#Stopp ESM: Hassel-Reusings Eilanträge zu Verfassungsklage als MP3

Wir möchten Ihnen hier die 28 Eilanträge der ESM und Fiskalpaktklägerin Hassel Reusing als MP3 Datei zum Mitnehmen und wenn es gerade paßt Hören zur Verfügung stellen.

Die Klage wird bis heute durch das Bundesverfassungsgericht, nach anfänglicher Nennung bis zum 02.07.2012 in den Mainstreammedien und späterem stoischem Verschweigen nicht mehr benannt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Aktenzeichen bis heute auf deren Pages nicht öffentlich bekannt gemacht. Wir berichteten bereits hier.

Wir meinen, daß es nicht angehen kann, daß der befangene Richter Prof. Peter Michael Huber (ehemaliges Mitglied des Kuratoriums des Vereins Mehr Demokratie e.V., Berichterstatter des 2. Senats und für die Auswahl des Verfahrens und Verfahrensvorbereitung zuständig) machen kann was er will, also der Öffentlichkeit weiter verschweigt, daß es weitere wichtige Eilanträge gibt.

Deshalb hier als Youtube Video


Die Dateien dürfen kopiert und weitergereicht werden.

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#StopESM – Die Täuschung Teil 1

Wir haben uns im Vorfeld der am 10.07.2012 stattgefundenen öffentlichen Verhandlung im Bundesverfassungsgericht zu ESM und Fiskalpakt gefragt, was wohl hinter den Kulissen wirklich abgelaufen ist. In der Öffentlichkeit wurde eine Klage gegen ESM und Fiskalpakt völlig ignoriert, obwohl durch unser Netzwerk insgesamt 2 breitgefächerte Presseerklärungen an die wichtigsten Medien des Printbereiches, sondern auch an die meisten öffentlich rechtlichen Medienanstalten durchgestellt. Wir berichteten bereits, daß diese Ignoranz sowohl durch das Bundesverfassungsgericht, als auch flächendeckend durch die Systemmedien bewerkstelligt worden ist.

Unser Netzwerkpartner „unser Politikblog“ stellt hier vor, was im Bundesverfassungsgericht und im Hintergrund der Aktivitäten der Klägerin Sarah Luzia Hassel-Reuising geschah.

Am Ende werden weitere wichtige Links und Dokumente, welche Hassel-Reusing an Bundesverfassungsgericht und Bundespräsident im Vorfeld der Klagen versendet hat veröffentlicht. Damit wird sich der Schleier darüber lüften, wessen Klage hier wirklich dem Bundesverfassungsgericht und der Politik quer im Magen zu liegen scheint…

Haben wir es mit einer ganz bewußten Täuschung der Öffentlichkeit zu tun? Unser Urteil dazu lautet ganz klar „Ja“ und es wird am 12.09.2012, dem Datum der angesetzten Verhandlung zu den Eilanträgen gegen ESM und Fiskalpakt wirklich spannend sein, ob sich das Bundesverfassungsgericht wirklich zu einer Rechtsbeugung hinreißen läßt oder ob wir das Umkippen eines oder mehrerer Verfassungsrichter sehen, welche diesem organisiertem Putschversuch gegen die Demokratie und das Grundgesetz schlechthin stand halten werden. Der wohl bedeutendste und entscheidendste Testfall für den Bestand gerade noch existierender Restdemokratie.

Im Teil 2 dieser Abhandlung dann weitere Infos und Aufdeckungen der Klägerin. In loser Folge stellen wir dann Dokumente vor, welche diese abgekartete Sache beleuchten werden.

was wirklich geschah – Bundespräsident Gauck wartet wegen BRD-Bürgerrechtlerin

Quelle unser Politikblog

Unser Politikblog

Der FAZ-Artikel „Bundesverfassungsgericht im Hauruckverfahren“ vom 22.06.2012 verrät, dass der Bundespräsident versprochen hat, auf das Bundesverfassungsgericht mit der Verkündung der Gesetze zum ESM etc. zu warten. Ein Antrag lag laut FAZ dem dem Bundesverfassungsgericht „jetzt“ (also bis incl. zur Drucklegung der FAZ vom 22.06.2012, was irgendwann am 21.06.2012 gewesen sein muss) bereits vor. Doch es gebe noch „gar keine gültige Textfassung, über welche der Zweite Senat in Karlsruhe entscheiden könnte“.

Das Gericht reagierte also, ohne eine „gültige Textfassung“ (eine vollständige Verfassungsbeschwerde) vorliegen zu haben. Aber wer hatte dem Gericht geschrieben ? Und laut FAZ soll es „ein Antrag“ gewesen sein. Es kann also nur von einer Klägerseite gekommen sein.

Weitere Hinweise gibt der Spiegel-Artikel vom 21.06.2012 „Euro-Rettungsschirm Verfassungsrichter bitten Gauck um mehr Zeit“. Demnach hatte der Bundespräsidenten dem Gericht zu dem Zeitpunkt bereits zugesagt, zu warten. „Das Gericht“, so der Spiegel, „benötige Zeit, um das umfangreiche Material zu sichten.“

Doch dann die Überraschung. Die Verfassungsbeschwerden von Mehr Demokratie umfassen nur 116 Seiten. Die Verfassungsbeschwerden der Linken sahen am 29.06.2012 im Fernsehen nach noch weniger Seiten aus. Konnten diese wirklich mit dem „umfangreichen Material“ gemeint gewesen sein ?

Unserer Redaktion liegt inzwischen Material vor, welches beweist, dass die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing am 15.06.2012 und am 18.06.2012 dem Bundesverfassungsgericht sowie am 18.06.2012 dem Bundespräsidenten formlos geschrieben hatte. Sie war besorgt gewesen, weil auf der für Freitag, den 29.06.2012, auf der Tagesordnung von Bundestag und Bundesrat stehenden Zustimmungsgesetze (zu ESM, Art. 136 Abs. 3 AEUV und Fiskalpakt) und Begleitgesetze (ESMFinG und Gesetz zur Änderung des BSchuWG) standen. Anlass ihrer Schreiben war der FAZ-Artikel „Fiskalpakt Abstimmung noch vor dem EU-Gipfel“ gewesen, wonach das Inkrafttreten des ESM bereits für Sonntag, den 01.07.2012 vorgesehen war. Es deutete damit alles darauf hin, dass Bundespräsident Gauck unter gewaltigem emotionalem Druck stand, noch am 29.06.2012 zu ratifizieren.

Dass die Bürgerrechtlerin am 15.06.2012 und am 18.06.2012 ans Bundesverfassungsgericht geschrieben hat, wird bewiesen durch das Schreiben vom 26.06.2012 unter Az. AR 4286/12. Unter „AR“ werden auch Vorgänge verfügt, bei denen es sich nicht um Verfassungsbeschwerden handelt.

Und um „umfangreiches Material“ handelt es sich tatsächlich, denn am 30.06.2012 reichte sie 6 Verfassungsbeschwerden ein, darin allein 28 Anträge (9 gegenüber dem Bundespräsidenten und 19 gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) auf einstweilige Anordnung und 34 ½ Seiten zur Rechtsfortbildung. Das Az. dazu (2 BvR 1445/12) wurde mit Schreiben vom 05.07.2012 vergeben.

In Abschnitt I.2 der Eilanträge auf einstweilige Anordnung gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ist auch ein offensichtlich dem tatsächlichen Klageziel von Mehr Demokratie zum Aufbrechen des Grundgesetzes für ESM und Wirtschaftsregierung (siehe Artikel von Unser Politikblog vom 09.07.2012) entgegen gesetzter Antrag, in welchem es um die Untersagung der Initiierung und der Entscheidung über ein neues Grundgesetz geht.

Quellen:

Weiterführende Informationen:

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Sie wollen sich mit der Klage Hassel-Reusings solidarisieren? Bitte die Grafik anklicken.

Rechtsbehelf:

Dieser Artikel darf ohne Nachfrage, komplett, unter Angabe und Verlinkung der Quellen übernommen, veröffentlicht und weiterverbreitet werden.

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Die isländische Methode der Entschuldung

Unseren Netzwerklesern haben wir erst vor einiger Zeit vorgestellt, wie die Entschuldung per Volksentscheid in Island beschlossen worden ist.

Hier nun weitere Vorgehensweisen welche aufzeigen, daß der Umgang mit Finanzmafia nicht alternativlos ist, wie uns Merkel und Co, als auch sogenannte Finanzmarktexperten. gern Glauben machen wollen. Die Frage ist, sollten diese Beispiele nicht endlich Schule machen? Wir möchten Ihnen diesen Artikel nicht vorenthalten, welchen wir mit freundlicher Genehmigung von „Wirtschaftsfakts.de“ in voller Länge hier duplizieren dürfen.

Goldman Sachs und deren Finanzmarionetten in den Regierungen und an den Schalthebeln der Macht in Europa, haben daran natürlich kein Interesse, weil wenn Griechenland in die Luft gehen wird und man dort das Beispiel Islands geht, Goldman Sachs sofort ins Bankennirvana eingehen wird. Jeder Anleger, welcher sich bei Goldman Sachs gegen einen Bankrott abgesichert hat, könnte diese zur Zahlung verpflichten. Das wäre das Aus für die größte derzeitige „Systembank“ und genau deshalb wird ganz Europa mit ESM, Fiskalpakt, Begleitgesetzen und kleiner Vertragsänderung von ihren Regierungen und „Finanzexperten“ verraten und verkauft. Deshalb muß Griechenland insolvent gehen und keinesfalls bankrott. In ersterem Falle bleiben die Gläubiger die Handelnden und im letzterem Falle der Staat selbst.

Wenn Sie wollen, unterstützen Sie die weitreichendste Klage vorm Bundesverfassungsgericht hier.

Dank an Herrn Roman Baudzus dafür.

 

Treibjagd beginnt: Islands Regierung setzt Kopfgeldjäger auf kriminelle Bankster an

Dass Island in der Finanzkrise andere Wege als seine Nachbarn in der Europäischen Union geht, zeigt sich nicht nur daran, dass man die Großbanken des Landes einfach kollabieren ließ. Wer in der Bankenwelt an dem vor dem Zusammenbruch aufgeblasenen Ponzi-System beteiligt war, hat nun sicherlich Grund, den Kopf einzuziehen oder schlichtweg abzuhauen. Denn die Regierung hat nun einen Kopfgeldjäger auf die betreffenden Bankster angesetzt, die das Land in seine schlimmste Wirtschaftskrise in der Historie hinein manövrierten.

Die Samdhandschuhe fliegen jetzt in die Ecke: Island geht mit bestem Beispiel voran, um kriminelle Bankster und Politiker dingfest zu machen

Anstatt die Zerstörer von Weltwirtschaft und Gesellschaften mit Samdhandschuhen anzufassen und ihnen die Milliarden hinterher zu werfen, geht man in Island einen komplett anderen Weg. Dort hat man Großbanken wie Kaupthing, Glitnir und Landsbanki auf dem Höhepunkt der globalen Finanzkrise zusammenbrechen lassen und urteilt deren Manager nun für ihre fehlgeschlagenen Spekulationen vor Gericht ab.

Erst Mitte Juni wurden Ragnar Gudjonsson, ehemaliger Vorstandschef der Byr Savings Bank, und deren Ex-Präsident Jon Jonsson zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Für beide Verurteilte wurde dasselbe Strafmaß von viereinhalb Jahren ohne Bewährung angesetzt, wie die Richter am Obersten Gerichtshof Islands in ihrem Urteil befanden. Beide Angeklagte sind damit des Betrugs im so genannten Exeter-Fall für schuldig gesprochen worden. Auf dem Höhepunkt der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 missbrauchten Jonsson und Gudjonsson ihre exponierte Stellung bei der Byr Savings Bank, um kurz vor dem Kollaps des isländischen Bankensystems die Vergabe eines 800 Millionen Kronen schweren Kredits an die Firma Exeter Holding zu veranlassen.

Doch dieser Kredit wurde nicht für Investitionen oder sonstige Geschäftsaktivitäten bei Exeter genutzt, sondern um die durch Jonsson und Gudjonsson gehaltenen Aktien an der Byr Savings Bank zu erwerben. Im Gegenzug wurden eben jene Aktien als Sicherheit für den erhaltenen Kredit hinterlegt. Die Richter des Obersten Gerichtshofs Islands befanden, dass dieses Gebaren einem schwerwiegenden Betrug gleichkomme, weshalb das Strafmaß für beide Angeklagten recht hoch ausfiel. Doch Islands Regierung geht nun noch einen Schritt weiter, indem sie einen Kopfgeldjäger zur Überführung von weiterhin auf freiem Fuß befindlichen Bankstern ansetzt. Der ehemalige Polizeileutnant Olafur Por Hauksson ist nun durch die Regierung damit beauftragt worden, Personen aus dem Finanzsektor zur Strecke zu bringen, die mit dazu beitrugen das heimische Bankensystem im Jahr 2008 kollabieren zu lassen.

Hauksson wird die Aufgabe anvertraut, alle Aktionen mit Verdacht auf betrügerische Handlungen vor dem Zusammenbruch des heimischen Finanzsystems zu untersuchen. Die daraus resultierenden Anklagen sollen Schritt für Schritt an die eigenen Gerichte zum Zwecke einer Aburteilung der Involvierten übermittelt werden. Dass weder Politiker noch Bankster vor dem Zugriff einer extra für Hauksson geschaffenen Investigationsabteilung sicher sein sollen, zeigt allein die Tatsache, dass bereits der ehemalige Personalchef des Finanzministeriums wegen Verdacht auf Insiderhandel in den Fokus der Ermittler geraten ist. Insgesamt wird Hauksson eine Gruppe von 100 Sonderermittlern unterstellt sein, die nichts anderes als die Aufgabe haben, als den auf dem Land lastenden Schandfleck auszumerzen, indem die Verantwortlichen ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.

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Offener Brief eines „betrogenen“ Mitklägers an das Bundesverfassungsgericht

#StoppESM

Liebe Netzwerker, liebe LeserIn. Ich möchte Ihnen diesen offenen Brief nicht vorenthalten. Felix Staratscheck wurde wach, als man im ÖDP-Bundesparteitag am 22.04.2012 in Hann Münden den Antrag zur ESM-Klage der ÖDP Mitglieder Bergisch Land, zu Sarah Luzia Hassel-Reusings Klage gegen ESM und Fiskalpakt und Co. mit großer Mehrheit unterstützen wollte, Diese Unterstützung ist man jedoch bis zum heutigem Tage schuldig geblieben, der Parteitagsbeschluß also reine Makulatur. Dafür wurde nun einer der größten „Tretminen“ für die Demokratie der Vorrang eingeräumt. Wir berichteten über den Parteitag und den unmöglichen Auftritt des ÖDP-Parteichefs Sebastian Frankenberger (Initiator des Nichtrauchervolksentscheid in Bayern und Mitglied des erweiterten Bundesvorstands von Mehr Demokratie e.V.). Schlimmer noch, man riskiert hier den Untergang aller aussichtsreichen Kleinparteien und Organisationen, welche sich an dieser verfassungswidrigen Aktion zur Beschädigung des Grundgesetzes beteiligt haben.

Es gilt hier nicht die Kräfte zu spalten. Aber unsere Leserschaft ist darüber im Bilde, daß bei uns Informationen und keine Systempropaganda unterstützt werden soll. Generell ist den anhängigen Klagen beim Bundesverfassungsgericht eigen, nach anfänglichen Angaben sollten es 6 Klagen sein, daß alle anderen, neben der Klage von Hassel-Reusing, ehrlichen Herzens vertraut werden kann. Man kann hinter jeder einzelnen Klage stehen und diese auch unterstützen wollen, ausgenommen der hier angesprochenen, über welche wir schon etliche Berichte und Warnungen ausgegeben haben.

Felix Staratschecks Brief an das Bundesverfassungsgericht ist nur einer, welche uns erreichte zur Veröffentlichung. Wir werden in den nächsten Tagen auch noch einen weiteren an dieser Stelle  vorstellen, den ein Bürger in seiner Not und Ermangelung eigener Mittel an das Bundesverfassungsgericht gerichtet hat.

Wir bitten Sie sich die paar Minuten Zeit zu nehmen und sich diesen offenen Brief hier mal bis zum Ende zu Gemüte zu führen und zu überlegen, ob Sie es Herrn Staratschek nicht gleich tun wollen. Wenn man die Menschen bewußt hinters Licht zu führen versucht, dann muß man einfach Konsequenzen ziehen, so man Kenntnis davon bekommen hat. Diese Art der Konsequenz ist sehr zivilcouragiert und vor allem nachahmenswert. Fühlen Sie sich ermuntert dazu und vor allem informieren Sie noch andere Menschen davon, welche ebenfalls auf diesen Fake hereingefallen sind. Dieser Artikel und der Brief (wir sind dazu autorisiert Ihnen das so mitzuteilen) dürfen ohne weitere Nachfrage veröffentlicht und weitergereicht werden. Wehren Sie sich und schauen Sie nicht tatenlos zu, wie man Ihre Gutwilligkeit weiterhin mit Füßen tritt.

Die Redaktion Netzwerk Volksentscheid

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Betreff:

Rücktritt von der „Mehr Demokratie“- Verfassungsklage zum ESM und Fiskalpakt

 

Abs.
Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
02195/8592
Betrifft: Klage von Mehr Demokratie „Volksentscheid, sonst klagen wir“
Sehr geehrte Richterinnen und Richter!
Viele 1000 Unterstützer klagen mit dem Verein „Mehr Demokratie“ anlässlich der Beschlüsse des Bundestages zum ESM und Fiskalpakt. Ich habe mich als Teilnehmer an der Klage von Mehr Demokratie eingetragen und ziehe diese Teilnahme, nachdem ich den Klagetext gelesen habe, zurück. Ich fühle mich von Mehr Demokratie getäuscht und gehe davon aus, dass viele Unterstützer dieser Klage sich dort nicht eingetragen hätten, wenn die vorher gewusst hätten, was Mehr Demokratie wirklich fordert. Ich wähle daher die Form des offenen Briefes, damit jeder Mitkläger überprüfen kann, ob er meine Kritik teilt.
Ich habe keine Absicht, Sie bezüglich ihres Urteils zu beeinflussen, sondern ich will lediglich darlegen, warum ich nicht mehr hinter der Klage von Mehr Demokratie stehen will. Denn ich fühle mich betrogen von der Kampagne, die Mehr Demokratie durchführt, um Unterstützer für seine Klage zu bekommen.
Jetzt Verfassungsbeschwerde ausdrucken„,wirbt ein Klickfeld auf der Seite www.verfassungsbeschwerde.eu . Was würden sie da erwarten? Eigentlich die Inhalte der Klage oder solange die nicht wörtlich veröffentlicht werden durften eine Umschreibung der Klageziele. Statt dessen findet man da aber nur ein Beitrittsformular zur Klage.  
„Europa braucht mehr Demokratie
 
Volksentscheid sonst klagen wir
Im Zuge der Eurorettungspolitik werden Parlamente zunehmend entmachtet und immer mehr Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagert. Die Bürger bleiben außen vor. Wenn Eurorettungsschirm (ESM) und Fiskalvertrag wie geplant abgesegnet werden, bedeutet das tiefe Einschnitte in Haushalt und Souveränität der Bundesrepublik. Solange die Bevölkerung nicht in bundesweiten Volksentscheiden „Ja“ zu ESM- und Fiskalvertrag gesagt hat, dürfen diese Verträge nicht ratifiziert werden. Dafür gehen wir bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Unterstützen Sie die Bürgerklage!
So funktioniert es:
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Um die Klage zu unterstützen, senden Sie diese Vollmacht bitte mit leserlicher Adresse und persönlich unterschrieben per Post an:
Mehr Demokratie e.V. , Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Alle Angaben sind erforderlich. Die E-Mail-Adresse wird benötigt, um Sie über den Fortlauf der Verfassungsbeschwerde zu informieren. Der Verein verwaltet die Daten für die Prozessbevollmächtigten.
Bitte denken Sie daran, den Brief mit 55 Cent zu frankieren!
Vollmacht für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde
Hiermit erteile ich
1) Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Unter den Linden 12, 10117 Berlin/Zweigstelle Tübingen, Karlstr. 6.
2) Herrn Univ.-Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig, wohnhaft Stormstrasse 3, 90491 Nürnberg,
Vollmacht, mich vor dem Bundesverfassungsgericht zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens wegen Verfassungswidrigkeit der Zustimmungsgesetze
– zum Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
– zur Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie
– zum Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag),
sowie die jeweiligen Begleitgesetze zu vertreten und alle zur Durchführung dieses Verfahrens erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf eine Rücknahme der Verfassungsbeschwerden sowie die Hinzuziehung weiterer Bevollmächtigter (Untervollmacht). Ich versichere, volljährig und im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft zu sein.
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für mich kostenlos. Für mich entstehen keine weiteren Verpflichtungen.
www.verfassungsbeschwerde.eu

Tel. 030 – 420 823 70
Mail:
info@mehr-demokratie.de

Mehr Informationen:
Ja, ich möchte weitere Informationen erhalten!
Ich kenne weitere Interessenten.
Bitte schicken Sie mir weitere Vollmachten zum Ausfüllen zu.
Ich interessiere mich für eine Mitgliedschaft bei Mehr Demokratie
Mehr Demokratie e.V., Kto 8870800,
BLZ 70020500, Bank f. Sozialwirtschaft
Spenden an:
Name, Vorname E-Mail
Straße Hausnummer PLZ Ort
Ort, Datum Unterschrift“
Mehr Demokratie gibt an, dass die eine Klage zur „Verfassungswidrigkeit der Zustimmungsgesetze“ zu stellen.  Wenn man jedoch die Klage liest, stellt man fest, dass neben der dort formulierten Kritik es Passagen gibt, die ich bei Kritikern des ESM nicht erwarten würde. Auch der Titel „Volksentscheid, sonst klagen wir“ legt nahe, Mehr Demokratie fordert einen Volksentscheid zum ESM und Fiskalpakt.
Woran aber die meisten Mitkläger gar nicht denken, ist die Aussage von Verfassungsrichter Jürgen Papier in der BILD- Zeitung vom 28.6.2012, die ich im Zug gefunden habe: „Über einen Volksentscheid können nicht mehr Befugnisse in Anspruch genommen werden, als im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung.“
Diese Aussage von Herrn Papier haben mir die Augen geöffnet und bei mir die Frage aufgeworfen: Können überhaupt Gesetze, deren Vereinbarkeit mit der Verfassung umstritten ist, einen Volksentscheid unterworfen werden? Denn wenn die das Parlament nicht hätte beschließen dürfen, dürfte das nach der Aussage von Herrn Papier gemäß unserem Grundgesetz doch wohl auch das Volk nicht, oder?
Kann die Art, wie diese Kampagne geführt wurde Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage von Mehr Demokratie haben? Denn wenn man möglicherweise verfassunsgwidrige Gesetze per Volksentscheid durchsetzen will und nur von diesem Faktum die Klage abhängig macht, wird man dann nicht zum Unterstützer dieser potentiellen Verfassungsfeindlichkeit?
Aber es kommt noch schlimmer. Statt nur gegen den ESM und den Fiskalpakt zu klagen, liefert Mehr Demokratie eine Strategie, wie der ESM und der Fiskalpakt auch dann umgesetzt werden können, wenn Sie diesen für verfassungswidrig erklären sollten. Aufgrund dieser Strategie von Mehr Demokratie haben eigentlich alle schon sicher das Verfahren verloren, weil die Politik unabhängig von der Beurteilung der Mehr Demokratie- Klage und aller anderen Klagen ihrerseits diese Strategie aufgreifen kann. Äußerungen von Schäuble im Spiegel und Steinbrück in der Rheinischen Post legen nahe, dass die Politiker diese Chance erkannt haben. (Quellen siehe weiter unten).
Mehr Demokratie schreibt auf Seite 102 ihrer Klage (Hervorhebungen durch mich):
„5. Rechtsfolgen Art. 146 GG

Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.
Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.“
Kann ein Kläger, der darlegt, das ESM und Fiskalpakt verfasssungswirdrig seien, einen Weg darlegen, wie man ein verfassungswidriges Gesetz durch eine neue Verfassung im nachhinein zulässig machen kann?
Darf ein Bundesverfassungsgericht, dass unser Grundgesetz und seinen Identitätskern schützen soll, so eine Klage überhaupt annehmen?
Ist das nicht ein Betrug an den durch Kampagnen geworbenen Mitklägern, die doch alle nicht wollen, das ESM und Fiskalpakt umgesetzt werden können?
Es spielt hier keine Rolle, was Sie nachher im Urteil entscheiden und wie sie darin ESM und Fiskalpakt einordnen! Es geht hier darum, dass Mehr Demokratie unter dem Vorwand, den ESM und Fiskalpakt verhindern zu wollen, über 29.000 Menschen als Mitkläger gewonnen hat. Die wenigsten dürften die ganze Klage gelesen haben und weit vor der Seite 102 hängen geblieben sein. Kann es nicht sogar Strategie sein, diese Aussagen so weit hinten zu platzieren, damit die Masse der Mitkläger es gar nicht schafft, bis dahin zu lesen?
Fakt ist doch, durch diese Formulierung bekommen die Mitkläger keinen Volksentscheid zu ESM und Fiskalpakt, sondern einen Entscheid, ob wir eine neue Verfassung bekommen, wo die Identität der Verfassung so geändert wird, dass man ESM und Fiskalpakt nicht mehr durch das Verfassungsgericht überprüfen lassen kann!
Ich sehe auch nirgendwo eine Verpflichtung, dass der Bundestag den ESM und Fiskalpakt zustimmen muss. Das haben die Abgeordneten hoffentlich aus freien Stücken getan, zumindest wenn diese den Mut haben, nach dem Geist des Grundgesetzes zu handeln. Aber kann dann, wenn der Bundestag gar keine Pflicht hat, ein Gesetz zu beschließen, das Verfassungsgericht die obige Verpflichtung aussprechen?
Ist das nicht ein unzulässiger Antrag, weil damit das Bundesverfassungsgericht nicht nur über Urteile Gesetzgebung korrigiert, sondern aktiv gesetzgebend tätig würde? Müsste das nicht ein Verein, der sich „Mehr Demokratie“ nennt, wissen, dass zur Identität jeder echten Demokratie die Gewaltenteilung in gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt gehört?
 

„V. Zum Verfahren

Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden. Das tatsächlich bislang eingeschlagene Verfahren ist hierzu nicht geeignet. Es wäre, dies ist ergänzend anzumerken, selbst dann nicht geeignet, tragfähige demokratische Legitimation zu begründen, wenn es in sich in verfassungskonformer Weise durchgeführt worden wäre. Aber auch dies ist nicht der Fall

Kann es Sinn einer Klage gegen ESM und Fiskalpakt sein, darzulegen, wie man ESM und Fiskalpakt Legitimation verleiht? Wenn das eine Privatklage wäre, könnte man noch über diesen Widerspruch hinweg sehen. Aber hier wurden bis heute, den 18.07.2012 mehr als 29.000 Mitkläger angeworben, die alle hofften, eine Klage zu unterstützen, die den ESM und Fiskalpakt verhindern will. Angesichts der zuvor in der Klage von Mehr Demokratie  beschriebenen Bedenken gegen den ESM und Fiskalpakt ist es doch geradezu schizophren, dann diesen Weg zur Legitimierung anzubieten. Da frage ich mich schon, ist diese Klage eigentlich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, oder eher ein Fall für den Psychater?

Kritisch wurde ich schon, als ich las, wie Mehr Demokratie über das Referendum in Irland berichtet hat:

http://verfassungsbeschwerde.eu/nachricht.html?&tx_ttnews%5BbackPid%5D=8646&tx_ttnews%5Btt_news%5D=12336&cHash=ff38c79eb467789b386674f9878ab2da

„Iren stimmen im Referendum für Fiskalvertrag

Gestern waren rund 3,1 Millionen Iren dazu aufgerufen, per Referendum über den Europäischen Fiskalvertrag abzustimmen. Jetzt steht das Ergebnis offiziell fest: Mit einer Mehrheit von etwa 60 Prozent stimmten die Iren dem Vertrag, der dem Schuldenabbau und der engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa dienen soll, zu.“

Ist dass nicht ein schrecklicher Euphemismus im Vergleich zu dem, was Mehr Demokratie in der Klageschrift zum ESM schreibt? Wenn es nur um Schuldenbabbau und Zusammenarbeit ginge, bräuchte man nicht die Geheimhaltung und Immuinität beim ESM und dann wären auch bessere Steuereinnahmen eine Statusverbesserung….! Und dann bräuchte man auch keine Klage von Mehr Demokratie!

„Während in der Bundesrepublik Deutschland noch nie eine bundesweite Volksabstimmung stattgefunden hat, sind die Iren bereits vertraut mit dieser Form der direkten Demokratie. Auf der Insel war es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Zustimmung oder Ablehnung zum Fiskalvertrag entscheiden. Seit heute steht fest, dass eine Mehrheit der wahlberechtigten Iren „Ja!“ zu dem Vertrag gesagt hat, der laut der Bundesregierung die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion stärken, die Haushaltsdisziplin verbessern und eine verstärkte wirtschaftspolitische Abstimmung ermöglichen soll. Mehr Demokratie fordert, dass die Menschen in allen europäischen Mitgliedsländern bei solch grundsätzlichen Weichenstellungen mitentscheiden können.“

Hat Irland eigentlich ein Verfassunsgericht, vor dem man hier klagen könnte? War die Entscheidung der Iren frei, oder wurden die unter Druck gesetzt oder über das wahre Wesen des ESM eventuell fehl informiert? Immerhin hat Deutschland ein Verfassusngsgericht, wo man durch das von Gauweiler, linken und ÖDP- Politikern und anderen erreichte Lissabon- Urteil Kontrollklagen einreichen kann, die den ESM auf inhaltlicher Ebene angehen. Ohne die Klagen zum Lissabonurteil hätten wir jetzt dieses Klagerecht wahrscheinlich nicht mehr. Dafür sage ich allen Verfassungsrichtern ein herzliches Danke!

„Daher fordern wir auch in Deutschland die Einführung eines bundesweiten Volksentscheides und insbesondere Volksabstimmungen zu Euro-Rettungsschirm und Fiskalvertrag. Darauf zielt auch unsere aktuelle EU-Kampagne „Volksentscheid – sonst klagen wir!“ ( www.verfassungsbeschwerde.eu ) ab. Grundsätzlich sollte der Wert von Volksabstimmungen nie an Ergebnissen bemessen werden: Es geht nicht um „richtige“, sondern um demokratisch zu Stande gekommene Entscheidungen – wie auch immer sie ausfallen. Dennoch: Das Ergebnis in Irland zeigt, dass oftmals geäußerte Befürchtungen von Volksabstimmungs-Gegnern, die Bürger würden irrational, euroskeptisch oder grundsätzlich regierungskritisch entscheiden, nicht zutreffen. Doch viele führende Politikerinnen und Politiker setzen in EU-Fragen lieber auf Verordnung von oben statt auf Überzeugungsarbeit.“ (Hervorhebungen durch mich)

Wenn ESM-Kritik hier mit irrational, euroskeptisch und regierungskritisch und einem negativen Touch gleichgesetzt wird, dann kann der verein doch nicht selbst so irrational, europaskeptisch und regierugskritsich sein, dass er gegen den ESM und Fiskalpakt klagt! Wo steht da, dass die in der Klage einen Volksentscheid über ein neues grundgesetz wollen?

Es ist denen egal, was dabei heraus kommt, wieviel Schaden Demokratie und Menschenrechte nehmen könnten, hauptsache es gab einen Volksentscheid. Diese billige und populistische Haltung ist aber mit unserem Grundgesetz unvereinbar, dass m.E. mehr Volksentscheide zulässt, als es Mehr Demokratie glaubt (dafür muss man mal die Quellen des parlamentarischen Rates lesen, die m.E. klar belegen, dass die Volksentscheide in der Praxis der Politik der Bundesrepublik haben wiollten und nur ein Ausfürhungsgesetz nie erlassen wurde)! Muss es nicht das Zioel eines jeden Klägers und auch Richters sein, das „richtige Entscheidungen“ herauskommen und falsche durch ein Urteil aufgedeckt werden? ist Demokatie nicht weit mehr als die Herrschaft der Mehrheit, weil es Grund- und Minderheitenrechteb gibt, über die durrch keine Mehrheit gültig in Frage gestellt werden dürfen? ist diese Art von Demokratieverständnis überhaupt mitb dem Grundgesetz vereinbar und darf man ein Klage behandeln, der es gar nicht um die richtige Entscheidung geht, sondern um eine über allen Grundrechten stehende Mehrheitsentscheidung per Volksentscheid, der wir uns dann unhinterfragt fügen sollen?

Aber das Grundgesetz kennt eine Grenze, wo niemand drüber abstimmen kann, die Grundrechtsgleichen Rechte die Wesensgehalt und Identitätsken  des Grundgesetzes gehören. Wenn also Gesetze in ihrer Vereinbarung mit dem Grundgesetz umstritten sind, darf es nie heißen, „Volksenstscheid, sonst klagen wir“, sondern nur BVG- Urteil, dafür klagen wir. Nur im Rahmen so eines Urteils wären dann Volksentscheide denkbar, wie und ob das richterlich korrigierte Recht angewendet werden soll. Hier danke ich noch einmal Richter Papier, dass er mit seinem Interview mir die Augen geöffnet hat.

Und das schlimmste ist, dass Mehr Demokratie mit seiner demokratischen Oberflächlichkeit auch noch Medienerfolge feiert und die Aufmerksamkeit von den Klagen abzieht, die sich viel tiefer mit den Inhalten des ESM befassen und keine Auswege für die Befürworter des ESM und Fiskalpakt enthalten. Diese Kläger setzen ihre gnaze Hoffnung auf die Richter in Karlsruhe, dass diese in ihrer Gesetzeskompetenz genau erkennen, wie weit die Politiker von Bundestag und Bundesrat gehen dürfen, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen mit seinem Bekenntnis zu den „unveräußerlichn Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.

Mehr Demokratie entpuppt sich daher m.E, bei genaueren Hinsehen als ein Marketing- Trick um Adressen und Spenden zu sammeln und als ein trojanisches Pferd zur Durchsetzung von ESM und Fiskalpakt. Mehr Demokratie hat de Politikern eine m.E. Strategie geliefert, wie die machen können, was die wollen, wenn es ihnen nur gelingt, die Bevölkerung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Und Mehr Demokratie missbrauht m.E. das Verfassungsgericht mit dieser seltsamen Klageschrift zu seiner bisher größten Spendensammelaktion. Wenn Verfassungsklagen künftig Geldwaschanlagen werden dürfte es künftig vielleicht sogar kommerzielle Verfassungskläger geben. 

Peer Steinbürck (SPD) über die von Mehr demoratie geforderten Volksabstimmungen, zitiert aus der Rheinischen Post vom 2.7.12:
„Solch ein Referendum käme ja nicht über Nacht, sondern frühestens 2013 oder 2014. Wenn Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, Europa als richtige Antwort auf das 21. Jahrhundert zu erklären, dann kann man so etwas gewinnen.“ http://nachrichten.rp-online.de/politik/grundgesetz-fuer-europa-1.2894086
Was Steinbrück hier Europa nennt, dürfte in Wahrheit ESM, Fiskalpakt und  und wenn die Befürcfhtungen der ESM- Kritiker eintreten, Demokratiebabbau heißen! Will das der Verein „Mehr Demokratie“?

Ich weiß, dass sie als Richter andere Einsichten haben können, als ich. Aber ich kann es angesichts der dargelegten Gründe nicht mehr verantworten, bei Mehr Demokratie als Mitkläger geführt zu werden. Da ich davon ausgehe, dass mein Formular schon bei Ihnen abgegeben wurde, bitte ich Sie hiermit, meinen Klagerücktritt und diese Gründe dafür zur Kenntnis zu nehmen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Hand und einen klaren Kopf und Gottes Beistand, dass Sie ein Urteil fällen, dass Europa menschlich wirklich weiter bringt. Bitte lassen sie sich nicht durch die Vorhersage von Krisen beeinflusse, weil die uns akut mit und ohne ESM und Fiskalpakt drohen. Gefärhlich werden Krisen erst, wenn die mit Demokratieabbau einhergehen. Und da hoffe ich, dass Sie Aussagen finden, die garantieren, dass ein Demokratieabbau und eine Beugung von Menschenrechten nicht stattfinden können.

Ich nehme mit Freude zur Kenntnis dass Sie sich mehr Zeit nehmen, um sich mit der Materie zu befassen, als der Bundestag. Mögen die Parlamentarier von dieser Sorgfalt etwas lernen.

Mit besten Grüßen und Dank dass sie schon beim Lissabonurteil viele Automatsimen gestoppt haben

und das Friedensgebot des Grundgesetzes als Strukturprinzip erklärt haben,

Ihr Felix Staratschek

(aktiver Staatsbüger und Schützer unseres heutigen Grundgesetzes)

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Netzwerk Volksentscheid macht sich Twitter-fit

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