Potsdamer „GEZ-Massenurteil“ versus und andere pro Rechtsrealität – Lösungsansatz – GEZ Nein Danke

Was kann man weiter tun, damit man nicht vollends verloren ist?

  • Erste Maßnahme, tun Sie sich mit anderen zusammen, zeigen Sie, daß die anderen mit ihrem Frust nicht alleine sind. Schließen Sie sich den zahlreichen GEZ-Protestaktionen in und außerhalb der Montagsmahnwachen an.
  • Machen  die alle Konten dicht, dann läuft gar nicht’s mehr.
  • Stammtische bilden.
  • Gehen Sie gemeinsam zu Gerichtsverhandlungen, so man solche initiieren will, bilden Sie Masse, Filmen Sie, nehmen sie die Gespräche auf, analysieren Sie diese für sich und andere, protokollieren Sie die mittlerweile allerortens praktizierten Rechtsbeugungen.
  • Legen Sie sich mindestens ein P-Konto an, damit Sie wenigstens mit den rund 1050 Euro im Monat arbeiten und Ihre Abbuchungen tätigen können. Ist die Kontenvollstreckung da, dann haben Sie 4 Wochen Zeit ihr Konto RÜCKWIRKEND umzustellen.
  • Stellen Sie auf Bargeldguthaben um.
  • Fallen Sie nicht auf die derzeit grasierenden Falschbehauptungen herein, daß man mit Bargeld bezahlen soll. Das sind Desinformationen, Sie sind damit im Vertrag.
  • Regeln Sie Ihre Zahlungen, so lange das noch geht, möglichst in bar (nicht die GEZ Zahlungen!)
  • Auch wenn es manchmal schwer fallen mag, bleiben Sie freundlich zu den Bediensteten, welche Sie mit Zwangsmaßnahmen belegen und diese durchsetzen wollen. Sie setzen sich nicht ins Recht, wenn man diesen aggressiv begegnen oder gar selbst Gewalt anwenden will. Bleiben Sie höflich und bestimmt, nehmen Sie Zeugen zu den Verhandlungen und zur Verwaltung mit. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht, wenn man Ihnen wieder verwehren will, den Amtshilfeauftrag zu sehen. Ist auch logisch, denn Sie wollen sich darüber informieren, ob der Verwaltungsakt korrekt und alles nach Recht und Gesetz abgeht! § 29 VwVfG Akteneinsicht durch Beteiligte(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht. weiterlesen hier

Momentan werden nach Unkenrufen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstaltenrund 15 Millionen Mahnungen wegen GEZ (Beitrags- und Haushaltsabgaben-Verweigerung) verfolgt. 700.000 Haushalte werden bereits vollstreckt. Also, denken Sie bitte nicht, daß Sie der/die ersten und damit leicht abschaltbar und unter den Tisch zu kehren sind. Es gehört inzwischen zum guten Ton nicht mehr mitmachen zu wollen. Man kann nicht jeden Haushalt vollstrecken, jeden zwangsweise inhaftieren wollen, dann geht nämlich morgen das Licht in GEZ-Schlaaand aus… – So gesehen also ein Top Urteil, weil es noch viel mehr Menschen munter und erbost ob der Zwangslage machen wird…- Druck erzeugt Gegendruck…

und genau da kann man ansetzen

T-Shirt - ich mach nicht mehr mitIm nächsten Beitrag stelle ich Ihnen einen künstlerischen und ganz gewieften GEZ- Beitragsboykott vor. Sie dürfen gespannt sein. Er wird Schlaaand von unten herauf ändern, auch wenn er im Moment noch ganz regional angelegt worden ist. Sie dürfen Teil haben am Testlauf des Boykotts und er wird ganz anders sein als irgend eine Bitte zu stellen oder sich auf der Straße bei Demonstrationen zusammen knüppeln oder als Neurechter diffamieren lassen zu sollen. Wenn Recht und Grundordnung abgeschafft werden soll, hilft es nur auf Recht und Grundordnung zu bestehen. Man bittet nicht, sondern man holt sich das Recht als Souverän. Man weist an, denn dieses gültige deutsche Recht existiert (BGB und EGBGB) und es ist an uns, daß man es auch durchsetzen wird. Die höchste Rechtsnorm gleich nach dem Grundgesetz und wie sie gesehen haben, bezieht sich sogar das „Gesetz“ der Treuhandverwaltung auf die Höherrangikeit. §59 VwVfG! Und so schließt sich der Kreis zur Auflösung dieses groß angelegten und permanent gegen unsere Wurde, Grund-, Menschen-, Natur- und deutschen Rechte angelegten Beschisses.

Ganz zum Schluß dann doch noch ein Hoffnungsschimmer, denn das nächste Gericht ist dem „nicht rechtsfähigem Beitragsservices“ nicht gefolgt. Nun ist es auch in der Treuhandverwaltung „amtlich“, daß ein „Amtshilfeersuchen“ nicht ohne Unterschrift und ohne Siegel gültig ist, wie man das millionenfach zu verkaufen suchte und weiterhin sucht.

Zitat:

Voll­streckungs­versuch wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag scheitert wegen formeller Fehler

Ungenügende Angabe zur Voll­streckungs­behörde sowie Fehlen eines zu vollstreckenden Verwaltungsaktes / Zu den Anforderungen an Voll­streckungs­ersuchen bei Rundfunkbeiträgen …

weiter lesen hier:

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Tuebingen_5-T-8114_Vollstreckungsversuch-wegen-nicht-gezahltem-Rundfunkbeitrag-scheitert-wegen-formeller-Fehler.news18708.html

Wie ich also bereits an Hand meines eigenen Falles im Artikel

GEZ? Nein danke! – Wann die Vollstreckungsmaßnahme ins Leere läuft

beschrieben habe, wird hier nun scheingerichtlich festgestellt, daß die „Amtshilfeersuchen“ des „Beitragsservices“ und weitere Formfehler rechtserheblich für das Vorgehen der Treuhandverwaltung sind.

Edit: Nachreichung weiterer Beschlüsse und Urteile:

LG Tübingen Beschluß vom 8.1.2015, 5 T 296/14

Zitat: „

Das Fehlen der vollständigen und eindeutigen Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung (Schuldnerverzeichnis) führt zu deren Aufhebung. Die Prüfung der korrekten Angabe eines rechtsfähigen Gläubigers fällt auch in den Kernbereich der vollstreckungsrechtlichen Prüfkompetenz.

Das Vollstreckungsgericht ist nicht befugt, unzureichende Gläubigerangaben in einem Titel (hier: Vollstreckungsersuchen) im Wege der Rubrumsberichtigung zu korrigieren.“ weiterlesen

 Zitat:

Verwaltungsgericht Hannover 29. März 2004, AZ: 6 A 844/02

„1. Der Vollstreckungsschuldner kann sich im gerichtlichen Verfahren darauf berufen, dass ihm der Leistungsbescheid nicht wirksam bekannt gegeben worden ist.

2. Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht.

weiterlesen

hier weitere Informationen zu diesem Urteil:
http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/

Weiteres zum Thema und unendlich viele Beweise der Massenmanipulation unter dem Suchbegriff GEZ

  • inibini2inibinis GEZ – Boykott mit vielen wertvollen Informationen
  • dimitri gezDave mit seinem GEZ-Boykott 

 

  • gelberschein.org und gelberschein.info – Wie sichert man seine angestammten Rechte als nachgewiesener Deutsche/r gem. ff Artikel 5.1; 6 und 50 BGBEG? – Die Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets BRD hat keinerlei Regelungskompetenz für nachgewiesene Deutsche im Rechts-, Gebiets- und Personenstand des RuStAG 1913 (Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz)! – Lernen Sie Ihre Heimath und Ihre Gesetze im Vorrang kennen… -. Wer seine Gesetze nicht kennt, kann nur Opfer sein. – Ändern Sie das für sich und nehmen Sie andere auf die Reise in die Heimath mit.

 

 

Rechtsbehelf:

Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ist an selbstbestimmte Menschen gerichtet, welche diesen Gängeleien Leid und müde sind, trotzdem aber den Arsch in der Hose haben mal gegen den Strom schwimmen zu wollen. Es ist kein Betreuungsangebot, denn das wird Ihnen von der Treuhandverwaltung höchst selbst serviert. Er darf wie immer ohne weitere Nachfrage unter Angabe Quelle und Verlinkung übernommen und weiter verbreitet werden.

Die dargestellten Meinungen und Sichtweisen sind die des Verfassers und er trägt alleinige Verantwortung dafür und sind nicht zwangsläufig auf das gesamte Netzwerk oder seine Unterstützer zu projizieren.

Kommentarfunktion ist wie immer frei, tragen Sie Ihre Gedanken gern mit hinzu. Jeder ist für seinen Kommentar selbst verantwortlich.

GEZ Nein Danke
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23 Kommentare zu Potsdamer „GEZ-Massenurteil“ versus und andere pro Rechtsrealität – Lösungsansatz – GEZ Nein Danke

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  5. daonilier sagt:

    von der blutsäufer- und heuschreckenfirma „service rundfunkbeitrag“ kommen
    immer die gleichen lügen und das gleiche bla bla bla von gehirnamputierten,das
    vorgefertigt im rechner gespeichert ist.

  6. dingens sagt:

    Auszug aus dem [(„Potsdamer Abkommen“)
    vom 2. August 1945]:
    „16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.“
    Das jetzt eintretende Versagen der Verwaltung (Auflösung der (Rechts-)ordnung) wurde damals also schon als Ziel verfasst. Und natürlich ist es das deutsche Volk letztlich schuld, weil jeder hat die Wahl zur Remonstration. Macht man aber nicht, weil von „Oben“ gesagt wird mach weiter wie bisher (auch ohne gesetzliche Grundlage) sonst verlierste deinen Job.
    Ich würde diesen Auszug immer auch als Fußnote bei Kommunikation mit Behörden anfügen!

  7. So, noch was Thomas, Die Aussage des BS arbeitet Ihnen doch zu. Wenn es also kein privatrechtlicher Vertrag sein soll, dann verstößt der öffentlich – rechtliche Vertrag gegen den §58 und §59 VwVfG. Das bedeutet also, daß wenn der Vertzrag von Ihnen nicht schriftlich genehmigt worden ist, dann ist er ungültig, bzw. sie haben die Möglichkeit ihn anfechten zu können. Kündigen sie ihn und machen Sie eindeutig Ihre geänderte Willenserklärung deutlich. Egal, was die Ihnen behaupten wollen. Der Vertrag ist mit großer Sicherheit unter Täuschung, Drohung und Zwang zu stande gekommen. So ist er nach BGB unter anderem auch sittenwidrig und damit rückabwickelbar.
    Noch was, Bundesrecht bricht Landesrecht und BGB steht über Bundesrecht. BGB ist die höchste Norm gleich nach dem GG. Haager Landkriegsordnung steht zudem über allem, weil sie jus cogens, zwingendes Recht darstellt. Hier ist der Artikel 46 interessant. „Plünderungsverbot“. Der Beitragsservices dürfte Ihnen dann wieder damit kommen, daß Deutschland kein besetztes Land darstellt, auch dsazu gibt Carlo Schmidt, etliche Politiker in aller Öffentlichkeit, das GG, Artikel 120, die „Verfassung“ Bayerns Artikel 180 und die „Verfassung“ Hessens Artiklel 159 andere Auskunft. Das Eis, auf welchem sich die Ö-R bewegen ist hauchdünn und hält nur deshalb, weil man sich darauf verlassen kann, daß nur wenige Menschen sich mit der Gesetzeslage beschäftigen wollen. Was widerum ein fataler Fehler jener Geplünderter ist.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

    Meine Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar, sie sind als Hilfe unter Betroffenen zu verstehen.

  8. Hallo Thomas, nach welcher Vorlage bitte? Link reicht.
    Im hier stehenden Artikel ist auch das Tübinger Urteil aus dem Mai aufgeführt. Bitte schauen Sie mal nach der Antwort an Dernnis T. hier:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/

    Man muß sich darüber im Klaren sein, daß Sie vom Beitragsservices fast immer nur Bausteintexte oder Ignoranz zu erwarten haben. Der Beitragsserrvices ist nichts anderes, als das nicht rechtsfähige Inkassounternehmen der sogenannten Öffentlich-Rechtlichen Unternehmen… Und der Begriff „Unternehmen“ ist wörtlich zu nehmen.

    Sie erhalten also niemals einen rechtsgültzigen Bescheid, Mahnung oder Amtshiolfeersuchen von denen, welches eine gültige Unterschrift tragen wird. Wäre die Forderung nach gültigen Gesetzen legal, so scheute man sich auch nicht, dafür gerade zu stehen und in die Verantwortung für seine Forderung zu gehen. Dem jedoch ist nicht so und wir haben es schlicht mit einer unheiligen Allianz mit mafiösen Tendenzen zur Ausplünderung der Menschen im besetzten gebiet zui tun mit dem Zwecke die Propüagamnda und Masssenverblödung uznters Volk bringen zu wollen. Das also gebildet aus kriminellen Organisationen, Politik-, Justiz-, Firmen- und Mediensumpf.

    Noch was, tun Sie sich mit anderen in Stammtischen zusammen, Sie sind nicht der Einzige, dem diese Sache auf den Keks geht. Bestehen Sie auf dem Nachweis rechtsgültiger (nicht geltender Gesetze oder Informationen – > RBStV) Gesetze, auf den Nachweis, daß man hoheitlich handelnd tätig ist (Beweislastumkehr) —> Sie erkennen also die Forderung an, wenn Ihnen dieses bestätigt werden kann. Da man das nicht können wird, ist deren Forderung illegal.

    Ich wills mal so sagen, es wurde gegen Sie und uns eine Möglichkeit geschaffen, daß man voraussetzt, daß Sie eine Schuld zu begleichen haben und man verlangt von Ihnen, daß Sie beweisen, daß keine Schuld aufgelaufen ist. Daß es sich um zivilrechtliche Verträge nach BGB handelt ist schon deshalb Fakt, weil sowohl die Protagonisten der Landtage („Gesetz“gebende Kompetenz), die Verwaltungen und die fordernden Firmen mit Registereinträgen in internationalen Firmenregistern gelistet sind. In den unteren Chargen verkennt man die Situatioln weil man nicht glauben kann, daß man zu kriminellen Handlungen, wie z.B. der Umwandlung der hoheitlichen Strukturen in Firmen angehalten wird. Aber was meinen Sie, wie man in 50 oder 100 Jahren auf die heutige Zeit zurrückblicken wird? Es könnte durchaus wieder sein, daß man sich die Frage gefallen lassen muß, warum man diesen Faschismus mitgetragen hat. Im letzten hat der Lockführer, der die Leute in die Konzentrationslager gefahren hat auch nur seinen Job getan. … Und das ist es, was man in den unteren Verwaltungsstrukturen einfach nicht kapieren will. Wir haben es mit einem selbst erfüllendem System zu tun, obwohl es auch die Möglichkeit des schadlosen Aufbegehrens heute nicht mehr vorhandener Beamter zur Remonstration gibt. Diese vvermeintlichen Beamten, welche heute von niemandem mehr „bestallt“ sondern nur noch „bestellt“ worden sind. Sie werden nur noch Beamte genannt, so wie man auch die Wirtschaftsgebiete als Läbder oder Freistaaten oder einen Eierschneider als Gitarre oder die Gitarrre auch als Eierschneider benennen kann. Bei Letzterem, ist die Skurrilität der Situation nur eindeutiger zu sehen.

    Bitte hier schauen, wie man ein Akzeptanzschreiben verfassen kann:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/11/16/gez-nein-danke-akzeptanzschreiben-alles-infos-dazu-von-dave-rico/

  9. Thomas Straube sagt:

    So habe die GEZ nach Vorlage angeschrieben und heute kam die Antwort.

    „Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

    Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag und teilen mit, dass der Rundfunkbeitragsstaatvertrag (Rfbsv) ein unzulässiger Vertrag zu lasten Dritter sei.

    Gerne erläutern wir Ihnen die gesetzliche Regelung.

    Entgegen Ihrer Auffassung ist der Rfbsv kein privatrechtlicher Vertrag. Durch die Zustimmung der Länderparlamente ist der Rfbsv unmittelbar geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag. Deshalb bedarf es keiner privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung. Vielmehr entsteht die Beitragspflicht für Sie als Inhaber einer Wohnung.

    Ihrer geforderten Rückerstattung können wir demnach nicht entsprechen.

    Der Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlichen Daten von Wohnungsinhabern zu erheben. Deshalb kommt die von Ihnen gewünschte Löschung Ihrer Daten nicht in Betracht.

    Entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen Ihre Daten nicht für andere Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

    Mit dieser Erläuterung sehen wir Ihr Anliegen als abschließend geklärt an. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt nicht erneut beantworten werden.

    Für ihre Unterlagen haben wir die Daten der Beitragskonten zusammengestellt. Ist alles korrekt?
    Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Gerne auch telefonisch. Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“

    Keine Unterschrift
    Was wäre jetzt zu tun, oder bringt es überhaupt noch was?

  10. Dirk Reinke sagt:

    D. Reinke

    Das Problem liegt nur bei denen, die es sich gefallen lassen.
    Lokführer und Piloten streiken, ein halbes Land am jammern.
    Versucht mal, dass nur 10 Millionen der Deutschen Lemminge die
    Medien verweigern. Oder schlimmer noch, sie sollen für die
    Durchsetzung Ihrer Rechte in Massen auf die Straße gehen.

    Das Rechtssprechung kein Recht vertritt sollte man ja mittlerweile
    erkannt haben. Es steht aber wohl auch kein wirkliches Volksinteresse
    daran, Rechte legal aber massiv durchzusetzen.

    Ich glaube ja nicht an das Böse, aber womöglich sind SIXT, Rossmann und Kind
    zu Demonstrationszwecken eingekauft worden, um zu zeigen: Leute lasst es, es macht doch keinen Sinn. Wer weiß das schon? Auch Richter waren schon seit Menschheit
    Gedenken käuflich, warum sollte dass sich jetzt ändern?

    Ich hätte allerdings reale Probleme beim Einschlafen und bei jedem Umdrehen des Zündschlüssel. Abwarten irgendwann wird sich etwas verändern. Ganz sicher (-:)

  11. willyweber sagt:

    Geb mal noch eins Drauf.
    Die Gebühr in der jetzigen Form ist verfassungswidrig.
    Sie schränkt das persöhnliche Selbstbestimmungsrecht zu Ungunsten natürlicher Lebensnotwenigkeiten ein. (Brot u.Nahrung für 17,95€ ehrlich Verdientes)
    Die Lebensnotwenigkeit von Rundfunkgebühren dagegen…….. sind nachzuweisen.
    Zwanglichte monatliche Beschaffungskriminalität zu Gunsten dieser Gebühren ist gesetzlich unbillig.
    So ich hoffe es gibt hier Anwälte die dieses schlichte „Naturgesetz“auch umsätzen können.
    WW

  12. willyweber sagt:

    Vielen Dank für Ihr Angebot – habe es geprüft – möchte es nicht annehmen – schicke zu meiner Entlastung Ihre Unterlagen zurück (inkl. Umschlag) – möchte keine weiteren Angebote von Ihnen erhalten.
    Gegenangebot:
    Nehme Ihr Angebot an, wenn ich dazu verpflichtet bin. Bitte weisen Sie mir ggfs eine von mir eingegangene Verpflichtung nach – mit einem originalen Vertrag mit meiner originalen Unterschrift oder mit einer beglaubigten Kopie. Wenn Sie mir weiterhin drohen (Kontopfändung, Erzwingungshaft etc) ohne meine Verpflichtung nachzuweisen, erklären Sie sich mit der Übertragung eines Pfandrechts in Höhe von 2 Millionen Euro an mich einverstanden.
    Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009
    Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation,
    Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
    Abschnitt 1 Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
    § 1Anwendungsbereich(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden
    1.des Landes,
    2.der Gemeinden und Gemeindeverbände,
    3.der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
    soweit nicht Rechtsvorschriften des Landes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten. Verfahrensregelungen in Rechtsvorschriften des Bundes bleiben unberührt.
    (2) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
    § 2Ausnahmen vom Anwendungsbereich
    (1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und für die Tätigkeit des Thüringer Rundfunks.

  13. Anne Jaschke sagt:

    Gibt es Leute in Bochum die sich gegen die GEZ wehren?
    Mir wurde vom „Amt für Finanzsteuerung“ „Vollstreckungsbehörde“
    die Zwangsvollstreckung angedroht.
    Ich suche einfach nur Beistand und gegebenenfalls Zeugen.
    LG
    Anne

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  16. woraus schließen Sie das Carsten?

  17. Carsten Mabank sagt:

    Wer die Angriffe Israels als Völkermord bezeichnet, nur weil die Hamas die eigene Bevölkerung dazu nötigt, die eigenen Stellungen als lebende Schutzschilde zu beschützen, obwohl vom IDF die Bevölkerung regelmäßig vor der Durchführung von Angriffen gewarnt und zum verlassen der Häuser aufgefordert wird, und weil die Hamas ihre Waffen in UN-Krankenhäusern, Schulen und Moscheen lagert und sogar von dort abfeuert, der disqualifiziert sich selber.
    Wer solche Unsinns-Behauptungen aufstellt, der misst genauso mit zweierlei Maß, wie es in unseren „Qualitätsmedien“ gang und gebe ist.
    Aber im Umgang mit Israel kennt man das ja nicht anders. Fakten zählen nicht, es reicht ein bißchen Pallywood. Von der Hamas aufgenommen, mit Hamas-Darstellern, Hamas.Kameras, Hamas-Drehbüchern und direkt an diverse Medien und Organisationen in Europa verschickt. Hier können sich Links- und Rechtsextremisten die Hand reichen. Das ist wohl der Hass auf die Juden, weil sie sich im 2. WK nicht haben ausrotten lassen oder weil es sich einfach besser anfühlt, wenn die Juden jetzt Schuld haben.

  18. ein Mensch sagt:

    „Gerichtsurteil: GEZ-Vollstreckung unwirksam

    12. August 2014 Das Landgericht Tübingen hat nun in einem Fall entschieden, daß die Vollstreckungsmaßnahme der GEZ gegen einen „säumigen Zahler“ unwirksam ist. Wegen gravierender Formfehler. Da aber bundesweit die Vollstreckungsandrohungen ganz ähnlich abgefaßt sind, sind wahrscheinlich alle dise Vollstreckungen unwirksam. Hier ein paar Details dazu. ….“
    http://quer-denken.tv/index.php/744-gerichtsurteil-gez-vollstreckung-unwirksam

    Das ganze Erpresser-system der Regierung, im Auftrag der Globalplayer über ihre Lobbyisten, ist gegen die AEMR.

  19. Frank56 sagt:

    Wer klagt erkennt die Gesetzeslage zunächst an, und das sollte man immer auch mit berücksichtigen. Im Umkehrschluss heißt das, wir erklären uns bereit und einverstanden, die Entscheidung eines anderen, auch Dritten (Richter), als unser Entscheidung anzuerkennen, und uns zu fügen! Genau an dieser Stelle hört jedes Verständnis für mich auf, denn das heißt doch wohl, dass immer ein anderer für uns entscheidet, ob nun der, welcher eine Anordnung verabschiedet, oder der Richter! Auch wenn es keiner schnallt, heißt das nicht, dass es sich hier nicht um eine kollektive Geistes-Krankheit handelt! Wenn wir NEIN sagen wollen, brauchen wir weder ein Gesetz noch einen Richter, dann entscheiden wir das selbst, oder!? Wir sollten langsam lernen Selbstverantwortung zu übernehmen, und aufhören, andere für uns entscheiden zu lassen! Alles andere ist Duckmäusertum, oder wie Sepp Holzer sagen würde, der Alltag der Lemminge. Denkt mal darüber nach.

    Da kann man eine Webseite aufsetzen mit einer Mitteilung, “mit freundlichen Grüßen an die GEZ und unsere Möchtegern-Herren”, wir entscheiden in Zukunft selbst und haben befunden, den ARD Beitrag nicht zu bezahlen. Mit freudlichen Grüßen … und dann unterschreibt jeder, wer nicht zu feige ist, mit Anschrift! Wie lange wollt Ihr euch noch einzeln in die Hosen machen? Schließt Euch zusammen, und alles wird einfach! Es haben nur solange andere Macht über Euch, solange Ihr das zulaßt! LG

    wtf! | Joe Kreissl – Die juristisch-spirituelle Betrachtung!:
    https://www.youtube.com/watch?v=UrDWnbcTWNo

  20. EuroTanic sagt:

    ich habe gegen die zwangsvollstreckung beim verwge geklagt. die ezstapo hat nach einigem schriftwechsel dann die zwangsvollstreckung von sich aus zurückgezogen. warum? k.a. es gab keine entscheidung, also kein urteil.
    argumentiert hatte ich mit formalen fehlern s.o., und dem art. 1
    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

    in verbindung mit art 20.
    2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

    der allgemeinen erklärung der menschenrechte.
    http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

  21. aristo sagt:

    Ein ganz wichtiger Artikel mit Handlungsempfehlungen!

  22. Weyrich sagt:

    Eine Schande für die Freiheit der Menschen und für das Rechtssystem. Solche Richter gehören in die Wüste geschickt, es ekelt einen an vor solchen Machtmenschen. Bei dem stand schon das Urteil vor der Verhandlung fest !! Diese Typen erhoffen sich vielleicht noch irgendeinen Posten in diesem Mafiaverein oder vielleicht läuft da noch sonstwas ….. !!

    Schämt Euch ihr Männer und Frauen in den schwarzen Gewändern. Ihr belügt und beraubt mit eurer Rechtssprechung auch das Volk und seid nicht besser als unsere korrupten Politiker !

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