Offener Brief eines „betrogenen“ Mitklägers an das Bundesverfassungsgericht

#StoppESM

Liebe Netzwerker, liebe LeserIn. Ich möchte Ihnen diesen offenen Brief nicht vorenthalten. Felix Staratscheck wurde wach, als man im ÖDP-Bundesparteitag am 22.04.2012 in Hann Münden den Antrag zur ESM-Klage der ÖDP Mitglieder Bergisch Land, zu Sarah Luzia Hassel-Reusings Klage gegen ESM und Fiskalpakt und Co. mit großer Mehrheit unterstützen wollte, Diese Unterstützung ist man jedoch bis zum heutigem Tage schuldig geblieben, der Parteitagsbeschluß also reine Makulatur. Dafür wurde nun einer der größten „Tretminen“ für die Demokratie der Vorrang eingeräumt. Wir berichteten über den Parteitag und den unmöglichen Auftritt des ÖDP-Parteichefs Sebastian Frankenberger (Initiator des Nichtrauchervolksentscheid in Bayern und Mitglied des erweiterten Bundesvorstands von Mehr Demokratie e.V.). Schlimmer noch, man riskiert hier den Untergang aller aussichtsreichen Kleinparteien und Organisationen, welche sich an dieser verfassungswidrigen Aktion zur Beschädigung des Grundgesetzes beteiligt haben.

Es gilt hier nicht die Kräfte zu spalten. Aber unsere Leserschaft ist darüber im Bilde, daß bei uns Informationen und keine Systempropaganda unterstützt werden soll. Generell ist den anhängigen Klagen beim Bundesverfassungsgericht eigen, nach anfänglichen Angaben sollten es 6 Klagen sein, daß alle anderen, neben der Klage von Hassel-Reusing, ehrlichen Herzens vertraut werden kann. Man kann hinter jeder einzelnen Klage stehen und diese auch unterstützen wollen, ausgenommen der hier angesprochenen, über welche wir schon etliche Berichte und Warnungen ausgegeben haben.

Felix Staratschecks Brief an das Bundesverfassungsgericht ist nur einer, welche uns erreichte zur Veröffentlichung. Wir werden in den nächsten Tagen auch noch einen weiteren an dieser Stelle  vorstellen, den ein Bürger in seiner Not und Ermangelung eigener Mittel an das Bundesverfassungsgericht gerichtet hat.

Wir bitten Sie sich die paar Minuten Zeit zu nehmen und sich diesen offenen Brief hier mal bis zum Ende zu Gemüte zu führen und zu überlegen, ob Sie es Herrn Staratschek nicht gleich tun wollen. Wenn man die Menschen bewußt hinters Licht zu führen versucht, dann muß man einfach Konsequenzen ziehen, so man Kenntnis davon bekommen hat. Diese Art der Konsequenz ist sehr zivilcouragiert und vor allem nachahmenswert. Fühlen Sie sich ermuntert dazu und vor allem informieren Sie noch andere Menschen davon, welche ebenfalls auf diesen Fake hereingefallen sind. Dieser Artikel und der Brief (wir sind dazu autorisiert Ihnen das so mitzuteilen) dürfen ohne weitere Nachfrage veröffentlicht und weitergereicht werden. Wehren Sie sich und schauen Sie nicht tatenlos zu, wie man Ihre Gutwilligkeit weiterhin mit Füßen tritt.

Die Redaktion Netzwerk Volksentscheid

……………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Betreff:

Rücktritt von der „Mehr Demokratie“- Verfassungsklage zum ESM und Fiskalpakt

 

Abs.
Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
02195/8592
Betrifft: Klage von Mehr Demokratie „Volksentscheid, sonst klagen wir“
Sehr geehrte Richterinnen und Richter!
Viele 1000 Unterstützer klagen mit dem Verein „Mehr Demokratie“ anlässlich der Beschlüsse des Bundestages zum ESM und Fiskalpakt. Ich habe mich als Teilnehmer an der Klage von Mehr Demokratie eingetragen und ziehe diese Teilnahme, nachdem ich den Klagetext gelesen habe, zurück. Ich fühle mich von Mehr Demokratie getäuscht und gehe davon aus, dass viele Unterstützer dieser Klage sich dort nicht eingetragen hätten, wenn die vorher gewusst hätten, was Mehr Demokratie wirklich fordert. Ich wähle daher die Form des offenen Briefes, damit jeder Mitkläger überprüfen kann, ob er meine Kritik teilt.
Ich habe keine Absicht, Sie bezüglich ihres Urteils zu beeinflussen, sondern ich will lediglich darlegen, warum ich nicht mehr hinter der Klage von Mehr Demokratie stehen will. Denn ich fühle mich betrogen von der Kampagne, die Mehr Demokratie durchführt, um Unterstützer für seine Klage zu bekommen.
Jetzt Verfassungsbeschwerde ausdrucken„,wirbt ein Klickfeld auf der Seite www.verfassungsbeschwerde.eu . Was würden sie da erwarten? Eigentlich die Inhalte der Klage oder solange die nicht wörtlich veröffentlicht werden durften eine Umschreibung der Klageziele. Statt dessen findet man da aber nur ein Beitrittsformular zur Klage.  
„Europa braucht mehr Demokratie
 
Volksentscheid sonst klagen wir
Im Zuge der Eurorettungspolitik werden Parlamente zunehmend entmachtet und immer mehr Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagert. Die Bürger bleiben außen vor. Wenn Eurorettungsschirm (ESM) und Fiskalvertrag wie geplant abgesegnet werden, bedeutet das tiefe Einschnitte in Haushalt und Souveränität der Bundesrepublik. Solange die Bevölkerung nicht in bundesweiten Volksentscheiden „Ja“ zu ESM- und Fiskalvertrag gesagt hat, dürfen diese Verträge nicht ratifiziert werden. Dafür gehen wir bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Unterstützen Sie die Bürgerklage!
So funktioniert es:
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Um die Klage zu unterstützen, senden Sie diese Vollmacht bitte mit leserlicher Adresse und persönlich unterschrieben per Post an:
Mehr Demokratie e.V. , Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Alle Angaben sind erforderlich. Die E-Mail-Adresse wird benötigt, um Sie über den Fortlauf der Verfassungsbeschwerde zu informieren. Der Verein verwaltet die Daten für die Prozessbevollmächtigten.
Bitte denken Sie daran, den Brief mit 55 Cent zu frankieren!
Vollmacht für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde
Hiermit erteile ich
1) Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Unter den Linden 12, 10117 Berlin/Zweigstelle Tübingen, Karlstr. 6.
2) Herrn Univ.-Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig, wohnhaft Stormstrasse 3, 90491 Nürnberg,
Vollmacht, mich vor dem Bundesverfassungsgericht zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens wegen Verfassungswidrigkeit der Zustimmungsgesetze
– zum Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
– zur Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie
– zum Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag),
sowie die jeweiligen Begleitgesetze zu vertreten und alle zur Durchführung dieses Verfahrens erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf eine Rücknahme der Verfassungsbeschwerden sowie die Hinzuziehung weiterer Bevollmächtigter (Untervollmacht). Ich versichere, volljährig und im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft zu sein.
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für mich kostenlos. Für mich entstehen keine weiteren Verpflichtungen.
www.verfassungsbeschwerde.eu

Tel. 030 – 420 823 70
Mail:
info@mehr-demokratie.de

Mehr Informationen:
Ja, ich möchte weitere Informationen erhalten!
Ich kenne weitere Interessenten.
Bitte schicken Sie mir weitere Vollmachten zum Ausfüllen zu.
Ich interessiere mich für eine Mitgliedschaft bei Mehr Demokratie
Mehr Demokratie e.V., Kto 8870800,
BLZ 70020500, Bank f. Sozialwirtschaft
Spenden an:
Name, Vorname E-Mail
Straße Hausnummer PLZ Ort
Ort, Datum Unterschrift“
Mehr Demokratie gibt an, dass die eine Klage zur „Verfassungswidrigkeit der Zustimmungsgesetze“ zu stellen.  Wenn man jedoch die Klage liest, stellt man fest, dass neben der dort formulierten Kritik es Passagen gibt, die ich bei Kritikern des ESM nicht erwarten würde. Auch der Titel „Volksentscheid, sonst klagen wir“ legt nahe, Mehr Demokratie fordert einen Volksentscheid zum ESM und Fiskalpakt.
Woran aber die meisten Mitkläger gar nicht denken, ist die Aussage von Verfassungsrichter Jürgen Papier in der BILD- Zeitung vom 28.6.2012, die ich im Zug gefunden habe: „Über einen Volksentscheid können nicht mehr Befugnisse in Anspruch genommen werden, als im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung.“
Diese Aussage von Herrn Papier haben mir die Augen geöffnet und bei mir die Frage aufgeworfen: Können überhaupt Gesetze, deren Vereinbarkeit mit der Verfassung umstritten ist, einen Volksentscheid unterworfen werden? Denn wenn die das Parlament nicht hätte beschließen dürfen, dürfte das nach der Aussage von Herrn Papier gemäß unserem Grundgesetz doch wohl auch das Volk nicht, oder?
Kann die Art, wie diese Kampagne geführt wurde Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage von Mehr Demokratie haben? Denn wenn man möglicherweise verfassunsgwidrige Gesetze per Volksentscheid durchsetzen will und nur von diesem Faktum die Klage abhängig macht, wird man dann nicht zum Unterstützer dieser potentiellen Verfassungsfeindlichkeit?
Aber es kommt noch schlimmer. Statt nur gegen den ESM und den Fiskalpakt zu klagen, liefert Mehr Demokratie eine Strategie, wie der ESM und der Fiskalpakt auch dann umgesetzt werden können, wenn Sie diesen für verfassungswidrig erklären sollten. Aufgrund dieser Strategie von Mehr Demokratie haben eigentlich alle schon sicher das Verfahren verloren, weil die Politik unabhängig von der Beurteilung der Mehr Demokratie- Klage und aller anderen Klagen ihrerseits diese Strategie aufgreifen kann. Äußerungen von Schäuble im Spiegel und Steinbrück in der Rheinischen Post legen nahe, dass die Politiker diese Chance erkannt haben. (Quellen siehe weiter unten).
Mehr Demokratie schreibt auf Seite 102 ihrer Klage (Hervorhebungen durch mich):
„5. Rechtsfolgen Art. 146 GG

Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.
Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.“
Kann ein Kläger, der darlegt, das ESM und Fiskalpakt verfasssungswirdrig seien, einen Weg darlegen, wie man ein verfassungswidriges Gesetz durch eine neue Verfassung im nachhinein zulässig machen kann?
Darf ein Bundesverfassungsgericht, dass unser Grundgesetz und seinen Identitätskern schützen soll, so eine Klage überhaupt annehmen?
Ist das nicht ein Betrug an den durch Kampagnen geworbenen Mitklägern, die doch alle nicht wollen, das ESM und Fiskalpakt umgesetzt werden können?
Es spielt hier keine Rolle, was Sie nachher im Urteil entscheiden und wie sie darin ESM und Fiskalpakt einordnen! Es geht hier darum, dass Mehr Demokratie unter dem Vorwand, den ESM und Fiskalpakt verhindern zu wollen, über 29.000 Menschen als Mitkläger gewonnen hat. Die wenigsten dürften die ganze Klage gelesen haben und weit vor der Seite 102 hängen geblieben sein. Kann es nicht sogar Strategie sein, diese Aussagen so weit hinten zu platzieren, damit die Masse der Mitkläger es gar nicht schafft, bis dahin zu lesen?
Fakt ist doch, durch diese Formulierung bekommen die Mitkläger keinen Volksentscheid zu ESM und Fiskalpakt, sondern einen Entscheid, ob wir eine neue Verfassung bekommen, wo die Identität der Verfassung so geändert wird, dass man ESM und Fiskalpakt nicht mehr durch das Verfassungsgericht überprüfen lassen kann!
Ich sehe auch nirgendwo eine Verpflichtung, dass der Bundestag den ESM und Fiskalpakt zustimmen muss. Das haben die Abgeordneten hoffentlich aus freien Stücken getan, zumindest wenn diese den Mut haben, nach dem Geist des Grundgesetzes zu handeln. Aber kann dann, wenn der Bundestag gar keine Pflicht hat, ein Gesetz zu beschließen, das Verfassungsgericht die obige Verpflichtung aussprechen?
Ist das nicht ein unzulässiger Antrag, weil damit das Bundesverfassungsgericht nicht nur über Urteile Gesetzgebung korrigiert, sondern aktiv gesetzgebend tätig würde? Müsste das nicht ein Verein, der sich „Mehr Demokratie“ nennt, wissen, dass zur Identität jeder echten Demokratie die Gewaltenteilung in gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt gehört?
 

„V. Zum Verfahren

Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden. Das tatsächlich bislang eingeschlagene Verfahren ist hierzu nicht geeignet. Es wäre, dies ist ergänzend anzumerken, selbst dann nicht geeignet, tragfähige demokratische Legitimation zu begründen, wenn es in sich in verfassungskonformer Weise durchgeführt worden wäre. Aber auch dies ist nicht der Fall

Kann es Sinn einer Klage gegen ESM und Fiskalpakt sein, darzulegen, wie man ESM und Fiskalpakt Legitimation verleiht? Wenn das eine Privatklage wäre, könnte man noch über diesen Widerspruch hinweg sehen. Aber hier wurden bis heute, den 18.07.2012 mehr als 29.000 Mitkläger angeworben, die alle hofften, eine Klage zu unterstützen, die den ESM und Fiskalpakt verhindern will. Angesichts der zuvor in der Klage von Mehr Demokratie  beschriebenen Bedenken gegen den ESM und Fiskalpakt ist es doch geradezu schizophren, dann diesen Weg zur Legitimierung anzubieten. Da frage ich mich schon, ist diese Klage eigentlich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, oder eher ein Fall für den Psychater?

Kritisch wurde ich schon, als ich las, wie Mehr Demokratie über das Referendum in Irland berichtet hat:

http://verfassungsbeschwerde.eu/nachricht.html?&tx_ttnews%5BbackPid%5D=8646&tx_ttnews%5Btt_news%5D=12336&cHash=ff38c79eb467789b386674f9878ab2da

„Iren stimmen im Referendum für Fiskalvertrag

Gestern waren rund 3,1 Millionen Iren dazu aufgerufen, per Referendum über den Europäischen Fiskalvertrag abzustimmen. Jetzt steht das Ergebnis offiziell fest: Mit einer Mehrheit von etwa 60 Prozent stimmten die Iren dem Vertrag, der dem Schuldenabbau und der engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa dienen soll, zu.“

Ist dass nicht ein schrecklicher Euphemismus im Vergleich zu dem, was Mehr Demokratie in der Klageschrift zum ESM schreibt? Wenn es nur um Schuldenbabbau und Zusammenarbeit ginge, bräuchte man nicht die Geheimhaltung und Immuinität beim ESM und dann wären auch bessere Steuereinnahmen eine Statusverbesserung….! Und dann bräuchte man auch keine Klage von Mehr Demokratie!

„Während in der Bundesrepublik Deutschland noch nie eine bundesweite Volksabstimmung stattgefunden hat, sind die Iren bereits vertraut mit dieser Form der direkten Demokratie. Auf der Insel war es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Zustimmung oder Ablehnung zum Fiskalvertrag entscheiden. Seit heute steht fest, dass eine Mehrheit der wahlberechtigten Iren „Ja!“ zu dem Vertrag gesagt hat, der laut der Bundesregierung die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion stärken, die Haushaltsdisziplin verbessern und eine verstärkte wirtschaftspolitische Abstimmung ermöglichen soll. Mehr Demokratie fordert, dass die Menschen in allen europäischen Mitgliedsländern bei solch grundsätzlichen Weichenstellungen mitentscheiden können.“

Hat Irland eigentlich ein Verfassunsgericht, vor dem man hier klagen könnte? War die Entscheidung der Iren frei, oder wurden die unter Druck gesetzt oder über das wahre Wesen des ESM eventuell fehl informiert? Immerhin hat Deutschland ein Verfassusngsgericht, wo man durch das von Gauweiler, linken und ÖDP- Politikern und anderen erreichte Lissabon- Urteil Kontrollklagen einreichen kann, die den ESM auf inhaltlicher Ebene angehen. Ohne die Klagen zum Lissabonurteil hätten wir jetzt dieses Klagerecht wahrscheinlich nicht mehr. Dafür sage ich allen Verfassungsrichtern ein herzliches Danke!

„Daher fordern wir auch in Deutschland die Einführung eines bundesweiten Volksentscheides und insbesondere Volksabstimmungen zu Euro-Rettungsschirm und Fiskalvertrag. Darauf zielt auch unsere aktuelle EU-Kampagne „Volksentscheid – sonst klagen wir!“ ( www.verfassungsbeschwerde.eu ) ab. Grundsätzlich sollte der Wert von Volksabstimmungen nie an Ergebnissen bemessen werden: Es geht nicht um „richtige“, sondern um demokratisch zu Stande gekommene Entscheidungen – wie auch immer sie ausfallen. Dennoch: Das Ergebnis in Irland zeigt, dass oftmals geäußerte Befürchtungen von Volksabstimmungs-Gegnern, die Bürger würden irrational, euroskeptisch oder grundsätzlich regierungskritisch entscheiden, nicht zutreffen. Doch viele führende Politikerinnen und Politiker setzen in EU-Fragen lieber auf Verordnung von oben statt auf Überzeugungsarbeit.“ (Hervorhebungen durch mich)

Wenn ESM-Kritik hier mit irrational, euroskeptisch und regierungskritisch und einem negativen Touch gleichgesetzt wird, dann kann der verein doch nicht selbst so irrational, europaskeptisch und regierugskritsich sein, dass er gegen den ESM und Fiskalpakt klagt! Wo steht da, dass die in der Klage einen Volksentscheid über ein neues grundgesetz wollen?

Es ist denen egal, was dabei heraus kommt, wieviel Schaden Demokratie und Menschenrechte nehmen könnten, hauptsache es gab einen Volksentscheid. Diese billige und populistische Haltung ist aber mit unserem Grundgesetz unvereinbar, dass m.E. mehr Volksentscheide zulässt, als es Mehr Demokratie glaubt (dafür muss man mal die Quellen des parlamentarischen Rates lesen, die m.E. klar belegen, dass die Volksentscheide in der Praxis der Politik der Bundesrepublik haben wiollten und nur ein Ausfürhungsgesetz nie erlassen wurde)! Muss es nicht das Zioel eines jeden Klägers und auch Richters sein, das „richtige Entscheidungen“ herauskommen und falsche durch ein Urteil aufgedeckt werden? ist Demokatie nicht weit mehr als die Herrschaft der Mehrheit, weil es Grund- und Minderheitenrechteb gibt, über die durrch keine Mehrheit gültig in Frage gestellt werden dürfen? ist diese Art von Demokratieverständnis überhaupt mitb dem Grundgesetz vereinbar und darf man ein Klage behandeln, der es gar nicht um die richtige Entscheidung geht, sondern um eine über allen Grundrechten stehende Mehrheitsentscheidung per Volksentscheid, der wir uns dann unhinterfragt fügen sollen?

Aber das Grundgesetz kennt eine Grenze, wo niemand drüber abstimmen kann, die Grundrechtsgleichen Rechte die Wesensgehalt und Identitätsken  des Grundgesetzes gehören. Wenn also Gesetze in ihrer Vereinbarung mit dem Grundgesetz umstritten sind, darf es nie heißen, „Volksenstscheid, sonst klagen wir“, sondern nur BVG- Urteil, dafür klagen wir. Nur im Rahmen so eines Urteils wären dann Volksentscheide denkbar, wie und ob das richterlich korrigierte Recht angewendet werden soll. Hier danke ich noch einmal Richter Papier, dass er mit seinem Interview mir die Augen geöffnet hat.

Und das schlimmste ist, dass Mehr Demokratie mit seiner demokratischen Oberflächlichkeit auch noch Medienerfolge feiert und die Aufmerksamkeit von den Klagen abzieht, die sich viel tiefer mit den Inhalten des ESM befassen und keine Auswege für die Befürworter des ESM und Fiskalpakt enthalten. Diese Kläger setzen ihre gnaze Hoffnung auf die Richter in Karlsruhe, dass diese in ihrer Gesetzeskompetenz genau erkennen, wie weit die Politiker von Bundestag und Bundesrat gehen dürfen, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen mit seinem Bekenntnis zu den „unveräußerlichn Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.

Mehr Demokratie entpuppt sich daher m.E, bei genaueren Hinsehen als ein Marketing- Trick um Adressen und Spenden zu sammeln und als ein trojanisches Pferd zur Durchsetzung von ESM und Fiskalpakt. Mehr Demokratie hat de Politikern eine m.E. Strategie geliefert, wie die machen können, was die wollen, wenn es ihnen nur gelingt, die Bevölkerung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Und Mehr Demokratie missbrauht m.E. das Verfassungsgericht mit dieser seltsamen Klageschrift zu seiner bisher größten Spendensammelaktion. Wenn Verfassungsklagen künftig Geldwaschanlagen werden dürfte es künftig vielleicht sogar kommerzielle Verfassungskläger geben. 

Peer Steinbürck (SPD) über die von Mehr demoratie geforderten Volksabstimmungen, zitiert aus der Rheinischen Post vom 2.7.12:
„Solch ein Referendum käme ja nicht über Nacht, sondern frühestens 2013 oder 2014. Wenn Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, Europa als richtige Antwort auf das 21. Jahrhundert zu erklären, dann kann man so etwas gewinnen.“ http://nachrichten.rp-online.de/politik/grundgesetz-fuer-europa-1.2894086
Was Steinbrück hier Europa nennt, dürfte in Wahrheit ESM, Fiskalpakt und  und wenn die Befürcfhtungen der ESM- Kritiker eintreten, Demokratiebabbau heißen! Will das der Verein „Mehr Demokratie“?

Ich weiß, dass sie als Richter andere Einsichten haben können, als ich. Aber ich kann es angesichts der dargelegten Gründe nicht mehr verantworten, bei Mehr Demokratie als Mitkläger geführt zu werden. Da ich davon ausgehe, dass mein Formular schon bei Ihnen abgegeben wurde, bitte ich Sie hiermit, meinen Klagerücktritt und diese Gründe dafür zur Kenntnis zu nehmen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Hand und einen klaren Kopf und Gottes Beistand, dass Sie ein Urteil fällen, dass Europa menschlich wirklich weiter bringt. Bitte lassen sie sich nicht durch die Vorhersage von Krisen beeinflusse, weil die uns akut mit und ohne ESM und Fiskalpakt drohen. Gefärhlich werden Krisen erst, wenn die mit Demokratieabbau einhergehen. Und da hoffe ich, dass Sie Aussagen finden, die garantieren, dass ein Demokratieabbau und eine Beugung von Menschenrechten nicht stattfinden können.

Ich nehme mit Freude zur Kenntnis dass Sie sich mehr Zeit nehmen, um sich mit der Materie zu befassen, als der Bundestag. Mögen die Parlamentarier von dieser Sorgfalt etwas lernen.

Mit besten Grüßen und Dank dass sie schon beim Lissabonurteil viele Automatsimen gestoppt haben

und das Friedensgebot des Grundgesetzes als Strukturprinzip erklärt haben,

Ihr Felix Staratschek

(aktiver Staatsbüger und Schützer unseres heutigen Grundgesetzes)

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17 Kommentare zu Offener Brief eines „betrogenen“ Mitklägers an das Bundesverfassungsgericht

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  8. Hallo Dietmar,

    Hier hat der Unterzeichner keine „kalten Füße“ bekommen, sondern er hatte nach der Zeichnung der Klage mitbekommen, daß er von diesem Verein hinters Licht geführt worden ist. Nachdem nämlich die Klage dann veröffentlicht worden ist war zu erkennen, daß Mehr Demokratie nicht gegen den ESM und Fiskalpakt antritt, wie öffentlich kolportiert, sondern die Anpassung des Gerundgesetzes an diese Vertragswerke zum Zielke hat. Das ist Betrug und deshalb hat der Zeichner, wie auch andere ihre Mitzeichnung zurück gezogen. Das böse Er4wacvhen wird für die anderen Mitzeichner kommen, so der ESM, Fiskalpakt und Begleitgesetzgebung dann auf diese Weise nicht behindert, sondern durchgewunken wird.

    Wir beurteilen Initiativen nicht danach, was sie vorgeben zu wollen, sondern nach der rein schriftlich abgefaßten und damit offiziell vertretenen Aktion.

    Ich will nicht unken, aber wenn Sie meine Meinung wissen wollen, was am 12.09.2012 im Bundesverfassungsgericht passieren wird, dann tippe ich auf eine Abweisung der Klagen, das Durchwinken des ESM und Fiskalpakts per Güterabwägung und der damit verbundenen Auflage des Bundesverfassungsgerichts, daß man bis zur Bundestagwahl 2013 die Anpassung oder die Neufassung eines Grundgesetzes/Verfassung per Volksentscheid legitimieren wird. Sollte das pasieren hat sich das Bundesverfassungsgericht einer klassischen Rechtsbeugung schuldig gemacht, was entsprechende Konsquenzen in der Zukunft nach sich ziehen wird. Schaut man sich dabei die Struktur und das innere Handeln des Bundesvorstands dieses Vedreins etwas genauer an, dann erkennt man auch die Seilschaften, welche sich bis in die hohe Politik, ja sogar bis ins Bundesverfassungsgericht nachverfolgen lassen. Daraus ergibt sich die krasse Tatsache, daß die Gewaltenteilung nach Grundgesetz schon lange und insbesondere in diesem Fall aus Staatsräsongründen unterlaufen worden ist. Hier wird ein ganzes Volk verraten und verkauft.

    Konsequent ist also, wenn man nach Erkennen dieses Umstandes sich an dieser verfassungswidrigen Aktion nicht beteiligen will und seine Vollmacxht auch zurückzieht, wenn man eines Tages nicht von seinen Kindern und Enkeln gleiche Vorwürfe wie nach dem 2. Weltkrieg hören will. Despotie kommt immer im Gewand der scheinbaren Demokratie und wird von Trittbrettfahrern, Marionetten und Mitläuferschaft getragen.

    Meiner Meinung nach ist diese Frontorganisation durch die Tätigkeit einer kleinen Clique im Bundesvorstand/Landesvorständen zu einem Krebsschaden der Demokratie schlechthin avanciert.

    Was das Einsammeln von Spendengeldern betrifft, so werden diese offenbar für die Ausweitung der Verdummungskampagne eingesetzt, denn es wäre schon sehr bedenklich, wenn Herrv Degenhard als Kurator des Vereins sich auch noch aus den Spendengeldern des Vereins finanziert.

  9. Sehr geehrte Damen und Herren,
    es ist doch klar das Klagen Geld kosten, wenn auch eine
    Klage beim BVG zwar nichts kostet, so braucht man doch Fachleute die
    die Klageschrift veranlassen können und die kosten auch Geld.
    Ich habe auch damals die Klage einer Bürgerrechtsbewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt
    mit einer Spende und wir haben zusammen mit 35000 Sammelklägern die
    alte Vorratsdatenspeicherung gekippt und bis heute ist kein
    neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zustande gekommen, trotz
    Drohung der EU im Falle weiterer Verzögerung beim Europäischen
    Gerichtshof Deutschland zu verklagen und auch die übrigen Schreiber profitieren davon, das Sie nicht
    mehr zu noch gläsernen Bürger werden.
    Ebenfalls habe ich meine Einwilligung zur Mitzeichnung der Bewegung“
    Mehr Demokratie “ gegeben.
    Sie tut auch was und tritt auch in öffentlichen Demos auf und das finde ich sehr gut.
    Wenn ein Schreiber seine Mitzeichnung zurücknehmen will, habe ich den
    Verdacht, das er plötzlich kalte Füße bekam und man sollte vor
    einer Mitzeichnung genauesten überlegen solch eine Mitzeichnung
    nicht leichtfertig weitergeben.
    Die Mehrheit der Deutschen traut sich nicht mehr zu entscheiden,
    sondern erst muss der Mainstream befragt werden.
    Deutschland ist ein Land, das immer mehr zum Bedenkenträger verkommt,
    bloß nicht unangenehm auffallen.
    Ist das Kind einmal trotz lauter Bedenken ins Wasser gefallen, dann geht
    das große Geschrei los.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Anzer

  10. Chris sagt:

    Hi!
    Sorry, wenn Dich das verletzt hat, Klaus! Vielleicht findest Du hier ein paar griffige Ideen. Musst allerdings nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und ein bisschen Zeit mitbringen. Aber die ist uns eh geschenkt worden, also los, bin bei Dir und gespannt, ob Du was damit anfangen kannst. Love, Chris

    http://tromsite.com

    http://www.crackinfilms.com/

    http://www.youtube.com/watch?v=yIhr3VjP2Oc

  11. Pingback: Volksmeinung – frei oder gesteuert? « Gerswind

  12. Auf Problemebene wird kein Problem gelöst.

    Wir sind auf Ihre Lösung sehr gespannt…

    Die gesamte Welt krankt am verzinsten Schuldgeldsystem und solange das nich’ von ALLEN eingesehen und abgestellt werden WILL, schlagen sich alle daraus immer neu sprießenden Angstderivate (Macht- und Kontrollfunktionen) hübsch systematisch und sozialhierachisch wirksam in sämtlichen “Gesellschaftsformen” nieder. WIR LEBEN IN KEINER “DEMOKRATIE”! WIR LEBEN UNTER DEM DIKTAT EINES EISKALT RECHNENDEN GELDSYSTEMS und auch wenn wir das nicht begreifen wollen oder können, so IST ES ABER SO.

    Sie erzählen uns hier nichts Neues, das ist uns völlig klar… – Im Übrigen ist im Netz das Bemühen der Schreibweise in Grossbuchstaben eine Unhöflichkeit

    Die ganzen Klagen und Verfahren und Rettungen und Hebel-mich-tot-Nach- und Gegenfinanzierungen in Abhängig- und Hörigkeit zum Fed-Diktat und ihren Strippen-ziehenden Hintermännern entbehren zwar nicht der unendlichen Kreativität des menschlichen Geistes, nur blöderweise dient diese gesamte Rettet-das-System-Denke der Aufrechterhaltung eines “ICH-krieg(t)-zu-wenig!”- Ängste weiterkonditionierenden Geisteszustands, von dem sich das menschliche Bewusstsein allmählich befreien darf.

    Ich hoffe für Sie, Sie haben sich bereits befreit, dann lassen Sie andere an Ihren Konzepten gern Anteil haben.

    Auf ins Glück, ihr Pfosten!

    Bißchen unklar, wen Sie hier meinen aber auch Ihnen viel Glück und unseren Rat mit auf den Weg, wer derart schräg drauf ist, wird am Ende eigentlich auch nicht erhört. gewöhnen Sie sich zivilisierte Manieren an.

    Unser Weg ist übrigens überhaupt erst einmal ein Verständnis von der Realität zu bekommen, diese Suche auch vermitteln zu können, damit man entsprechend auch mit griffigen Instrumenten des Wortes UND der Tat agieren kann. Bitte also vorm Auskotzen erst mal lesen, bevor man derart unter die Gürtellinie greift.

  13. Chris sagt:

    Auf Problemebene wird kein Problem gelöst. Die gesamte Welt krankt am verzinsten Schuldgeldsystem und solange das nich‘ von ALLEN eingesehen und abgestellt werden WILL, schlagen sich alle daraus immer neu sprießenden Angstderivate (Macht- und Kontrollfunktionen) hübsch systematisch und sozialhierachisch wirksam in sämtlichen „Gesellschaftsformen“ nieder. WIR LEBEN IN KEINER „DEMOKRATIE“! WIR LEBEN UNTER DEM DIKTAT EINES EISKALT RECHNENDEN GELDSYSTEMS und auch wenn wir das nicht begreifen wollen oder können, so IST ES ABER SO. Die ganzen Klagen und Verfahren und Rettungen und Hebel-mich-tot-Nach- und Gegenfinanzierungen in Abhängig- und Hörigkeit zum Fed-Diktat und ihren Strippen-ziehenden Hintermännern entbehren zwar nicht der unendlichen Kreativität des menschlichen Geistes, nur blöderweise dient diese gesamte Rettet-das-System-Denke der Aufrechterhaltung eines „ICH-krieg(t)-zu-wenig!“- Ängste weiterkonditionierenden Geisteszustands, von dem sich das menschliche Bewusstsein allmählich befreien darf. Auf ins Glück, ihr Pfosten!

  14. gaby schmitt sagt:

    vielen herzlichen Dank für diesen informativen artikel!!!!!!Danke, daß Sie sprechen

  15. Ja, es hätte Konsequenzen, wenn man die Rücknahme der Klage nicht durchgestellt hat. Bei Erkennen Ihrer Mitklage auf Mißbrauch des Bundesverfassungsgerichts, träfen unter Umständen, das kommt aber auf die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selber an, für die Kläger eine Mißbrauchsgebühr von jeweils bis zu 2600 Euro zu, welche aber nicht im Einzelfall auch so hoch ausfallen muß (http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__34.html).

    An Ihrer Stelle würde ich mich also nicht auf das Tun des Vereins Mehr Demokratie e.V. verlassen, denn auf diesen Verein kann man sich garantiert nicht verlassen, wie meine eigenen Erfahrungen dazu sind, sondern ich würde meine Vollmacht deshalb mit entsprechender Begründung dem Bundesverfassungsgericht selbst zustellen. Einschreiben mit Rückschein und wenn Sie ganz sicher gehen wollen, veröffentlichen Sie Ihren Rückzug entsprechend auch auf Ihrem eigenen Blog, so vorhanden und ziehen einen Scan mit Datum davon (z.B. PDF – Creator) oder auf dem Blog eines Freundes. Vor allem geben Sie auch jenen Bescheid, welche Sie in das Boot hineingezogen haben oder welchen Sie selbst die Mitzeichnung zu verdanken haben.

    Noch mal für alle, welche diesem Schwindel aufgesessen sind, nehmen Sie es nicht auf die leichte Schulter, daß man Sie hier zu Mittätern am Abbau unserer Grundrechte und vor allem an der Zerstörung des Grundgesetzes und damit der Grundordnung, entsprechend des gültigen Grundgesetzes macht.

    Wer in der derzeitigen Situation und im Vorfeld des Willens ESM und Fiskalpakt durchwinken zu wollen ein neues Grundgesetz oder die Abänderung des Grundgesetzes verlangt, der hat nichts Gutes im Sinn. Unser derzeitiges Grundgesetz vor allem Artikel 1 (Bekenntnis zu den Menschenrechten), Artikel 20 (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus…) und Artikel 79 (Ewigkeitsgarantie Artikel 1-20) schützt uns derzeit noch vor ESM und Co. Will man diese durchbekommen, muß man an das Grundgesetz Hand anlegen. Notfalls eben mit einem (wie gefordert) Volksentscheid.

    Geht man die Linie von Mehr Demokratie e.V., dann hat sich das Bundesverfassungsgericht einer klaren Rechtsbeugung schuldig gemacht. Bisher gehen wir aber noch von einer sauberen Entscheidung aus, weil eine Rechtsbeugung auch für jeden Richter des 2. Senats nach einer grundgesetzschädlichen Entscheidung strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Die Hürde liegt also auch für die Bundesverfassungsrichter hoch und sie sollten wissen, daß wir auf deren saubere Entscheidung auch vertrauen.

    m.E. nach stellt die Aufforderung an das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz in seinem Bestand beschädigen zu sollen, schon nach Rückkonsultation mit mehreren befreundeten Juristen einen sehr bedenklichen Mißbrauch dar. Das Bundesverfassungsgericht hat bei einer Klage darüber zu entscheiden, ob ESM, Fiskalpakt und Co. nun gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht. Eine Aufforderung Dritter an das Bundesverfassungsgericht, dieses passend zu machen und einen Volksentscheid darüber anordnen zu sollen und daß man eine Fiskalunion durchsetzen kann, ist nicht nur nach meinem Dafürhalten ein klarer Mißbrauch des Bundesverfassungsgerichts.

    Es wird sehr spannend sein, wie das Bundesverfassungsgericht handeln wird. Problematisch ist nur, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsbeugung zu Gunsten ESM und Fiskalpakt begehen und dem nicht in Gänze widersprechen wird und es käme zur Ratifizierung des Vertrags. Dann wäre Deutschland verloren, weil es sich um einen unkündbaren völkerrechtlichen Vertrag handeln wird. Also hinterher wäre das Gejammer groß und man kann nichts mehr dagegen tun. – Es ist also die Frage zu stellen, will man ganz bewußt eine solche Entscheidung riskieren? Wenn Sie mich nach meiner Meinung fragen würden, käme ein klares „Ja“. Denn darauf laufen die fast deckungsgleichen Forderungen der Politik, des Vereins Mehr Demokratie e.V. und Co und sogar einzelner Bundesverfassungsrichter in der Vergangenheit hinaus.

    Die Schlüsselfrage ist, wie hoch die Hürden für die Bundesverfassungsrichter selber sind. Dazu ist es also absolut sinnvoll, daß das Bundesverfassungsgericht auch durch die Mitkläger selbst darüber informiert worden ist, daß man diese unseligen Bestrebungen erkannt und auch angezeigt, damit also seine „Mitklage“ aus dem besagtem Grunde zurückgezogen hat.

    Ich bin aber selbst kein Jurist und deshalb kann mein Hinweis an Sie auch nicht als Rechtsberatung gesehen werden. Ich kann Ihnen nur empfehlen, wie ich selbst vorgehen würde und ich befände mich im Einklang mit meinem Rechtsverständnis und mit meinem Gewissen, welches mir nicht abhanden gekommen ist.

    Wenn Sie sich mit einer sauberen Klage solidarisieren wollen, dann sind Sie mit der der Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing gut bedient. Vor allem gehen Sie keinerlei Verpflichtung damit ein und es wird Ihnen auch kein Geld zur „Spende“ für weitere Massenverblödungsaktionen abgeknöpft…
    http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage/

    Ich kann nur immer wieder empfehlen wachsam zu sein und sich solche Aktionen genauestens anzuschauen und immer gleich kritisch zu sein, wenn in der Nähe der Aktion und gut sichtbar auch gleich ein Spendenbutton oder die Aufforderung zur zahlenden Mitgliedschaft angebracht worden ist. Jedenfalls ist die Klageunterstützung dieses Vereins ganz klar aufgezogen, wie ein Schneeballsystem und mehr ist es m.E. nach auch nicht.

    Wer z.B. auch an die Initiative Spendengelder durchgeleitet hat, weil er den ESM und Fiskalpakt nicht haben will, sollte für sich selbst prüfen, ob hier nicht eine Anzeige wegen Betrugs angebracht ist. Ist man also selbst davon finanziell betroffen, eröffnet sich also auch noch dieser Rechtsweg und den sollte man mit seinem Anwalt seines Vertrauens dann durchaus auch besprechen und vielleicht auch gehen, wenn man durch Rechtsschutzversicherung abgesichert ist und nicht noch weitere Risiken finanzieller Art eingehen will.

    Zu letztem Punkt ist jedoch anzumerken, daß nach der Veröffentlichung der Klage von Mehr Demokratie e.V. jedem Unterstützer also der Klagetext auch vorgelegen hat und man selbst hätte auch die Problematik erkennen können. Das lohnt sich also nur, wenn man also vor der Veröffentlichung des Klagetextes angeworben worden ist. Der Verein warb bereits ab April dafür und zog Spendengelder ein und erzählte den Leuten, daß man gegen den ESM klagen will. Da hat man also dann auf Gutwill gesetzt. Wir kritisierten das auch in unseren Artikeln, wie man dort vorgegangen ist. Der Verein machte trotzdem weiter, obwohl ihm durch uns die Folgen seines Tuns klar gemacht worden sind. Entsprechende Schriftwechsel liegen also vor und diese stellen wir gern auch als Beweismittel zur Verfügung, wer entsprechende Beweismittel dazu braucht.

    Man machte also weiter, obwohl man auf die Problematik hingewiesen worden ist und das bedeutet, daß es sich nicht um ein Versehen handeln kann, sondern hier steckt ein ganz eiskaltes Kalkül und Handeln dahinter.

    Viel Glück wünsche ich Ihnen und bleiben Sie am Ball.

  16. EuroTanic sagt:

    Ich habe meine Zeichnung zur Klage am 5.7.2012 beim Verein Mehr Demokratie e.V. zurückgenommen. Bis heute habe ich keine Rückmeldung dazu erhalten. Können die mit meiner Unterschrift rechtlich einwandfrei trotz Rücknahmen der Klage durch mich beim BVerfGe klagen? Hätte das Konsequenzen?

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