/12; 2 BvR 1440/12 und 2 BvE 6/12 verhandelt wird?
  • Hat jeder Bundesverfassungsrichter des 2. Senats nach dem 05.07.2012 Kenntnis darüber, daß eine weitere Klage (Hassel-Reusing, Aktenzeichen 2 BVR 1445/12) und weitere 28 Eilanträge vorliegend sind und einen groben Überblick, wie weitreichend diese Klage ist?
  • Wer hat am 02.07.2012 dafür gesorgt, daß die Pressemitteilung ohne Hassel-Reusings Klage erschienen ist? Die dritte Kammer des Bundesverfassungsgerichts 2. Senat?
  • Wer trägt dafür Sorge und Hauptverantwortung, welche Form und welchen Inhalt eine solche Presseerklärung, wie die vom 02.07.2012 hat?
  • Wurde von einer der Klägerparteien ein Antrag auf Befangenheit gegen einen oder mehrere Bundesverfassungsrichter des 2. Senats in diesem Klageverfahren eingereicht?
  • Wurde darüber im Senat verhandelt und welche Schlüsse zog man daraus?
  • Wer hat dafür Sorge getragen, daß nicht spätestens am 05.07.2012, also dem Datum der Erstveröffentlichung eines Aktenzeichens, auf Nachfrage eines Journalisten beim Bundesverfassungsgericht und 5 Tage vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu den zusätzlich in der Hassel-Reusing-Klage eingereichten 28 Eilanträgen keine weitere Pressemitteilung erschienen ist, und daß oder ob man darüber in dieser oder anderer Verhandlung entscheiden wird?
  • Warum wurden diese 28 Eilanträge und die Klage Hassel Reusing mit öffentlichem Interesse vom Bundesverfassungsgericht bis heute nicht erwähnt? – Immerhin solidarisierten sich bis zum heutigen Tage über 1600 Bürger damit und es wurde mündliche und öffentliche Verhandlung beantragt dazu (siehe Klageschrift und Klagebegründung).
  • Warum also, ist bis zum heutigen Tage beim Bundesverfassungsgericht in keiner einzigen öffentlichen Meldung das Aktenzeichen 2 BVR 1245/12 aufgeführt?
  • Wer legt die Reihenfolge der Aktenzeichen fest und woraus begründet sich die Reihenfolge in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht und wer ist dafür hauptverantwortlich?
  • Warum wird in der Öffentlichkeit so getan, als gäbe es diese Klage nicht?
  • In der Verhandlung am 10.07.2012 zu den eingereichten Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht, wurden die Inhalte der 28 Eilanträge Hassel-Reusings weder beachtet, diese weder erwähnt noch darüber verhandelt und warum?
  • Warum wurde nach der Diskussion im Bundesverfassungsgericht, also der Verhandlung über die Eilanträge der anderen Klägerschaft und dem ins Kalkül ziehen eines Volksentscheids und der „Öffnung“ (Anpassung) des Grundgesetzes, nicht auf den Eilantrag Hassel-Reusings hingewiesen, welcher die Unantastbarkeit des Grundgesetzes bis zum Richterspruch  in der Hauptverhandlung gefordert hat?

Hier sollte durch das Ansinnen der Klägerin Hassel-Reusing verhindert werden, daß man Grundgesetz und Verfassung an ESM und Fiskalpakt anpassen kann. Vor einem evtl. Volksentschentscheid sollte gewährleistet sein, daß man die Grundrechts-, Menschenrechts- und die Menschenwürdeverletzungen aus den Gesetzestexten/Verträgen  herausbekommen wird.

Die 28 Eilanträge verhindern weiterhin, daß EU später auf die Gewaltenteilung unseres Landes direkten Zugriff hat und damit Demokratie und Grundordnung, welche durch unser Grundgesetz geschützt sind, aushebeln kann.

  • Sieht sich das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes und der Grundrechte der Menschen in diesem Lande oder agiert es für die Interessen von Parteien und Konzernwirtschaft?

In der Klage Däubler Gmelins (also der Klageinitiative des Vereins Mehr Demokratie e.V., „Volksentscheid, sonst klagen wir“) wird das Verfassungsorgan Bundesverfassungsgericht in unzulässiger Weise dazu aufgefordert, das Grundgesetz beschädigen zu sollen. Seite 102 dortiger Klageantragsschrift „5. Rechtsfolgen Art. 146 GG“ lautet Zitat:

Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalpakt überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für die Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsgebenden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.

Der Hohe Senat wir ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.“

Das Bundesverfassungsgericht soll also dazu benutzt werden, daß man das Grundgesetz in derzeitiger Fassung beschädigen und anpassen oder gar aushebeln kann. Man geht das extrem große Risiko ein, daß man somit das Grundgesetz oder eine Verfassung dem ESM und Fiskalpakt anpassen kann und das Bundesverfassungsgericht wird dazu aufgefordert auch noch die Legitimation dafür erteilen zu sollen.

  • Warum wird diese Klage überhaupt zugelassen und dazu auch noch an erster Stelle in der Presseerklärung am 02.07.2012 des Bundesverfassungsgerichts benannt?
  • Warum gibt es aus der Richterschaft keine klare und ablehnende Haltung dazu?
  • In mehreren Artikeln wurden Fragen zur Befangenheit des Richters Prof. Peter Michael Huber (Berichterstatter Europafragen) am Bundesverfassungsgericht und Vorsitz 3. Kammer, ehemaliges Mitglied im Kuratorium im Verein Mehr Demokratie e.V. gestellt. Inwieweit ist hier die Betroffenheit direkter Befangenheit in einem solchen Verfahren gegeben, wo quasi widerspruchslos die Aufweichung und Öffnung des Grundgesetzes gefordert wird, ohne daß man auf maßgebliche Menschenrechts-, Grundrechte- und Menschenwürdeverletzungen, als auch auf die Verletzung der im Grundgesetz fixierten Gewaltenteilung von EU-Seite her vorher  korrektiven Einfluß nimmt?

Dem aufmerksamen Betrachter drängt sich der Eindruck auf, daß man das Grundgesetz dem ESM und Fiskalpakt anpassen will, damit man diese ungehindert oder allenfalls mit unbedeutenden Änderungen versehen „durchlavieren“ kann.

Herr Prof Huber wird in einem Artikel der Süddeutschen im vergangenen Jahr am 18.09.2011 folgender maßen zusammengefaßt.

Zitat:

Eine europäische Wirtschaftsregierung stößt nach Einschätzung des Verfassungsrichters Peter Michael Huber an verfassungsrechtliche Grenzen. Ohne Zustimmung des gesamten deutschen Volkes werde die Bildung einer echten EU-Wirtschaftsregierung mit umfassenden Zuständigkeiten kaum möglich sein, sagte Huber, Mitglied des Zweiten Senats im Karlsruher Gerichts, in einem Interview der Süddeutschen Zeitung.

Im angegebenen Zitat und der hier einsehbaren Veröffentlichung geht Huber selbst nicht auf Grundrechteverletzungen durch die von ihm verharmlosend benannte „Wirtschaftsregierung“ ein. Deckungsgleich zur Forderung des Vereins Mehr Demokratie e.V. in ihrer Klageschrift und deren öffentlichen Statements, wo immer wieder, wie eine Gebetsmühle zu bemühen behauptet wird, man agiere nicht gegen die EU, was man ungesehen und ungeprüft auch so hinnehmen kann, weil jegliches Arbeiten und Handeln auf die Schaffung und Legitimierung eines EU-Staates hinläufig ist. Seit Monaten geäußerte Kritik an dieser Vorgehensweise und vorbehaltlosen Stützung einer Demokratie, Grund- und Menschenrecht gefährdenden Entwicklung eines Volksentscheids über ESM und Fiskalpakt, ohne vorherige „Reparatur“, welche durch deren Klageschrift befördert wird, wird völlig ignoriert. Die dort angestrebte und vertretene „Diskussion im Vorfeld eines Volksentscheids“ ist Makulatur, wenn man sich damit beschäftigt, in welcher Art und Weise sowohl dieser Verein, diese Initiative und vor allem die herkömmlichen Medien ihre Informative mißbrauchend tätig sind.

Das jedenfalls ist höchst bedenklich, wenn man sich das anschauen und vergleichen will.

Die Initiative „Volksentscheid, sonst klagen wir“ (Mehr Demokratie e.V. ÖDP, Bund der Steuerzahler, Piratenpartei, Omnibus f. Direkte Demokratie e.V. usw.) zur Erklärung, was ist Fiskalpakt und ESM (wir aktivieren den Link nicht, weil wir nicht auch noch sinnlose Aufmerksamkeit dafür schaffen wollen). http://www.verfassungsbeschwerde.eu/faq.html

Stand dort bis vor ein paar Tagen noch ein FAQ -Eintrag, worin man auf eine mögliche Befangenheit Prof. Peter Michael Hubers, Bundesverfassungsrichter und bis Mai/Juni Kuratoriumsmitglied dort) eingegangen ist, nachdem es in der Presse bereits Nachfrage dazu gab, hat man diesen Eintrag inzwischen wieder gelöscht.  Offensichtlich hat man kein weiteres Interesse an Transparenz.  Könnte ja vielleicht dazu führen, daß man weiterhin unangenehme Fragen stellt?

Erwarten Sie dort bitte nicht, daß man Sie dort anders aufklärt als da, wo man die Glotze und das Radio anmacht, oder die „Leitpresse“ mit den mantraartigen Verblümelungen der „Alternativlosigkeit“ von EU, ESM und Fiskalpaktgequatsche unserer Politik  aufschlagen wird.

Stellen Sie Fragen und lassen Sie sich nicht mit halb gewalkten Antworten abspeisen.An die Journalisten im Mainstream gewandt, Sie haben es in der Hand, ob man Fiskalpakt, ESM und Begleitgesetzgebung und kleine Änderung durchwinken wird.

Wir haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht darauf, daß unser Bundesverfassungsgericht nicht zum Büttel gemacht werden kann oder sich selbst zum Büttel dunkler Mächte macht (Artikel 120GG und Artikel 79GG – Ewigkeitsgarantie, zumindest im Moment noch, so man es nicht beschädigen wird). Das Bundesverfassungsgericht ist der Hüter des Grundgesetzes und wer sich an letzterem aufgefordert oder unaufgefordert daran zu schaffen macht und Grundrechte damit beschädigen wird, ist voll haftbar zu machen dafür und vor allem auch deshalb, weil es im vollen Wissen und Bewußtsein passiert. Die Informationen dazu, sind bei uns öffentlich abgelegt.

Klaus Lohfing-Blanke

  • Sie wollen sich gern mit der Klage Hassel-Reusing solidarisieren? – Dann hier entlang.

 

  • Sie wollen Ihre schon einmal gegebene „Vollmacht“ für die Klage Däubler Gmelin widerrufen (Mehr Demokratie e.V., Volksentscheid, sonst klagen wir“)? – Dann tun Sie das schriftlich und begründen Sie das auch, damit man dort weiß, daß Sie sich nicht für derartige Zwecke einer „ESM-Klagemaske“ mißbrauchen lassen wollen. Sie wären nicht die ersten, die das tun. Es liegen uns bereits etliche Rückmeldungen dazu vor, daß man das auch in Anspruch nimmt, nachdem man diese Nebelkerze auch für sich erfolgreich enttarnen konnte.

Rechtsbehelf:

Dieser Artikel darf in Auszügen oder komplett unter Angabe der Herkunft veröffentlicht werden, so er nicht aus dem Kontext gerissen wird.

Die Auffassung des Autors stellt seine eigene dar und nicht die des gesamten Netzwerks oder der Unterstützer unseres Gesetzentwurfs zur Ausführung bundesweiter Volksentscheide. Jeder ist intelligent genug, daß er für sich selbst sprechen/schreiben und handeln wird.

 

 

 

 

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5 Kommentare zu #StoppESM – und offene Fragen ans Bundesverfassungsgericht

  1. Pingback: #StoppESM : Nachlese ESM 2, offener Brief an den Deutschen Richterbund | Netzwerk Volksentscheid

  2. Pingback: Hassel-Reusings Eilanträge zu Verfassungsklage als MP3 | Netzwerk Volksentscheid

  3. Offener Brief an den Bundespräsident Joachim Gauck: Antrag auf Einleitung eines Prüfungsverfahrens gegen die Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, Dr. Michael Gerhardt, Prof. Herbert Landau, Prof. Dr. Peter M. Huber, Monika Hermanns, Peter Müller, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Prof. Dr. Gabriele Britz, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Prof. Dr. Reinhard Gaier, Prof. Dr. iur. Michael Eichberger, Prof. Dr. Johannes Masing, Prof. Dr. Andreas L. Paulus, Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M., Wilhelm Schluckebier http://jahrtausendluege.com/Gleichschaltung/BRD/2012/07/offener-brief-an-den-bundesprasident-joachim-gauck-antrag-auf-einleitung-eines-prufungsverfahrens-gegen-die-richter-am-bundesverfassungsgericht-prof-dr-andreas-voskuhle-prof-dr-gertrude-lubbe-wo/

    Mit besten Grüßen,

    Alexander E. Schröpfer

  4. Es geht bei der Klage nicht darum, daß man gut strukturiert und erkennbar das Wesentliche behandelt, was übrigens in den anderen Klagen fehlt, sondern es geht darum, daß man alle Fallen im Gesetz, Begleitgesetzen, dem Reserveermächtigtungsgesetz (StabMechG und EFSF) als auch die kleine Vertragsänderung §136 erkennt.

    Wie im Artikel schon beschrieben, greift die Klage viel weiter, als alle anderen zusammen genommen und sie dürfte für jeden Richter des Bundesverfassungsgerichtes in ihrer Tragweite nicht nur begreifbar, sondern auch ohne Probleme verständlich sein. Wenn man sich selbst als Nichtjurist einlesen will, ist das ebenfalls kein Problem. Viele persönliche Statements dazu liegen uns bereits vor. Auch die von Juruisten, welche nicht nur diese Klage prüften, sondern auch die von Mehr Demokratie e.V.

    106 Seiten Klage von Mehr Demokratie waren so gut strukturiert, daß mittlerweile über 23.000 Leuten die Falle darin gar nicht aufgefallen ist…

    Es geht hier zudem nicht um einen Wettbewerb der Klagen, sondern darum, daß am Ende ALLE Fallen aus den Gesetzen und Verträgen herausoperiert worden sind. Man kann in einer Klage schwafeln und viel Blabla schreiben und im Kern doch nur eines wollen. Den Durchmarsch des ESM und Fiskalpakts und Co. Es kommt also immer auf die Begründung eigener Betroffenheit und klaren Gegenstand der Klage an.

    Hier eine Auseinandersetzung mit der größten Tretmine davon:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2012/07/09/sturmangriff-auf-grundgesetz-und-menschenwurde-im-namen-von-mehr-demokratie/

    Die sehr gut lesbaren und faßbaren Eilanträge der Klägerin Hassel-Reusing sind im Text etliche Male verlinkt. Um diese wäre es in der ersten Verhandlung nur gegangen und man hätte sie nicht erst auf Seite 700 gefunden, sondern auf den ersten Seiten der Klageschrift. Es besteht zudem der eklatante Mangel, daß man diese nicht veröffentlicht und keinerlei Stellung dazu bezog.

    Ich verstehe zudem nicht, was Sie an der Gliederung bemängelnswert oder nicht übersichtlich finden wollen Daß es dauern kann eine Klage zu lesen, ist durchaus drin. Ist aber nicht die erste Klage, denn der erste Teil davon ist seit 6.April 2012 schon bekannt und liegt dem Bundesvergfassungsgericht seitdem schon vor….

    hier nachlesbar und als es um das Reserveermächtigungsgesetz ging: http://netzwerkvolksentscheid.de/2012/04/21/klage-vorm-bundesverfassungsgericht/

    Nehmen Sie zudem zur Kenntnis, daß die Klägerin schon bewandert in der Abfassung von Klageschriften ist, sie klagt nicht das erste mal, denn sie klagt auch bei internationalen Gerichten sehr erfolgreich Menschenrechte ein.

  5. stormgust sagt:

    Man kann entweder sieben gut strukturierte Klagen, die sich auf das wesentliche konzentrieren verhandeln.

    Oder aber über ein Monstrum, welches mehr als 700 Seiten umfasst, außer der Standardgliederung jegliche Struktur entbehrt, und statt gegen das wesentliche (ESM/Fiskalpakt) zu richten, als Pauschalschlag gegen die Europagesetzgebung gedacht ist. Mal ungeachtet dessen, dass man eine gut begründete Klage nicht in jedem Punkt durch 3-6 „Experten/Zeitschriften“ Meinungen zu bestätigen hat, eine gute Begründung steht durch sich selbst (e.g. andere Urteile des BVerfG).

    Warum das letzte Aktenzeichen?
    Man muss erstmal wissen worums geht, damit die Klage ihr Aktenzeichen bekommen kann. Ohne richtige Gliederung und bei 700 Seiten dauert das halt.

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