Neues von der Anstalt – GEZ – Bescheid adee?

GEZ nein dankeGerade macht eine Info die Runde und wir möchten da etwas genauer hinschauen. So gab es erste erfolgreiche Abmeldung von Zwangsgebühren für die Öffentlich – Rechtliche (ÖR) Zwangsbeschallung. So jedenfalls die Information. Doch etwas Vorsicht ist geboten, denn die Geschichte ist auch damit noch nicht vorbei, wie man selbst im Text unten (siehe nächsten Link) lesen kann. ÖR windet sich inzwischen aus der eigenen Darstellung heraus und scheint das Spiel unter anderem Label (Beitragszahlung – Haushaltsabgabe) weiter betreiben zu wollen. Also für den Autor des Artikels und Buchautor Bernd Höcker ist die Sache keinesfalls zum heutigen Zeitpunkt ausgestanden, die „Windmühle“ steht und dreht also immer noch, Dank auch Ihres Geldes und umgewandelter Lebenszeit, welche man Ihnen zwangsweise, unter anderem auch dafür abgepreßt hat und zukünftig noch abpressen will…..

Wer also diesen Weg des Widerspruchs gehen will, kann das als Vorlage nehmen. Er kann zudem den Vorgang seinem eigenen anheften und auf Gleichbehandlung entsprechend Gleichheitsgrundsatz bestehen. Das würde evtl. die Gleichheit Ihrer eigenen Bedingungen vorausgesetzt erst einmal die GEZ Abzocke verhindern können, der Beitrag selbst ist damit nicht aus dem Weg. Der Vorgang wurde durch den Betreiber der Seite gez-abschaffen.de, öffentlich zur Verfügung gestellt. Weitere Argumentationshilfen beschrieben wir bereits hier.

Es bleibt weiterhin die Frage zu stellen, ist der „Staatsvertrag“ überhaupt ein Staatsvertrag? Also ein Vertrag, welcher zwischen echten deutschen Staaten geschlossen worden ist? Ein klares Nein. Die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung  besagte, daß die geschaffenen „Wirtschaftsgebiete als Staaten zu bezeichnen sind…“ Echte Staaten mit Gründungsurkunde sind es also nicht und Staaten bezeichnet man nicht nur so.  Wir sitzen also auch hier offenbar einer reinen Fiktion oder Täuschung auf. Hier bereits in diesem Beitrag schon aufgeführt.

Im Artikel 144.2 GG wird betont, wer die gesetzbildenden Organe sind und Vertreter in Bundestag und Bundesrat entsenden darf. Prüfen Sie das bitte selber nach, denn im Artikel 23, auf welchen sich der 144 beruft findet man nichts mehr dazu. Wahlrecht und auch Staatsvertrag ist damit irgendwie Illegitim, oder wie interpretiert man das möglichst passend um? Haben wir es hier nicht mit rechtlicher Unbestimmtheit zu tun, welche automatisch wieder zu Nichtigkeiten von Gesetzen führt? Was ist das für ein „Staatssubjekt“ welches uns hier vorgegaukelt wird? Inzwischen kristallisiert sich ganz klar heraus, daß es nach wie vor Besatzungsvorbehalte (Besatzungstatut) geben muß. Erst kürzlich ging Gysi klar und deutlich darauf ein, wie auch schon Schäuble, Seehofer, Gabriel und viele andere „Spitzenpolitiker“ auch.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, zu welcher wir demnächst Auskunft erteilen wollen. Diese wird etwas anders gelagert sein, wo man NICHT in ein Widerspruchsverfahren einsteigen wird. Es eignet sich eher für den Selbstversuch für selbstbewußte Menschen, welche zu „rechtlichen Mitteln“ wie „Widersprüchen“ und Bundesrecht anderer Auffassung und einem anderem Rechtskreis („Deutschem Recht im Vorrang“ gem. Artikel 5.1 und Artikel 6 EGBGB und Artikel 16 GG und Artikel 116 GG) zugehörig sind.

Am Ende noch die Information, daß nun auch SIXT gegen den Beitragsbescheid vor’s Bundesverfassungsgericht ziehen will. 3 Millionen, die man dort rund gerechnet jährlich zu zahlen hat, sind denn doch zu viel und bringen den Konzern auf die Barrikade rauf.

Nach wie vor ist mein Vorschlag an die Öffentlich – Rechtlichen, man schließe den Kanal und überführe sie in Pay – TV und Pay – Radio. Jeder bezahlt das, was er hören will. Informationsquellen, aus denen man sich frei, ungezwungen und unmanipuliert bedienen kann, gibt es wahrlich mehr als genug, da braucht man nicht das Zwangsmodell, welches uns mit hausgemachten Terrorproblemen (9/11, GLADIO, „Kofferbomber“, NSU, ect.) Terroraufklärungsverschleierung (zu NSU, 9/11, Oktoberfest, London- und Barcellona- Plott, GLADIO), Parteiengleichschaltung (verdeckter Wahlmanipulation), Kriegsspielereien, Diktatur- und Kriegsverherrlichung (notwendigen Kampf um die Ressourcen), religiöser Beeinflussung, schüren von Selbstzweifeln und Deutschenhaß, Angstmache und Hysterie, Werbeveranstaltungen für das IG-Farbennachfolgesystem (Aufrufen zu Impfaktion höchst hinterfragenswerter, zweifelhafter „Grippeepandemien“), „CO2-Klimaschutz“ Massenverblödung, EU-Diktatur Schöngerede, Informationsunterdrückung, Werbung und vorbereitende Manipulation öffentlicher Meinung für EU-Datenschutzgrundverordnung, Profanität und geistigen Tiefflug (Soups und Reality TV) und Bankenkrise, welche ihrerseits nichts anderes als eine Systemkrise und der größte Beschiß an den Völkern des Planeten ist und permanent beeinflussen und unabhängigen Geist vorformatieren will. Selbst eine Steuerfinanzierung ist rausgeschmissene und verplemperte Lebenszeit in Form von „Geld“, sollte man eine solche jemals beschließen wollen. – Für so eine Informationsgülle und Datensammelkrake, darf es keine Finanzierung geben, weil sie gegen die Menschenwürde, den freien Geist und die Achtung der Völker verstößt.

Nach wie vor ist kollektives oder selbstbestimmtes Boykottieren zum Ausschluß nicht gewollter Zwänge generell angesagt es sei denn, die Qualität der sogenannten Öffentlich-Rechtlichen ändert sich um 180 Grad. Das wird jedoch nicht geschehen, weil dann auch der verdeckte Auftrag verloren gehen wird und ohnehin die freie Informationsbeschaffung aus freien Quellen behindert wird. Ein Grundsatzproblem, welches nicht aus dem Wege zu schaffen ist.

Die Katze beißt sich wie so oft in den eigenen Schwanz…

 

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5 Kommentare zu Neues von der Anstalt – GEZ – Bescheid adee?

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  2. Pingback: Schlachtzug gegen die Wahrheit (Wer kontrolliert die Medien?) | Netzwerk Volksentscheid

  3. Baumgärtner Erika sagt:

    Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen.(Ich hätte auch keinen Vertrag unter diesen Bedingungen mit der Gez abgeschlossen) Bin ich jetzt entmündigt ? Mit meiner Klage beim Bay. Verwaltungsgericht hatte ich keinen Erfolg.( Netterweise wurde ich aber darauf hingewiesen auff einen Klageweg über das Bundesverfassungsgericht, oder Landerverfassungsgericht Klage einzureichen )Die geforderte Verfahrensgebühr wurde von mir sofort überwiese. (105.- Euro ) Ich habe kein Fernsehgerät. Die Sendungen wären auch eine Zumutung welche an die Schmerzgrenze stoßen. ( Ich dachte schon daran ein Schmerzensgeld dafür auszuhandeln.)

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