Immer wieder trudeln zu meinen Artikeln zum Thema GEZ-Zwangsbeiträge auf der Netzwerkseite Herz bewegende Hilferufe ein. Deshalb habe ich jetzt noch mal nachgelegt und auf der Grundlage des älteren Artikels mit gleichem Namen zusammengefaßt. Und Leute bitte, der Verfasser kann nicht selbst jede einzelne Mail beantworten, es ist unmöglich, weil auch ich meinen Tagesablauf zu bewerkstelligen habe. Ein Mindestmaß an Eigenrecherche muß einfach auch sein. Unten Im Artikel eine Menge Hinweise, wie man sich mit Wissen ausstatten, organisieren und zusammenschließen kann.
Im Artikel ist alles abgelegt was man haben muß, um dieser kriminellen Bande (Justiz-, Verwaltungs-, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtungs-, Öffentlich-Rechtlichen- und Gerichtsvollzieherfilz) begegnen zu können. Wer übrigens Angst davor bekommt, wenn ein GV vor seiner Türe steht, sollte zahlen. Wer diesen Filz erfolgreich entwirren will, darf keine Ängste vor Kontosperrungen oder vor Gerichtsvollziehern und evtl. Verfahrensangeboten haben auch nicht davor, daß man regelrecht gerichtlich bedroht und mit Zwängen und Eintragungen belegt werden kann. Sie bekommen hier Rüstzeug an die Hand, mit welchem man sehr gut argumentieren kann.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß nach 3 Jahren GEZ-Boykott immer noch kein Schlußsstrich gezogen ist. Und je mehr auf die Barrikade gehen, desto kaputter läuft sich das System der Massenverdummung und organisierten Plünderei. Inzwischen hat der Verfasser einen eigenen Haftbefehl, welcher auf eine Person in anderem Rechts-, Gebiets- und Personenstand ausgesprochen worden ist. Er wird natürlich rechtmäßig nicht vollstreckbar sein, da er gegen Völkerrecht verstößt. Anders als oft behauptet ist dieser unterschrieben von einer Richterin, ohne Vornamen und ohne Siegelung. Aber immerhin, ich habe mir bei Geriocht eine Kopie des Originals gezogen und habe die Schein-Richterin so in der Privathaftung drinnen.
Der ursprüngliche Artikel stammt vom 26. August 2014 und wird hier in überarbeiteter und aktualisierter Form zuzüglich wichtiger Gerichtsentscheidungen, Paragraphen und Informationen kontra Beitragsservices und mit Aktionen anderer GEZ Boykotteure ausgestattet. Also, los gehts und scheuen Sie sich nicht vor der Länge der dargebotenenen Informationen. Immerhin zahlen Sie ansonsten jedes Jahr und für jede Wohnung über 200€ ungerechtfertigten Zwangsbeitrag für eine Leistung, welche Sie vielleicht gar nicht haben wollen…:
Nachwie vor werden die Frösche weiter auf kleiner Flamme gekocht. Wie lange noch? Wie lange läßt sich Michel und Micheline noch derart von den Gerichtsfirmen verhöhnen, seiner Wurde, Grund-, Menschen- und Naturrechte berauben? Mal hier etwas tiefer reingeschaut, was man so mit Füßen tritt. Könnte für alle, welche ebenfalls in der Vollstreckung stehen oder ihren eigenen Boykott durchziehen von Nutzen sein. Massenverfahren, in die Gesetze und Rechtsnormen geschaut und die wichtigsten für Sie herausgepickt, Fazit, der privatisierte Staat und was kann man effektiv für sich selber tun? Ungern greife ich zu dem Mittel, daß man einen Artikel in mehrere Teile teilt. Deshalb greife ich zum Mittel des Seitenumbruchs. Sie kommen also weiter, wenn man unten auf die nachfolgende Seitenzahl klickt. Das macht es Ihnen auch einfacher, wenn Sie den Überblick behalten wollen und vielleicht später weiter lesen wollen.
vorgestern ein „Massenverfahren“ in Potsdam. MM – News berichtete hier: http://www.mmnews.de/index.php/etc/19460-massenklage-gegen-gez
im Blog http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de die entsprechende Einladung und Hintergrundinformation dazu. Hier für Sie noch einmal als Scan, klicken Sie die Grafiken einfach an.:
Man kann sich über Gesetze, AGB’s und Grundrechte unterhalten wie man will, das Selbstbestimmungsrecht aus den Naturrechten heraus wird verletzt, wenn man Sie in eine Organisation, zu irgend einer Leistung oder gegen ihren erklärten Willen zu irgend etwas zwingen will. Das Problem ist aber bei den Naturrechten, daß Ihnen das Menschsein schon durch die AGB’s der Staatsfiktion BRD (Treuhandverwaltung des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes„) abgesprochen worden sind. Sie sind für die fiktive Staatssimulation BRD als Mensch gesehen schlichtweg inexistent. Gesetzlich wurde früher der „bürgerlichen Tod“ eindeutig ausgeschlossen. Das inzwischen von der BRD abgeänderte BGB beinhaltet diesen Passus nicht mehr und genau deshalb ist es müßig, sich auf seine Menschenrechte oder universellen Naturrechte berufen zu wollen. Schlicht und ergreifend existieren die Naturrechte und Sie als „Mensch“ für die Treuhandverwaltung nur als Person = Sache (ebenfalls eine sachliche Fiktion). Es wäre also wichtig, daß man sich überhaupt erst einmal darüber klar zu werden beginnt, daß man sich nur über die staatliche Anwendung „GÜLTIGER“ nicht „geltender“ Gesetze (Firmen AGB’s) in den Status des „Menschen“ versetzen kann. Das geht jedoch nicht, wenn man gegenüber der „Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes BRD“ in einem Rechtsverhältnis juristischer Personen steht. Man begründet mit seinem Namen und Antrag auf Personalausweis eine 1-Mann -, 1-Frau – Personengesellschaft welche mit der Treuhandverwaltung einen Vertrag eingegangen ist. (Unterschrift —> Vertrag zur Ausstellung eines „Personalausweises“ den man wiederum unterschreibt und bei vielen Rechtsgeschäften vorzulegen hat. Wir haben es also mit einem Vertrag zu tun, denn Ausweise unterschreibt man selbst nicht. Ausweise werden unterschrieben und zwar von jenem, der sie ausstellen soll. Und genau deshalb wundern Sie sich vielleicht, daß man einfach über Ihren Kopf und Willen hinweg entscheiden kann? Versuchen Wir also dieses Dilemma aufzulösen und zu schauen, gegen was die GEZ – Beitragsservices, Verwaltungen, Vollstrecker und Politik gegen sie Unrecht anwenden wollen, obwohl deren eigenen Normen dem völlig zuwider sind. Nutzen Sie diese einfach aus und rücken Sie Ihre Rechte ins gute Licht. Aufrechten Hauptes, ohne mit der Verwaltung in aufreibenden Krieg und Clinch gehen zu müssen.
Vergessen Sie Ihren eigenen Rechtsanwalt, denn der steckt völlig drinnen im System. Machen Sie sich selber taff und ich helfe Ihnen gern dabei, indem es nicht so öde und vor allem eine verstehbare Geschichte wird. Viele scheuen juristische Texte zu lesen, aber es ist auch interessant, wie diese zu einer fast selbst erzählenden Geschichte verbunden werden können.
Schaun wir mal ins VwVfG hinein (Verwaltungsverfahrensgesetz). Dieses ist hoch interessant für Sie und wird von den willigen Vollstreckern bisher nur gegen Sie angewandt. Drehen Sie den Spieß einfach um und machen Sie die unteren VerwaltungsmitarbeiterInnen darauf aufmerksam, wie sie von oben her in die direkte Verantwortung und Irre verbracht worden sind und man sie per falscher Anleitung tagtäglich zu Straftaten gegen Ihren erklärten Willen anzustiften versucht. Zitat:
§58 VwVfG Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt
Zitat:
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt; weiterlesen
§ 59 VwVfG Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt.
§ 13 VwVG (Verwaltungsvollstreckungs-gesetz – Bund)
(dieses ist ohne Geltungsbereich ausgestattet)
Androhung der Zwangsmittel
(3) Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen. Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält. weiterlesen
Sie werden von der Verwaltung oder dem GV fast immer mit mehreren Zwangsmitteln gleichzeitig bedroht. Damit ist der Verwaltungsakt ohnehin nichtig!
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Zitat:
.
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.“
Zitat:
§ 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Zitat:
§ 126 BGB Schriftform
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
Sie wurden getäuscht, zwangsangemeldet, bedroht?
Zitat:
§ 123 BGB
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
§ 179 BGB
Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat. weiterlesen
Pflichten des Geschäftsführers
Hat Bedeutung für die zu juristischen Personen gemachten Menschen (siehe Personalausweis MAX MUSTERMANN) welche mit der Personenschöpfung und Firmenfiktion Siehe §17 HGB) der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets BRD (Urheber und Rechteinhaber des Namens) VORNAME NAME unterwegs sind….
Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. … weiterlesen
§ 823 Schadensersatzpflicht
§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
soweit also zum BGB. Ich denke recht eindeutig beschrieben, woran sich die Treuhandverwaltung zu halten hat. Deutsches Recht.