Bundesverfassungsgericht tagt am 12.09.2012 in mündlicher Verhandlung zu Eilanträgen gegen ESM und Fiskalpakt

#StoppESM

Wie das Bundesverfassungsgericht vor ein paar Minuten per Pressemitteilung verkündete, wird am 12.09.2012 nun ein Urteil über die Eilanträge zu ESM und Fiskalpakt gesprochen.

Ort des Geschehens wird der Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Amtssitz „Waldstadt“, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe sein.

Interessierte Bürger und Journalisten können sich beim Bundesverfassungsgericht melden, damit man an der Verhandlung teilnehmen kann (Siehe Link Pressestelle BVerfG)

Es ist damit zu rechnen, daß bereits in dieser Verhandlung ein endgültiges Urteil gesprochen wird. Nicht ausgeschlossen ist auch, daß man alle Klagen abweisen wird.

Gerade jetzt ist es wichtig, daß man die Klage Hassel-Reusings unterstützen hilft und nicht locker lassen wird.
Wer dafür Interesse zeigt, bitte klicken Sie dafür die Grafik an.:

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#StoppESM – und offene Fragen ans Bundesverfassungsgericht

#StoppESM – Nachdem Bundestag und Bundesrat am 29.06.2012 in einer denkwürdigen Veranstaltung versagten und man einem im Durchmarsch befindlichem Ermächtigungsgesetz mit offenem Ermächtigungsrahmen den Weg gebahnt hat, kam es sofort in der Nacht noch zur Einreichung von Klagen gegen ESM und Fiskalpakt. Wir berichteten hier.

Alle Klagen und Eilanträge liegen inzwischen vor und wurden mit einem Aktenzeichen bedacht. Bis zum 05.07.2012 lag dann auch das Aktenzeichen der vom Netzwerk Volksentscheid favorisierten Klage, der Bürger und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing vor. Wir berichteten bereits hier.

Inzwischen hat am 10.07.2012 eine bis in die späten Abendstunden stattfindende mündliche Verhandlung zu Eilanträgen zu Fiskalpakt und ESM im Bundesverfassungsgericht stattgefunden.

Die Richterschaft kündigte in deren Folge an, daß man mehrere Monate braucht, daß man darüber entscheiden kann. Damit ist also erst mal der Plan der Regierung, daß man sofort ratifizieren kann ad acta gelegt. Zumindest denken wir das wohl nun.

Durch unsere Netzwerkredaktion wurde eine Pressemitteilung herausgegeben, welche an über 100 Medien (Öffentlich-Rechtliche) und an Leitmedien herausgegangen sind. Es kam in deren Folge zu keinerlei Erwähnung in der Öffentlichkeit, obwohl nochmals eine Meldung dazu hinterher geschoben worden ist. Trotz vieler Empfangsbestätigungen null Reaktion. –  Das nur als Nebenaspekt, welcher später in einem weiterem Artikel explizit ausgewertet werden wird, wo es darum geht, welche Rolle der Massenmanipulationsmöglichkeit eines evtl. ins Haus stehenden Volksentscheides hier greifen wird, wenn dem kein sanktionierender Riegel vorgeschoben wird.

Was mich nach dieser Verhandlung nun im Bundesverfassungsgericht am 10.07.2012 bewegt, sind folgende Fragen, welche ich hier ganz öffentlich stellen will, in der Hoffnung, daß sie von dem einen oder anderem Journalisten des Mainstreams oder auch der freien Medien aufgegriffen werden, mal etwas tiefergründiger nachfragen zu wollen. Rufe ich selbst beim Bundesverfassungsgericht an oder frage ich schriftlich nach, dann bekomme ich die Auskunft, daß man mir keine Rechenschaft ablegen muß, oder der Bundesverfassungsrichter mit den Bürgern nicht in Diskussion treten darf. Das ist verständlich so, soll doch das Bundesverfassungsgericht auch unbeeinflußbar sein, so ist wohl nun zu schlußfolgern.

Bei Fragen eines oder mehrerer Journalisten z.B. sieht das schon anders aus. Da gibt es eine Informationspflicht, welche der Öffentlichkeit gegenüber zu erfüllen ist.

Deshalb also meine Fragen in aller Öffentlichkeit, vielleicht fühlt sich ja jemand animiert, daß er mal als Journalist nachfragen will und ich fände es äußerst wichtig, auch für eine spätere Aufarbeitung, daß hier unbedingte Transparenz geschaffen wird.Ist natürlich kein Anspruch auf Vollständigkeit, man kann sich vorstellen, daß auch andere Fragen mit ebenfalls wichtigen Inhalten denkbar sind. Schreiben Sie solche bitte gern unten in die Kommentarfunktion hinein, wir füllen dann gern weiter auf.

Hier also der Fragenkatalog, bedienen Sie sich also gerne daran:

  • Warum hat die Klage Hassel-Reusings das letzte numerische Aktenzeichen, obwohl die Klage bereits 0.23 Uhr am 30.06.2012 und zwar als zweite Klage eingereicht worden ist?
  • Warum erscheint am 02.07.2012 in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts eine Nachricht, daß ausschließlich über die Eilanträge der Kläger mit den Aktenzeichen 2 BvR 1390/12;  2 BvR 1421/12; 2 BvR 1438/12; 2 BvR 1439/12; 2 BvR 1440/12 und 2 BvE 6/12 verhandelt wird?
  • Hat jeder Bundesverfassungsrichter des 2. Senats nach dem 05.07.2012 Kenntnis darüber, daß eine weitere Klage (Hassel-Reusing, Aktenzeichen 2 BVR 1445/12) und weitere 28 Eilanträge vorliegend sind und einen groben Überblick, wie weitreichend diese Klage ist?
  • Wer hat am 02.07.2012 dafür gesorgt, daß die Pressemitteilung ohne Hassel-Reusings Klage erschienen ist? Die dritte Kammer des Bundesverfassungsgerichts 2. Senat?
  • Wer trägt dafür Sorge und Hauptverantwortung, welche Form und welchen Inhalt eine solche Presseerklärung, wie die vom 02.07.2012 hat?
  • Wurde von einer der Klägerparteien ein Antrag auf Befangenheit gegen einen oder mehrere Bundesverfassungsrichter des 2. Senats in diesem Klageverfahren eingereicht?
  • Wurde darüber im Senat verhandelt und welche Schlüsse zog man daraus?
  • Wer hat dafür Sorge getragen, daß nicht spätestens am 05.07.2012, also dem Datum der Erstveröffentlichung eines Aktenzeichens, auf Nachfrage eines Journalisten beim Bundesverfassungsgericht und 5 Tage vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu den zusätzlich in der Hassel-Reusing-Klage eingereichten 28 Eilanträgen keine weitere Pressemitteilung erschienen ist, und daß oder ob man darüber in dieser oder anderer Verhandlung entscheiden wird?
  • Warum wurden diese 28 Eilanträge und die Klage Hassel Reusing mit öffentlichem Interesse vom Bundesverfassungsgericht bis heute nicht erwähnt? – Immerhin solidarisierten sich bis zum heutigen Tage über 1600 Bürger damit und es wurde mündliche und öffentliche Verhandlung beantragt dazu (siehe Klageschrift und Klagebegründung).
  • Warum also, ist bis zum heutigen Tage beim Bundesverfassungsgericht in keiner einzigen öffentlichen Meldung das Aktenzeichen 2 BVR 1245/12 aufgeführt?
  • Wer legt die Reihenfolge der Aktenzeichen fest und woraus begründet sich die Reihenfolge in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht und wer ist dafür hauptverantwortlich?
  • Warum wird in der Öffentlichkeit so getan, als gäbe es diese Klage nicht?
  • In der Verhandlung am 10.07.2012 zu den eingereichten Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht, wurden die Inhalte der 28 Eilanträge Hassel-Reusings weder beachtet, diese weder erwähnt noch darüber verhandelt und warum?
  • Warum wurde nach der Diskussion im Bundesverfassungsgericht, also der Verhandlung über die Eilanträge der anderen Klägerschaft und dem ins Kalkül ziehen eines Volksentscheids und der „Öffnung“ (Anpassung) des Grundgesetzes, nicht auf den Eilantrag Hassel-Reusings hingewiesen, welcher die Unantastbarkeit des Grundgesetzes bis zum Richterspruch  in der Hauptverhandlung gefordert hat?

Hier sollte durch das Ansinnen der Klägerin Hassel-Reusing verhindert werden, daß man Grundgesetz und Verfassung an ESM und Fiskalpakt anpassen kann. Vor einem evtl. Volksentschentscheid sollte gewährleistet sein, daß man die Grundrechts-, Menschenrechts- und die Menschenwürdeverletzungen aus den Gesetzestexten/Verträgen  herausbekommen wird.

Die 28 Eilanträge verhindern weiterhin, daß EU später auf die Gewaltenteilung unseres Landes direkten Zugriff hat und damit Demokratie und Grundordnung, welche durch unser Grundgesetz geschützt sind, aushebeln kann.

  • Sieht sich das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes und der Grundrechte der Menschen in diesem Lande oder agiert es für die Interessen von Parteien und Konzernwirtschaft?

In der Klage Däubler Gmelins (also der Klageinitiative des Vereins Mehr Demokratie e.V., „Volksentscheid, sonst klagen wir“) wird das Verfassungsorgan Bundesverfassungsgericht in unzulässiger Weise dazu aufgefordert, das Grundgesetz beschädigen zu sollen. Seite 102 dortiger Klageantragsschrift „5. Rechtsfolgen Art. 146 GG“ lautet Zitat:

Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalpakt überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für die Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsgebenden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.

Der Hohe Senat wir ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.“

Das Bundesverfassungsgericht soll also dazu benutzt werden, daß man das Grundgesetz in derzeitiger Fassung beschädigen und anpassen oder gar aushebeln kann. Man geht das extrem große Risiko ein, daß man somit das Grundgesetz oder eine Verfassung dem ESM und Fiskalpakt anpassen kann und das Bundesverfassungsgericht wird dazu aufgefordert auch noch die Legitimation dafür erteilen zu sollen.

  • Warum wird diese Klage überhaupt zugelassen und dazu auch noch an erster Stelle in der Presseerklärung am 02.07.2012 des Bundesverfassungsgerichts benannt?
  • Warum gibt es aus der Richterschaft keine klare und ablehnende Haltung dazu?
  • In mehreren Artikeln wurden Fragen zur Befangenheit des Richters Prof. Peter Michael Huber (Berichterstatter Europafragen) am Bundesverfassungsgericht und Vorsitz 3. Kammer, ehemaliges Mitglied im Kuratorium im Verein Mehr Demokratie e.V. gestellt. Inwieweit ist hier die Betroffenheit direkter Befangenheit in einem solchen Verfahren gegeben, wo quasi widerspruchslos die Aufweichung und Öffnung des Grundgesetzes gefordert wird, ohne daß man auf maßgebliche Menschenrechts-, Grundrechte- und Menschenwürdeverletzungen, als auch auf die Verletzung der im Grundgesetz fixierten Gewaltenteilung von EU-Seite her vorher  korrektiven Einfluß nimmt?

Dem aufmerksamen Betrachter drängt sich der Eindruck auf, daß man das Grundgesetz dem ESM und Fiskalpakt anpassen will, damit man diese ungehindert oder allenfalls mit unbedeutenden Änderungen versehen „durchlavieren“ kann.

Herr Prof Huber wird in einem Artikel der Süddeutschen im vergangenen Jahr am 18.09.2011 folgender maßen zusammengefaßt.

Zitat:

Eine europäische Wirtschaftsregierung stößt nach Einschätzung des Verfassungsrichters Peter Michael Huber an verfassungsrechtliche Grenzen. Ohne Zustimmung des gesamten deutschen Volkes werde die Bildung einer echten EU-Wirtschaftsregierung mit umfassenden Zuständigkeiten kaum möglich sein, sagte Huber, Mitglied des Zweiten Senats im Karlsruher Gerichts, in einem Interview der Süddeutschen Zeitung.

Im angegebenen Zitat und der hier einsehbaren Veröffentlichung geht Huber selbst nicht auf Grundrechteverletzungen durch die von ihm verharmlosend benannte „Wirtschaftsregierung“ ein. Deckungsgleich zur Forderung des Vereins Mehr Demokratie e.V. in ihrer Klageschrift und deren öffentlichen Statements, wo immer wieder, wie eine Gebetsmühle zu bemühen behauptet wird, man agiere nicht gegen die EU, was man ungesehen und ungeprüft auch so hinnehmen kann, weil jegliches Arbeiten und Handeln auf die Schaffung und Legitimierung eines EU-Staates hinläufig ist. Seit Monaten geäußerte Kritik an dieser Vorgehensweise und vorbehaltlosen Stützung einer Demokratie, Grund- und Menschenrecht gefährdenden Entwicklung eines Volksentscheids über ESM und Fiskalpakt, ohne vorherige „Reparatur“, welche durch deren Klageschrift befördert wird, wird völlig ignoriert. Die dort angestrebte und vertretene „Diskussion im Vorfeld eines Volksentscheids“ ist Makulatur, wenn man sich damit beschäftigt, in welcher Art und Weise sowohl dieser Verein, diese Initiative und vor allem die herkömmlichen Medien ihre Informative mißbrauchend tätig sind.

Das jedenfalls ist höchst bedenklich, wenn man sich das anschauen und vergleichen will.

Die Initiative „Volksentscheid, sonst klagen wir“ (Mehr Demokratie e.V. ÖDP, Bund der Steuerzahler, Piratenpartei, Omnibus f. Direkte Demokratie e.V. usw.) zur Erklärung, was ist Fiskalpakt und ESM (wir aktivieren den Link nicht, weil wir nicht auch noch sinnlose Aufmerksamkeit dafür schaffen wollen). http://www.verfassungsbeschwerde.eu/faq.html

Stand dort bis vor ein paar Tagen noch ein FAQ -Eintrag, worin man auf eine mögliche Befangenheit Prof. Peter Michael Hubers, Bundesverfassungsrichter und bis Mai/Juni Kuratoriumsmitglied dort) eingegangen ist, nachdem es in der Presse bereits Nachfrage dazu gab, hat man diesen Eintrag inzwischen wieder gelöscht.  Offensichtlich hat man kein weiteres Interesse an Transparenz.  Könnte ja vielleicht dazu führen, daß man weiterhin unangenehme Fragen stellt?

Erwarten Sie dort bitte nicht, daß man Sie dort anders aufklärt als da, wo man die Glotze und das Radio anmacht, oder die „Leitpresse“ mit den mantraartigen Verblümelungen der „Alternativlosigkeit“ von EU, ESM und Fiskalpaktgequatsche unserer Politik  aufschlagen wird.

Stellen Sie Fragen und lassen Sie sich nicht mit halb gewalkten Antworten abspeisen.An die Journalisten im Mainstream gewandt, Sie haben es in der Hand, ob man Fiskalpakt, ESM und Begleitgesetzgebung und kleine Änderung durchwinken wird.

Wir haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht darauf, daß unser Bundesverfassungsgericht nicht zum Büttel gemacht werden kann oder sich selbst zum Büttel dunkler Mächte macht (Artikel 120GG und Artikel 79GG – Ewigkeitsgarantie, zumindest im Moment noch, so man es nicht beschädigen wird). Das Bundesverfassungsgericht ist der Hüter des Grundgesetzes und wer sich an letzterem aufgefordert oder unaufgefordert daran zu schaffen macht und Grundrechte damit beschädigen wird, ist voll haftbar zu machen dafür und vor allem auch deshalb, weil es im vollen Wissen und Bewußtsein passiert. Die Informationen dazu, sind bei uns öffentlich abgelegt.

Klaus Lohfing-Blanke

  • Sie wollen sich gern mit der Klage Hassel-Reusing solidarisieren? – Dann hier entlang.

 

  • Sie wollen Ihre schon einmal gegebene „Vollmacht“ für die Klage Däubler Gmelin widerrufen (Mehr Demokratie e.V., Volksentscheid, sonst klagen wir“)? – Dann tun Sie das schriftlich und begründen Sie das auch, damit man dort weiß, daß Sie sich nicht für derartige Zwecke einer „ESM-Klagemaske“ mißbrauchen lassen wollen. Sie wären nicht die ersten, die das tun. Es liegen uns bereits etliche Rückmeldungen dazu vor, daß man das auch in Anspruch nimmt, nachdem man diese Nebelkerze auch für sich erfolgreich enttarnen konnte.

Rechtsbehelf:

Dieser Artikel darf in Auszügen oder komplett unter Angabe der Herkunft veröffentlicht werden, so er nicht aus dem Kontext gerissen wird.

Die Auffassung des Autors stellt seine eigene dar und nicht die des gesamten Netzwerks oder der Unterstützer unseres Gesetzentwurfs zur Ausführung bundesweiter Volksentscheide. Jeder ist intelligent genug, daß er für sich selbst sprechen/schreiben und handeln wird.

 

 

 

 

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Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie

Unser Politikblog | 9.Juli 2012 

Die Aktion „Volksentscheid – sonst klagen wir“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, sie wollte unser Grundgesetz vor ESM, „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und Fiskalpakt schützen. Politiker, die den ESM ablehnen, wie der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Frank Schäffler (siehe Phönix-Liveübertragung der Bundestagsdebatte zum ESM vom 29.06.2012), der Landesverband Berlin der Piratenpartei und sogar ganze Parteien wie die ÖDP und die Freien Wähler unterstützen die Aktion.

Mehr Demokratie erweckt dabei den Eindruck, eine bundesweite Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt zu wollen. Denn auf deren Kampagnenwebseite heißt es unter der Überschrift

Volksentscheid – sonst klagen wir !“ folgendermaßen:

Die Euro- & Staatsschuldenkrise droht zu einer Krise der Demokratie zu werden. Parlamente werden zunehmend entmachtet, immer mehr Kompetenzen & Entscheidungen auf die höhere Ebene verlagert. Wir fordern, dass die Bevölkerung in bundesweiten Volksentscheiden über ESM- und Fiskalvertrag abstimmen kann sowie einen Konvent zur Zukunft der EU. Nachdem Bundestag und Bundesrat am 29.06.2012 beiden Verträgen zustimmten, hat unser Bündnis beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung und eine Klageschrift eingereicht. Da uns weiter täglich Hunderte von Vollmachten erreichen, sammeln wir weiter. “

Was bei der Aussage, die EU wäre eine „höhere Ebene“ aus dem Blick gerät, ist dass nach dem Lissabon-Urteil, besonders deutlich sichtbar in dessen Leitsatz 4, zumindest die Verfassungsidentität des Grundgesetzes über dem gesamten EU-Recht (incl. des EU-Primärrechts, also der grundlegenden Verträge der EU) steht. Und zu dieser Verfassungsidentität des Grundgesetzes gehören in erster Linie die Strukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatsgebot und Föderalismus) sowie die Grundrechte, grundrechtsgleichen Rechte und abgeleiteten Grundrechte. Dabei sind die Strukturprinzipien und das Grundrecht auf Menschenwürde als Ganzes unantastbar (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 79 Abs. 3 GG, Rn. 216+217 Lissabonurteil, die übrigen Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte mit ihrem Wesensgehalt (Art. 19 Abs. 2 GG) unantastbar. An zweiter Position der Rangfolge stehen laut dem Lissabonurteil die Staatsaufträge Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) und europäische Integration (Art. 23 GG), wovon das Friedensgebot, da es in Art. 1 GG steht, auch unantastbar ist. Danach erst folgt das EU-Primärrecht (bis auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GASP, die vom Rang normales Völkerrecht geblieben ist) noch vor dem Rest des Grundgesetzes.

Die eigentliche Irreführung ist jedoch, die Behauptung von Mehr Demokratie, es ginge um Volksabstimmungen über ESM und Fiskalpakt. Dieser Eindruck wird auf den ersten Blick auch unterstützt insbesondere durch die Begründung der Klagen, soweit es um die Eingriffe in das im grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art. 38 GG) verwurzelte Haushaltsrecht und um die weitgehende Entmachtung der Parlamentarier geht. Vielen Aussagen der Begründung hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit von ESM und Fiskalpakt würden wir, für sich genommen, zustimmen, wenngleich die Klagen von Mehr Demokratie auch entscheidendste Punkte, wie insbesondere die Verletzung der Menschenwürde und der universellen sozialen Rechte, übersehen.

Dass man diesen Eindruck erweckt hat, „eine bundesweite Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt“ zu wollen, zeigt sich auch an einem Schreiben, welches die ÖDP an ihre Mitglieder gesandt hat, und welches der Redaktion von Unser Politikblog vorliegt.

Der Bundesvorstand der Ökodemokraten wirbt dabei um Spenden für die Aktion von Mehr Demokratie. Allein die Ökodemokraten wollen dabei aus ihren Reihen Spenden von 10.000,- € für diesen Zweck zusammen bekommen. Der Bundesvorstand der Ökodemokraten begründet seine Unterstützung für die Kampagne damit, dass der ESM Deutschland „mit mehreren hundert Milliarden Euro“ belastet und Deutschland „seiner Haushaltsrechte“ beraube. Geringverdiener, Familien und Rentner wären vor allem die Leidtragenden der zu erwartenden Kürzungen zur Aufbringung der deutschen Mittel für den ESM. Außerdem wird eine Aussage der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zitiert, wonach sie eine marktkonforme Anpassung der parlamentarischen Mitbestimmungsrechte anstrebe. Das zu verhindern, und der Gier von Menschen Grenzen zu setzen, sind weitere Motivationen der ökodemokratischen Führungsspitze für die Unterstützung der Kampagne.

worauf Mehr Demokratie wirklich klagt

Doch in Wirklichkeit enthalten die Klageanträge das Gegenteil von dem, was Ökodemokraten, Freiwähler, Piraten die Mehrzahl der Mehr Demokratie – Anhänger und all die anderen gutmeinenden Unterstützer der Aktion sich erhoffen. Denn das entscheidende an einer Verfassungsbeschwerde ist das, was dort beantragt wird.

Denn da heißt es in den Klageanträgen in Abschnitt „5. Rechtsfolgen Art. 146 GG“ auf S. 102 der Verfassungsbeschwerden von Mehr Demokratie:

Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalpakt überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für die Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsgebenden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.

Der Hohe Senat wir ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.“

Es gibt, entgegen der expliziten Behauptung von Mehr Demokratie unter der Überschrift „Volksentscheide – sonst klagen wir!“, man wolle Volksentscheide über ESM und Fiskalpakt, also gar keinen Klageantrag von denen auf Volksabstimmungen über die Zustimmung zu ESM und Fiskalpakt. Stattdessen will man darüber abstimmen lassen, sämtlichen Schutz, den das Grundgesetz gegenüber diesen bietet, durch eine Volksabstimmung aufbrechen zu lassen.

Man erweckt gezielt den Eindruck, uns schützen zu wollen, um tatsächlich uns darüber abstimmen zu lassen, allen Schutz, den uns das Grundgesetz vor diesen Verträgen bietet, aufzugeben.

Was der Verein Mehr Demokratie hier anstrebt, ist, sämtliche Schutzmechanismen des Grundgesetzes, welche ESM, Fiskalpakt Art. 136 Abs. 3 AEUV und ESMFinG Grenzen setzen, gegenüber genau diesen Mechanismen zu schleifen, indem die Ewigkeitsgarantie unter einen Vorbehalt gegenüber diesen Mechanismen gestellt wird.

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter Michael Huber ist wegen der Schwerpunkte Europarecht und Völkerrecht (als Nachfolger von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio) Berichterstatter der Verfahren zu ESM, Fiskalpakt, Art. 136 Abs. 3 AEUV etc., und er hat auch eine von drei Stimmen in der 3. Kammer (dort zusammen mit BVRin Prof. Dr. Lübbe-Wolff und BVRin Dr. Kessal-Wulf) des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, welcher über die Annahme zur Entscheidung der betreffenden Verfassungsbeschwerden zu befinden hat.

Schockierenderweise hatte ausgerechnet BVR Prof. Dr. Peter Michael Huber in dem am 19.09.2011 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Interview „keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes“ über die Öffnung der Grundgesetzes für eine „supranationale Wirtschaftsregierung“ nachgedacht. Er stellte sich dies vor in der Form einer durch eine Volksabstimmung im Sinne von Art. 146 GG zu legitimierenden neuen Verfassung für Deutschland, welche im Vergleich zum Grundgesetz nur wenige Änderungen von Art. 23 GG und von der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) bräuchte in der Form, dass man diese unter den Vorbehalt einer europäischen Wirtschaftsregierung stellen würde. Gleichzeitig stellte er fest, dass das „in der Sache“ eine „Revolution“ wäre.

Die Klagen von „Mehr Demokratie“ machen sich nun, aus welchen Interessen und aus wessen Interessen auch immer, auf die von ihm damals angedachte „Revolution“ gegen die Ordnung des Grundgesetzes durchzusetzen. Dabei ist Mehr Demokratie sogar noch revolutionärer, da sie das Aufbrechen der Ewigkeitsgarantie zusätzlich auch noch für den ESM wollen, und dass sie dies per Verfassungsbeschwerde durchsetzen wollen, obwohl doch gerade die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts für den Schutz des Grundgesetzes zuständig sind, und nicht dafür, das Volk darüber abstimmen zu lassen, ob sie diesen Schutz weitestgehend aufgeben wollen, geschweige denn, eine solche Anleitung zum Sturm auf das Grundgesetz geben zu dürfen.

Prof. Dr. Huber ist auch bis vor kurzem Mitglied im Kuratorium des Vereins „Mehr Demokratie“ gewesen.

Der Artikel „der heikle Balanceakt des Verfassungsrichters Huber“ vom 05.07.2012 der Zeitung „Die Welt“ sinnierte bereits deshalb darüber nach, ob er befangen ist. Was hätte die Zeitung erst gesagt, wenn sie das am 19.09.2011 veröffentlichte Interview mit den revolutionären Überlegungen im Blick gehabt hätte ?

Dr. Thomas Dehler (FDP) wird in der Sitzung vom 11.01.1949 des Allgem. Redaktionsausschusses (ARA) des Parlamentarischen Rats zitiert, einem Revolutionär solle nicht die Möglichkeit gegeben werden, zu behaupten, die Verfassung sei auf legalem Wege außer Kraft gesetzt worden.

In der Hauptausschuss-Sitzung vom 12.01.1949 hat er gesagt:

Auf jeden Fall halte ich es für notwendig, dass wir eine Barriere errichten, nicht in dem Glauben, dass wir dadurch einer Revolution begegnen können, aber doch in dem Willen, einer Revolution die Maske der Legalität zu nehmen.“ (Zitat u. a. zu finden in der Dissertation von Hauke Möller „Die verfassungsgebende Gewalt und die Schranken der Verfassungsrevision: eine Untersuchung zu Art. 79 Abs. 3 GG und zur verfassungsgebenden Gewalt nach dem Grundgesetz“ (Verlag im Internet GmbH))

was das für Folgen für die ganz normalen Menschen hätte

Nicht nur die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, sondern auch die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) und auch die Verbindung zu den vielen sozialen Menschenrechten der Uno (dabei von besonderer Bedeutung das Menschenrecht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit aus Art. 12 Sozialpakt) über das Anwendungsgebot des Art. 1 Abs. 2 GG würden dann gegenüber ESM, Art. 136 Abs. 3 AEUV und Fiskalpakt komplett aufgebrochen. Wenn also z. B. dann von der Troika im Rahmen von EFSF oder ESM oder von der Kommission im Rahmen von Defizitverfahren, Ungleichgewichtsverfahren oder haushaltsmäßiger Überwachung Auflagen zu bestimmten nicht mehr über- lebbaren Kürzungen im Gesundheitswesen, bei der Sozialhilfe, bei Renten oder Hartz IV gemacht würden, wodurch viele Menschen lebenswichtige Medikamente und Behandlungen nicht mehr erhalten oder nicht mehr genug Mittel erhalten würden, um sich genug Nahrung kaufen zu können, dann würde ein wie von Mehr Demokratie gewünscht aufgebrochenes Grundgesetz solchen Auflagen gegenüber keine Grenzen mehr setzen, nicht einmal die Rechte auf Leben und auf Menschenwürde – anders, als wenn die gleichen Eingriffe ohne das Diktat des ESM und der Wirtschaftsregierung unternommen würden. Die Folge wären, um im Beispiel zu bleiben, sehr viele tote Patienten, Rentner und Arbeitslose in Deutschland, die mit ordentlicher medizinischer Versorgung bzw. mit genug Geldmitteln, um sich Nahrung kaufen zu können, noch Jahrzehnte in Würde leben könnten.

Wie schnell das gehen kann, zeigt Griechenland, das 2010 noch ein funktionierendes Gesundheitswesen hatte. Heute sind durch die hohe Arbeitslosigkeit, durch die Massenentlassungen in Folge von Betriebspleiten sowie als Folgen der Auflagen der „Troika“ aus EU-Kommission, IWF und EZB, durch die Lockerung des Kündigungsschutzes, durch die Zerstörung der Flächentarifverträge und durch die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung die Krankenkassen derart ausgezehrt, dass man Medikamente in Griechenland nur noch per Vorkasse bekommt, dass massenhaft Apotheken dicht machen, dass am 21.06.2012 die Krebsmedikamente ausgegangen sind, dass Dialyse-Behandlungen unterbleiben, dass man für eine Entbindung ohne Kaiserschnitt rund 1.000,- € bezahlen muss. Und 2014 soll es noch schlimmer kommen, weil Griechenland dann einen Haushaltsüberschuss von 4,5 % erwirtschaften soll – vor allem auf Kosten der Sozialversicherung, daneben auf Kosten des öffentlichen Dienstes und danach erst durch Einsparungen beim völlig überdimensionierten Militärhaushalt.

Die Enttarnung dieser Kampagne von Mehr Demokratie ist entscheidend für das Überleben von Millionen Menschen in Europa. Und es sollte die Frage geklärt werden, welche Ziele Mehr Demokratie verfolgt, die den Leuten, die diesen Verein mit seinen vielen anständigen Mitgliedern für ihre Zwecke instrumentalisieren, so wichtig zu sein scheinen, das man dafür das Volk belügt, und selbst das Aufbrechen der lebenswichtigsten Rechte in Kauf nimmt.

was durch „Mehr Demokratie“ unter den Tisch fallen soll

Die Verfassungsbeschwerden einer bis zu den Vereinten Nationen hin bekannten Bürgerrechtlerin (Az. 2 BvR 1445/12) haben auf 718 Seiten minutiös aufgezeigt, was uns durch ESM, Fiskalpakt, „kleine Vertragsänderung“ & Co wirklich droht. Darin wurden 28 Anträge auf einstweilige Anordnung gestellt, darunter ein Antrag darauf, einstweilig alle Grundgesetzänderungen und vor allem die Initiierung und die Abstimmung über eine neue Verfassung zu untersagen, bis über die Verfassungsbeschwerden unter 2 BvR 1445/12 entschieden worden sein wird. Doch ausgerechnet diese Verfassungsbeschwerden stehen für den 10.07.2012 noch nicht einmal auf der Tagesordnung. Dadurch drohen, willkürlich, die entscheidendsten Punkte unter den Tisch zu fallen:

  • dass die „kleine Vertragsänderung“ zu immer neuen Mechanismen wie EFSF, Fiskalpakt, ESM und Verordnungen wie die zur Errichtung der diktatorischen Wirtschaftsregierung ermächtigen soll

  • dass all diese Mechanismen in erster Linie der „Finanzstabilität“ der Großbanken dienen auf Kosten aller anderen (und nicht der Stabilität des Euros oder der Staaten)

  • dass die „kleine Vertragsänderung“ dazu verpflichtet, bei allen diesen Mechanismen Auflagen zu machen, die so menschenrechtsverachtend streng sind wie in der „Praxis des Internationalen Währungsfonds“ (IWF)

  • dass man solche menschenverachtenden Auflagen den Einwohnern aller Staaten der Eurozone und der EU machen will, auch den Deutschen, und soweit sie kein Geld beim ESM beantragen, dann eben über Defizitverfahren, Ungleichgewichtsverfahren und haushaltsmäßige Überwachung der Wirtschaftsregierung

  • dass durch die Sparauflagen der „Troika“ (bestehend aus EU-Kommission, IWF und EZB) das bislang funktionierende griechische Gesundheitswesen zusammenbricht

  • dass dadurch in Griechenland Schwangere die 1.000,- € für die Entbindung nicht mehr bezahlen können, dass dadurch Kinder sterben und Mütter in lebensgefährliche Situationen gebracht werden, dass es Medikamente nur noch gegen Vorkasse gibt, dass die Krebsmedikamente ausgegangen sind, dass Dialyse-Behandlungen versagt werden

  • dass Griechenland durch die von der „Troika“ bewirkte Kombination von Lockerung des Kündigungsschutzes, Rentenkürzungen und Mehrwertsteuererhöhungen mit Folgen wie Zusammenbruch der Binnenkonjunktur und immer mehr Menschen ohne jedes Einkommen hungert wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr

  • dass namhafte Wirtschaftswissenschaftler wie Davison Budhoo dem IWF attestieren, durch maßlose Härte seiner Auflagen Völkermorde zu begehen, und dass Völkermorde vor allem durch die Vernichtung des Gesundheitswesens bereits im Gange sind in Griechenland und Rumänien

  • dass über ESM und Wirtschaftsregierung Daseinsvorsorge und Behörden privatisiert werden sollen

  • dass der ESM ein Staateninsolvenzverfahren enthält, bei welchem die Sozialversicherungsansprüche den Gläubigern geopfert werden sollen

  • dass im Staateninsolvenzverfahren des ESM neben der Troika auch noch die privaten Gläubiger politische Auflagen machen sollen

  • dass über die Verpflichtung zur bestmöglichen Bonität des ESM die Rating-Agenturen diesem seinen Finanzbedarf vorgeben können, und dass sie heute bereits Druck machen, dass dieser das Dreifache seines Vergabevolumens an Kapital einfordern muss

  • dass der EFSF-Rahmenvertrag einfach von der Bundesregierung bestätigt wurde, ohne parlamentarische Zustimmung

  • dass der EFSF-Rahmenvertrag das anwendbare Recht nach England und den Gerichtsstand nach Luxemburg bzw. zum EUGH verschieben will, um uns den Schutz durch das Grundgesetz und durch das Bundesverfassungsgericht zu entreißen

  • dass beim ESM das anwendbare Recht und der Gerichtsstand sogar eines beliebigen Staates auf der Welt gewählt werden kann, und das bei jeder Tranche von Staatsanleihen anders

  • dass für die Errichtung der Wirtschaftsregierung die Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Einführung des Ungleichgewichtsverfahrens bereits in 2011 unter Verstoß gegen den AEUV durchgeführt worden sind, und die Ermächtigungen dafür nun einfach völkerrechtswidrig intransparent durch Fiskalpakt und „kleine Vertragsänderung“ nachgeholt werden sollen

  • dass Art. 3 Abs. 2 Fiskalpakt uns zwingen soll, unsere Verfassungen für den Stabilitäts- und Wachstumspakt aufzubrechen (worüber Prof. Dr. Huber und Mehr Demokratie sogar noch hinaus gehen)

  • dass Art. 3 Fiskalpakt der EU-Kommission beliebig das Kommando über Exekutive und Judikative der Mitgliedsstaaten geben würde, soweit es um die Durchsetzung der Auflagen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geht

  • dass das Ungleichgewichtsverfahren dafür da ist, der EU-Kommission alias Wirtschaftsregierung die Macht zu geben, zu allen Bereichen der Lohn-, Finanz- und Wirtschaftspolitik Auflagen zu machen mit einem besonderen Schwerpunkt darauf, alle Bereiche von Staat und Gesellschaft zu kommerzialisieren und schutzlos gegenüber dem Weltmarkt und der iwf-artigen Strenge auszuliefern

  • dass die Unterlagen des Parlamentarischen Rats beweisen, dass ohne Grundgesetzänderungen erheblich mehr Volksabstimmungen möglich sind, und dies wird durch die Verfassungsbeschwerden auch geltend gemacht

  • dass Art. 1 Abs. 2 GG Deutschland auf die universellen Menschenrechte („in der Welt“) der Vereinten Nationen verpflichtet, und dass uns insbesondere aus dem Uno-Sozialpakt Menschenrechte auf Nahrung, auf Gesundheit und auf Sozialversicherung zustehen

 

Applaus für „Mehr Demokratie“ von denen, die den ESM durch bekommen wollen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 19.06.2012 zu mehreren Organklagen der grünen Bundestagsfraktion die Informationsrechte der Bundestagsabgeordneten erheblich gestärkt hatte, beeilen sich nun die, welche ESM und Wirtschaftsregierung durch haben wollen, die Forderungen des Vereins Mehr Demokratie zu unterstützen. Es geht dabei ebenfalls immer nur darum, das Grundgesetz hastig aufzubrechen, bevor die Bürger merken, wieviel Schutz es bietet, man will die Bürger, ohne sie ordnungsgemäß zu informieren, zur Zustimmung verleiten, auf den Schutz ihrer elementarsten und lebenswichtigsten Rechte zu verzichten.

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble kann sich nun bald eine Volksabstimmung über ein neues Grundgesetz vorstellen. Das ist der gleiche Dr. Wolfgang Schäuble, der bereits bekannt hat, die Krise auch zur Durchsetzung anderer politischer Ziele benutzen zu wollen, und der beim „European Banking Congress“ laut über die Durchtrennung der demokratischen Legitimationskette nachgedacht hat.

Peer Steinbrück, einst ein bodenständiger und in mancher Hinsicht vorbildlicher Finanzminister und später Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat seit seinem Besuch bei der Bilderberg-Konferenz der selbst ernannten Konzern- und Medienelite 2011 in St. Moritz sich alle wesentlichen Positionen der Großbanker, die ESM und Wirtschaftsregierung wollen, zu eigen gemacht, wie Unser Politikblog bereits berichtete. In der Rheinischen Post hat er nun offen gelegt, dass man im Namen des 21. Jahrhunderts durch eine gemeinsame Kampagne aus Politik, Wissenschaft, Medien und Wirtschaft die Volksabstimmung im Sinne des „Reformdrucks“ der „Finanzmärkte“ gewinnen könnte. Klingt ganz im Sinne der Bilderberger, wo Medienmogule und Banker Hand in Hand gehen, und ihnen genehme Politiker massenmedial hochgelobt werden. Die Zerstörung der Pressefreiheit geschieht heute vor allem durch Denkfabriken und Netzwerke wie Bilderberg, welche die Zensur und den Kampagnenjournalismus innerhalb bestimmter größerer Medien sicherstellen.

Am grausamsten jedoch äußerte sich Helmut Schmidt, den viele in Deutschland immer noch vor allem als Altkanzler wahrnehmen, der heute jedoch vor allem einer der mächtigsten Lobbyisten des Bilderberg-Netzwerks ist. Er forderte von den Völkern Europas, ausdrücklich auch von den Deutschen, „Opfer“. Und von den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgericht verlangte er, dass sie ihr „Herz über die Hürde werfen“ sollten. Das bedeutet in der Konsequenz nichts anderes, als ihr Mitgefühl mit den ganz normalen Menschen vollkommen abzuschalten, nichts anderes, als so eiskalt und technokratisch mitgefühlslos zu werden wie die „Psychopathen“ im Sinne der Definition des polnischen Psychiaters Dr. Andrej Jabloczewski, nichts anderes, als gleichsam ihr Herz gegen einen Stein auszutauschen, ganz konkret wegzuschauen, wenn durch die Auflagen der „Troika“, der Versammlung der privaten Gläubiger und der Wirtschaftsregierung so viele unschuldige Patienten, Arbeitslose und Alte ohne Medikamente oder Nahrung da stehen, und deshalb so viele Menschen sterben, wie man es sonst nur vom IWF und von Völkermorden im Sinne von Art. 6 lit. c des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs kennt. Ob und wieviel Schmidt davon will, und wieviel an seinen Worten allein dem Umstand geschuldet sein mag, dass er sein eigenes Herz gegen einen Stein ausgetauscht hat, kann dahin stehen. Was zählt, sind Leben und Würde der ganz normalen Menschen – und nicht die Worte derer, die sich vor den Karren von Oligarchen-Netzwerken wie Bilderberg spannen lassen.

[emailpetition id=“1″]

 

Links:

(Anmerkung der Redaktion NwVE: wir verzichten darauf, auch noch auf diese verfassungszerstörende und ESM/fiskalpaktfreundliche Aktion und Nebelbombe mit Aktivlinks zu verlinken)

  • Kampagne von „Mehr Demokratie“

www.verfassungsbeschwerde.eu

  • Verfassungsbeschwerden von „Mehr Demokratie“

www.verfassungsbeschwerde.eu/eu-verfassungsbeschwerde.html

  • offener Brief an die Süddeutsche Zeitung vom 28.09.2011

http://unser-politikblog.blogspot.de/2011_09_01_archive.html

  • Verfassungsbeschwerden zu Az. 2 BvR 1445/12 (eingereicht am 30.06.2012)

http://netzwerkvolksentscheid.de/wp-content/uploads/2012/07/Klage-Hassel-Reusing-komplett.pdf

  • Kampagne zur Solidarisierung mit den Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12

http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage

  • Dr. Schäubles Forderungen nach einem neuen Grundgesetz

www.suedkurier.de/nachrichten/politik/schwerpunkte/brennpunkte/Schaeuble-Volksabstimmung-zu-Umbau-der-EU-bald-moeglich;art407,5563753

www.focus.de/politik/ausland/eu/wolfgang-schaeuble-deutsche-sollen-ueber-neue-verfassung-abstimmen_aid_771929.html

www.spiegel.de/politik/ausland/eurokrise-schaeuble-prophezeit-baldiges-europa-referendum-a-840549.html

  • Dr. Schäuble zur Nutzung der Krise und zur Durchtrennung der Legitimationskette

Www.welt.de/politik/deutschland/article13556026/Einschraenkung-nationaler-Souveraenitaet-ist-notwendig.html?print=true#reqdrucken

www.nytimes.com/2011/11/19/world/europe/for-wolfgang-schauble-seeing-opportunity-in-europes-crisis.html?_r=2&pagewanted=print

www.youtube.com/user/NWOCheffe#p/u/1/1gfJ8IEJ7Gk

  • Steinbrück und Bilderberg

http://unser-politikblog.blogspot.com/2011/06/peer-steinbruck-olaf-scholz-zu.html

http://unser-politikblog.blogspot.de/bellevue-im-visier-von-bertelsmann-bis.html

  • Steinbrück zur geplanten Kampagne zum Aufbrechen des Grundgesetzes

http://nachrichten.rp-online.de/politik/grundgesetz-fuer-europa-1.2894086

  • Spiegel-Artikel „Helmut Schmidt fordert Opferbereitschaft“ vom 02.07.2012

www.spiegel.de/politik/deutschland/helmut-schmidt-fordert-opferbereitschaft-zugunsten-der-eu-a-842203-druck.html

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Abschaffung Grundgesetz, legal oder scheissegal?

Bildquelle VisionBlue

Besser später als nie, führte mein Artikel und einige Intervention vom 31.05. Widerstand gegen Demokratiezerstörung Teil 1 und der damit ausgesprochenen Warnung vor der Klage Mehr Demokratie e.V. respektive „Volksentscheid, sonst klagen wir“ zu einigen erheblich wichtigen Nachfragen und beginnendem Nachdenken in der Medienlandschaft, mittlerweile bis hin in den Mainstream hinein.

Zuerst drei Artikel auf Jens Bleckers IK-News einem Netzwerkpartner von uns.

das Thema ließ Jens Blecker nicht mehr los, und weiter ging es mit dem Artikel am

Peter Böhringer setzte mit einem tief schürfendem Artikel am 05.07.2012 auf Goldseitenblog nach und durchforschte, was Mehr Demokratie e.V. wirklich mit der beabsichtigten Klage erreichen will. Deshalb werde ich darauf verzichten, daß ich Ihnen selbst eine komplette Auseinandersetzung damit hier bringen will, das habe ich zur Genüge nach dem eigenständigem Lesen und Verstehen dieser Klageschrift in den Netzwerk-Mailverteilern getan.

Lesen Sie sich diesen gut recherchierten Artikel gern mal durch, weil er Ihnen aufzeigen wird, was auf Seite 102 der Klageschrift wirklich steht. Die Realität der damit bisher nicht konfrontierten, inzwischen 20 Tausend Unterstützer dieser Klage, welche diese vorab noch nicht einmal zu lesen bekamen und deren Intension die Verhinderung von ESM und Fiskalpakt gewesen ist, hat man damit mit Füßen getreten. Sie wurden schamlos mißbraucht. Jene vertrauten darauf, daß man einem „Demokratie“Verein vertrauen kann. Daß man dabei mit der Gutwilligkeit der Mitkläger spielte, steht auf einem anderen Blatt Papier und wird spätestens an dem Tage, wo es ans große Erwachen geht zur Debatte stehen..

  • am gleichen Tag, setzte Günther Lachmann seinen Artikel auf WELT online hinein, was schon außerordentlich bemerkenswert ist, weil es hier mit der Hinterfragung eines Bundesverfassungsrichters ans „Eingemachte“ geht. Der heikle Balanceakt des Verfassungsrichters Huber
  • Am 05.07.2012 setzt sich Thomas Stabler, IT Anwalt, auf seiner Seite „Internet LAW“ mit der Rolle des Bundesverfassungsgerichts und seiner selbst beschlossenen Rechtmäßigkeit auseinander. Spätestens hier wird einem klar, daß die Gewaltenteilung in diesem Lande so, wie sie eigentlich von den Vätern des Grundgesetzes vorgesehen war, lange schon nicht mehr funktioniert. Die Bundesverfassungsrichter werden nicht vom Bundestag gewählt, sondern von einem 12 köpfigem Wahlmänner- Wahlfrauengremium des Bundestages, also einem Teil der Parteiendemokratur. hier sein Artikel: Bundesverfassungsgericht erklärt sich selbst für verfassungsgemäß

Das nun sind die obersten Hüter des Gesetzes und sie haben die Klage der Hassel-Reusings für die mündliche Verhandlung am 10.07.2012 noch nicht einmal erwähnt! Eine mit einem für eine gültige Klage ausgestattetem Aktenzeichen, soll dort am Dienstag unter den Tisch gekehrt werden. Wir fragen hier in aller Öffentlichkeit warum?

Die dritte Kammer des 2. Senats ist für die Auswahl und für die Vorbereitung der Verfahren verantwortlich. Prof. Peter Michael Huber, nunmehr auf Anfrage seit Mai/Juni diesen Jahres nicht mehr im Kuratorium des Vereins Mehr Demokratie e.V. dort geführter Kurator, sucht das eigene Verfahren zur Verhandlung aus?  Hier ist er im Kuratorium noch aufgeführt und nach erster Nachfrage, wußte noch nicht mal die Pressesprecherin Frau Denner, daß er am 05.07.2012 gar nicht mehr Kuratoriummitglied ist?

Zitat Jens Blecker Journalist von IK-News nach seinem Anruf dort:

Hierauf folgte der Anruf bei der Pressesprecherin von Mehr Demokratie.e.V, was nicht unbedingt zu einer Entwirrung beitrug. Frau Dänner gab auf Nachfrage an, dass Herr Huber selbstverständlich Mitglied des Kuratoriums sei. Bei einer solch schillernden Person eigentlich ein Umstand, welcher in der Pressestelle bekannt sein sollte oder meinen Sie nicht?

Käme jetzt eine Befangenheitserklärung von Hubeer selbst, macht er sich unmöglich, weiil er dann auchn nicht hätte aus dem Kuratorium austreten müssen.

Der Verein wird mit seiner Klage an erster Stelle in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts benannt und erste Befürchtungen, daß man also die künstlich erzeugte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit dazu benutzt, daß man sich auch von Bundesverfassungsgerichtsseite zur Annahme dieser Klage rechtfertigen kann, scheinen hier erfüllt zu sein. Immerhin ist Herr Prof. Huber als Berichterstatter in Europafragen ja auch für diese Pressemitteilung verantwortlich. Anders, als in meinem Demokratiezerstörung Teil1 benanntem Kammerbesetzung, stießen wir bei unserer Nachrecherche darauf, daß also Prof. Peter M. Huber zusammen mit zwei Damen des Bundesverfassungsgerichts (BVRin Lübbe-Wolff und BVRin Kessal-Wulf) nun seit November 2011 für die Aufgabe der Auswahl und Vorbereitung des Verfahrens verantwortlich sind. Hier nachzulesen.

Sollte Herr Prof. Peter M. Huber nun doch noch selbst Befangenheit erklären wollen, dann fragt sich, warum hat man ihn dann aus dem Kuratorium des erst Vereins entfernt? Sollte damit der Öffentlichkeit die Nähe zum Verfahren verborgen bleiben? War Herr Huber denn nicht selbst in der Vergangenheit Verfechter der europäischen Idee, ja einer „Öffnung“ des Grundgesetzes.

Zitat aus der Süddeutschen am 18.09.2011

„Durch das Urteil zum Vertrag von Lissabon von 2009 seien die tragenden Grundsätze des Grundgesetzes durch dessen „Ewigkeitsgarantie“ geschützt und damit „europafest“. Das gelte auch für zentrale wirtschaftspolitische Zuständigkeiten wie die Sozialversicherungssysteme und die Besteuerung. Wollte man dies auf EU-Ebene harmonisieren, müsste zuvor das Grundgesetz geöffnet werden – und zwar durch eine Abstimmung des gesamten Volkes.“

Hört sich doch ganz ähnlich an, was? Es lohnt aber auch in die Printausgabe zu schauen, denn dann sieht man noch klarer, wie ähnlich seine Forderungen zu denen des Vereins Mehr Demokratie e.V. wirklich sind.

Achtung und nun kommt es, Die Klägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing, hat bereits im November 2011 dem Verein Mehr Demokratie e.V. ein Schreiben mit der damals schon von ihr verfaßten Klage zugesandt. Diese Klage war also dem Vereinsvorstand in damaliger Fassung bereits bekannt und beinhaltete die Behandlung des Demokratieprinzips, also genau das Thema, mit welchem der Verein mit seiner Initiative angeblich in deren eigener Klage abzielen will. Nur Hassel-Reusings Klage eben mit vorheriger Ausbügelung all der damals festgestellten Ungereimtheiten in den zu verhandelnden Zustimmungsgesetzen zu ESM, Fiskalpakt und Co.. Wir selbst waren als Netzwerk nämlich in diesem Verteiler drin und konnten ersehen, wohin die Klage also ihren Weg gefunden hat. Wir kommen in einem späterem Artikel darauf zurück.

Edit am 12.07.2012 In einer Erklärung des Vereins Mehr Demokratie e.V. heißt es nun, daß Prof. Huber „aus der Zeitung“ vom Klagebestreben des Vereins erfahren hat. Das darf ich bezweifeln. Wird doch von ihm selbst ein Jahrbuch herausgegeben, welches mit anderen Herausgebern, sämtlich aus dem Kuratorium jedes Jahr erscheint. Eine Klarheit zu den Bestrebungen des Vereins sind bei diesem Thema doch vorausgesetzt. Jene Mitherausgeber tauchen auch regelmäßig in den Kuratoriumsitzungen auf. (die Interndokumente entsprechender Kuratoriumssitzungen dazu, liegen der Redaktion vor) Ende Edit

Warum, also zieht der Verein Mehr Demokratie e.V. eine eigene Klage auf, welche bei ihrer Behandlung nur andere wichtige Klagen zum gleichen Thema behindern kann? Ich stellte Fragen dazu im Mai, und zwar ganz öffentlich auf der Plattform Vorstandswatch an den Bundesvorstand des Vereins, einem Projekt von Mehr Demokratie e.V. und der von ihnen ins Leben gerufenen Tochter Abgeordnetenwatch. Inzwischen hat man das Portal komplett gelöscht, weil wohl die Fragen und gegebenen Antworten für das Verfahren am Bundesverfassungsgericht wohl bedeutend waren? Fragen und Antworten wurden aber gesichert und werden bei Gelegenheit interessant für eine Aufarbeitung sein. Dort habe ich bereits die evtl. Befangenheit des Kurators Huber ins Kalkül gebracht und gefragt, warum man eine eigene Klage führt, obwohl ihnen doch die von Hassel-Reusings zugespielt worden ist? –  Weil man gar nicht beabsichtigt gegen den ESM und Fiskalpakt zu Felde zu ziehen, sondern weil hier ganz klar und in der Klage für jeden nachlesbar, das Grundgesetz zur Durchsetzung der EU-Interessen verstümmelt/abgeschafft werden soll, damit man ESM und Fiskalpakt durchwinken kann? Es ist ein unglaublicher Zugriff auf Grundgesetz und auf die letzten Reste der Demokratie!

Der Ausverkauf hat nicht erst begonnen, mit dieser Klage wird er vollzogen sein.

Liebe Leser, wir werden am Dienstag ein weiteres Trauerspiel erleben können. Es ist durchaus möglich, daß man mit kleineren Änderungen an den Zustimmungsgesetzen, besser als Ermächtigungsgesetze bezeichnet, eine Güterabwägung bewerkstelligen wird.

Es ist außergewöhnlich, daß man für die Behandlung von Eilanträgen eine mündliche Verhandlung angesetzt hat. Güterabwägung im Bundesverfassungsgericht, bedeutete eigentlich nichts anderes als Staatsräson. Man wägt die geringeren (scheinbaren) Schäden die ein Verfahren verursachen kann ab und winkt die Zustimmungsgesetze zum „Schutze“ der „EU-Idee“ dann durch. Es wird dabei völlig außer acht gelassen, daß mit einem solchen Ermächtigungsgesetz, dessen Ermächtigungsrahmen selbst bei der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat noch nicht mal vorgelegen hat, und die nicht KOMPLETTE Bereinigung der Zustimmungsgesetze, eine ganze Nation ja, ganz Europa ruinieren wird.

Wir alle wurden am 29.07.2012 Zeugen dieser Ungeheuerlichkeit. 

Man baut auf den Trümmern eine neue Diktatur auf, welche durch die Unrückholbarkeit nicht mehr zu demontieren ist. Würden Sie einen Vertrag unterschreiben, wenn in ihm kein Kündigungsrecht enthalten ist? Was ist ein Vertrag ohne Kündigungsrecht?

Gleiches gilt dafür, wenn die Klage Mehr Demokratie e.V. behandelt oder ins Kalkül gezogen wird. Dann wird man mit Hilfe aller Register, welche Partei- und Konzernpresse hergeben wird, das Volk für einen Volksentscheid nach Irlands Art sturmreif schießen. Genau darauf wird man bauen und wenn nicht Widerstand gegen diese Tendenzen aufkommen wird, dürfte man damit auch erfolgreich sein. Viele wissen bis heute nicht, daß ESM eigentlich nicht ein „Rettungsschirm“, sondern eine Privatbank mit Diktatorenlegitimation werden soll.

Liebe Journalisten, liebe Intelligenz in diesem Land, haben Sie endlich den Arsch in der Hose, daß man offen darüber spricht und daß das mit uns nicht zu machen ist. Decken Sie diese Machenschaften endlich auf. Bringen Sie endlich diesen Ausverkauf in die Öffentlichkeit und tun Sie wenigstens für sich, Ihre Kinder und Enkel etwas, daß das nicht möglich wird. Dank an jene, welche es schon tun.

Dieses Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird, so wir still halten der Abbruch sein und wer das nicht verstehen will, wacht unter Umständen sehr unsanft wieder auf.

Sarah Luzia Hassel-Reuising hatte Eilanträge auf einstweilige Verfügung, gegen den Bundespräsidenten, gegen den Bundestag, Bundesrat und gegen die Regierung gestellt. Den wohl wichtigsten will ich voll zitieren und das ist auch jener, welcher wohl ganz offensichtlich dazu führte, daß man die Klage und alle anderen ihrer Eilanträge vollends unter den Tisch fallen lassen will. Er schützt uns davor, daß eine illustere Bande dieses Land verraten und verkaufen kann.

Zitat aus dem für Sie verlinktem Auszug der Eilanträge Hassel-Reusings gegen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident:

2.die Untersagung sämtlicher Grundgesetzänderungen, sowie die Untersagung sämtlicher Initiierungen, Beschlüsse und Veranlassungen von Volksabstimmungen über ein neues Grundgesetz oder eine neue Verfassung auf nationaler Ebene, bis über die hier vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmungsgesetze zu Art. 136 Abs. 3 AEUV, zum Fiskalpakt und zum ESM-Vertrag sowie gegen das StabMechG, das ESMFinG und das Gesetz zur Änderung des BSchuWG in der Hauptsache entschieden worden sein wird

Zitat Ende

Damit soll verhindert werden, daß man das Grundgesetz, konfirm zu diesen kriminellen Zustimmungsgesetzen, wie von Mehr Demokratie e.V. in ihrer Klageschrift gefordert, zurechtpfuschen und anpassen kann.

Liebe Damen und Herren, umgedreht wird daraus ein Schuh. Erst die Anpassung von ESM Fiskalpakt und Co. an Grund- und Menschenrechte und erst dann die Abstimmung per Volksentscheid und dann kann man über die Gestaltung des Grundgesetzes und einer Verfassung debattieren. Mehr Demokratie e.V. fordert hier schon drei Schritte vorauseilend einen Konvent. Um Himmels Willen, wenn das Wirklichkeit werden soll, dann sinkt dieses Boot.

Unterstützen Sie die Klage der Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing, damit uns so etwas erspart bleiben mag. Sorgen Sie dafür, daß man Ihre Garantie für unsere Freiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht unter den Tisch kehren kann. Je mehr das tun, desto höher wird auch die Schwelle für das Bundesverfassungsgericht sein, daß man sich für die Ziele einer kleinen Bande nicht einspannen läßt. Zeigen Sie den Bundesverfassungsrichtern, daß man hinter ihnen steht, und daß sie Teil der Mannschaft dieses, unser aller  Bootes sind. Schlagen Sie es nicht leck, sie saufen selber damit ab!

Liebe Bundesverfassungsrichter machen Sie sich bewußt, daß der Verkauf und Verrat unserer Grundrechte einen Rechtsbruch und die bedeutendste Rechtsbeugung darstellen wird. Sie sind die Hüter des Grundgesetzes und nicht dazu bestimmt, daß man diese derart aushebeln kann.

#StoppESM

Klaus Lohfing-Blanke

Weiterführende Informationen im Artikel

Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie e.V.

Klage unterstützen? Grafik anklicken.

Rechtsbehelf

Wie immer stellt dieser Artikel meine ureigenste Meinung dar. Sie wird gewissenhaft recherchiert. Ich mache hiermit von meinem Recht auf Artikel 20.4 GG – dem Widerstandsrecht mittels Worten gebrauch, weil ich es nicht hinnehmen werde, wie man unsere Freiheiten und Grundrechte bewußt und derart abschaffen will. Das Bundesverfassungsgericht spart die beste Klage aus, welche alles und noch mehr an Rechtsverstößen reparieren kann, als alle anderen Klagen zusammen genommen. Damit besteht die unmittelbare Gefahr, daß das Grundgesetz zur Makulatur gemacht werden wird.

Der Artikel stellt nicht die universelle Meinung unserer Netzwerkpartner und deren Unterstützer dar, wer das hinein interpretieren will, weiß warum er das tut und hat nichts Gutes im Sinn. Wir stehen für Vielfalt der Meinungen (Artikel 5 GG und Artikel 19 Menschenrechte), dafür daß man seine Rechte und Pflichten, das Grundgesetz und die Menschenrechte zu schützen und dafür einzustehen verstanden hat und für einen freien Geist und Gerechtigkeit.

Gleiches fordern wir von unserem Bundesverfassungsgericht!


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Sarah Luzia Hassel-Reusings Verfassungsklage gegen ESM und Co. online

Hiermit stellt die Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing, unsere Netzwerkpartnerin und Mitgestalterin unseres Gesetzentwurfs zur Ausführung bundesweiter Volksentscheide, ihre Klage der Öffentlichkeit zur Verfü– gung, diese zu downloaden und mit anderen evtl. noch veröffentlichten Klagen abgleichen zu können.

Bildquelle: Boris Lauxtermann

Damit kommen wir dem Transparenzanspruch der jenigen Menschen nach, welche sich mit dieser solidarisieren und vor allem sich über den Umfang der beklagten Punkte klar und deutlich kundig machen wollen. Wir legen hier drei Dateien zum Download ab:

  • Klage Hassel Reusing komplett pdf 4,7MB    Verfassungsbeschwerde gegen  die Zustimmungsgesetze ESM, Fiskalpakt, StabMechGesetz, Begleitgesetze und “kleine Vertragsänderung” (Artikel 136, Absatz 3 AEUV), sowie ESMFinG

Link hin zur Solidarisierungsaktion, so sie unterstützen wollen: 

Kurzversion und

Langversion mit weiteren Infos.

Wir danken Ihnen schon jetzt dafür, wenn Sie diese mit Ihrer Solidarisierung unterstützen wollen.

Bisher wurde, trotz der Mitteilung an insgesamt etwa 150 Fernsehstationen, Radios der Öffentlich-Rechtlichen, als auch an zahlreiche kleine und große Printmedien, keinerlei Meldung dazu an die Bürger durchgestellt. Verstehen Sie warum? – Es ist nicht auszudenken, wenn mit einer solchen Informative, für welche Sie auch noch GEZ Steuer zahlen, eines Tages ein Volksentscheid durchgeführt werden soll ohne, daß man die Fehler in den Gesetzen vorher beseitigt hat welche gegen Demokratie, Grundrechte, Menschenrechte und Menschenwürde verstoßen. Wir berichteten hier bereits. Wir werden demnächst eine Auswertung und Namen jener Medien offerieren, welche Ihnen diese wichtigen Informationen vorenthalten wollen.

Wir greifen hier also zur Selbsthilfe und werden beweisen, daß es nicht einer gleichgeschaltenen Presse bedarf, damit wichtige Informationen da ankommen, wo sie hingehören, beim Volk. Sorgen Sie also selbst für die massenhafte Verbreitung, daß man ihnen zeigen kann, daß es so nicht nicht mehr weiter geht.

Kann es sein, daß man die Medien von Politikseite her schon so weit gleich geschalten hat, daß man eine sehr umfangreiche Klage gar nicht in der Öffentlichkeit haben will? – Unser Netzwerk Volksentscheid solidarisiert sich ausdrücklich mit dieser Klage, weil sie transparent, einsehbar und sehr umfassend auf die Grundrechteverstöße eingehen wird.

Achtung! Die Klägerin besteht darauf, daß sich auch alle Europäer mit dieser Klage solidarisieren dürfen, welche das gerne tun wollen, da es sie ja ebenfalls betrifft und nicht nur ein nationales Problem Deutschlands darstellt.

Wir möchten Ihnen zum Schluß nicht Impressionen von unserem Partner Jens Blecker, IK-News, aus der Bundesratssitzung vorenthalten, als man über ESM und Fiskalpakt abgestimmt hat. Wir tun das ohne Kommentar. Dort wurde über unsere Zukunft und die unserer Kinder, Enkel und Urenkel abgestimmt…:

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