Potsdamer „GEZ-Massenurteil“ versus und andere pro Rechtsrealität – Lösungsansatz – GEZ Nein Danke

DSC04041Immer wieder trudeln zu meinen Artikeln zum Thema GEZ-Zwangsbeiträge auf der Netzwerkseite Herz bewegende Hilferufe ein. Deshalb habe ich jetzt noch mal nachgelegt und auf der Grundlage des älteren Artikels mit gleichem Namen zusammengefaßt. Und Leute bitte, der Verfasser kann nicht selbst jede einzelne Mail beantworten, es ist unmöglich, weil auch ich meinen Tagesablauf zu bewerkstelligen habe. Ein Mindestmaß an Eigenrecherche muß einfach auch sein. Unten Im Artikel eine Menge Hinweise, wie man sich mit Wissen ausstatten, organisieren und zusammenschließen kann.

Im Artikel ist alles abgelegt was man haben muß, um dieser kriminellen Bande (Justiz-, Verwaltungs-, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtungs-, Öffentlich-Rechtlichen- und Gerichtsvollzieherfilz) begegnen zu können. Wer übrigens Angst davor bekommt, wenn ein GV vor seiner Türe steht, sollte zahlen. Wer diesen Filz erfolgreich entwirren will, darf keine Ängste vor Kontosperrungen oder vor Gerichtsvollziehern und evtl. Verfahrensangeboten haben auch nicht davor, daß man regelrecht gerichtlich bedroht und mit Zwängen und Eintragungen belegt werden kann. Sie bekommen hier Rüstzeug an die Hand, mit welchem man sehr gut argumentieren kann.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß nach 3 Jahren GEZ-Boykott immer noch kein Schlußsstrich gezogen ist. Und je mehr auf die Barrikade gehen, desto kaputter läuft sich das System der Massenverdummung und organisierten Plünderei. Inzwischen hat der Verfasser einen eigenen Haftbefehl, welcher auf eine Person in anderem Rechts-, Gebiets- und Personenstand ausgesprochen worden ist. Er wird natürlich rechtmäßig nicht vollstreckbar sein, da er gegen Völkerrecht verstößt. Anders als oft behauptet ist dieser unterschrieben von einer Richterin, ohne Vornamen und ohne Siegelung. Aber immerhin, ich habe mir bei Geriocht eine Kopie des Originals gezogen und habe die Schein-Richterin so in der Privathaftung drinnen.

Der ursprüngliche Artikel stammt vom 26. August 2014 und wird hier in überarbeiteter und aktualisierter Form zuzüglich wichtiger Gerichtsentscheidungen, Paragraphen und Informationen kontra Beitragsservices und mit Aktionen anderer GEZ Boykotteure ausgestattet. Also, los gehts und scheuen Sie sich nicht vor der Länge der dargebotenenen Informationen. Immerhin zahlen Sie ansonsten jedes Jahr und für jede Wohnung über 200€ ungerechtfertigten Zwangsbeitrag für eine Leistung, welche Sie vielleicht gar nicht haben wollen…:

froschNachwie vor werden die Frösche weiter auf kleiner Flamme gekocht. Wie lange noch? Wie lange läßt sich Michel und Micheline noch derart von den Gerichtsfirmen verhöhnen, seiner Wurde, Grund-, Menschen- und Naturrechte berauben? Mal hier etwas tiefer reingeschaut, was man so mit Füßen tritt. Könnte für alle, welche ebenfalls in der Vollstreckung stehen oder ihren eigenen Boykott durchziehen von Nutzen sein. Massenverfahren, in die Gesetze und Rechtsnormen geschaut und die wichtigsten für Sie herausgepickt, Fazit, der privatisierte Staat und was kann man effektiv für sich selber tun? Ungern greife ich zu dem Mittel, daß man einen Artikel in mehrere Teile teilt. Deshalb greife ich zum Mittel des Seitenumbruchs. Sie kommen also weiter, wenn man unten auf die nachfolgende Seitenzahl klickt. Das macht es Ihnen auch einfacher, wenn Sie den Überblick behalten wollen und vielleicht später weiter lesen wollen.

vorgestern ein „Massenverfahren“ in Potsdam. MM – News berichtete hier: http://www.mmnews.de/index.php/etc/19460-massenklage-gegen-gez

im Blog http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de die entsprechende Einladung und Hintergrundinformation dazu. Hier für Sie noch einmal als Scan, klicken Sie die Grafiken einfach an.:

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Man kann sich über Gesetze, AGB’s und Grundrechte unterhalten wie man will, das Selbstbestimmungsrecht aus den Naturrechten heraus wird verletzt, wenn man Sie in eine Organisation, zu irgend einer Leistung oder gegen ihren erklärten Willen zu irgend etwas zwingen will. Das Problem ist aber bei den Naturrechten, daß Ihnen das Menschsein schon durch die AGB’s der Staatsfiktion BRD (Treuhandverwaltung des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes„) abgesprochen worden sind. Sie sind für die fiktive Staatssimulation BRD als Mensch gesehen schlichtweg inexistent. Gesetzlich wurde früher der „bürgerlichen Tod“ eindeutig ausgeschlossen. Das inzwischen von der BRD abgeänderte BGB beinhaltet diesen Passus nicht mehr und genau deshalb ist es müßig, sich auf seine Menschenrechte oder universellen Naturrechte berufen zu wollen. Schlicht und ergreifend existieren die Naturrechte und Sie als „Mensch“ für die Treuhandverwaltung nur als Person = Sache (ebenfalls eine sachliche Fiktion). Es wäre also wichtig, daß man sich überhaupt erst einmal darüber klar zu werden beginnt, daß man sich nur über die staatliche Anwendung „GÜLTIGER“ nicht „geltender“ Gesetze (Firmen AGB’s) in den Status des „Menschen“ versetzen kann. Das geht jedoch nicht, wenn man gegenüber der „Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes BRD“ in einem Rechtsverhältnis juristischer Personen steht. Man begründet mit seinem Namen und Antrag auf Personalausweis eine 1-Mann -, 1-Frau – Personengesellschaft welche mit der Treuhandverwaltung einen Vertrag eingegangen ist. (Unterschrift —> Vertrag zur Ausstellung eines „Personalausweises“ den man wiederum unterschreibt und bei vielen Rechtsgeschäften vorzulegen hat. Wir haben es also mit einem Vertrag zu tun, denn Ausweise unterschreibt man selbst nicht.  Ausweise werden unterschrieben und zwar von jenem, der sie ausstellen soll. Und genau deshalb wundern Sie sich vielleicht, daß man einfach über Ihren Kopf und Willen hinweg entscheiden kann? Versuchen Wir also dieses Dilemma aufzulösen und zu schauen, gegen was die GEZ – Beitragsservices, Verwaltungen, Vollstrecker und Politik gegen sie Unrecht anwenden wollen, obwohl deren eigenen Normen dem völlig zuwider sind. Nutzen Sie diese einfach aus und rücken Sie Ihre Rechte ins gute Licht. Aufrechten Hauptes, ohne mit der Verwaltung in aufreibenden Krieg und Clinch gehen zu müssen.

Vergessen Sie Ihren eigenen Rechtsanwalt, denn der steckt völlig drinnen im System. Machen Sie sich selber taff und ich helfe Ihnen gern dabei, indem es nicht so öde und vor allem eine verstehbare Geschichte wird. Viele scheuen juristische Texte zu lesen, aber es ist auch interessant, wie diese zu einer fast selbst erzählenden Geschichte verbunden werden können.

Schaun wir mal ins VwVfG hinein (Verwaltungsverfahrensgesetz). Dieses ist hoch interessant für Sie und wird von den willigen Vollstreckern bisher nur gegen Sie angewandt. Drehen Sie den Spieß einfach um und machen Sie die unteren VerwaltungsmitarbeiterInnen darauf aufmerksam, wie sie von oben her in die direkte Verantwortung und Irre verbracht worden sind und man sie per falscher Anleitung tagtäglich zu Straftaten gegen Ihren erklärten Willen anzustiften versucht. Zitat:

 

§58 VwVfG Zustimmung von Dritten und Behörden

(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt

weiter lesen

Unter „Dritten“ dürfen wir die unbeteiligten, Zwangsangemeldeten und getäuschten, bedrohten Dritten „Beitragsschuldner“ der Öffentlich-Rechtlichen Lügenpropaganda sehen…

Zitat:

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt; weiterlesen

 

Zitat:

§ 59 VwVfG Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags

(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt.

hier weiterlesen

 

§ 13 VwVG (Verwaltungsvollstreckungs-gesetz – Bund)

(dieses ist ohne Geltungsbereich ausgestattet)

Androhung der Zwangsmittel

(3) Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen. Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält. weiterlesen

Sie werden von der Verwaltung oder dem GV fast immer mit mehreren Zwangsmitteln gleichzeitig bedroht. Damit ist der Verwaltungsakt ohnehin nichtig!

Zitat: 

§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Zitat:

.

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.“

Zitat:

§ 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

  Zitat: 

§ 126 BGB Schriftform

(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

weiter hier

Sie wurden getäuscht, zwangsangemeldet, bedroht?

Zitat:

§ 123 BGB

Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

mehr hier

§ 179 BGB
Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.

 

§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat. weiterlesen

§ 677ff BGB

Pflichten des Geschäftsführers

Hat Bedeutung für die zu juristischen Personen gemachten Menschen (siehe Personalausweis MAX MUSTERMANN) welche mit der Personenschöpfung und Firmenfiktion Siehe §17 HGB) der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets BRD (Urheber und Rechteinhaber des Namens) VORNAME NAME unterwegs sind….

Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. … weiterlesen

§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

 

§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

mehr hier

soweit also zum BGB. Ich denke recht eindeutig beschrieben, woran sich die Treuhandverwaltung zu halten hat. Deutsches Recht.

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23 Kommentare zu Potsdamer „GEZ-Massenurteil“ versus und andere pro Rechtsrealität – Lösungsansatz – GEZ Nein Danke

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  5. daonilier sagt:

    von der blutsäufer- und heuschreckenfirma „service rundfunkbeitrag“ kommen
    immer die gleichen lügen und das gleiche bla bla bla von gehirnamputierten,das
    vorgefertigt im rechner gespeichert ist.

  6. dingens sagt:

    Auszug aus dem [(„Potsdamer Abkommen“)
    vom 2. August 1945]:
    „16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.“
    Das jetzt eintretende Versagen der Verwaltung (Auflösung der (Rechts-)ordnung) wurde damals also schon als Ziel verfasst. Und natürlich ist es das deutsche Volk letztlich schuld, weil jeder hat die Wahl zur Remonstration. Macht man aber nicht, weil von „Oben“ gesagt wird mach weiter wie bisher (auch ohne gesetzliche Grundlage) sonst verlierste deinen Job.
    Ich würde diesen Auszug immer auch als Fußnote bei Kommunikation mit Behörden anfügen!

  7. So, noch was Thomas, Die Aussage des BS arbeitet Ihnen doch zu. Wenn es also kein privatrechtlicher Vertrag sein soll, dann verstößt der öffentlich – rechtliche Vertrag gegen den §58 und §59 VwVfG. Das bedeutet also, daß wenn der Vertzrag von Ihnen nicht schriftlich genehmigt worden ist, dann ist er ungültig, bzw. sie haben die Möglichkeit ihn anfechten zu können. Kündigen sie ihn und machen Sie eindeutig Ihre geänderte Willenserklärung deutlich. Egal, was die Ihnen behaupten wollen. Der Vertrag ist mit großer Sicherheit unter Täuschung, Drohung und Zwang zu stande gekommen. So ist er nach BGB unter anderem auch sittenwidrig und damit rückabwickelbar.
    Noch was, Bundesrecht bricht Landesrecht und BGB steht über Bundesrecht. BGB ist die höchste Norm gleich nach dem GG. Haager Landkriegsordnung steht zudem über allem, weil sie jus cogens, zwingendes Recht darstellt. Hier ist der Artikel 46 interessant. „Plünderungsverbot“. Der Beitragsservices dürfte Ihnen dann wieder damit kommen, daß Deutschland kein besetztes Land darstellt, auch dsazu gibt Carlo Schmidt, etliche Politiker in aller Öffentlichkeit, das GG, Artikel 120, die „Verfassung“ Bayerns Artikel 180 und die „Verfassung“ Hessens Artiklel 159 andere Auskunft. Das Eis, auf welchem sich die Ö-R bewegen ist hauchdünn und hält nur deshalb, weil man sich darauf verlassen kann, daß nur wenige Menschen sich mit der Gesetzeslage beschäftigen wollen. Was widerum ein fataler Fehler jener Geplünderter ist.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

    Meine Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar, sie sind als Hilfe unter Betroffenen zu verstehen.

  8. Hallo Thomas, nach welcher Vorlage bitte? Link reicht.
    Im hier stehenden Artikel ist auch das Tübinger Urteil aus dem Mai aufgeführt. Bitte schauen Sie mal nach der Antwort an Dernnis T. hier:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/07/10/gez-nein-danke-wann-die-vollstreckungsmassnahme-ins-leere-laeuft/

    Man muß sich darüber im Klaren sein, daß Sie vom Beitragsservices fast immer nur Bausteintexte oder Ignoranz zu erwarten haben. Der Beitragsserrvices ist nichts anderes, als das nicht rechtsfähige Inkassounternehmen der sogenannten Öffentlich-Rechtlichen Unternehmen… Und der Begriff „Unternehmen“ ist wörtlich zu nehmen.

    Sie erhalten also niemals einen rechtsgültzigen Bescheid, Mahnung oder Amtshiolfeersuchen von denen, welches eine gültige Unterschrift tragen wird. Wäre die Forderung nach gültigen Gesetzen legal, so scheute man sich auch nicht, dafür gerade zu stehen und in die Verantwortung für seine Forderung zu gehen. Dem jedoch ist nicht so und wir haben es schlicht mit einer unheiligen Allianz mit mafiösen Tendenzen zur Ausplünderung der Menschen im besetzten gebiet zui tun mit dem Zwecke die Propüagamnda und Masssenverblödung uznters Volk bringen zu wollen. Das also gebildet aus kriminellen Organisationen, Politik-, Justiz-, Firmen- und Mediensumpf.

    Noch was, tun Sie sich mit anderen in Stammtischen zusammen, Sie sind nicht der Einzige, dem diese Sache auf den Keks geht. Bestehen Sie auf dem Nachweis rechtsgültiger (nicht geltender Gesetze oder Informationen – > RBStV) Gesetze, auf den Nachweis, daß man hoheitlich handelnd tätig ist (Beweislastumkehr) —> Sie erkennen also die Forderung an, wenn Ihnen dieses bestätigt werden kann. Da man das nicht können wird, ist deren Forderung illegal.

    Ich wills mal so sagen, es wurde gegen Sie und uns eine Möglichkeit geschaffen, daß man voraussetzt, daß Sie eine Schuld zu begleichen haben und man verlangt von Ihnen, daß Sie beweisen, daß keine Schuld aufgelaufen ist. Daß es sich um zivilrechtliche Verträge nach BGB handelt ist schon deshalb Fakt, weil sowohl die Protagonisten der Landtage („Gesetz“gebende Kompetenz), die Verwaltungen und die fordernden Firmen mit Registereinträgen in internationalen Firmenregistern gelistet sind. In den unteren Chargen verkennt man die Situatioln weil man nicht glauben kann, daß man zu kriminellen Handlungen, wie z.B. der Umwandlung der hoheitlichen Strukturen in Firmen angehalten wird. Aber was meinen Sie, wie man in 50 oder 100 Jahren auf die heutige Zeit zurrückblicken wird? Es könnte durchaus wieder sein, daß man sich die Frage gefallen lassen muß, warum man diesen Faschismus mitgetragen hat. Im letzten hat der Lockführer, der die Leute in die Konzentrationslager gefahren hat auch nur seinen Job getan. … Und das ist es, was man in den unteren Verwaltungsstrukturen einfach nicht kapieren will. Wir haben es mit einem selbst erfüllendem System zu tun, obwohl es auch die Möglichkeit des schadlosen Aufbegehrens heute nicht mehr vorhandener Beamter zur Remonstration gibt. Diese vvermeintlichen Beamten, welche heute von niemandem mehr „bestallt“ sondern nur noch „bestellt“ worden sind. Sie werden nur noch Beamte genannt, so wie man auch die Wirtschaftsgebiete als Läbder oder Freistaaten oder einen Eierschneider als Gitarre oder die Gitarrre auch als Eierschneider benennen kann. Bei Letzterem, ist die Skurrilität der Situation nur eindeutiger zu sehen.

    Bitte hier schauen, wie man ein Akzeptanzschreiben verfassen kann:
    http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/11/16/gez-nein-danke-akzeptanzschreiben-alles-infos-dazu-von-dave-rico/

  9. Thomas Straube sagt:

    So habe die GEZ nach Vorlage angeschrieben und heute kam die Antwort.

    „Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

    Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag und teilen mit, dass der Rundfunkbeitragsstaatvertrag (Rfbsv) ein unzulässiger Vertrag zu lasten Dritter sei.

    Gerne erläutern wir Ihnen die gesetzliche Regelung.

    Entgegen Ihrer Auffassung ist der Rfbsv kein privatrechtlicher Vertrag. Durch die Zustimmung der Länderparlamente ist der Rfbsv unmittelbar geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag. Deshalb bedarf es keiner privatrechtlichen vertraglichen Vereinbarung. Vielmehr entsteht die Beitragspflicht für Sie als Inhaber einer Wohnung.

    Ihrer geforderten Rückerstattung können wir demnach nicht entsprechen.

    Der Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlichen Daten von Wohnungsinhabern zu erheben. Deshalb kommt die von Ihnen gewünschte Löschung Ihrer Daten nicht in Betracht.

    Entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen Ihre Daten nicht für andere Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

    Mit dieser Erläuterung sehen wir Ihr Anliegen als abschließend geklärt an. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt nicht erneut beantworten werden.

    Für ihre Unterlagen haben wir die Daten der Beitragskonten zusammengestellt. Ist alles korrekt?
    Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Gerne auch telefonisch. Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“

    Keine Unterschrift
    Was wäre jetzt zu tun, oder bringt es überhaupt noch was?

  10. Dirk Reinke sagt:

    D. Reinke

    Das Problem liegt nur bei denen, die es sich gefallen lassen.
    Lokführer und Piloten streiken, ein halbes Land am jammern.
    Versucht mal, dass nur 10 Millionen der Deutschen Lemminge die
    Medien verweigern. Oder schlimmer noch, sie sollen für die
    Durchsetzung Ihrer Rechte in Massen auf die Straße gehen.

    Das Rechtssprechung kein Recht vertritt sollte man ja mittlerweile
    erkannt haben. Es steht aber wohl auch kein wirkliches Volksinteresse
    daran, Rechte legal aber massiv durchzusetzen.

    Ich glaube ja nicht an das Böse, aber womöglich sind SIXT, Rossmann und Kind
    zu Demonstrationszwecken eingekauft worden, um zu zeigen: Leute lasst es, es macht doch keinen Sinn. Wer weiß das schon? Auch Richter waren schon seit Menschheit
    Gedenken käuflich, warum sollte dass sich jetzt ändern?

    Ich hätte allerdings reale Probleme beim Einschlafen und bei jedem Umdrehen des Zündschlüssel. Abwarten irgendwann wird sich etwas verändern. Ganz sicher (-:)

  11. willyweber sagt:

    Geb mal noch eins Drauf.
    Die Gebühr in der jetzigen Form ist verfassungswidrig.
    Sie schränkt das persöhnliche Selbstbestimmungsrecht zu Ungunsten natürlicher Lebensnotwenigkeiten ein. (Brot u.Nahrung für 17,95€ ehrlich Verdientes)
    Die Lebensnotwenigkeit von Rundfunkgebühren dagegen…….. sind nachzuweisen.
    Zwanglichte monatliche Beschaffungskriminalität zu Gunsten dieser Gebühren ist gesetzlich unbillig.
    So ich hoffe es gibt hier Anwälte die dieses schlichte „Naturgesetz“auch umsätzen können.
    WW

  12. willyweber sagt:

    Vielen Dank für Ihr Angebot – habe es geprüft – möchte es nicht annehmen – schicke zu meiner Entlastung Ihre Unterlagen zurück (inkl. Umschlag) – möchte keine weiteren Angebote von Ihnen erhalten.
    Gegenangebot:
    Nehme Ihr Angebot an, wenn ich dazu verpflichtet bin. Bitte weisen Sie mir ggfs eine von mir eingegangene Verpflichtung nach – mit einem originalen Vertrag mit meiner originalen Unterschrift oder mit einer beglaubigten Kopie. Wenn Sie mir weiterhin drohen (Kontopfändung, Erzwingungshaft etc) ohne meine Verpflichtung nachzuweisen, erklären Sie sich mit der Übertragung eines Pfandrechts in Höhe von 2 Millionen Euro an mich einverstanden.
    Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009
    Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation,
    Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
    Abschnitt 1 Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
    § 1Anwendungsbereich(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden
    1.des Landes,
    2.der Gemeinden und Gemeindeverbände,
    3.der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
    soweit nicht Rechtsvorschriften des Landes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten. Verfahrensregelungen in Rechtsvorschriften des Bundes bleiben unberührt.
    (2) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
    § 2Ausnahmen vom Anwendungsbereich
    (1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und für die Tätigkeit des Thüringer Rundfunks.

  13. Anne Jaschke sagt:

    Gibt es Leute in Bochum die sich gegen die GEZ wehren?
    Mir wurde vom „Amt für Finanzsteuerung“ „Vollstreckungsbehörde“
    die Zwangsvollstreckung angedroht.
    Ich suche einfach nur Beistand und gegebenenfalls Zeugen.
    LG
    Anne

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  16. woraus schließen Sie das Carsten?

  17. Carsten Mabank sagt:

    Wer die Angriffe Israels als Völkermord bezeichnet, nur weil die Hamas die eigene Bevölkerung dazu nötigt, die eigenen Stellungen als lebende Schutzschilde zu beschützen, obwohl vom IDF die Bevölkerung regelmäßig vor der Durchführung von Angriffen gewarnt und zum verlassen der Häuser aufgefordert wird, und weil die Hamas ihre Waffen in UN-Krankenhäusern, Schulen und Moscheen lagert und sogar von dort abfeuert, der disqualifiziert sich selber.
    Wer solche Unsinns-Behauptungen aufstellt, der misst genauso mit zweierlei Maß, wie es in unseren „Qualitätsmedien“ gang und gebe ist.
    Aber im Umgang mit Israel kennt man das ja nicht anders. Fakten zählen nicht, es reicht ein bißchen Pallywood. Von der Hamas aufgenommen, mit Hamas-Darstellern, Hamas.Kameras, Hamas-Drehbüchern und direkt an diverse Medien und Organisationen in Europa verschickt. Hier können sich Links- und Rechtsextremisten die Hand reichen. Das ist wohl der Hass auf die Juden, weil sie sich im 2. WK nicht haben ausrotten lassen oder weil es sich einfach besser anfühlt, wenn die Juden jetzt Schuld haben.

  18. ein Mensch sagt:

    „Gerichtsurteil: GEZ-Vollstreckung unwirksam

    12. August 2014 Das Landgericht Tübingen hat nun in einem Fall entschieden, daß die Vollstreckungsmaßnahme der GEZ gegen einen „säumigen Zahler“ unwirksam ist. Wegen gravierender Formfehler. Da aber bundesweit die Vollstreckungsandrohungen ganz ähnlich abgefaßt sind, sind wahrscheinlich alle dise Vollstreckungen unwirksam. Hier ein paar Details dazu. ….“
    http://quer-denken.tv/index.php/744-gerichtsurteil-gez-vollstreckung-unwirksam

    Das ganze Erpresser-system der Regierung, im Auftrag der Globalplayer über ihre Lobbyisten, ist gegen die AEMR.

  19. Frank56 sagt:

    Wer klagt erkennt die Gesetzeslage zunächst an, und das sollte man immer auch mit berücksichtigen. Im Umkehrschluss heißt das, wir erklären uns bereit und einverstanden, die Entscheidung eines anderen, auch Dritten (Richter), als unser Entscheidung anzuerkennen, und uns zu fügen! Genau an dieser Stelle hört jedes Verständnis für mich auf, denn das heißt doch wohl, dass immer ein anderer für uns entscheidet, ob nun der, welcher eine Anordnung verabschiedet, oder der Richter! Auch wenn es keiner schnallt, heißt das nicht, dass es sich hier nicht um eine kollektive Geistes-Krankheit handelt! Wenn wir NEIN sagen wollen, brauchen wir weder ein Gesetz noch einen Richter, dann entscheiden wir das selbst, oder!? Wir sollten langsam lernen Selbstverantwortung zu übernehmen, und aufhören, andere für uns entscheiden zu lassen! Alles andere ist Duckmäusertum, oder wie Sepp Holzer sagen würde, der Alltag der Lemminge. Denkt mal darüber nach.

    Da kann man eine Webseite aufsetzen mit einer Mitteilung, “mit freundlichen Grüßen an die GEZ und unsere Möchtegern-Herren”, wir entscheiden in Zukunft selbst und haben befunden, den ARD Beitrag nicht zu bezahlen. Mit freudlichen Grüßen … und dann unterschreibt jeder, wer nicht zu feige ist, mit Anschrift! Wie lange wollt Ihr euch noch einzeln in die Hosen machen? Schließt Euch zusammen, und alles wird einfach! Es haben nur solange andere Macht über Euch, solange Ihr das zulaßt! LG

    wtf! | Joe Kreissl – Die juristisch-spirituelle Betrachtung!:
    https://www.youtube.com/watch?v=UrDWnbcTWNo

  20. EuroTanic sagt:

    ich habe gegen die zwangsvollstreckung beim verwge geklagt. die ezstapo hat nach einigem schriftwechsel dann die zwangsvollstreckung von sich aus zurückgezogen. warum? k.a. es gab keine entscheidung, also kein urteil.
    argumentiert hatte ich mit formalen fehlern s.o., und dem art. 1
    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

    in verbindung mit art 20.
    2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

    der allgemeinen erklärung der menschenrechte.
    http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

  21. aristo sagt:

    Ein ganz wichtiger Artikel mit Handlungsempfehlungen!

  22. Weyrich sagt:

    Eine Schande für die Freiheit der Menschen und für das Rechtssystem. Solche Richter gehören in die Wüste geschickt, es ekelt einen an vor solchen Machtmenschen. Bei dem stand schon das Urteil vor der Verhandlung fest !! Diese Typen erhoffen sich vielleicht noch irgendeinen Posten in diesem Mafiaverein oder vielleicht läuft da noch sonstwas ….. !!

    Schämt Euch ihr Männer und Frauen in den schwarzen Gewändern. Ihr belügt und beraubt mit eurer Rechtssprechung auch das Volk und seid nicht besser als unsere korrupten Politiker !

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