Staat, Staatsangehörigkeit und Fiktion – Teil 1 – Verwaltungsakt und Unterschriften

Als Einleitung einer zukünftig in loser Folge hier bei uns und in mehreren Teilen erscheinenden Reihe von Erklärungsversuchen („Staat, Staatsangehörigkeit und Fiktion“), des bei uns in Deutschland herrschenden Systems, soll heute mit einigen Einleitungen und einem Fremdbeitrag in Videoform ganz unten im Artikel begonnen werden.

Ebenso einfach soll hier in weiteren Teilen der Abhandlung darauf eingegangen werden, ohne, daß man den Leser mit Paragraphen und Philosophien unterschiedlicher Couleur und Deutungen ermüden will, welche Lösungsansätze es geben kann, wenn man sich seiner Souveränität ganz bewußt bedienen will.

Es geht um einfache und verständliche Definition zur Aninformation. Je tiefer wir die Materie in den nachfolgenden Teilen beleuchten werden, desto klarer wird das Bild, wenn man Gesetzestexte und eigene Erfahrungen selbst sprechen läßt.

Was ist ein Staat? Man kann es wohl mit drei Begriffen auf einen Nenner bringen. Ein Staat wird gekennzeichnet, durch ein „Staatsvolk„, ein „Staatsgebiet“ in räumlicher Abgrenzung und einer „Verfassung“ letztere ist die Regelung, wie ein Volk sich vor seiner eigenen Regierung schützen kann. Der Vertrag zwischen Volk und Regierung sollte es eigentlich sein. So zumindest das Ideal und mit weniger sollte man sich auch nicht begnügen wollen.

In der Geschichte gingen, wie jeder sicherlich leicht für sich nachvollziehen kann die Kriege nicht von Völkern, sondern in erster Linie von Regierungen und deren „Auftraggebern“ aus. Der Krieg begann zumeist überhaupt erst im eigenen Land. Man mußte die Völker erst in die Kriegslust hinein manipulieren. Man bediente sich der Propaganda dafür. Man engte die Gesellschaften dafür ein. Man zog die Überwachung an. Man entwaffnete breite Bevölkerungsschichten, damit man sich im Falle weiterer Repressionen nicht mehr wehren kann, zog immer weiter die Daumenschrauben an, verbreitete Schrecken und Angst bis man eine Einheitsmasse von willenlosen und ängstlich gegenüber der „Obrigkeit“ und dem „Überwachungsstaat“ gemachten Mitläufern geschaffen hat. Individualität war nicht gern gesehen, auf diese wurde Hatz gemacht.

Teile und Herrsche paßt in jedes totalitäre oder scheindemokratische System hinein. Das letztere erleben wir gerade ganz aktuell in unserem Land. Kein Wahlgesetz, Beschränkung allenfalls auf „Urnengang“, Beschränkung auf Parteiensystem, Immunitäten der Entscheidungsträger und parlamentarischen „Abgeordneten“, ein System der Selbstbedienungsmentalität, welche Voraussetzung dafür ist, daß man das eigene Volk organisiert am Nasenring durch die Arena des ganz großen Monopoly ziehen kann.

Das Staatsvolk ist ausgestattet mit einer durch Geburt erworbenen Staatsangehörigkeit. (dazu in einem nachfolgendem Artikel etwas mehr). Nur soviel vorerst dazu, daß es diese auch bei uns in „Deutschland“ gibt. „Bundesrepublik Deutschland“ ist nicht zuletzt die Verwaltung eines vereinigten Wirtschaftsgebiets entsprechend Proklamation Nr.2 des US Oberbefehlshabers Dwight D. Eisenhower nach dem Weltkrieg 2.

Dort hieß es Zitat:

„Artikel I. Innerhalb der Amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden; jeder Staat wird eine Staatsregierung haben. Die folgenden Staaten werden gebildet:…“

und dann folgt die Aufzählung, welche ehemaligen deutschen„Staaten“ und „Kreise“ zu „Wirtschaftsgebieten“ zusammengefaßt werden und dann …von jetzt ab als Staaten zu bezeichnen sind… – Also Sie merken sicherlich schon, wenn man ein Ding als etwas bezeichnet ist das nicht gleichbedeutend damit, daß es dieses Ding auch ist, was man vielleicht vortäuschen oder schaffen will. Sonst bezeichnet man es ja logischer Weise nicht nur, sondern man verleiht ihm den eineindeutigen Status, daß es auch das Rechtssubjekt ist, von welchem man sprechen und dieses auch so behandeln will.

Staaten sind ein souveränes Rechtssubjekt. Hier handelte es sich aber um einen Akt, welcher durch höchste Gesetzgebung (heute „jus cogens“) – zu welchem auch die „Haager Landkriegsordnung“ gehört ordnen soll. Nach dieser ist durch den Besetzenden die oberste (Staats-)Verwaltung einzunehmen, zu organisieren und in Eigenverantwortung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im besetzten Gebiet zu übernehmen. Die Gesetze des besetzten Staates sind dabei in soweit einzubeziehen, so sie nicht gegen jus cogens, Grundrechte oder universelle Rechte verstoßen wollen. Ganz wichtig ist, daß der Besetzende nur die oberste Verwaltungsstruktur übernehmen darf. Die unterste staatliche Verwaltungsebene bleibt existent und betreibt die untere Verwaltung des besetzen Staates selbst. Es entsteht eine sogenannte reststaatliche Struktur, welche völlig autark (z.B. im Subsidaritätsprinzip, geschützt z.B. bei uns durch Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Lissabonvertrag) und völlig im Frieden agieren kann. – Die Verwaltung befindet sich durchaus hier im Zwiespalt, weil sie einerseits für die Staatsangehörigen und für die Staatenlosen handeln kann und muß. Dafür setzt sie einerseits staatliches und auch fremd aufgesetzte oder verhüllende Rechte ein. Das war also bei uns im Lande nach WK 2 ebenso, wie in allen später besetzten Staaten ebenfalls. Auch dort, statt einer Verfassung welche, die vom Besatzer zu schaffende Grundordnung als „besatzungsrechtliches Mittel“, also mittels „Grundgesetz“ zu schaffen und für die Zeit der Besatzung und nicht beendeten Kriegszustands zu gewährleisten hat.

Eine volle Souveränität unseres Staates wird wieder hergestellt und das steht auch im übertragenen Sinne so in unserem Grundgesetz z.B. im Artikel 146, wenn sich ein Volk in freier und ungezwungener Entscheidung eine eigene Verfassung gibt und wenn vor allem ein Friedensvertrag geschlossen wird. Ein solcher ist der Schlußpunkt unseres Besatzungsrecht´s.

Wie nun jeder weiß, existiert ein solcher bei uns bis heute noch nicht. Das ist auch ganz normal, denn es existiert sowohl in unserem Volk, als auch bei den Regierenden nicht das Bewußtsein, daß man den inneren und äußeren Frieden für die Souveränität besitzen muß. Der Waffenstillstand reicht dazu nicht aus. Aber auch dazu in späteren Teilen mehr. Hier also nur als Aninformation und es gab auch in der Vergangenheit ganz aktive Bestrebungen unserer eigenen Würdenträger, daß an diesem Zustand ganz offenbar nicht gerüttelt werden soll, was für Sie liebe Leser/in vielleicht gar nicht so ersichtlich ist.

Nach der etwas globaleren Einleitung nun erst einmal darauf zurückkommend, daß wir ja im täglichen Dasein mit Verwaltungsakten zu tun haben, wo erst einmal unerheblich ist, ob mich ein solcher als Staatsangehöriger oder als Staatenloser betrifft. Im täglichen Leben haben wir es mit „Verwaltungsakten“ zu tun, welche ganz offensichtlich, egal welche Gesetzgebung man hernehmen will, die des deutschen Staates oder die der alliierten Verwaltungsstruktur ist, oder gar die, welche uns momentan ganz aktuell als „EU-Gesetzgebung“, „EU-Verordnung“ oder „EU-Richtlinie“ übergestülpt werden soll.

Der Verwaltungsakt kennzeichnet im übertragenen Sinne einen Befehl, eine Empfehlung oder ganz profan manchmal auch ein Vertragsangebot (bei letzterem in der Gewährleistungsstaatlichkeit (der Begriff kam erst so ab 1990 nach der Einverleibung der DDR auf) nach welchem man zu handeln, oder sich in die Eigenverantwortung begibt. Das Rechtsgeschäft erfüllt sich recht oft ohne, daß man es überhaupt sehr bewußt wahrnehmen muß. Meist ist es oft zu spät, wenn man bemerkt, daß man geteert und gefedert worden ist. Ganze Register an Täuschung und Zwang gewährleisten dabei, welche ihrerseits entsprechend deutschem Recht nicht unproblematisch für den Rechtsakt als solchen sind, daß man weiterhin im Dunkeln tappen soll. Die unteren Verwaltungen scheinen dabei noch nicht mal bewußt aktiv tätig zu sein, sie erfüllen lediglich einen Job, der alles andere als durchblickbar für sie selber ist. Manchmal kommt Frust hinzu, weil sich ja auch Frust beim „Bittsteller“ bei der Behörde aufzubauen beginnt. Eine Auffassung kreuzt die andere und da ist Frust aufgebaut. Vielleicht soll das auch so sein, es gehört scheinbar zum großen Spiel hinzu. „Teile und Herrsche“, wir kennen das alte, immer noch funktionierende Prinzip. 

Das große Erwachen wird dort erst auftreten, wenn man eines Tages in einem anderem Rechtssystem erwachen wird, welches vielleicht viel menschlicher agiert, als jenes, welches aus Menschen lediglich Verbrauchermasse oder Biomasse macht… Wir helfen gern beim Erwachungsprozeß, denn die Feinde sind nicht in den Verwaltungen ausgemacht. Der Feind steckt wie immer in uns selbst. Die Information, welche man suchen und finden muß, damit man nicht selbst zu den „Schuldigen“ von Morgen gehört.

Wie im großen Manhattenprojekt, wo man einstmals in geheimer Mission über 100.000 Menschen an der Atombombe arbeiten, entwickeln und bauen ließ, bekommt jeder im System nur das mitgeteilt was unbedingt nötig ist, damit die Täuschung und Verschleierung überhaupt funktionieren kann. – Der Verwaltungsakt als solcher bedarf einer bestimmten Form und hier wird es in unseren weiteren Abhandlungen in späteren Teilen ganz von erheblicher Bedeutung sein, in welchem „Personalstand“ entsprechend „Personalstatut“ man sich befinden will. Welche Form hat der Verwaltungsakt und warum werden sie in einen Personalstand gestellt, der Sie selbst nicht gerade bevorteilen wird ja, geschweige sie als Menschen aussehen läßt? – Es wird also auch um die Aufdeckung der Täuschung gehen.

Wir befinden uns sozusagen in einer verschleierten Souveränität. Diese kann man, muß man nicht für sich selbst erst einmal erkennen, akzeptieren oder ändern wollen, so man überhaupt verstehen und erkennen will, warum die Gängelung immer unerträglicher wird.

Wie kann man sein und das Leben seines direkten Umfelds in Zukunft positiv gestalten? Wir dürfen natürlich nicht vergessen, daß es ganz aktuelle Interessen gibt, daß man, wie in Griechenland, Zypern und überall da, wo man als „Troika“ (EZB, EU-Komission, IWF) und nach der üblichen Strenge des IWF verbrannte Erde hinterläßt, auch bei uns eines Tages vorgehen will. Momentan zahlen wir nur dafür, daß man andere Länder herunterbrechen kann. Die Uhr läuft, daß man Zwangsmaßnahmen und Zwangshypotheken auch bei uns durchsetzen können will. Das Kartenhaus ist schon vor Jahrzehnten begonnen zu bauen. Die Frage aber bleibt, wann fällt es vollends ein? Hier gilt es das Problem zu erkennen und die Verknüpfungen zu schaffen, damit man bessere Konzepte nicht nur entwickeln, sondern vor allem souverän in Kraft setzen kann. Nicht mit manipuliertem Volksentscheid, sondern mit Intelligenz.

Wir werden darauf zurückkommen, daß Gängelung nicht ewig so weiter gehen muß. Sie selbst werden das Zünglein an der Waage sein. Wir stehen hier unter anderem im Selbstversuch und werden dazu berichten, was man ganz effektiv machen kann und zwar so, daß man sich vermeintliche Feinde auch zu Freunden macht. Wir dürfen nie vergessen, daß das ganz große Monopoly von ganz oben, also über den Marionettenfäden von nur wenigen gesteuert wird. Alle unterhalb der Ebene sitzen im übertragenen Sinne in ein und dem selben Boot, welches seinerseits wieder am Absaufen ist. Es gilt Löcher zu stopfen, damit man eine neue Gesellschaft, ohne die da oben aufbauen kann. Die anderen gilt es von ihren Zwängen der Erfüllung zu befreien. Ihnen die Verantwortung für uns zu nehmen, daß sie nicht mehr für uns und unsere eigenen Belange denken, handeln, uns verschaukeln oder sich selbst korrumpieren lassen sollen. – Das geht auch ohne den gewünschten Konflikt, in welchem man hochgerüsteten „Werkschutz“ gegen das eigene „Personal“ einsetzen oder willkommene Zielscheibe für den Test oder Ernstfall des Systems bieten muß,. – Dann also, wenn „Teile und Herrsche“ ganz gewünscht und final aufeinander prallen soll, setzen wir ganz eigene Mittel der Deeskalationen ein.

Ich brauche Ihnen nicht zu erzählen, daß man für den „Wandel“ oder „Change“ meist auf dem inszeniertem oder selbst geschaffenem Chaos aufbauen will und muß. Anders packen die es nämlich nicht, daß man Millionen und Milliarden anders Gewillter in die Form Ihrer Willensgebaüde, Namens NWO oder ihre ganz eigene Sklavengesellschaft (Orwells 1984) hineinpressen kann..

Ein sehr sehr wichtiger Punkt. Am Wochenende (Freitag dem 19.07.2013) in unserem Netzwerk, bei Alex Benesch in der recentr.tv findet nämlich eine Sendung mit einem Interview Volker Reusings (dem Mann der Klägerin beim „Bundesverfassungsgericht“ Hassel-Reusing gegen „Lissabonvertrag“ (2009 ehemals versuchte man uns den als EU – Verfassung zu verkaufen und er wurde im zweiten Durchgang mit minimalen Änderungen als Lissabonvertrag serviert, aber von keinem einzigen Volk der EU auch legitimiert) und „ESM/Fiskalpakt und Co.“ – den entscheidenden Ermächtigungsgesetzen, wie man sie auch bezeichnen kann (2012). In der Sendung wird es unter anderem darum gehen, was „Gewährleistungsstaatlichkeit“ ist und vor allem welche Gefahren sie birgt, vor allem aber, wie weit sie bereits trotz Verbot durch’s Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Lissabonvertrag 2009 gediehen ist. – Aber keine Angst, es geht erst mal ums Erkennen des Problems, wir finden aber einen Weg hinaus, so wir es wirklich wollen. Die Visionen existieren bereits, man darf sie nur noch umsetzen und dann wird eine unglaubliche Welle entstehen, welche so ganz anders ist als das, was man uns bisher als „Revolutionen“ oder „Alternative“ einer der X neuen geistigen Inzuchtvereine Namens Partei verkaufen will.

Intelligenz bahnt sich eines Tages den Weg, und unser Volk war in der Vergangenheit berühmt dafür, daß es das Volk der Dichter und Denker war. Wir werden es wieder sein. Davon bin ich fest überzeugt. Eine so traditionsreiche kulturelle, wissenschaftliche und Vordenker-Geschichte von über 1000 Jahren, stampft man nicht ohne Weiteres ein. Daran hindert uns auch unsere FDJ-Sekretärin und ihre Vasallen nicht.

Wir lassen Sie liebe Leser/Innen natürlich wie gewohnt nicht allein. Mit anderen Netzwerkpartnern wird fieberhaft daran gearbeitet, wie man hier effektivste Lösungen entwickeln kann, damit man solchen Bestrebungen nicht mehr mit gebundenen Händen und Füßen, zugekleisterten Augen, Ohren und Mund gegenübersteht und man uns weiter zu bierersoffenen und glotzebetäubten „Verbrauchern“ mutiert.

Im übernächsten Teil geht es bei uns um das Thema „Staatsangehörigkeit„, wie sie z.B. im Grundgesetz gem. Artikel 116 und auch indirekt im 146 beschrieben steht (was und wer ist ein „deutsches Volk“?). Das als Voraussetzung dafür, daß man souveräne Entscheidungen trifft und vor allem nicht mehr mit fremder Gesetzgebung gegängelt, übertölpelt und ausgeplündert werden kann. Es geht nicht in erster Linie darum, daß man Artikel 146 Grundgesetz gerade jetzt, wo man das GG ohnehin am liebsten im Dunkel der Geschichte zurück lassen und aushebeln kann, damit man das was sich über uns im EU-Konstrukt zusammenbrauen soll zur Wahrheit werden lassen kann. Das GG stellt momentan noch den effektivsten und einzigen Schutz vor der Gewährleistungsstaatlichkeit überhaupt dar.

Wie hat nun ein Verwaltungsakt überhaupt auszusehen? Hier also der angekündigte Fremdbeitrag von Herrn Tobias Sommer aus der „Staatlichen Selbstverwaltung“. Ich selbst sehe einen ganz erheblichen Mangel in jener Selbstverwaltung, weil man immer in Konflikt mit dem System gerät. Man dient sich wieder anderen Mächten an und vor allem es fehlt die entscheidende Möglichkeit nämlich, wie man seinen „Personalstand“ nach deren eigener Gesetzgebung eindeutig und im Einklang mit herrschender und vorrangiger Gesetzgebung weitestgehend konfliktfrei darstellen und vor allem auch darauf pochen kann. Aber vielleicht ist auch unsere Abhandlung hier wieder weiterführend für sie. Wir befinden uns schließlich in einem kreativem Prozeß des schon benannten Denkens eines sich im Aufbruch befindlichen Volkes einstmaliger und zukünftiger Dichter und Denker.


Weitere Infos das Video betreffend. Es wurde von ungültigen Gesetzen gesprochen hier mehr dazu ohne, daß wir da momentan eine Empfehlung oder Wertung abgeben wollen. Als Autor des Artikels habe ich da meine ganz eigenen Erfahrungen und berechtigte Zweifel, was die Rechtmäßigkeit unserer Gesetze und Justiz betrifft.:

http://grundrechteforum.de/243/ungueltige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/itrags

Rechtsbehelf:

Dieser Beitrag und auch die anderen noch folgenden stellen keinerlei Rechtsberatung im Sinne der Gesetzgebung des „Wirtschaftsgebietes“ dar.

Wir haben weder etwas mit den sogenannten „Kommissarischen Reichsregierungen“, noch etwas mit den selbst ernannten Fürsten, Königen oder Kaisern zu tun. Von den sogenannten gelenkten „Antideutschen“, permanentem Rechts- und Linksgequatsche  distanzieren sich die am Artikel Beteiligten so wie so. Und wie immer stellt natürlich die Auffassung der Verfasser nicht die Meinung der gesamten Netzwerker und deren Unterstützer dar. Jeder spricht wie gewohnt für sich selbst.

Der Verfasser zeichnet für seinen Artikel selbst verantwortlich. Er steht entsprechend Personalstatut in „im Vorrang Deutschen Rechts“

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5 Kommentare zu Staat, Staatsangehörigkeit und Fiktion – Teil 1 – Verwaltungsakt und Unterschriften

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  5. Shana sagt:

    Vielen Dank für diesen Artikel. Ich warte mit Spannung auf Teil 2!

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